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Aktuelles
16.12.2008
Bleiberecht für AfghanInnen in Hamburg
Geplanter Aufenthaltstitel nach § 25 (5) AufenthG)
Hamburg gewährt AfghanInnen, die sich seit mehr als 18 Monaten in Hamburg geduldet aufhalten, ein Bleiberecht. Sofern sie keine Straftaten begangen haben und nicht unter Terrorismusverdacht stehen, sollen ihnen Aufenthaltserlaubnisse für zunächst 6 Monate erteilt und später entsprechend verlängert werden. Dies teilte Innensenator Ahlhaus am 15.12.2008 mit. Durch diese Entscheidung erhalten die in Hamburg lebenden afghanischen Staatsangehörigen in ihrer großen Mehrheit nach Jahren der Ungewissgeit eine Perspektive. Besonders begrüßenswert ist, dass von der Regelung nicht nur Familien und alleinstehende Frauen, sondern auch alleinstehende Männer erfasst werden sollen. Sie geht damit weit über den Koalitionsvertrag hinaus, in dem nur die Verlängerung des faktischen Abschiebestopps für Familien vereinbart worden war.
Diese Chance hatten die Flüchtlinge aus Birma in Thailand nie erhalten... und "das ist nicht gut so"...!!!
Vicko