Alfred, das Schuldeneintreiben im Isan kannst du vergessen. Egal ob mit oder ohne Rechtsanwalt. Bei den meist hoch- und an allen nur möglichen Stellen Verschuldeten ist nämlich in den allermeisten Fällen nichts zu holen.
Thai-Kreditgeber wissen das und geben Kredite nur gegen Sicherheiten und hohe Zinsen . Meist dienen Landpapiere als Sicherheit. Wenn der Schuldner nicht zahlen kann, haben sie dann das Land und der Fall ist erledigt ohne große Hinterherlauferei.
Wer in Thailand Kredite ohne Sicherheiten gibt, kann das nur machen, wenn er sein verliehenes Geld sowieso nicht zurückerwartet und den Kredit als "Spende" betrachtet, die zwar zurückkommen kann, wenn es der Zufall will..,aber wenn nicht, muß es dem Kreditgeber auch egal sein.
Auch die thailändischen Rechtsanwälte kannst du als Farang "vergessen", denn im Auftrag eines Farang krümmen die ihren Landsleuten kein Haar und verursachen daher nur unnötige Kosten. Von Thais gegen Thais eingesetzt sieht das schon etwas anders aus, doch wenn von der Gegenseite "mangels Masse" nichts zu holen ist, bringt es auch für Thais nichts, einen Anwalt zu bemühen.