So ganz verstehe ich nicht, warum thirak2000 in Deutschland für seine DRV Rente Steuern zahlen will.
Nach dem thailändischen Steuerrecht ist er, da er sich überwiegend in Thailand aufhält, in Thailand steuerpflichtig.
Willst du nicht oder kannst du´s nicht ?
Schon im August 2003 hat die Deutsche Botschaft........ :
Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand
Newsletter der Deutschen Botschaft vom August 2003:
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani Rentenzahlungen der Steuerpflicht unterlegen wollte. Dies widerspricht dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat dieses Problem daher bei dem Finanzamt angesprochen und geklärt. Sollten Steuerforderungen für Rentenzahlungen künftig - eventuell auch von Finanzämtern anderer Regionen - weiterhin erhoben werden, empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten und auf das
Doppelbesteuerungsabkommen hinzuweisen sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren.
Besteuerungsgrundlage der Rente:
Die Versteuerung einer Rente fällt im Land des Bezugs bzw. der Vereinnahmung der Rente an, wenn Sie Ihren Dauerwohnsitz dort haben.
Hier müssen die Regeln und Besteuerungsgrundlagen der Finanzbehörden des Gastlandes beachtet werden, in dem Sie jetzt leben.
AUSNAHME: Das entsprechende Land hat mit Deutschland ein
Doppelbesteuerungs-Abkommen abgeschlossen. In diesem Fall fällt die Besteuerung weiterhin in Deutschland an.
http://www.geldvomstaat24.de/2008/01/22/rente-ohne-abschlaege-im-sueden-geniessen/