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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 95146 mal)

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Helli

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Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #330 am: 18. Oktober 2019, 16:56:22 »

Das Kostenproblem im westlichen KV - Wesen kommt ja auch daher, dass ohne Kostenobergrenze alles versichert sein soll und es macht Sinn dass nicht alle Staaten und alle Versicherungen dieser Welt diesen Weg gehen, welcher das Gesundheitswesen nur unnoetig verteuert was mir schon immer gewaltig auf den Zeiger geht.
...
Während die Kfz Versicherung Schadensrabatte gewährt je länger man unfallfrei bleibt bringt mir das bei der KV überhaupt nix wenn ich ihr  keine Ausgaben verursache, ganz im Gegenteil es wird trotzdem von Jahr zu Jahr teurer. Meine Frau hält nicht ohne Grund das deutsche Zwangsversicherungsgesundheitswesen für das "bescheuertste auf der Welt" und sie hat damit wohl recht...


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Sehe ich selbst nicht so! Die GKV ist grundsätzlich ein Solidarsystem, also von allen Mitgliedern nach "Leistungsfähigkeit" getragen! Über die oft negative politische Einflußnahme müssen wir nicht diskutieren und über die zum Teil sogar kriminellen Möglichkeiten, die die Politik bezüglich der Geldgier der Pharma- und Gesundheitsindustrie lässt, auch nicht!
Auch ist es nach meiner Meinung nicht ok, dass die Politik -wie bei den Renten- die "Besserverdienenden" aus den Solidarsystemen rauslässt!

Nicht jedes gesundheitliche Problem ist selbstverschuldet und es kann nicht sein, dass eine mögliche Gesundung oder sogar ein Weiterleben vom Geldbeutel abhängen soll!
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Schmizzkazze

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #331 am: 18. Oktober 2019, 19:41:52 »

Genau so!
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namtok

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #332 am: 21. Oktober 2019, 01:59:59 »


Sehe ich selbst nicht so! Die GKV ist grundsätzlich ein Solidarsystem, also von allen Mitgliedern nach "Leistungsfähigkeit" getragen!

In meinem Fall zahlen wir (privatversichert) aber in kein gegenseitiges Solidarsystem ein sondern maximieren mehr oder weniger unfreiwillig (Krankenversicherungspflicht) die Profite eines französischen Konzerns mit 3 Buchstaben (beginnt und endet mit A)
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

asien-karl

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #333 am: 21. Oktober 2019, 05:41:41 »

Ein System aufgebaut auf die Solidarität der Leistungsträger funktioniert nur solange es Überfluss gibt!

Anmerkung dazu: Selbst Karl Marks wusste das und sprach daher von Arbeitszwang und Enteignung, exzipiert auch der Enteignung von Flüchtlingen!  ;D
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #334 am: 21. Oktober 2019, 07:47:38 »

Ein System aufgebaut auf die Solidarität der Leistungsträger funktioniert nur solange es Überfluss gibt!

Anmerkung dazu: Selbst Karl Marks wusste das und sprach daher von Arbeitszwang und Enteignung, exzipiert auch der Enteignung von Flüchtlingen!  ;D


Auch ich pflichte @Helli vollkommen bei.

Ich bin froh in dem Solidarsystem GKV untergekommen zu sein, habe ich ja bereits einige Krankenhausaufenthalte hinter mir und aufwändige Behandlungen. So gesehen waren die Summen an Beiträgen die ich im Laufe meiner Arbeitsjahre eingezahlt habe, gut angelegt. Ich stellte mir vor, solche Behandlungen müsste ich in Thailand aus eigener Tasche leisten, weil es keine Versicherungsleistungen mehr sind, da zu hoch. Da lobe ich mir das deutsche Gesundheits- und Versicherungssystem.

Kein Solidarsystem sind die PKV . . in die man in jungen Jahren zwar weniger einzahlt als ein GKV'ler, sich der Spieß aber im Alter umdreht und die Beträge der PKV horrend hoch werden, bis man sie dann im Rentenalter nicht mehr bedienen kann und die Bedingungen zurück stutzen muss. In Deutschland gibt es ja schon viele ältere Menschen, die nicht mehr wissen, wie sie die PKV Beiträge jeden Monat aufbringen sollen, weil sie früh unterlassen hatten, nachzurechnen.

Dass Beamte die Versicherungspflicht ignorieren dürfen und später als Pensionisten ungleich bessere Bedingungen vorfinden, ist gelinde gesagt Beschiss am Steuer-, Renten- und Versicherungszwangszahler.

Im Hinblick darauf finde ich es Verrat an Solidarität an den GKV'lern, den PKV'lern bis zum Alter von 55 Jahren zu erlauben, sich zurück unter die Fittiche der GKV zu begeben.  Das dürfte erst gar nicht sein. Erst viel Geld sparen, um dann den GKV Füllkorb in Anspruch zu nehmen, war eigentlich nicht im Sinn der Gesetzgeber.

Was die Thais sich nun ausgedacht haben, stellt sämtliche Expats die sich mit einem Non-Imm-O/A oder mit einer Extension aus einem Non-Imm-O/A heraus (Ausnahme: auf Basis verheiratet) in Thailand aufhalten, gleich.   Diejenigen, deren deutsche PKV "eigentlich" auch die Behandlung in Thailand trägt, finden sich nun auf der Seite der Nicht-Versicherten wieder. Alle diese Rentner/Langzeitaufenthaltler werden nun gezwungen, ab dem 2. Jahr des Non-Imm-O/A oder ab der ersten Extension, eine thailändisch akkreditierte KV abzuschliessen, unabhängig davon ob ihre deutsche PKV in Thailand gültig ist oder nicht.

Das ist echte Gleichbehandlung, das schreibe ich mal ganz ohne Ironie ! Ob das nun logisch ist oder nicht, lasse ich mal dahin gestellt.

Zu diesem Thema und nach Lesen etlicher widersprüchlicher oder falsch verstandener Beiträge in diesem und anderen Thailandforen, weise ich noch einmal darauf hin, dass ein Bestätigungsschreiben einer deutschen PKV von der Immigration innerhalb Thailands NICHT und niemals, in keiner Form, auch nicht übersetzt und beglaubigt, akzeptiert wird. Das weiter vorne abgebildete, im Internet zum Download verfügbare Formular, gilt ausschliesslich zur Vorlage bei der Beantragung eines Non-Imm-O/A auf Botschaft und Konsulat in Deutschland und NUR im ersten Jahr des Non-Imm-O/A.  Nach Ablauf des ersten Jahres dieses Visums MUSS der Langzeitaufenthaltler sich um eine thailändische PKV bemühen. @Helli wird wissen auf wen ich mich beziehe, er nennt sich @socrates und ist member in einem anderen Forum und hampelt gerade mit seiner deutschen PKV herum und ist der Meinung die thailändische Immigration MÜSSTE ihm gehorchen(!!)



« Letzte Änderung: 21. Oktober 2019, 08:11:44 von crazygreg44 »
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Schmizzkazze

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #335 am: 21. Oktober 2019, 08:26:13 »

CG, wenn es so ist, dass du mit dem Beglaubigungsschreiben usw. recht hast, dann ist ja auch nix verloren. Die PKV kann er ja weiter nutzen, ABER er muss halt noch eine thailändische KV dazu kaufen. Einfach die billigste, die die Kriterien erfüllt, und fertig. Alles was diese Versicherung abdeckt, kann er über diese laufen lassen (und so seine "gute" deutsche PKV) "schonen", und alles, was nicht von der Billig-Thai-Versicherung abgedeckt ist, analog über seine deutsche.l
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #336 am: 21. Oktober 2019, 09:17:51 »

CG, wenn es so ist, dass du mit dem Beglaubigungsschreiben usw. recht hast, dann ist ja auch nix verloren. Die PKV kann er ja weiter nutzen, ABER er muss halt noch eine thailändische KV dazu kaufen. Einfach die billigste, die die Kriterien erfüllt, und fertig. Alles was diese Versicherung abdeckt, kann er über diese laufen lassen (und so seine "gute" deutsche PKV) "schonen", und alles, was nicht von der Billig-Thai-Versicherung abgedeckt ist, analog über seine deutsche.l

Das mit der doppelten Versicherung klingt gut und richtig.  Kann aber Probleme machen.  Die deutsche Versicherung frägt im Schadensfall immer, ob noch andere Versicherungen nebenher existieren. Das hat dann erheblichen Einfluss auf die Kostenübernahme, das ist nicht so einfach beantwortbar., ich bin kein Versicherungsfachmann.

Dass man die ganzen Jahre über bei einer deutschen KV versichert bleibt, man aber trotzdem eine thailändische ab dem 2. Jahr benötigt, das hat noch Diskussionsbedarf. Fakt ist, ohne thailändische KV keine Extension.

Für Verheiratete bietet sich eine Lösung an. Man geht auf die Immigration oder auf ein Konsulat im Nachbarland.  Dort lässt man sich ein Non-Imm-O auf Basis verheiratet ausstellen. Voraussetzung zu einer Extension of Stay für ein Jahr sind dann die 400,000 THB auf dem thailändischen Konto oder von Botschaft beglaubigter Nachweis von mindestens 40,000 THB im Monat.  Damit lässt sich die KV-Pflicht umgehen, auch wenn man vorher ein Non-Imm-O/A hatte.

Wieso @socrates da überhaupt noch mit seiner PKV herumhampelt, da fasse ich mir an den Kopf. Es liesse sich im Handumdrehen auf diese Weise erledigen.
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2019, 09:32:56 von crazygreg44 »
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #337 am: 21. Oktober 2019, 13:56:17 »

"Für Verheiratete bietet sich eine Lösung an. Man geht auf die Immigration oder auf ein Konsulat im Nachbarland.  Dort lässt man sich ein Non-Imm-O auf Basis verheiratet ausstellen. Voraussetzung zu einer Extension of Stay für ein Jahr sind dann die 400,000 THB auf dem thailändischen Konto oder von Botschaft beglaubigter Nachweis von mindestens 40,000 THB im Monat.  Damit lässt sich die KV-Pflicht umgehen, auch wenn man vorher ein Non-Imm-O/A hatte"

Dazu möchte ich noch folgendes sagen:

Selbstverständlich kann man als Verheirateter sich die EOS auch aus einem Non-Imm-O/A heraus geben lassen, bevor das Visum ungültig wird. Das ging ja die ganzen Jahre lang sowieso, es war ja auch der eigentliche Sinn des Non-Imm-O/A, es früher oder später in eine EOS umzuwandeln.  Dazu musste man NICHT extra ins Nachbarland, dazu macht man auch keinen "visa run" (das ist etwas völlig anderes!) das lässt sich auf der Immigration machen, solange man die finanziellen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Dokumente beibringt.

Meine Warnung gilt nur denjenigen, die vorhaben kurz vor Ablauf des Non-Imm-O/A eine EOS based on retirement zu beantragen. Einigen bestätigten Berichten zufolge bekommt man sie nach dem 30.Oktober nicht mehr ohne Vorlage einer 1-Jahres thailändischen KV

Anbetrachts dieser Umstände rate ich dennoch den Verheirateten, das Non-Imm-O/A verfallen zu lassen und sich ein Non-Imm-O  Visum zu holen,  bevor eine EOS beantragt wird. Nicht dass es später einigen Immi-Beamten einfällt, auf die thailändische KV zu bestehen bloss weil man seine EOS based on marriage aus dem Non-Imm-O/A gemacht hatte.  Einfach zur eigenen Sicherheit gegen eigenwillige Interpretationen übereifriger Beamter zu Regeln, die nicht in der police order stehen

Sollte man sich auf "seiner" Immigration aber bereits die Zusicherung des o.g. Vorgangs - eine EOS aus dem Non-Imm-O/A heraus - eingeholt haben, dann steht einer EOS ohne thailändische Pflicht KV nichts im Wege.
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2019, 14:06:48 von crazygreg44 »
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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #338 am: 21. Oktober 2019, 14:48:12 »

Zitat
Kein Solidarsystem sind die PKV . . in die man in jungen Jahren zwar weniger einzahlt

@  crazygreg44

nun hier sollte nicht verschwiegen werden , daß schon länger PKV ´ler in Germoney für Ihre Altersrückstellungen

eingezahlt haben . Meine PKV hat in meinem mehr als einem Jahrzehnt hier , auch in meinem Alter die Prämien nur

einmal um verträgliche 6 % erhöht .... und sich nicht wie so manche Thai PKV am Schadensverlauf oder Alter gesund

gestoßen . Wegen meines Alters dagegen gab es bei meiner PKV gar keine Prämien Anpassung !!! Die Gültigkeit sowie

die Weltweit freie Wahl des Arztes ist ebenfalls nicht eingeschränkt


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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #339 am: 21. Oktober 2019, 14:54:13 »



Zu den Vorschlägen von Greg mit dem verheirateten Non O Visa ... ich bezweifele ernsthaft , daß die

THAI PKV Anordnung dauerhaft auf ein O/ A Visa beschränkt bleiben ... also wird auch hier nur eine

Schonfrist eingekauft ! In Bezug was auf uns alle zurollt bin ich hier für Thailand eher zum Realisten geworden

dagegen überwiegt mein Pessimismus in Sachen was da alles noch in der Heimat so abgehen wird !

Zum Bsp. die SPD Pläne zur Abschaffung der PKV zu Gunsten einer Einheits PKV ! Wie wollen sich denn

dort ältere Menschen , denen ihre Gesundheitsversorgung im Alter am Herzen lag , die wie ich mit Rückstellungs-

Beiträgen für`s Alter einem Versicherungs Prämien Horror Vorsorge getroffen haben mit ihren gesundheitlichen

Risiken ( Vorerkrankungen ) dann klar kommen ??? Noch habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben , daß ein Herr

Lauterbach ( SPD ) nie in diese Verantwortung kommt , mir meine Vorsorge zu Nichte zu machen !!!
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2019, 15:39:43 von Alex »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #340 am: 21. Oktober 2019, 15:20:30 »

Zitat
Das mit der doppelten Versicherung klingt gut und richtig.  Kann aber Probleme machen.  Die deutsche Versicherung frägt im Schadensfall immer, ob noch andere Versicherungen nebenher existieren. Das hat dann erheblichen Einfluss auf die Kostenübernahme, das ist nicht so einfach beantwortbar., ich bin kein Versicherungsfachmann.

{* {* {*

Auch ohne Fachmann im Versicherungsrecht voll erkannt , davon kann ich Deutschen PKV`lern wie der GReg nur abraten !
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #341 am: 21. Oktober 2019, 16:06:58 »

das mit den "Altersrückstellungen" der PKV liest sich zwar schön

das ist aber nicht die ganze Wahrheit.

Spätestens wenn der PKV'ler unter den Schutzschirm der GKV zurückkehren möchte (was er ja bis zum Alter von 55 Jahren noch machen kann!)  ist nix mehr mit "Altersrückstellungen".  Weder werden diese von der PKV an die GKV ausgehändigt, noch bekommt der Versicherte sie ausbezahlt.

Was mache ich denn als GKV'ler anders als ein Privatversicherter?  Ich zahle meine monatlichen Beiträge und die kannst Du auch "Altersrückstellung" schimpfen . . . . die verwaltet die Kasse für mich stellvertretend. Wenn ich krank werde trägt sie meine Kosten zu fast 100% (wenn man von den mickrigen 10.- Euro pro Tag KKH Zuschuss absieht)

Das eine ist ein Solidarsystem, das andere ist eine profitorientierte Versicherungswirtschaft, bei der jedes noch so kleine Extra auch extra kostet. Ich dagegen als GKV'ler könnte übertrieben sagen: "Hinter mir stehen 36 Milliarden Euro Deckung für einen Krankheitsfall - meine Rückstellung!"  und das wäre noch nicht mal gelogen
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2019, 16:16:23 von crazygreg44 »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #342 am: 21. Oktober 2019, 16:12:13 »


... ich bezweifele ernsthaft , daß die

THAI PKV Anordnung dauerhaft auf ein O/ A Visa beschränkt bleiben ... also wird auch hier nur eine

Schonfrist eingekauft


Doch, das darfst Du ruhig bezweifeln.

Die Thais haben sich nicht von ungefähr auf die relativ grosse Zielgruppe der Expats mit Non-Imm-O/A eingeschossen,  das sind laut Ihren Angaben über 80,000 Personen die das betrifft.

Dagegen scheinen die Zahlen derjenigen mit Non-Imm-O und daraus resultierenden EOS und die Verheirateten, eine kleinere überschaubare Zahl zu sein.

Deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass diese auch in Zukunft nicht belangt werden,  zumal ja diejenigen mit EOS based on retirement zum grossen Teil mit 800,000 THB auf dem Thai Konto bewehrt sind, also ihre Krankenhausrechnungen im Ernstfall selbst bezahlen können! Nicht umsonst ist die verlangte Deckung inpatient nur 400,000 THB.  Und das wissen die Thais schliesslich auch!
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #343 am: 21. Oktober 2019, 16:24:07 »

Zitat
zumal ja diejenigen mit EOS based on retirement zum grossen Teil mit 800,000 THB auf dem Thai Konto bewehrt sind, also ihre Krankenhausrechnungen im Ernstfall selbst bezahlen können!

soweit mir bekannt müßen auch die O/A  EOS die 800 K THB zeigen , somit nicht besonders überzeugendes Argument für mich .

Den 80.000 Farang O/A  betrachte ich als Testlauf ... in einer nicht repräsentativen Umfrage heute Morgen hatten von 6 hier schon länger weilenden D Farangs am Tisch 5 davon ein EOS basierend auf einem NON IMMI O( m)

Wer hat denn hier ein EOS based on NON IMMI O/A ... und von wann ist das ???
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #344 am: 21. Oktober 2019, 16:27:45 »


soweit mir bekannt müßen auch die O/A  EOS die 800 K THB zeigen , somit nicht besonders überzeugendes Argument für mich .


nein, müssen sie nicht. 

Dem Antrag zum Non-Imm-O/A Visum auf der Botschaft oder Konsulat müssen 5000.- Euro auf einem deutschen oder thailändischen oder wie auch immer Bankkonto nachgewiesen werden, sonst nichts und keineswegs 800,000 THB !! und auch keine 400,000 THB

Auch die Verlängerung ins zweite Jahr geschieht ohne irgendeinen Finanznachweis!

Nur wenn der Visainhaber den GRUND ändert, also ab sofort eine EOS based on retirement oder married machen möchte, muss er die Finanzvorgaben erfüllen.

Bei einer einfachen Jahresverlängerung des Non-Imm-O/A ins zweite Jahr muss er gar nichts! Da muss er sich höchstens um re-entry permits kümmern, damit bei einer Ausreise und Wiedereinreise das Non-Imm-O/A nicht verfällt.

Ich sagte ja bereits: DAS ist die Zielgruppe, die halten sich über 2 Jahre im Palmenland auf für Lau, die haben alle keine 800,000 oder 400,000 in Thailand liegen, DIE wollen sie an den Eiern packen

aus den gleichen Grund wird demnächst das 1-Jahr Non-Imm-O Multi Entry Visum abgeschafft - auch hier ist kein unnatürlich hoher Finanznachweis notwendig (3000.- Euro auf deutschem Konto)
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2019, 16:51:16 von crazygreg44 »
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