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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Schmizzkazze am 13. März 2019, 08:20:10

Titel: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: Schmizzkazze am 13. März 2019, 08:20:10
Mein Bankmensch in Deutschland hat mir eine e-Mail geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Zwiebelfisch,

meine interne Abteilung reklamiert den Steuerstatus bei Ihnen aufgrund Wohnsitz im Ausland. Hierzu hatten wir ja einen Bogen "Selbstauskunft" ausgefüllt, bei dem ich noch das Land der steuerlichen Ansässigkeit offen gelassen habe.
Sind Sie nun endgültig in Thailand steuerpflichtig? Dies müsste bei ständigem Wohnsitz dort eigentlich so sein. Wenn ja, haben Sie bereits in Thailand eine Steuernummer/TIN? Diese würde ich von Ihnen und Ihrer Frau benötigen."

Was soll ich dem denn schreiben? Eine Steuernummer habe ich natürlich in Thailand nicht. Es gibt in Thailand ja auch keine Einkünfte zu deklarieren, weil es keine Einkünfte gibt.

Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: goldfinger am 13. März 2019, 09:04:37
Nimm die Personalnummer die du mit dem gelben Hausbuch erhälst. Die Nummer ist identisch mit der Steuernummer, der unterschied ist nur, die Nummer ist beim Finanzamt nicht eröffnet. Aber das wissen die Gnomen in der Heimat nicht und kann von denen auch nicht überprüft werden.
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: boehm am 13. März 2019, 10:05:16
Sehr gute Info @Goldfinger, werde ich mir gleich mal hinters Ohr schreiben...  ;}

Ein kleines Ohr ist ja schnell beschrieben.  ;]
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: Schmizzkazze am 13. März 2019, 11:55:58
Nimm die Personalnummer die du mit dem gelben Hausbuch erhälst. Die Nummer ist identisch mit der Steuernummer, der unterschied ist nur, die Nummer ist beim Finanzamt nicht eröffnet. Aber das wissen die Gnomen in der Heimat nicht und kann von denen auch nicht überprüft werden.


Gute Idee!

Was aber, wenn die Gnomen eine Meldung an das hiesige Finanzamt machen wollen (in Thailand), das Finanzamt sich dann wundert, dass Meldungen zu Personen und Steuernummern eingehen, die beim Finanzamt gar nicht bekannt sind?
Dann fängt das Finanzamt das große Suchen an. Und natürlich werden sie auch schnell fündig, denn soviele Fritze Zwiebelfisch gibts in Thailand nun doch nicht.

Was ist denn, wenn ich dem Bankfuzzi in Deutschland schreibe, dass ich hier keine Steuernummer habe und auch keine kriegen werde, weil ich kein Einkommen habe?
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: Pete99 am 13. März 2019, 12:09:46
Das Problem mit der Steuernummer hatte ich auch bei einer CH Bank. Habe hier in Thailand eine eröffnet und erklärt, dass ich kein Einkommen ausser Zinsen habe. Bezahlte 500 Bath Steuern mit Quittung und gut wars.

Bei meiner Frau ID-Nummer gleich Steuernummer.
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: goldfinger am 13. März 2019, 14:14:03

Was aber, wenn die Gnomen eine Meldung an das hiesige Finanzamt machen wollen (in Thailand), das Finanzamt sich dann wundert, dass Meldungen zu Personen und Steuernummern eingehen, die beim Finanzamt gar nicht bekannt sind?

Ich nehme einmal an, dass es um den automatischen Informationsausstausch (AIA) geht. Thailand macht bei dem Quatsch nicht mit und wird es erst tun, wenn auch in Thailand eine Vermögenssteuer eingeführt wird. Bis dahin geht es denen am A.... vorbei wer wo wie viel bunkert.

Dieser Erkenntnis ist aber für die Bankfuzzis in DACH bereits zu hoch.

Wenn du die Nummer beim Finanzamt eröffnen lässt, kannst du natürlich dann auch die Steuern die dir auf den Bankzinsen erhoben werden zurückfordern.

Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: jektor am 13. März 2019, 20:04:08
Mein Bankmensch in Deutschland hat mir eine e-Mail geschrieben:

"Sehr geehrter Herr ………..


Mein Sparkassen-Heini hat mir seinerzeit das selbige Mail geschrieben. Ich habe ihn in etwa so geantwortet

Andere Laender andere Gesetze. Nur weil ich in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bin, heist es noch lange nicht,  dass ich in Thailand steuerpflichtig bin. Ich erhielt hier die Auskunft, ich bin in Thailand nicht steuerpflichtig und daher erhalte ich auch hier keine Steuernummer. Meine Personennummer auf dem Einwohnermeldeamt ist lt. dem Hausbuch 99999999999.

Mit diesen Zeilen war mein Spk-Futzie zufrieden.

Gruesse vom
jektor
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: Schmizzkazze am 14. März 2019, 12:59:47
Danke Jektor,

so, bzw. so ähnlich, stelle ich mir zunächst mal vor, dem Bank-Menschen zu antworten.

Mal sehen, was dann passiert.

Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: jock am 14. März 2019, 13:36:13
@Schmizzkazze

Nach meiner Auffassung geht der Bank die Steuernummer nichts an,bzw. muesste
sie die Begruenden,warum sie die Steuernummer haben will,mit Bezug auf die Ge-
setzeslage,offenlegen.

Solange die Bank dem Ersuchen nicht nachkommt,wuerde ich nicht reagieren.

Von einem Verweis,dass " ich in Thailand nicht steuerpflichtig bin" bzw. "ich bekomme
keine (thailaendische) Steuernummer,waere ich vorsichtig.

Unter "normalen" Voraussetzungen,sind Deutsche selbstverstaendlich in Thailand
steuerpflichtig,wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Thailand haben und nicht mehr
in Deutschland die Einkuenfte versteuern.

Das Zauberwort heisst Doppelbesteuerungsabkommen.

Solange Thailand jedoch auf die Steuerleistung verzichtet,ist es gut und man muss
nicht unbedingt schlafende Hunde aufwecken.

Hunde aufwecken heisst,wenn ich zum thailaendischen Finanzamt gehe und eine Steuer-
nummer eroeffnen will,bekomme ich sie.
Allerdings kommt dann anschliessend jaehrlich ein Brief,wo um eine Steuererklaerung
gebeten wird.

Jock
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: Rangwahn am 14. März 2019, 16:43:21

Das Zauberwort heisst Doppelbesteuerungsabkommen.
Solange Thailand jedoch auf die Steuerleistung verzichtet, ist es gut und man muss
nicht unbedingt schlafende Hunde aufwecken.

genau - absolute Zustimmung. Wäre nicht das erstemal das Farangs selbst eine Welle im LOS auslösen!!
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: marawolf am 15. Juni 2019, 23:47:06
Gibt es unter den Membern neue Erkenntnisse.
Meine Bank will auch von mir eine Steuernummer, aus Thailand.
Nach dem merkwürdigen "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" (was ein Wort!),es soll ja vorrangig "Drittstaat-Gesellschaften"
betreffen. Aber Rentner und Pensionäre (die "Kleinen") werden drangsaliert und die "Großen" lässt man laufen. {[
Wäre dankbar für fundierte Tipps.
Gru0 Wolfgang
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: namtok am 16. Juni 2019, 01:34:58
Soll ich dir meine überlassen ? Seit Jahren eine "Karteileiche"...  ]-[
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: Schmizzkazze am 16. Juni 2019, 09:16:01
Für @Jektor und die anderen: ungefähr so wie du in #6 geschrieben hast, habe ich damals die Antwort an meinen Bänker formuliert, ein bisschen freundlicher halt  ;). Bis heute habe ich nix mehr von ihm gehört.
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: jektor am 16. Juni 2019, 20:15:18
 ;} ;} ;}

jektor
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: marawolf am 17. Juni 2019, 20:13:08
Das hilft mir nicht wirklich weiter.

Mir ist schon klar, dass bei der geringen Zahl von Teilnehmern hier im Forum, jeder steuerlich andere Voraussetzungen hat.

Ich bin Rentner mit einer Pension meines früheren Arbeitgebers. Ich habe weder in D noch in Th ein nennenswertes Vermögen.

Auch kein Haus oder Wohnungseigentum. Ich wohne hier zur Miete.
Die es betrifft posten hier leider nicht.

Gruß Wolfgang
Titel: Steuerliche Behandlung
Beitrag von: malakor am 18. Juni 2019, 06:00:22
Bist du Deutscher ?

Bist du nun Rentner oder Pensionaer ?

Was und von wem bekommst du als Altersbezuege ?

Lebst du nur in Thailand oder auch zeitweise in DACH ?
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: marawolf am 18. Juni 2019, 15:14:30
Ja
beides
keine Antwort
in Th

Gruß Wolfgang
Titel: Re: Steuerliche Behandlung
Beitrag von: Wandat am 18. Juni 2019, 19:27:49
Lebst du nur in Thailand oder auch zeitweise in DACH ?

Vielleicht wäre "Bist Du in Deutschland gemeldet" auch sinnvoll...? Aber wirklich weiterhelfen kann ich da auch nicht, obwohl ich ebenfalls Rentner und Pensionär bin.
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: tom_bkk am 18. Juni 2019, 19:55:11
Ich heb mir mal eine alte Lohnabrechnung auf, falls die in 20 Jahren mal meine TH Steuernummer brauchen 
Titel: Re: Steuerliche Behandlung
Beitrag von: malakor am 18. Juni 2019, 20:17:27
Lebst du nur in Thailand oder auch zeitweise in DACH ?

Vielleicht wäre "Bist Du in Deutschland gemeldet" auch sinnvoll...? Aber wirklich weiterhelfen kann ich da auch nicht, obwohl ich ebenfalls Rentner und Pensionär bin.

Steuerlich ist nicht die An- oder Abmeldung in D massgebend, sondern die Aufenthaltsdauer in TH.

Das wurde hier schon oft abgehandelt.

Aber viele bringen das immer durcheinander.
Titel: Steuerliche Behandlung
Beitrag von: malakor am 18. Juni 2019, 20:19:29
Ja
beides
keine Antwort
in Th

Gruß Wolfgang

Wenn du keine Antwort angibst, kann dir niemand helfen.

Denn die Unterscheidung Rente / Pension kann sehr wichtig sein.
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: tom_bkk am 18. Juni 2019, 20:35:21
Das ist richtig, 2011 war ich in DE & TH Arbeitnehmer. Das Finanzamt wollte meine Thailand Ein und Ausreisestempel sehen. Da es diese in DE nicht gibt, ist das der einzige Nachweis meiner Abwesenheit in DE.
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: marawolf am 18. Juni 2019, 21:50:29
Es geht um denen um die steuerliche Ansässigkeit.  Das ist Thailand.

Von wem ich Pension oder Rente bekomme ist hier unerheblich.
Warum überhaupt der ganze Zirkus. Es geht vorrangig nicht um die Steuerzahlung, sondern darum dass ich in D noch ein Bankkonto habe. Das ich auch nicht aufgeben will , alle Gründe sind hier nicht von Belang. Ein Punkt ist z.B. die Kreditkarte. Als Rentner bekomme ich in TH keine mehr.
Ich werde nicht der einzige sein , vielleicht hier im Forum, der eine ähnliche Situation hat.
Daher meine Frage, wie sie das Problem gelöst haben.   
Gruß Wolfgang
Titel: Re: Steuerliche Behandlung
Beitrag von: Wandat am 19. Juni 2019, 05:03:08
Steuerlich ist nicht die An- oder Abmeldung in D massgebend, sondern die Aufenthaltsdauer in TH.

Mein Finanzamt wollte bestimmt nicht aus Jux und Dollerei eine Kopie meiner Abmeldung sehen.
Titel: Re: Steuerliche Behandlung
Beitrag von: malakor am 19. Juni 2019, 05:56:20
Steuerlich ist nicht die An- oder Abmeldung in D massgebend, sondern die Aufenthaltsdauer in TH.

Mein Finanzamt wollte bestimmt nicht aus Jux und Dollerei eine Kopie meiner Abmeldung sehen.

Die sind nur zu faul.

Das Finanzamt bekommt von jeder Anmeldung und Abmeldung eine Mitteilung.

Aber entscheidend ist nur die tatsaechliche Aufenthaltsdauer.

Nochmal schreibe ich das nicht.
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: tom_bkk am 19. Juni 2019, 07:58:13
Ich war nie abgemeldet ...
Titel: Rentenzahlungen ins Ausland
Beitrag von: boehm am 19. Juni 2019, 10:05:41
Nur mal so zur Info:

Zitat
Viele Renten werden im Ausland bezogen

Berlin. Millionen Rentner lassen sich ihre Bezüge aus Deutschland ins Ausland überweisen.

So zahlte die Rentenversicherung 2018 rund 1,75 Millionen Renten ins Ausland
etwa 6,8 Prozent aller Renten.

Das geht aus neuen Zahlen der Rentenversicherung hervor.

Rund 86 Prozent aller Auslandsrenten gingen an ausländische Staatsangehörige,
die als Gastarbeiter Rentenansprüche erworben haben.

Fast 14 Prozent der Auslandsrenten werden an Deutsche gezahlt, die einen Wohnsitz im Ausland haben.

Hier hat die Schweiz den höchsten Anteil mit mehr als 26.000 Renten, gefolgt von Österreich mit 25.000 und
den USA mit rund 24.000. dpa

Thailand wird nicht erwähnt.
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: Patthama am 19. Juni 2019, 14:13:42



 Ein Punkt ist z.B. die Kreditkarte. Als Rentner bekomme ich in TH keine mehr.
Ich werde nicht der einzige sein , vielleicht hier im Forum, der eine ähnliche Situation hat.
Daher meine Frage, wie sie das Problem gelöst haben.   
Gruß Wolfgang


Ich selber habe keine Kreditkarte,und bisher auch nicht vermisst hier in TH.Meine Frage nun in die Runde? Stimmt es was Marawolf schreibt,dass man als Ausl.Rentner generell keine Kreditkarten bei den Thail. Banken bekommen kann.War bisher der Meinung,dass bei entsprechenden Bankguthaben,und Regelmaessigen Geldeingaengen man auch als Farang eine solche beantragen,bzw.  erhalten kann.
Titel: Kreditkarten
Beitrag von: malakor am 19. Juni 2019, 14:17:43
Die SCB gibt keine Kreditkarten fuer Farang aus.

Farang haben Geld, die brauchen keine Kreditkarten.   ;]
Titel: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: Helli am 19. Juni 2019, 14:29:29
Ein Punkt ist z.B. die Kreditkarte. Als Rentner bekomme ich in TH keine mehr.
Ich werde nicht der einzige sein , vielleicht hier im Forum, der eine ähnliche Situation hat.
Daher meine Frage, wie sie das Problem gelöst haben.   
Gruß Wolfgang
Ich selber habe keine Kreditkarte und bisher auch nicht vermisst hier in TH. Meine Frage nun in die Runde? Stimmt es was Marawolf schreibt, dass man als ausl. Rentner generell keine Kreditkarten bei den thail. Banken bekommen kann. War bisher der Meinung, dass bei entsprechenden Bankguthaben und regelmaessigen Geldeingaengen man auch als Farang eine solche beantragen bzw. erhalten kann.
Das ist auch meine Meinung, zumal mir eine solche Kreditkarte vor wenigen Jahren bei einem Kontowechsel zur SCB sogar angeboten wurde!
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: tom_bkk am 19. Juni 2019, 14:37:51
Die wenigsten Kreditkarten in TH sind auch wirklich solche im eigentlichen Sinne, sondern Debitkarten. Den Unterschied merkst, wenn du dir mal ein Auto mietest und die Kaution auf Kreditkarte buchst. Bei Debitkarte geht das nicht ...

Früher gabs eine richtige Kreditkarte nur in Kombo mit Girokonto & Workpermit
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: goldfinger am 19. Juni 2019, 14:56:36
Das Angebot der KBank. Auf die Karte klicken und nach unten scrollen, dann siehst du die Bedingungen. Bei einigen Karten sind Farangs explizit erwähnt.

https://www.kasikornbank.com/en/personal/Credit-Card/Pages/credit-card.aspx (https://www.kasikornbank.com/en/personal/Credit-Card/Pages/credit-card.aspx)

Andere Banken werden ähnliche Konditionen haben.
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: jektor am 19. Juni 2019, 20:24:22


Ich selber habe keine Kreditkarte,und bisher auch nicht vermisst hier in TH.Meine Frage nun in die Runde? Stimmt es was Marawolf schreibt,dass man als Ausl.Rentner generell keine Kreditkarten bei den Thail. Banken bekommen kann.War bisher der Meinung,dass bei entsprechenden Bankguthaben,und Regelmaessigen Geldeingaengen man auch als Farang eine solche beantragen,bzw.  erhalten kann.

Ich bin Rentner, habe kein Th-Girokonto und auch kein work-permint. Jedoch habe ich seit Jahren eine Visa-Kreditkarte, keine Debitkarte. Als langjaehriger Kunde der Bangkok-Bank war seiner Zeit die Beantragung einfach. Auch ohne regelm. Geldeingaenge und dickem Sparbuch ging es seinerzeit. Ich denke mal, es kommt immer auf die Bank und die Tagesform des Bankmitarbeiters an.  Mein Banker hatte seiner Zeit grosse Probleme das Antragsformular auszufuellen.

Gruesse vom
jektor
Titel: Re: Steuerliche Veranlagung in Deutschland oder Thailand, thailändische Steuernummer
Beitrag von: marawolf am 19. Juni 2019, 21:04:14
Das Angebot der KBank. Auf die Karte klicken und nach unten scrollen, dann siehst du die Bedingungen. Bei einigen Karten sind Farangs explizit erwähnt.

https://www.kasikornbank.com/en/personal/Credit-Card/Pages/credit-card.aspx (https://www.kasikornbank.com/en/personal/Credit-Card/Pages/credit-card.aspx)

Andere Banken werden ähnliche Konditionen haben.

Wir schweifen zwar vom Thema ab.


Aber da steht von 20 bis 80 Jahren , mtl. 50000 Bath,  Pass und Work-Permit !!!  {+


Gruß Wolfgang