Merkel gehoert vor Gericht oder auf die Anklagebank -
das hoere und lese ich schon seit Jahren ohne dass ein Verfahren eingeleitet wurde.
Der Blogger "Michael Mannheimer" hat schon im Jahre 2015 eine Anzeige gegen
Frau Merkel,Herrn Gauck und Herrn Gabriel an die Staatsanwaltschaft Berlin
unter Nennung der entsprechenden Paragraphen und Darstellung der Sachverhalte
eingebracht.
Die Klage wurde nicht angenommen,ebenso wenig,wie weitere Klagen durch ver-
schiedene Personen und Institutionen bei anderen Staatsanwaltschaften.
Kommentiert wird die Nichtannahme der Klagen mit u.a.mit Verweis auf feige Staats-
anwaelte,die Buettel der Regierung seien und nur ihre Karrieren im Auge haben.
Es ist allerdings bekannt,dass zumindest ein MdB aus der Fraktion der AfD vor der
Bundestagswahl ein Oberstaatsanwalt gewesen ist.
Warum hat dieser die Klage nicht angenommen und ein Verfahren eroeffnet ? Man
wird doch nicht angenommen haben,dass dieser "feige" ist.
Da ich kein Jurist bin,moege man mir meine bescheidene Beurteilung,warum kein
Anzeige angenommen wurde,milde bewerten.
1.) Hochverrat begeht der,der bewusst den eigenen Staat zu Gunsten eines andern
schwaecht.Auch der Versuch dafuer ist strafbar. u.s.w.
Durch die humanitaer veranlasste Grenzoeffnung im Jahre 2015 ist augenscheinlich
das Fundament Deutschlands nicht gefaehrdet worden und auch ist damit kein
anderer Staat in die Lage versetzt worden,die Stabilitaet der Bundesrepublik nach-
traeglich zu gefaehrden.
2.) Verfassungsbruch durch Massenmigration ohne Ausweispapiere und Bewilligungs-
titel.
Das Zitieren des entsprechenden Paragraphen reicht fuer eine Anklage nicht,da wohl
der Text zwingend erscheint,doch wird dabei vergessen,dass die Formulierung eine
Ausnahme zulaesst. Wenn steht "grundsaetzlich" ist damit verklausiert,dass Aus -
nahmen moeglich sind.
3.) Das Grundgesetz regelt u.a. die demokratischen Ablaeufe,wie z.B. ein Gesetz zu Stande
kommt.(Durch das Parlament)
Um das Gesetz fuer die Verantwortung einer Regierungschefin bzw. der Regierungsmit-
glieder strenger,schaerfer oder rigoroser anzupassen,braucht es einer Mehrheit im
Bundestag.
Da die derzeitigen Verhaeltnisse so sind,wie sie sind und alle Fraktionen ausser der AfD
keine Aenderungen wuenschen,hat es keinen Sinn,von Zeit zu Zeit nach der Anklage-
bank fuer die Kanzlerin zu rufen.
Jock