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Autor Thema: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.  (Gelesen 79433 mal)

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udo50

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #90 am: 13. November 2017, 18:01:36 »

nabend

     
Zitat
  Ohne nunmehr z. B. die Brasilianerinnen diskreditieren zu wollen. Jene jedoch brauchen f. d. BRD kein Visum und können sich 90 Tage in der BRD aufhalten.

  Das benötigte meine Gattin vor ca. 32 Jahren auch nicht. Obwohl zu dem Zeitpunkt noch Freundin   also noch nicht getraut. Woran mag das wohl liegen ,das in der Hinsicht die Bestimmungen verschärft wurden? {--
Daran das zu viele Asiatinnen in D.über den Leisten gezogen wurden denke ich mal.Zuhälter und der Gleichen.
Damals waren die TH Mädels noch eine Rarität in den entsprechenden Etablissements
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Gruß Udo

Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #91 am: 13. November 2017, 18:31:09 »

,,, weil es meine Stieftochter ist...

Ja dann ,,, es sei denn, die Stieftochter ist adoptiert --
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tom_bkk

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #92 am: 13. November 2017, 18:39:00 »

Jetzt aber Schluss mit Off-Topic

Zitat
Ja dann ,,, es sei denn, die Stieftochter ist adoptiert

... dann wärs die Tochter ;) ... oder wie sagte Sepp Maier, wenn meine Tante an Zipfel hätt, dann wärs mein Onkel  C--
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Bruno99

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #93 am: 13. November 2017, 18:54:26 »

Ohne nunmehr z. B. die Brasilianerinnen diskreditieren zu wollen. Jene jedoch brauchen f. d. BRD kein Visum und können sich 90 Tage in der BRD aufhalten.

Fuer welche Staatsangehoerige eine Visumspflicht herrscht oder nicht, ist Sache des Auswaertigen Amtes:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/03_Visabestimmungen/StaatenlisteVisumpflicht_node.html

Da ist ganz klar vermerkt, dass fuer Brasilianische Staatsangehoerige keine Visapflicht gilt, aber fuer Thais.

Warum meldest du dich nicht einfach an der entsprechenden Stelle  >:
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #94 am: 13. November 2017, 21:20:11 »

Bin ich ich Dir etwa auf den Schlips getreten Bruno  ??? – oder wie sonst soll ich dein Statement interpretieren.

Ist Sache des AA / ja - ist mir bekannt.

Wollte lediglich einmal die Diskrepanzen aufzeigen.

Warum meldest du dich nicht einfach an der entsprechenden Stelle.

Nun, betr. d. Antragstellung d. Schema – F - eines Visum für die mit einen Deutschen Souverän verheirateten – wurde von mir das AA angeschrieben. Antwort steht noch aus.
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Bruno99

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #95 am: 13. November 2017, 22:57:58 »

Bin ich ich Dir etwa auf den Schlips getreten Bruno  ??? – oder wie sonst soll ich dein Statement interpretieren.

Du beschwerst dich in mehreren Kommentaren ueber die Botschaft, wollte nur darauf hinweisen, dass es das AA und nicht die Botschaft ist, die entscheidet wer visapflichtig ist und wer nicht.

Wie soll ich denn deine Kommentare interpretieren, wenn wenn du genau weisst, dass dein Problem vom AA verursacht ist, du aber auf die Botschaft einschlaegst  >:
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tom_bkk

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #96 am: 13. November 2017, 23:52:01 »

@Non

Weilst mir gerade erst jetzt auffällt, Ehefrauen müssen doch gar nicht zum Interview oder wurde das wieder geändert?
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #97 am: 14. November 2017, 06:39:21 »

Also Bruno, bitte nicht immer zwischen den Zeilen lesen. Natürlich beschwere ich mich über die Botschaft – nicht jedoch weil die Thai - Ehefrau eines Deutschen ein Visum f. d. BRD u. oder den Schengenraum benötigt – sondern über das Procedere. Das sollte doch aus meinem ersten Posting ersichtlich gewesen sein.

Und Tom – das Interview oder wie auch immer man den Vorgang bezeichnen möchte, ergibt sich alleine aus der Tatsache, das bei der elektronischen Terminvergabe über das www / ( die Call Center gibt es ja nicht mehr ) und das ist ja die Krux – explizit nicht zwischen einer ledigen Thai und oder einer Person – XY – die zum ersten Mal ein Visum beantragt gegenüber bereits Verheirateten unterschieden wird. Sämtliche werden hier in einen Topf geworfen und sehen sich mit den Fragen ( die ich bereits gepostet habe ) konfrontiert.

Das Warum, Weshalb, Wieso hier nicht anhand der bereits bei der Botschaft bekannten Personen, die schon und hier wiederhole ich mich gerne, bereits 10 Visa nebst einem C3 erhalten haben vermag ich nicht zu eruieren, Schema – F – eben.

Entweder ist es Willkür, oder die Botschaft ist einfach nicht mächtig ( willig? ) für einen best. Personenkreis dieses Procedere zu ändern.

Es kann doch auch für eine TH – Angestellte in einem Glaskasten bei der Botschaft in der Feststellung nicht soooooo schwierig sein, bei einem Blick in den PC – festzustellen, das meine Frau und auch hier wiederhole ich mich gerne -  a. mit einem Deutschen verheiratet und b. Bereits diverse Visa ohne Beanstandungen erhalten hat.
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Metzger_Pattaya

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #98 am: 14. November 2017, 08:27:41 »

Non
dieser Affentanz ist nur in Bangkok und das seitdem es mal einen Taxifahrer ohne Schulabschluß  als Bundesdeutschen Außenminister gab ! {+ {+ {/
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Helli

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #99 am: 14. November 2017, 19:05:54 »

Non
dieser Affentanz ist nur in Bangkok und das seitdem es mal einen Taxifahrer ohne Schulabschluß  als Bundesdeutschen Außenminister gab ! {+ {+ {/
Ich gehe mal davon aus, dass der selbst auch nichts davon wusste und keinen Einfluss auf diese Abwicklungen genommen hat. Ich denke eher, dass das im Zuge der 2007 in Kraft getretenen Vereinheitlichung der EU-Visa-Regularien eingeführt wurde. Wie auch in anderen Bereichen üblich, hat der deutsche Verwaltungsapparat für den Ausbau seiner Daseinsberechtigung auch hier noch einen Packen draufgelegt!
Letztlich (und meine Erfahrung) kommt es den thail. Angestellten sehr entgegen, dabei "dicke Arme" machen zu können und ich kreide der Konsularabteilung der Botschaft nur an, dass man diese auch gewähren lässt.
Der Chef meines AA bezeichnete mal die Konsularabteilungen in Bangkok und Manila als die schwierigsten von allen, mit denen er jemals zu tun gehabt hat.
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Metzger_Pattaya

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #100 am: 14. November 2017, 19:31:38 »

@ Helli

für Manila und das Generalkonsulat in Saigon kann ich nur sagen es ist von Vorteil wenn man den Botschafter bzw. den Geschäftsträger persoenlich kennt ! ;D
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Helli

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Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #101 am: 14. November 2017, 20:00:01 »

@ Helli

für Manila und das Generalkonsulat in Saigon kann ich nur sagen es ist von Vorteil wenn man den Botschafter bzw. den Geschäftsträger persoenlich kennt ! ;D
Jo, Beziehungen sind eben nur Schice, wenn man sie nicht hat!
Allerdings hat der Botschafter selbst in der Konsularabteilung offiziell nix zu melden. Die unterstehen direkt dem AA in Berlin!
In dem Zusammenhang ist mir noch eingefallen, dass mit der Frauenbewegung (Alice Schwarzer) doch mal eine Zeitlang die Tatsache durch die "Yellow Press" gezogen wurde, dass irgendwo im Rotlichtmilieu mal ein paar Thai-Mädels registriert worden sind, die angeblich durch sog. Scheinehen ins Land kamen. Damals hat diese superreligiöse Frau Rita Süssmuth als Ministerin gewettert und ich meine, gelesen zu haben, dass die deutsche Bürokratie damals schon im vorauseilenden Gehorsam angefangen hat, die Hürden für "heiratswillige" Mädels aus ganz bestimmten Ländern aufzubauen!
« Letzte Änderung: 14. November 2017, 20:10:27 von Helli »
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Suksabai

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #102 am: 14. November 2017, 20:13:59 »


Jooo, Helli, das war Ende der Achtziger, da kam auch der schöne Ausdruck "Bumsbomber" auf
und die liebe Rita Süssmuth liess keine Gelegenheit aus, um sich zu profilieren...
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

tom_bkk

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #103 am: 17. November 2017, 21:43:55 »

Oja, scheinbar haben die jetzt echt einen an ...

Heute hatte die Tochter und ihre 3 Freundinnen das Interview für den Weihnachtstrip.
Während bei den 3 Mädels keine großartigen Fragen gestellt wurden, fragten die jetzt auf einmal meine Tochter, ob sie beweisen kann, das meine Frau auch ihre Mutter ist  :o  ???  {{
Da machte sich doch schon ein wenig Verwunderung breit, denn sie war hat ja hier schon 3 Jahre gewohnt und war schon x-mal auf Besuchervisa hier, von Sorgerecht bis Geburtsurkunde und xyz weitere Dokumente haben die alles. Sie hatte dann auch das Hausbuch dabei wo sie auch drinsteht und dann war die Sache mehr oder weniger gegessen ... das gibt aber Punktabzug  >:

Über mehrjährige Visa muss dann noch ein höherer Angesteller der Botschaft entscheiden, aber ihr wurde gesagt, das es das normalerweise nicht gibt ... ich poste das sobald ich ein Update habe.
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #104 am: 17. November 2017, 23:09:24 »

Tjaaaa Tom !

Meine Rede - ,,,,, mehr möchte ich nicht kommentieren sonst müsste ich mich auf eine Ebene begeben die ,,,, na ja.

Frage .. darf ich dieses Posting für mein RE - Schreiben an das AA - Berlin verwenden  ???

Und wenn ich noch die Schalternummer in der Botschaft nebst Uhrzeit und Datum haben könnte  ???

Du kannst ja privat mitteilen.
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