"Da sein" oder "anwesend sein",diese Begrifflichkeiten muss man auseinanderhalten.
Versteht man unter "da sein" die persoenliche Anwesenheit im Plenarsaal,heisst das
noch immer nicht,dass nicht genug Parlamentarier "anwesend" sind.
Im Prinzip muessen alle Parlamentarier bei einer Sitzung anwesend sein.Davon gibt
es aber Ausnahmen,die der Parlamentsverwaltung gemeldet werden muessen.
Schon dadurch,wird vorab eine Beschlussfaehigkeit festgestellt.
Im Gesetz steht jedoch nur,dass eine Beschlussfaehigkeit bei einer Abstimmung be-
stehen muss.Nur da muessen,sollte das Gesetz rechtskraft erwirken,die Mindesanzahl
an Abgeordnete daran teilnehmen.
Steht im Tagesprogramm,das bereits spatestens am Vortag festgelegt ist,dass keine
Abstimmung vorgesehen ist,ist es auch nicht notwendig,dass alle Abgeordneten im
Plenarsaal "da" sind,also in beschlussfaehiger Groessenordnung.
In den meisten Faellen,stimmen die einzelnen Fraktionen gemeinschaftlich ab.
Um zu verhindern,dass eine Fraktion die anzahlmaessige Minderheit der anderen Frak-
tionen "ausnuetzt" und so womoeglich der Regierung das Misstrauen ausspricht und sie
damit zum Ruecktritt draengt,sind Vorkehrungen getroffen worden.
Die rd. 150 Abgeordneten der SPD sind auf 3 Gruppen aufgeteilt. Eine Gruppe befindet
sich im Plenarsaal,eine zweite Gruppe in den Ausschuessen und die dritte Gruppe muss
innerhalb von 15 Minuten im Plenarsaal eintreffbar sein,damit sie an Abstimmungen,wenn
notwendig teilnehmen koennen.
Die anderen Fraktionen werden wohl ein aehnliches System haben.
Man darf sich daher nicht taeuschen lassen,wenn nur wenige Parlamentarier im Plenar-
saal sichtbar sind.Das besagt gar nichts ueber die Beschlussfaehigkeit und ist auch kein Ge-
setzesbruch.
Wenn am jenen Tag der Frau Praesidentin Roth,bekannt war oder ihr bekannt gegeben wurde,
dass Beschlussfaehigkeit besteht,steht es ihr als ad hoc - Entscheidung zu,so zu entscheiden,
wie es bekannt ist.
Jock