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Autor Thema: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung  (Gelesen 324369 mal)

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Gregor

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #870 am: 02. Juli 2019, 19:58:50 »


Guckst Du hier: https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/bundestags-praesidium-staerkt-claudia-roth-den-ruecken-2835944606.html
und: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06-245164
und: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/beschl_faehig-245348

Danke für die Verweise.

Was daraus hervorgeht ist, daß das Präsidium einen öffentlichen Offenbarungseid abgegeben hat, daß es nicht zählen kann.

Denn es braucht auch nach diesen Bestimmungen die Hälfte der anwesenden Parlamentarier zur Beschlußfassung.

Diese Klausel mit dem Vetorecht des Präsidiums macht dann Sinn, wenn eine Fraktion partout die Beschlußfähigkeit anzweifelt, obwohl der Laden gerammelt voll ist,

Hier war ja genau das Gegenteil der Fall.

Ja, und mit einem in der Verfassung vorgesehen Präsidiumsmitglieder aller Fraktion hätte es diese Geschachere nicht gegeben.



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"In Zeiten der universellen Täuschung ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt!" (George Orwell)

Gregor

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #871 am: 02. Juli 2019, 20:13:22 »

Oliver Janich erklärt hier, worum es bei diesem Vorgang eigentlich ging:

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boehm

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #872 am: 02. Juli 2019, 21:30:29 »

Gutes Video.... {* {*

Aber, wenn der Bundestag nicht Beschluss fähig ist, und selbst ohne "Hammelsprung" nicht nachgewiesen kann, dass genug Abgeordnete im BT waren...

Wie kann dann ein Gesetz durch gewunken werden ohne Mehrheit???

Wenn z.B. nur 100 Abgeordnete anwesend waren, und davon 80 % AfD und FDP, können die das doch zusammen ablehnen!!

Oder gibt es da einen Grund, den ich nicht kenne???

Und wenn es wirklich ein Rechtsbruch war, warum klagt niemand vorm Verfassungsgericht???
« Letzte Änderung: 02. Juli 2019, 21:44:55 von boehm »
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Gregor

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #873 am: 02. Juli 2019, 22:28:09 »


Und wenn es wirklich ein Rechtsbruch war, warum klagt niemand vorm Verfassungsgericht???

Das "prüft" die AfD ja. So schnell geht das offenbar auch nicht.
https://www.journalistenwatch.com/2019/07/02/hammelsprung-skandal-afd/

Aber eins ist klar: diese Linksmaden testen immer weiter die Grenze der Rechtsbeugung, des Luges und Betruges aus. Sie scheinen sich sehr sicher zu fühlen.
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boehm

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #874 am: 02. Juli 2019, 22:42:22 »

Na ja, mit der Kohle von Soros können sie das wohl leider auch! {/

Aber so lange es aufrechte Deutsche und L :-X gibt, na ja, egal....
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Rangwahn

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #875 am: 03. Juli 2019, 02:28:19 »

Leute, so leid es mit tut -  der Bundestag war beschlussfähig.
Kein Chance für eine Klage.
Detail: Der Sitzungsvorstand hat sie (die Beschlussfähigkeit) einmütig bejaht!

Man hört die Roth ja mehrmals sagen "wir sind uns einig.....wir sind uns einig".
DRECKSPACK bleibt DRECKSPACK!


Beschlussfähigkeit
Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Wurde namentliche Abstimmung verlangt, so bleibt dieses Verlangen trotz Sitzungsaufhebung in Kraft.
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malakor

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #876 am: 03. Juli 2019, 06:12:22 »

Ursula von der Leyen leitet in Deutschland ein Ministerium, in dem nicht besonders viel funktioniert, die Kosten explodieren, obskure Berater das Sagen haben und immer mehr Rechtsextremisten auf den Plan treten. Alles genau wie in der EU.

ohne Link, genau wie jock
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kiauwan

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #877 am: 03. Juli 2019, 09:31:08 »

genau da wird sie ja gebraucht, in der EU, um Torkel Juncker zu ersetzen
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Bruno99

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #878 am: 03. Juli 2019, 12:02:22 »

genau da wird sie ja gebraucht...

Nachdem sie das Militaer in DE zur Lachnummer "gemanaged" hat, wird sie das sicher auch mit der EU schaffen.

Ideale Voraussetzung fuer einen sinnvollen Neuanfang, der mehr auf wirtschaftlichen als auf politischen Grundsaetzen beruht.
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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

jock

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #879 am: 03. Juli 2019, 12:41:04 »

Die Nominierung Frau von der Leyen als Kommissionspraesidentin ist ein Verlegenheits-
kompromiss.

Sie hat nur Erfahrung als Ressortministerin,aber keine aussenpolitische.Die Buero-
kratie in Bruessel ist ihr fremd und hat offensichtlich auch keine Agenda,wie sie die EU
weiterentwicklen will.

Kommt es so,wie es kommen wird,ist Frau Merkel die eigentliche,bestimmende
Persoenlichkeit in der zukuenftigen Periode,eventuell zusammen mit Herrn Macron.

Frau von der Leyen wird sich gezwungen sehen,Frau Merkel um Rat zu fragen,auch
um Intervention zu bitten und damit die Strippen in die Haende von Frau Merkel zu
legen.

Das wird sich auch nicht aendern,sollte Frau Merkel nicht mehr als Kanzlerin amtieren.

Jock
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Gregor

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #880 am: 03. Juli 2019, 18:34:35 »

Leute, so leid es mit tut -  der Bundestag war beschlussfähig.
Kein Chance für eine Klage.
Detail: Der Sitzungsvorstand hat sie (die Beschlussfähigkeit) einmütig bejaht!

Man hört die Roth ja mehrmals sagen "wir sind uns einig.....wir sind uns einig".
DRECKSPACK bleibt DRECKSPACK!


Beschlussfähigkeit
Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Wurde namentliche Abstimmung verlangt, so bleibt dieses Verlangen trotz Sitzungsaufhebung in Kraft.


Hier werden 2 Sachen vermischt.

Einmal müssen 50% anwesend sein, damit der Bundestag beschlußfähig ist. Das ist Gesetz.

Zum zweiten muß die Anwesenheit festgestellt werden. Das betrifft die Ausführung dieses Gesetzes.

An besagtem Abend waren nur 100 Leute anwesend. Somit war der Bundestag nicht beschlußfähig.

Die Bundeswarze und die beiden anderen Lakaien haben dem Ist-Zustand aber widersprochen und beschlossen, daß sie doch beschlußfähig seien.

Jetzt muß geklärt werden, ob der Beschluß rechtskräftig ist, da er gegen das geltende Gesetz verstößt.

Da es aber soviele andere Baustellen gibt, wird das sicher als "unwesentlich" untergehen.

Wie der Juncker mal gesagt hat: wir machen Beschlüße und wenn kein Aufschrei kommt, machen wir immer weiter....

Alles für´n Arsch.


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jock

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #881 am: 03. Juli 2019, 20:10:02 »

"Da sein" oder "anwesend sein",diese Begrifflichkeiten muss man auseinanderhalten.

Versteht man unter "da sein" die persoenliche Anwesenheit im Plenarsaal,heisst das
noch immer nicht,dass nicht genug Parlamentarier "anwesend" sind.

Im Prinzip muessen alle Parlamentarier bei einer Sitzung anwesend sein.Davon gibt
es aber Ausnahmen,die der Parlamentsverwaltung gemeldet werden muessen.

Schon dadurch,wird vorab eine Beschlussfaehigkeit festgestellt.

Im Gesetz steht jedoch nur,dass eine Beschlussfaehigkeit bei einer Abstimmung be-
stehen muss.Nur da muessen,sollte das Gesetz rechtskraft erwirken,die Mindesanzahl
an Abgeordnete daran teilnehmen.

Steht im Tagesprogramm,das bereits spatestens am Vortag festgelegt ist,dass keine
Abstimmung vorgesehen ist,ist es auch nicht notwendig,dass alle Abgeordneten im
Plenarsaal "da" sind,also in beschlussfaehiger Groessenordnung.

In den meisten Faellen,stimmen die einzelnen Fraktionen gemeinschaftlich ab.

Um zu verhindern,dass eine Fraktion die anzahlmaessige Minderheit der anderen Frak-
tionen "ausnuetzt" und so womoeglich der Regierung das Misstrauen ausspricht und sie
damit zum Ruecktritt draengt,sind Vorkehrungen getroffen worden.

Die rd. 150 Abgeordneten der SPD sind auf 3 Gruppen aufgeteilt. Eine Gruppe befindet
sich im Plenarsaal,eine zweite Gruppe in den Ausschuessen und die dritte Gruppe muss
innerhalb von 15 Minuten im Plenarsaal eintreffbar sein,damit sie an Abstimmungen,wenn
notwendig teilnehmen koennen.

Die anderen Fraktionen werden wohl ein aehnliches System haben.

Man darf sich daher nicht taeuschen lassen,wenn nur wenige Parlamentarier im Plenar-
saal sichtbar sind.Das besagt gar nichts ueber die Beschlussfaehigkeit und ist auch kein Ge-
setzesbruch.

Wenn am jenen Tag der Frau Praesidentin Roth,bekannt war oder ihr bekannt gegeben wurde,
dass Beschlussfaehigkeit besteht,steht es ihr als ad hoc - Entscheidung zu,so zu entscheiden,
wie es bekannt ist.

Jock





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Gregor

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #882 am: 03. Juli 2019, 20:28:39 »

"Da sein" ...
Jock

Langes Gelaber, kurzer Sinn.

§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit
(1)   Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

Dem war nicht so, auch wenn die sich dem Linksterrorismus eng verbunden fühlende Bundeswarze Roth mit ihren 2 Lakaien beschließt, daß 100 die Hälfte von 750 ist.
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jock

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #883 am: 03. Juli 2019, 20:33:53 »

@Gregor

Ich bedauere,dass du mit meiner Ausfuehrung ueberfordert bist.

Jock
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Gregor

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #884 am: 03. Juli 2019, 20:39:08 »

2 Lakaien

Hier zeigt sich auch, wie eine Regierung unter grüner Regentschaft als Steigbügelhalter für die Speichellecker der CDU aussehen würde getreu dem alten Motto:

Legal - Illegal - Scheißegal.

Ansonsten Fresse halten, oder es gibt eine drauf. Bundeswarze Roth: "RUHE JETZT!"
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