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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 69012 mal)

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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #45 am: 05. Mai 2011, 16:56:02 »

Vollkommen bekloppt, jetzt müssen gefährliche Wiederholungstäter aus der Haft entlassen werden:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,760719,00.html#ref=rss

Am besten wäre da doch: Auf der Flucht erschossen..... C-- C--

Was wohl so ein Richter sagen würde, wenn er persönlich betroffen wäre, wenn vielleicht seine Frau oder sein Kind.... :-X
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #46 am: 05. Mai 2011, 17:02:25 »

@ Boehm danke schön daran habe ich nicht mehr gedacht, es ist nur das diese "Herren" therapiert werden müssen, das bemängelt Straßburg und Karlsruhe, ich bezweifle ja auch das dies bei vielen hilft.
So müssen nun eben noch schönere Knast bebaut werden, damit sich die Herren auch wohl fühlen  {[ {[ {[ {/ {/ {/.

Diejenigen die nicht therapiert werden können, bleiben weiterhin im Knast, wenn ich das so richtig verstanden habe  ??? ???.
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MIR

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #47 am: 05. Mai 2011, 17:03:55 »

@Boehm

Das naechste es werden die Gefaengnisse abgeschafft.

Denn Kriminelle was ist das, die gibt es doch nicht wirklich. {--
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thaiman †

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #48 am: 05. Mai 2011, 17:32:07 »


Richtig, Wer morgens zur Arbeit faehrt und abends nach hause, Der kann
ruhig 2 Stunden in Bus,oder Bahn stehen
und Knastrologen werden auf dem Sofa beim Fersehen, gefuettert
ja das gefaellt dem Steuerzahler
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Man wird nicht reich von dem was man verdient, sondern von dem was man nicht ausgibt

boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #49 am: 05. Mai 2011, 22:02:23 »

Ja, gute Idee! Wir schaffen die Gefängnisse ab, und lassen alle Straftäter frei.

Das eingesparte Geld nehmen wir, um die Opfer zu entschädigen.

Irgendwie ist das alles verrückt. Straftäter, besonders gefährliche, können klagen....., gegen schlechte Haftbedingungen.

Die sollte man vielleicht alle auscourcen, nach Russland oder China, besser noch nach Afrika.....



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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #50 am: 05. Mai 2011, 22:31:51 »

Die sollte man vielleicht alle auscourcen, nach Russland oder China, besser noch nach Afrika.....

kommt glaub ich nicht so gut, denn die beantragen dann Asyl in Italien, werden in die Schweiz weitergeleitet und dann verweigern sie auch noch die Unterkunft in einer sauberen Zivilschutzanlage mit 3 Mahlzeiten taeglich

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Zivilschutzanlagen-sind-fuer-Asylbewerber-zumutbar/story/30319040
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P-Pong

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #51 am: 06. Mai 2011, 08:19:36 »

... über die >Sicherungsverwahrung" von Schwerstverbrechern, insbesondere einer nachträglich angeordneten, könnte ich ganze Seiten hier füllen - enthalte mich jedoch  ;]

... deswegen nur kurz gestreift:

Ihr alle, welche doch die Demokratie so liebt, besonders diese in >Angelas Garten< solltet folgendes bedenken:

1. Diese Schwerst-Verbrecher wurden nach nicht auf dem Boden des GG stehenden Richtlinien "nachbestraft"!
Die Kriterien für eine Strafvorschrift, die Folgen eines richterlichen Urteiles wurden teils im Nachhinein >nachgeschoben<.
Hier sind die so stromlienienförmigen, aalglatten Politiker SCHULD, dass sie jetzt von dem Europäischen Gerichtshof  via BVG Karlsruhe ab gewatscht wurden!

2. So zeigt es sich, wie eine seit Jahrzehnten geübte Praxis - weg mit solchen Schwerstverbrecher, möglichst wirklich bis zum Lebensende  }} - in unserem Nationalstaat von dem ihm übergeordneten Europäischen Gerichtshof ad-adsudum geführt wird!

Wehe es kommt einmal zu einem VEU = wirklich & wahrhaftig vereinigten Europa a`la USA... die Tränen würden uns allen kommen!

Jetzt sind die einzelnen Bundesländer/Kommunen gefordert, müssen für unzählige Millionen, gar Milliarden  >therapiegeeignete<  Beherberungsstätten a`la 5*-Hotel-Anlagen errichten... :o nun ja, schafft Arbeitsplätze in allen denkbaren Bereich ... auch für die seit 01.05. einströmenden Horden aus so einigen Osteuropäischen-"Nachbarn"-Ländern, welche so manchen deutschen Arbeiter mit Dumping-Lohnforderungen ins Abseits schieben werden, was natürlich keiner der Gutmenschen und aalglatten Politiker einräumen/sehen will...  ;]

Bis dahin muss nun jedes einzelne Urteil überprüft werden, was mit absoluter Sicherheit so manchem Schwerstverbrecher zum Weihnachtsfest die Freiheit schenken wird... {/
Denn es muss erneut gerichtlich geprüft werden, ob der Deliquent  nun hochgefährlich oder nur psychisch >krank<  ist... wird dies nicht ausdrücklich bejaht: Raus auf die freie Wildbahn... bis zur nächsten Tat! {+

Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wird mal wieder hinter das Recht auf Menschenwürde & Freiheit des Schwerstverbrechers gestellt!
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KhunBENQ

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #52 am: 06. Mai 2011, 12:45:06 »

Die sollte man vielleicht alle auscourcen, nach Russland oder China, besser noch nach Afrika.....
So wie die Engländer ihre Sträflinge nach Australien geschafft haben.
Da ist also schon besetzt  :]
Aber in den sibirischen Sümpfen sind ja ein paar Lager freigeworden  :o C--
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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #53 am: 06. Mai 2011, 12:50:22 »

Man könnte auch irgendwo ein paar Arbeitslager einrichten, in Alaska oder Grönland.

Dann haben die keine Kraft und Zeit über neue Verbrechen nachzudenken.....

Vielleicht sollte ich mich als Justizminister bewerben, hätte da noch einige gute Ideen über spezielle Strafverbüßungen!

 C--
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #54 am: 06. Mai 2011, 13:13:44 »

@ P-Pong gefährdet wenn diese Schwerstverbrecher wieder auf freien Fuß kommen sind ja in der Regel Frauen und Kinder, unsere (mit)Menschen also die sich weniger gut schützen können. Auch ist die Rückfallquote gerade bei diesen Täter sehr hoch, wennauch nicht immer gegeben, in Amerika glaube ich war doch mal die diskussion im gange diesen Schwerverbrecher teile des Gehirns zu amputieren, Wahnsinn.

Gut das jene die nicht therapiert werden können weiterhin auf Lebenszeit hinter Gitter verweilen dürfen, es waren aber schon genug Verbrecher die in Therapie Zentren untergebracht wurden getürmt sind (80- 90 Jahre) auch davor haben die Bürger Angst.
Diese Einrichtungen sollten also nicht nur  {/ {/ komfortabel sonder vor allem sicher sein.

Und zu guter letzt, hat (und kann man) das Gefühl haben das sich wesentlich mehr um die Täter als um die Opfer gekümmert wird, der Weise Ring kann da ganze Arien davon singen.
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Kern

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #55 am: 06. Mai 2011, 15:33:03 »


Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wird mal wieder hinter das Recht auf Menschenwürde & Freiheit des Schwerstverbrechers gestellt!


Das ist leider genau so!  {+   {/
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH /mit bezug auf Foren
« Antwort #56 am: 25. Juni 2011, 15:58:55 »

Urteil: Kein Auskunftsanspruch gegenüber Forenbetreibern

Muss der Betreiber einer Internetseite den Namen eines registrierten Nutzers preisgeben, wenn ein anderer gegen diesen Nutzer zum Beispiel wegen Beleidigung vorgehen will? "Nein!", sagt das Amtsgericht München (Az. 161 C 24062/10).

Im vorliegenden Fall veröffentlichten registrierte Nutzer eines Internetforums zum Thema Autos Erfahrungsberichte, die der Besitzer mehrerer Autohäuser für sich als geschäftsschädigend und diskreditierend bewertete. Der Betroffene forderte den Betreiber des Forums deshalb auf, die Berichte unverzüglich vom Server zu nehmen und ihm dazu die "Klarnamen" der Lästermäuler zu nennen, um sie dann verklagen zu können. Der Betreiber des Forums weigerte sich jedoch und bekam Recht: Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Auskunftsanspruch für den "Geschädigten".
http://de.nachrichten.yahoo.com/urteil-kein-auskunftsanspruch-gegenüber-forenbetreibern
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / alleinerziehend mit Kind / BGH Urteil
« Antwort #57 am: 03. August 2011, 19:42:17 »


BGH verpflichtet Alleinerziehende zum Vollzeitjob
 
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen geschiedene Alleinerziehende künftig Vollzeit arbeiten. Ausnahme: Es besteht keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13521522/BGH-verpflichtet-Alleinerziehende-zum-Vollzeitjob.html

Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtet geschiedene Alleinerziehende mit einem Grundschulkind in aller Regel zum Vollzeitjob, wenn für das Schulkind eine Betreuungsmöglichkeit besteht. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor
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Kern

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #58 am: 03. August 2011, 21:05:32 »

Dazu passt einigermassen:



von http://www.wulffmorgenthaler.de/ 
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / neues Hartz IV Urteil
« Antwort #59 am: 24. August 2011, 13:06:45 »

Zitat
Jobcenter darf Geldgeschenk von Oma nicht einziehen
 
Hartz-IV-Kinder dürfen geschenktes Geld von Verwandten behalten. Das Bundessozialgericht urteilte gleich mehrfach zugunsten der Empfänger.
http://www.welt.de/wirtschaft/article13561259/Jobcenter-darf-Geldgeschenk-von-Oma-nicht-einziehen.html

ich hoffe mal das braucht keiner, aber zur Info stelle ich es doch ein
« Letzte Änderung: 24. August 2011, 17:41:32 von khon_jaidee »
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