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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 69104 mal)

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crazyandy

  • Gast
Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / EGMR stärkt Rechte der Väter
« Antwort #60 am: 16. September 2011, 20:00:35 »

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter
 
Deutsche Gerichte könnten leiblichen Vätern nicht den Umgang mit ihren Kindern und die Klärung auf Vaterschaft untersagen. Vermutlich müssen nun Gesetze geändert werden.
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-09/egmr-rechte-vaeter
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crazyandy

  • Gast
Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / kein Geld für die Lehman Pleite
« Antwort #61 am: 28. September 2011, 00:03:09 »

Lehman-Anleger bekommen kein Geld zurück

Karlsruhe/Hamburg (dpa) - Richtungsweisendes Urteil für Kleinanleger der Pleite-Bank Lehman Brothers: Der Bundesgerichtshof (BGH) wies ihre Schadensersatzklagen ab. Die Anleger seien beim Kauf von Wertpapieren nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der Bundesgerichtshof.

Deshalb hätten sie keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes. Die Hamburger Sparkasse habe beim Verkauf ihre Beratungspflichten nicht verletzt, hieß es in dem Urteil (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10). Die Kläger zeigten sich tief enttäuscht.

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article13628029/Lehman-Anleger-bekommen-kein-Geld-zurueck.html
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crazyandy

  • Gast
Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / Arbeitsrecht
« Antwort #62 am: 15. Dezember 2011, 13:57:10 »


Arbeitgeber darf schon am ersten Tag Attest verlangen
 
Laut Gesetz müssen kranke Arbeitnehmer nach drei Tagen ein Attest vorlegen. Doch Unternehmen dürfen auch schon früher darauf pochen.

 Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, kann der Arbeitgeber auch ohne besonderen Anlass schon ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Eine Begründung dafür müsse der Arbeitgeber nicht angeben, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Die Richter ließen die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. (AZ: 3 Sa 597/11)
http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article13767845/Arbeitgeber-darf-schon-am-ersten-Tag-Attest-verlangen.html

 Bleibt nur auf das Bundesarbeitsgericht zu hoffen, das die dieses Urteil wieder kippen.
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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #63 am: 15. Dezember 2011, 19:49:49 »

Warum???

Das ist an sich schon lange bekannt.

Krankheit muss sowieso ab dem erstenTag gemeldet werden.

Ich finde das gut und richtig, wenn man sofort eine ärztliche Bestätigung haben muss. Manche faulen Säcke denken, 3 Tage mache ich krank, zum Arzt muss ich nicht, so habe ich mehr Urlaub.

Es gibt absolut keinen vernünftigen Grund nicht bereits am ersten Tag zum Arzt zu gehen. So ist man schneller wieder gesund und niemand kann sagen, der simuliert.

Jetzt kommt mir bitte keiner mit Kostensenkung für die Krankenkassen.... C--
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crazyandy

  • Gast
Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / Elternteil ist man immer und ewig
« Antwort #64 am: 16. Februar 2012, 23:02:34 »


Eltern müssen für erwachsenes Kind Unterhalt zahlen

Wenn das erwachsene Kind Sozialhilfeempfänger wird, müssen die Eltern Unterhalt zahlen. Ihnen bleibt ein Freibetrag von 1400 Euro monatlich, so das Urteil des Bundesgerichtshofs.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13871798/Eltern-muessen-fuer-erwachsenes-Kind-Unterhalt-zahlen.html

da sollte man seinem Kind bezeiten alles nötige für spätere Leben beibringen, sonst wird es teuer, es sei den man verdient auch wenig   {-- :].
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dart

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #65 am: 08. März 2012, 17:56:54 »

Da geht einem doch die Hutschnur hoch... {[

13 Jahre Knast für dreifachen Mord. Nachdem sie bereits 2004 ihr erstes Baby getötet hat, wurde sie gleich wieder schwanger und hat 2006 und 2009 zwei weitere Säuglinge gekillt.

Die Verteidigung plädierte auf "Totschlags in einem minderschweren Fall". {+, vermutlich ist sie nach 5-6 Jahren wieder, wegen guter Führung, auf freiem Fuß und kann sich weiter vermehren.

Babygeschrei störte die Ruhe - 13 Jahre für Dreifachmörderin

"Keines der drei Babys eines Ehepaars aus Villmar bei Limburg lebte länger als einige Wochen. Dreifacher Mord, sagt die Staatsanwaltschaft. Die eigene Mutter soll sie erstickt haben. Die Verteidigung spricht von "Totschlags in einem minderschweren Fall"....."

http://www.n-tv.de/panorama/13-Jahre-fuer-Dreifachmoerderin-article5704501.html
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crazyandy

  • Gast
Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / interessantes Urteil zum "Unfallschutz"
« Antwort #66 am: 23. März 2012, 16:53:45 »

Schwerer allergischer Schock: Unfall?
Stirbt eine Person an einem allergischen Schock, kann das einen „Unfall“ im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darstellen und eine Leistungspflicht der Unfallversicherung auslösen.

http://ratgeber-recht.welt.de/schwerer-allergischer-schock-unfall_025040.html

In dem Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) München Anfang dieses Monats entschied, war ein Kind nach dem Verzehr nusshaltiger Schokolade an einem schweren allergischen Schock verstorben.
Die private Unfallversicherung verweigerte der Mutter jedoch die Auszahlung der Versicherungssumme in Höhe von 27.000 Euro. Diese Summe ist im Fall des Unfalltodes einer versicherten Person in der Regel an die Erben auszubezahlen.
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crazyandy

  • Gast

Arzt darf unheilbar Kranken tödliche Medizin geben
Die Ärztekammer darf Medizinern nicht generell verbieten, unheilbar kranken Patienten Medikamente für einen Suizid zu überlassen. Solche Verbote verstoßen gegen die Gewissensfreiheit des Arztes.
http://www.welt.de/gesundheit/article106149031/Arzt-darf-unheilbar-Kranken-toedliche-Medizin-geben.html

Ärzte dürfen unheilbar Kranken in  Ausnahmefällen tödliche Medikamente für einen Suizid überlassen. Gegenteilige Verbote einer Ärztekammer verstoßen gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufs- und Gewissensfreiheit des Arztes, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied.
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / BGH Urteil zur Unterhaltspflicht
« Antwort #68 am: 06. Juli 2012, 15:25:14 »

Bei Unterhaltspflicht muss individuell geprüft werden

Karlsruhe - Bei der Berechnung der Unterhaltspflicht muss genau geprüft werden, ob der Betroffene wirklich in der Lage ist, den Unterhalt zu erbringen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar dürften grundsätzlich fiktiv die Einkünfte zugerechnet werden, die ein Unterhaltspflichtiger erzielen könnte, wenn er eine «ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit ausüben würde». Die Gerichte müssten aber stets die Verhältnismäßigkeit prüfen. Auch persönliche Voraussetzungen wie Qualifikation oder Gesundheitszustand müssen sie beachten.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/schlaglichter_nt/article107920217/Bei-Unterhaltspflicht-muss-individuell-geprueft-werden.html
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crazyandy

  • Gast
Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / noch nicht Urteil aber
« Antwort #69 am: 06. Juli 2012, 22:58:31 »

Warnschussarrest für Jugendliche kommt

Berlin - Gegen straffällige Jugendliche können Richter künftig auch einen sogenannten Warnschussarrest verhängen.

Die von SPD und Grünen geführten Länder scheiterten am Freitag im Bundesrat mit ihrem Antrag, diese neue Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Das bereits zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass Jugendgerichte unter bestimmten Voraussetzungen neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe auch einen Jugendarrest verhängen können.

Der Arrest kann bis zu vier Wochen dauern. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden des Urteils beginnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Nebeneinander von Bewährungsstrafe und Arrest bislang nicht zugelassen.

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article107923690/Warnschussarrest-fuer-Jugendliche-kommt.html

Wenn man sieht mit welcher Brutalität manche Jugendlich auf andere Menschen losgehen, dann kann man dies nur gutheißen, wenn es denn richtig gehandhabt wird und die richtigen hinter Gitter kommen.
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dart

  • Gast
Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #70 am: 12. September 2012, 07:09:14 »

Krankenkasse muss Brust-OP Transsexueller bezahlen --C

"Transsexuelle müssen von der Krankenkasse eine operative Brustvergrößerung bezahlt bekommen, wenn eine bestimmte Größe noch nicht erreicht ist. Voraussetzung ist, dass sich beispielsweise durch eine Hormonbehandlung noch kein Busen mit mindestens Körbchengröße A gebildet hat. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Der Gesetzgeber habe Transsexualität als absolute Ausnahme anerkannt, betonten die Kasseler Richter zur Begründung. Zur "Minderung ihres psychischen Leidensdrucks" umfasse der Behandlungsanspruch daher ausnahmsweise auch "einen Eingriff in gesunde Organe". Eine vorausgehende Operation der Geschlechtsorgane sei dafür nicht erforderlich. ..."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gericht-krankenkasse-muss-brust-op-bei-transsexueller-bezahlen-a-855249.html
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #71 am: 03. Oktober 2012, 14:19:49 »

Karlsruhe – Internetfähige PC sind GEZ-pflichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für internetfähige Computer Rundfunkgebühr gezahlt werden muss. Denn das verhindere die Flucht aus der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen.

Wer keinen Fernseher sondern allein ein Radio oder ein sogenanntes neuartiges Rundfunkgerät besitzt, ist verpflichtet, sich bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anzumelden und 5,76 Euro im Monat Rundfunkgebühren bezahlen. Zu den neuartigen Empfangsgeräten gehören internetfähige Computer oder Smartphones.

das ist dann wohl endgültig  {[ {/ {/ {/, Sch :-X öffentlich Rechtliche die bringen doch nichts, oder wenig.
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arthurschmidt2000

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #72 am: 03. Oktober 2012, 15:24:08 »

Wie verhält es sich bei einem internetfähigen Kühlschrank?
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #73 am: 03. Oktober 2012, 15:32:53 »

 ??? ??? also erstmal, wenn Du keinen Fernseher zu Hause hast, aber einen Internet fähigen Kühlschrank  ??? --C >: :], solltest Du hier auch bezahlen müssen, aber auch nur in Kummerland  8) 8).
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carsten1

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #74 am: 03. Oktober 2012, 16:45:14 »



das ist dann wohl endgültig  {[ {/ {/ {/, Sch :-X öffentlich Rechtliche die bringen doch nichts, oder wenig.

Was soll das denn?
das sind ja noch die einzigen Sender mit brauchbaren Programm.

Die komischen Endlos-Talkshows der Privaten brauche ich halt noch viel weniger.
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Viele Gruesse
Carsten

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