aus obigem Link von Pattran
Der 45-jährige Thailänder ist geständig.
Er zeigte bei der Aufarbeitung des Falls «eine gewisse Einsicht», wie die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland in ihrer Urteilsbegründung festhielt.
Sie wies auch darauf hin, dass aus Sicht der drei Richterinnen nur in sieben von zwölf Fällen der Tatbestand des Menschenhandels erfüllt sei.
In fünf weiteren Fällen seien die Thailänderinnen auf anderem Weg zur Sexarbeit in Bern gekommen, oder man wisse schlicht zu wenig über die Umstände.
wie wichtig ist es denn wie die in die Schweiz gekommen sind, das Resultat bleibt sich doch gleich
welche Umstaende ?? sie wurden ganz einfach ausgesnutzt
ob 7 oder 12 Personen in Menschenhandel verwickelt sind, macht das aus dem Taeter einen anderen Menschen
Am Schluss finden die noch ein Begruendung warum dieser 45-jaehrige Thailaender nicht anders handeln konnte, die Opfer wussten ja zuvor worauf sie sich eingelassen haben
In diesen sog. Rechtsstaaten ist es nicht mehr moeglich jemanden schlicht fuer sein Tun zur Verantwortung zu ziehen, ohne dass irgendwelche Erreignisse in seiner Jugendzeit als Entschuldigung fur die Tat herhalten muessen.
Gewinnmaximierung... das duerfen sich wohl nur Verwaltungsraete oder Firmenbosse leisten, in Kleinst- oder Familienunternehmen am oder ueber dem Rande der Legalitaet sucht eine ganze Industrie nach Fehlern in der Erziehung oder Umwelt, und laesst sich diese Dienstleistung noch gut bezahlen
Vielleicht sollte ich mal meine praenatalen Umwelteinfluesse untersuchen lassen, nur fuer den Fall, dass ich mal einer Rechtswidrigkeit angeklagt werde