ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Niederlassungserlaubnis  (Gelesen 7627 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #30 am: 11. Oktober 2019, 12:12:13 »


Thai verlässt Deutschland für länger als 180 Tage

Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen Auslandsaufenthalt




Tja meine Frau hat so eine Ausnahme Genehmigung vom zuständigen Ausländeramt , die besagt , das ihr Niederlassungsrecht nicht nach 180 Tagen verfällt . Eine Verfallsfrist ist dabei nicht angegeben worden ... und sie hat einen Deutschen Wohnsitz .... trotzdem kann uns keiner sagen , warum sie ein Visum bei diesen Umständen beantragen sollte ???

http://www.siam-info.de/papierkrieg/visum_de_thai_in_th.html?fbclid=IwAR3094_66dw1fGF9zouPuJhBMudU34KQmHd2N6VPXmp3LSPD7f1Aa2hab1k
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

tom_bkk

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.347
  • 10.000km ausserhalb Bangkoks
    • köstlich authentisch essen.
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #31 am: 11. Oktober 2019, 13:49:28 »

Den Pass bzw. die Einbürgerung machen. Das erlischt nie und notfalls kann sie sich dann bei der Deutschen Botschaft einen neuen holen.
Gespeichert

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #32 am: 11. Oktober 2019, 16:19:01 »

.... Und dann Ihre Thai Immobilien verticken und mit mir zur Immigration als Eingedeutschte ... Ne danke !
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

tom_bkk

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.347
  • 10.000km ausserhalb Bangkoks
    • köstlich authentisch essen.
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #33 am: 11. Oktober 2019, 16:41:19 »

Das müssen die ja nicht wissen. Ausserdem einmal Thai immer Thai. Ausser ungeliebten Politikern hat noch keiner die Staatsangehörigkeit verloren...
Gespeichert

karl

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.426
  • dienstältestes Mitglied im Forum
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #34 am: 11. Oktober 2019, 17:46:41 »

Ihr macht da wieder ein Theater wegen Nichtigkeiten.
Es ist so wie ich das unter #8 und #18 geschrieben habe.
Entscheiden tut das die Grenzpolizei z.B. im Flughafen Frankfurt.
Und die haben mir das mal schriftlich mitgeteilt, daß es keine Probleme gibt, wenn der alte Paß mit der alten NL vorgelegt wird,
mit dem Hinweis daß man auf der Ausländerbehörde mit dem neuen Paß eine neue NL beantragen will.
Basta
Auch mir hat damals die Botschaft empfohlen, ein Visa zu machen.
Nur zum Geldverdienen der Botschaft, sonst nichts.
Wenn Du im München einreist, dann sende eine email an die Grenzpolizei München und teile denen das vorher mit, die werden Dir dann sagen was die wollen oder machen oder nichts machen.
Gespeichert

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #35 am: 12. Oktober 2019, 10:43:43 »

Du mußt ja schon erst mal ne Airline finden , die Dich mit einem 15 Jahre alten Niederlassungsrecht ,
dem dazugehörigen Schreiben der Ausländer Behörde in Deutsch und ohne gültiges Visa an Bord nimmt !
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

peter1

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 73
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #36 am: 12. Oktober 2019, 13:35:02 »

alex lass das schreiiben vom mfa uebersetzen.

mfg
peter1
Gespeichert

knappe23

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 321
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #37 am: 12. Oktober 2019, 15:37:32 »

einige Fafarng werden gehen
gehen müsen
ist das sinnvoll?
Gespeichert

udo50

  • ไม่ มี ปัญ หา
  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.894
  • alles wird gut
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #38 am: 12. Oktober 2019, 19:32:43 »

alex lass das schreiiben vom mfa uebersetzen.

mfg
peter1
Was ist das denn???mfa
Meine Gattin hat schon 3mal das Schreiben am chek in in Bangkok vorzeigen müßen. Ist aber in D von einem vereidigten
Übersetzer mit einigen "bunten"Stempeln versehen ins TH übersetzt.
no,Problem.
Gespeichert
Gruß Udo

Helli

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9.944
Niederlassungserlaubnis
« Antwort #39 am: 13. Oktober 2019, 16:49:42 »

alex lass das schreiiben vom mfa uebersetzen.

mfg
peter1
Was ist das denn???mfa
Guckst Du hier (und suchst Dir was raus): https://de.wikipedia.org/wiki/MFA   {:}
Gespeichert
Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

crazygreg44

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 620
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #40 am: 13. Oktober 2019, 17:07:28 »


Was ist das denn???mfa


Ministry of Foreign Affairs.  Auf deutsch Aussenministerium.

Die thailändische Immigration untersteht dem Innenministerium.  Zwei verschiedene Behörden, bei denen die Kommunikation untereinander schon mal etwas holprig sein kann (linke Hand - rechte Hand )
Gespeichert
aus meinem Profilbild: Life is hard, it is harder if you are stupid. (John Wayne)

namtok

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.989
Re: Niederlassungserlaubnis
« Antwort #41 am: 13. Oktober 2019, 20:28:47 »

Die Thai Immi ist aber in diesem Fall nicht zuständig, Pass - und sonstige konsularische Angelegenheiten der Thais sind Sache des Aussenministeriums und verweigert eine Airline den Flug, liegt das an den Regularien des Einreiselandes.

"Beglaubigungen" macht die Behörde an der Chaeng Wattana Road welche auch die Pässe ausstellt.
Gespeichert
██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !
 

Seite erstellt in 0.02 Sekunden mit 23 Abfragen.