.
oder die Einkuenfte der Frau werden auf das Konto des Antragsstellers umgebucht und er dadurch die notwendige Bonitaet nachweisen kann.
. .es geht ja nicht um den Nachweis der Bonität. Er muss sich von der deutschen Botschaft beglaubigen lassen, dass ER (und nur ER selbst) soundsoviel Einkommen hat. Da kann er nicht einfach die Rente der Ehefrau zum eigenen Einkommen erklären, das beglaubigt ihm die Botschaft doch nicht! Somit hat er auch keinen Nachweis für den Teil der Ehefrau zum Antrag unter der Einkommensmethode bei der Immigration
Selbst wenn das jetzt ein Farang wäre, dessen Botschaft keine Einkommensnachweise mehr ausgeben ( USA, UK, Australien) könnte der Farang zwar den Teil der Ehefrau auf sein Konto im Ausland übertragen und diesen Teil dann zusammen mit seiner eigenen Rente/Einkommen jeden Monat nach Thailand überweisen. Und das in Summe als sein Einkommen deklarieren. Nun hat sich aber heraus gestellt, dass die thailändische Immigration auch nicht auf die Nase gefallen ist. Will sagen, so blöd sind sie auch wieder nicht, gerade im Hinblick darauf dass man ja mit weniger Einkommen als verlangt, eine Art "Überweisungskarusell" aufziehen kann, um vorzutäuschen, man hätte monatliches Einkommen von mehr als 65,000 THB oder 40,000 THB. Die Immigration fordert nun ihrerseits Belege über die Art des Einkommens von den Betroffenen! Und hat damit dem "Überweisungskarusell" einen Riegel vorgeschoben. Es hatten sich schon einige Amerikaner bitter darüber beklagt, aber nun liegt Grabesstille über diesem Vorgang