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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 68905 mal)

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Helli

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #270 am: 14. März 2018, 18:16:47 »


In Wien sagt man zu so einer Dame Querulantin...

 {:}


...nicht nur in Wien! Davon muss es noch viel mehr geben, damit das System reagiert und den "Instanzenweg" reformiert!
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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #271 am: 27. März 2018, 04:14:44 »

Diesem "Queruranten" wird durch den oesterreichischen "LM" Paragrafen richtig eingeheizt.

Zitat
. . . .Laut Vertreterin der Anklagebehörde handle es sich beim gebürtigen Kärntner um „einen Serientäter, einen Rückfalltäter“, der wegen 3h Verbotsgesetz insgesamt mehr als 13 Jahre Haft erhalten habe. . . . .

Zitat
Der Staatsanwältin zufolge hatte der 66-Jährige nach dem von der Anklage erfassten Zeitraum weitere Schreiben verfasst. Sie beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, der Verteidiger sprach sich dagegen aus.

Die Geschworenen entschieden nach ihrer Beratung einstimmig für einen Schuldspruch nach Paragraf 3h Verbotsgesetz. Im Gegensatz zum Ergebnis des Gutachtens votierten bei der Zusatzfrage sieben Laienrichter dafür, dass der 66-Jährige zurechnungsfähig sei.

Das Gericht sprach zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch aus. Die Gefahr sei, dass durch weitere Schreiben des Mannes „labile Personen in seinen Einflussbereich gezogen werden, die eine ‚Auschwitzlüge‘ bekräftigen“ würden, sagte der vorsitzende Richter.. . . .
.

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14177127-91/vier-jahre-haft-und-einweisung-f%C3%BCr-holocaust-leugner-in-krems.csp

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jock

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #272 am: 28. März 2018, 08:30:32 »

In Oesterreich standen zwei junge Afghanen vor Gericht und wurden freige-
sprochen.

Die Anklage warf ihnen vor,eine 15.jaehrige junge Frau vergewaltigt zu haben.

Die Sache schien klar - Angabe des Maedchens vergewaltigt worden zu sein,
Spermaspuren waren identisch mit den Beschuldigten und sie waren Asyl -
werber.

Es ist zu erwarten,dass dieses Urteil Emotionen hervorruft und dem Richter,
sowie den Schoeffen,selbstverstaendlich auch der Verteidigung der Angeklagten
vorwirft,ein Fehlurteil erwirkt zu haben.

Nach Bekanntwerden des Urteils,aeussern sich Leser von den berichteten
Zeitungen,die eine voellig andere Vorstellung von einem Rechtsstaat und von
den Grundsaetzen einer funktionierenden Justiz haben.

Man darf festhalten :

Es gilt  der Grundsatz : "in dubio pro reo"

Da das Verfahren unter Ausschluss der Oeffentlichkeit stattgefunden hat,weiss
diese auch nichts,was sich in der Verhandlung an Erkenntnisse ergeben haben.

Der Freispruch ist nicht rechtskraeftig,da der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde
eingelegt hat.

Jock






« Letzte Änderung: 28. März 2018, 08:55:36 von jock »
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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #273 am: 28. März 2018, 10:41:43 »

Man muesste wissen, wie die "Vergewaltigte" aussieht. Fett, haesslich, Superfigur, auch fuer einen Oesterreicher begehrenswert?
Vermutlich nicht, denn sonst waeren die "Vergewaltiger" nicht (vorlaeufig) freigesprochen worden.
Den Bereicherern interessieren Aeusserlichkeiten eher wenig bis nix, wie man schon oft feststellen durfte. Und manchmal kamen sogar die Bereicherten zu Sinne, als sie ihren Rausch oder Stoned ausgeschlafen hatten. Im den Sinne, dass sie sich als Opfer ausgeben muessen.

Dem Berufungsurteil sehe ich aber mit wenig Interesse entgegen. Grundsaetzlich ist jede selber ueber die Folgen, die sie betrifft, selbst schuld, wenn sie sich mit Afghanen einlaesst.

fr
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jock

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #274 am: 28. März 2018, 11:42:33 »

@franzi

Das ist ja ein hochinteressante Ansicht,die du da einbringst.

Wenn ich es richtig verstanden haben,plaedierst du fuer die Einfuehr-
ung eines Bonus/Malus Systems bei der Bemessung einer Strafe fuer
Vergewaltigungen.

Wuerde das auch fuer den autochonen Angeklagten/Verurteilten gelten
oder kaeme das nur fuer Araber und Negerhorden zur Anwendung ?

Bleibt noch die Frage zu klaeren,wer die Parameter erstellt.

Ab wann oder was gilt eine Frau fuer fett,ab wann fuer schiach,ab wann
oder wie fuer Oesterreicher begehrenswert ?

Du hast dir sicherlich schon darueber Gedanken gemacht.Lass sie uns
bei Gelegenheit wissen.

Jock
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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #275 am: 28. März 2018, 18:30:29 »

Kurz gesagt, ich kann diese Vergewaltigungsvorwuerfe fast nicht mehr hoeren.
Wenns nachgewiesenermassen eine Vergewaltigung war, gehoeren(t) die/der fuer lange Zeit weggesperrt, wenns eine verlogene Anschuldigung war, die Luegnerin.
Dabei mache ich ausnahmsweise keinen Unterschied, obs ein Neger, Araber oder Einheimischer war.

Zitat
Ab wann oder was gilt eine Frau fuer fett,



Zitat
ab wann fuer schiach,



Zitat
ab wann oder wie fuer Oesterreicher begehrenswert ?



Nehme an, dass wir beide den selben oder aehnlichen Geschmack haben und ich nicht lange herumschreiben muss.

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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #276 am: 28. März 2018, 18:58:53 »

Noch eine kleine Ergaenzung. Wir sind ja inzwischen Gott sei Dank eher aeltere Herren, koennen uns aber noch an Fragmente unseres Jungseins erinnern. Und damals war es gang und gaebe, dass man die Damen a bissl eingeflaschlt hat, damit sie ihre Scheu ablegen. Ohne den geringsten Zwang, wir waren damals ja grosszuegig mit dem Bezahlen der Rechnung im Restaurant oder Disco. Oder wenns daheim war, liessen wir uns ebenfalls nicht lumpen. In keiner Weise.
Heutzutage muesste man aber schon extrem aufpassen, dass, wenn die leicht Rauschige wieder nuechtern wird und ihr einfaellt, dass sie ein Frauenopfer, sprich Vergewaltigte, sein koennte, man nicht Probleme bekommt.
Sogar in Oesterreich, nicht nur in Schweden.
Als Mann wird man heutzutage nur mehr diskriminiert und wir Weicheier lassen uns das auch noch gefallen (ich aber nicht).

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samuispezi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #277 am: 29. März 2018, 16:21:31 »


Früher ist halt die Hand unterm Tanzen Zentimeterweise gegen Süden gewandert. {--

Heute solle man korrekterweise die Dame bei einsetzendem Balzungsritual schriftlich
um Bewilligung ersuchen, um die Hand an Stellen zu legen, die nicht ausdrücklich vom
Gesetzgeber als unerotisch bezeichnet werden, und dies sich möglichst vorher auch
noch schriftlich bestätigen lassen, um nicht im Nachhinein einen Millionenprozess wegen
Vergewaltigung, Nötigung, seelischer Grausamkeit und Diskriminierung des weiblichen
Geschlechtes 50 Jahre im Nachhinein zu riskieren.

Einige Wallküren sollten sich nicht wundern, wenn man sie nicht mal mehr mit der
Kneifzange anfasst.

Da lob ich mir meine Rosi, die empfindet einen kleinen Klaps auf den Ars... noch als
Kompliment. ;]

VG
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Kern

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #278 am: 30. März 2018, 04:40:30 »

Dieser Wahnsinn schwappt aber schon nach Thailand rüber. Siehe:
http://thailandtip.info/2018/03/28/zehn-jahre-gefaengnis-fuer-maenner-die-frauen-waehrend-der-songkran-feiertage-antatschen/

"Antatschen" soll also in Thailand schlimmer als diverse Morde geahndet werden.  {+
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Helli

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #279 am: 30. März 2018, 16:23:49 »

Dieser Wahnsinn schwappt aber schon nach Thailand rüber. Siehe:
http://thailandtip.info/2018/03/28/zehn-jahre-gefaengnis-fuer-maenner-die-frauen-waehrend-der-songkran-feiertage-antatschen/

"Antatschen" soll also in Thailand schlimmer als diverse Morde geahndet werden.  {+
http://www.touch-me.at/gaestebuch
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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #280 am: 26. April 2018, 05:35:48 »

Schon wieder! Geschworenen- und Schoeffengerichte sind ja fuer die Katz, wenn die Richter deren Entscheidung nicht akzeptieren.

Wahrspruch ausgesetzt, kein Urteil
Auf ein Urteil in dem Prozess wartete man am Mittwoch allerdings vergeblich. Die Geschworenen entschieden letztlich zwar auf Freispruch, sie hatten den Mord mit 4:4 Stimmen und damit mit dem knappest möglichen Quorum zugunsten des Angeklagten verneint. Die drei Berufsrichter setzten das Urteil wegen Irrtums der Laienrichter allerdings aus. Nun muss also ein neues zusammengesetztes Geschworenengericht in der Causa entscheiden. Bis dahin bleibt der Angeklagte in U-Haft.


http://www.krone.at/1698887

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arthurschmidt2000

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #281 am: 26. April 2018, 09:30:50 »

Was meint denn die Strafprozessordnung dazu?
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #282 am: 04. Juni 2018, 12:25:08 »

Weil seine Frau auf Facebook Bilder postete, die seiner Geschichte widersprachen, erhielt ein Nigerianer kein Asyl.

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Ein-Facebook-Check-bei-Fluechtlingen-muss-sein--20117017

Zitat
Die Beamten schauten deshalb genauer hin und recherchierten auf Facebook über den Mann.
Dabei stiessen sie auf Bilder seiner Frau, die den Flüchtling als stolzen Eigentümer eines Geschäfts in Palma de Mallorca zeigten.
Abklärungen mit den spanischen Behörden ergaben, dass der Nigerianer bereits in Spanien ein Asylgesuch gestellt und das Geschäft unter einer falschen Identität betrieben hatte.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ordnete eine Wegweisung nach Spanien an.
...
Sein Anwalt reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid aufgrund der Facebook-Recherche ein.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch, diese sei «keineswegs zu bemängeln». Das SEM klärt nun ab, ob und wie weit öffentlich verfügbare Informationen aus Social Media zur Identifizierung von Asylsuchenden verwendet werden können.

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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

Huangnoi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #283 am: 05. Juni 2018, 22:23:55 »

Na wunderbar!!! ;}
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nompang

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Eine Stunde zu spät ist relativ pünktlich....Einstein in Thailand.
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