ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?  (Gelesen 8387 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

thai.fun

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.813
  • Sag es durch die Blume, oder Face to Face.
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #15 am: 26. Mai 2009, 23:23:47 »

Was ist hier in Thailand sicher für einen Farang, wenn er mit einer Meute primitiver Baumaffen konfrontiert ist, die ihn vertreiben wollen? Es gibt keinen Schutz durch die Polizei.

....und die die gebückt in der EU wieder aufgetaucht sind die vielen vertriebenen, erzählen uns die Geschichten die wir hören möchten...... aber sicher die Herrlichste Unwahrheit! Wer gibt ein Eigengoal schon gerne zu?

MG
Gespeichert
Thailand für Einsteiger, hier... / Alternative fürs TIP-Forum.  {--

phumphat

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 702
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #16 am: 26. Mai 2009, 23:27:19 »

Lieber Princo,
aus den oben genannten Erfahrungen erscheint mir eine Pacht der sicherere deal zu sein.
Ich würde wohl eine Pacht vorziehen.

nicht unbedingt,
bei einem Nutzungsrecht ziehe ich aus,wenn es nicht mehr lebenswert ist und das wars.
Bei einem Pachtvertrag bin ich Pächter und muss den Vertrag erfüllen,auch wenn ich ausziehe.
Pächter bin ich bis zum Vertragsende und das sind in der Regel 30 Jahre. ???

phumphat

Gespeichert

chokchai3

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 169
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #17 am: 26. Mai 2009, 23:28:13 »

Haben wir auch so gemacht , heisst USUFRUCT.
Du kannst dann das Land lebenslang nutzen.
Bei Verheirateten wird keine Bezahlung für das Nutzungsrecht angenommen , deshalb auf dem Land Office kaum Kosten. Ich denke , waren so 160BAHT oder ähnlich.

Wenn du mehr brauchst ( gesetzliche Grundlage usw.) bitte sagen.

Gruss

Werner

@werner

ich kann mit USUFRUCT fast nix anfangen und ich denke thais auch nicht , klaere uns doch da bitte mal auf wie es denn in thai heisst da usufruct ja aus dem lateinischen stammt ( usus fructus ) also Niesbrauch

http://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch

thx
chokchai3
Gespeichert

drwkempf

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.919
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #18 am: 26. Mai 2009, 23:53:55 »

"Bei einem Pachtvertrag bin ich Pächter und muss den Vertrag erfüllen,auch wenn ich ausziehe.
Pächter bin ich bis zum Vertragsende und das sind in der Regel 30 Jahre"

Da hat Phumphat natürlich recht.
Andererseits - wer ein Haus baut, das er ja in der Regel auch selbst bezahlt hat, ziehlt doch eher darauf ab, längere Zeit an eben diesem Ort zu bleiben. Nach dreißig Jahren fällt natürlich auch die Immobilie an den Pachtgeber, aber nach einer so langen Zeit betrachtet ich das investierte Kapital als "abgewohnt".
Wer sich erst gar nicht für längere Zeit festlegen will, der fährt sicher mit der Anmietung eines Hauses oder eines Condos besser.

In meinem speziellen Fall gibt es gar keinen Thai-Anhang.
Meiner deutschen Ehefrau und mir gefällt Südostasien einfach, ein Langzeitüberwintern in einem klimatisch angenehmen Land  erscheint uns durchaus nachdenkenswert. Ein paar Monate in Deutschland oder sonstwo im sommerlichen Europa soll ruhig bleiben.
Weder meine Frau noch ich können in Thailand Grund und Boden erwerben, aber doch wohl pachten.
Für längere Zeit als für 181 Tage pro Jahr "auszuwandern" hat für uns nebenbei auch erhebliche steuerliche Vorteile, auch bezüglich der Krankenversicherung ergeben sich massive Finanzvorteile. Zusammen mit dem freundlichen Klima während der europäischen Wintermonate sind das eine ganze Menge von Anreizen. Auch im Alter so zu wohnen, wie es uns gefällt, könnte eine Grund dafür sein, sich an einem schönen Fleckchen in Südostasien etwas Land zu pachten und ein seniorengerechtes Häuschen zu bauen.
Gespeichert
Tu ne quaesieris scire nefas quem mihi quem tibi finem di dederint

Bangna

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #19 am: 27. Mai 2009, 00:05:02 »

 Re: 30 jahre pacht oder lebenslaengliches nutzungsrecht ?
« Antworten #4 am: Heute um 18:38:11 » Zitat 

--------------------------------------------------------------------------------
ich danke euch dreien herzlich fuer eure doch endeutige tendenz zum "niessbrauchrecht".  warum allerdings meine alten hausbesitzerkameraden aus phuket alle so zwischen 20 tsd. - 30.tsd baht. fuer ihren 30 jahres pachtvertrag bezahlt haben (u. damit sogar noch schlechter bedient sind), ist mir schon klar. sie glauben den anwaelten, den schlawienern. erstens ist, wie roy klar erkannt hat, daran nix verdient. und wenn alle es machen, muss es wohl auch richtig sein. uebrigends ROY, ich hab schon wohlweislich zwischen der "Familienlobby" und uns  300 km  pufferzone gelassen.
Sonst hast du die heuschrecken im haus. an werner die bitte, wenn du hast, geb mir doch  noch ein paar details. E-mail: rawai05@hotmail.com
princo

Die "Heuschrecken" sind bei mir leider auch gekommen trotz sehr grosser Distanz! Sie kommen früher oder später,..aber garantiert Sie werden kommen.
Ich habe nun nach mehr als 17 Jahren in Thailand genug von diesem Zirkus und bin wieder in mein Heimatland rückgewandert. Bin seit 1.Mai wieder frei und habe nun wieder lebenslust. Jetzt können sich diese Thai Heuschrecken selber finanzieren, denn der Papa ist nun weg. Ich würde nie mehr Thailand aus Auswanderungsland bevorzugen. Ich war nur immer toleriert und gewünscht solange ich bezahlt hatte. Nun sollen Sie selber schauen wo Sie bleiben ich muss nun wieder auf mich schauen ansonsten müsste ich mein leben lang gegen so viele Heuschrecken kämpfen und dazu habe ich absolut keine lust mehr.
Gespeichert

damkaodaeng

  • Gast
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #20 am: 27. Mai 2009, 00:19:12 »

Es waere interessant zu erfahren wie genau das Usufruct-Recht in Thailand ausgestaltet ist. Handelt es sich um ein rein personenbezogenes Recht des Niessbrauchers das an seine persoenliche Nutzung des Objektes geknuepft ist, oder kann er auch Teile dieses Rechts an andere uebertragen? Kann er also beispielsweise mit diesem Recht die Eigentuemerin vor die Tuer setzen und das Haus an einen Dritten vermieten?



Gespeichert

Roy †

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.138
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #21 am: 27. Mai 2009, 09:16:27 »

Wie's der Teufel will, bin ich gerade dabei, mich intensiv über zwei Seniorenresidenz-Projekte zu informieren. Eines davon arbeitet auch mit dem Habitat. Die paar Baht Trinkgeld, die da fliessen für die Eintragung von ein paar Personen, ist kaum der Rede wert. Doch die Berater müssen auch leben, und ein abgeklopfter Zusatzvertrag durch einen Profi ist auch was wert. Natürlich müssen in einer Anlage bestimmte Beschränkungen des vollen Nutzungsrechts vereinbart werden, sonst baut sich vielleicht einer ein Minarett in den Garten und jodelt jeden Morgen...

Es besteht übrigens ein RECHT auf Eintrag des Niessbrauchs. Ich bin gerade dabei zu ermitteln, wie das mit der Gefahr des Heuschreckeneinfalls ist und wie das vermeidbar ist. Doch wer ein Nutzungsrecht hat, der kann dort auch theoretisch ein Geschäft aufmachen. Sicherlich kann er auch Besuche ausschliessen. Ob er das aber auch in der Praxis gegen eine Meute Baumaffen zu tun WAGT, ist eine andere Sache... Und durchs Spalier laufen beim täglichen Einkauf ist auch nicht jedermanns Geschmack. Doch mit einem Isuzu-Panzer und einem elektrischen Tor kann man auch das Problem lösen. Nur kann das in Stress ausarten.
Gespeichert

werner.freitag

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 96
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #22 am: 27. Mai 2009, 19:03:13 »

Hi an alle ,

ich stelle nochmal einige Ausführungen von Isaan Laywers mit dem thailändischen Gesetzestext hier ein. Es ist Gesetz in Thailand ! Nichts Exotisches ! Es gibt ein Recht darauf !
Auch in diversen anderen Thai-Foren ist dazu einiges zu finden.

Gruss

Werner
Gespeichert

werner.freitag

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 96
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #23 am: 27. Mai 2009, 19:14:36 »

.......... und ein abgeklopfter Zusatzvertrag durch einen Profi ist auch was wert. Natürlich müssen in einer Anlage bestimmte Beschränkungen des vollen Nutzungsrechts vereinbart werden, sonst baut sich vielleicht einer ein Minarett in den Garten und jodelt jeden Morgen...



Roy ,

das mit dem Zusatztext durch einen Anwalt habe ich auch gemacht. Kostet natürlich. Was es nützt , wer weiß ? Aber die gegenseitigen Rechte und Pflichten werden genau definiert.
Auf dem Land Office soll es auch einen einfachen Text geben , bin mir aber nicht sicher.

Wie das mit der Begründung von Eigentum am Haus ist , finde ich gerade heraus. Wir starten bald mit dem ersten Hausbau auf Land , wo ich einen Usufruct eingetragen habe. Die Baugenehmigung sagt etwas über diese Verhältnisse aus. Ob das reicht , weiß ich noch nicht. Da wir erst ein kleines Haus aufs Nachbargrundstück bauen , kann ich es hoffentlich herausfinden , bevor es Ernst wird.

Was ich außerdem vorhabe , ist ein gegenseitiges Testament in Thailand. Ich möchte nicht alles bezahlen und im Ernstfall ( auch eine jüngere Frau kann krank werden oder einen Unfall haben ) nochmals einen Teil an die Angehörigen bezahlen.

Spannend.

Werner
Gespeichert

Alfred

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.062
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #24 am: 28. Mai 2009, 14:41:04 »

Ob Lebenslanges Nutzungsrecht oder Pacht langfristig,
das Problem ist wenn man sein Recht nutzen will, muss man an diesem Ort bleiben wo das Objekt  -meisst ein Haus steht-.
Wie schon von anderen angefuehrt, oft steht dieses Haus nicht in einem anonymen Fremdenverkehrsort
oder einer Grossstadt sondern in der Pampa im, am Land der Freundin, Frau
und bei Trennung von der, kann es vorkommen, dass man sich ploetzlich in Feindesland befindet in dem man sich selber nicht wohl fuehlt und eine etwaige neue Lebenspartnerin auch nicht.
Da nuetzt dann der beste Vertrag nichts.
Auch wenn die Nachbarn und Ex-Thaiverwandten freundlich bleiben, die EX aber,
selbst nach Wegzug in weit entfernteren neuen Wohnsitz,
mit Mord u Totschlag droht wenn man sein Pachthaus nach eigenen Vorstellungen nutzen will,
wird einem das Leben trotz guten gueltigen Vertraegen vermiest bis unmnoeglich gemacht.
Gespeichert

Profuuu

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.179
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #25 am: 29. Mai 2009, 00:37:47 »

So ist es Alfred. Da nützt auch kein Pacht- oder Mietrecht oder welches Recht auch immer.

Und dieses Haus dann mit einer neuen Lebensabschnittspartnerin zu bewohnen, ist unmöglich. Die Ex wird ihr Leben lang keine Ruhe geben, da das Chanot auf ihren Namen läuft und die "Neue" als unrechte Nutzerin "Ihres" Hauses betrachten. Im Extremfall geht sie dann über Leichen.

Iss leider so.

In dem Zusammenhang ist das Wort "absichern" natürlich völlig daneben. Gegen diese menschliche Eigenschaft so mancher Ex gibt es kein Absichern in Thailand, selbst wenn die Rechtslage zugunsten des farangs spricht.

Und wenn der ärm Mann dann auch noch über 60/70 ist, nicht mehr so viel so leicht einstecken und sich nicht mehr zu wehren weiss, dann ist Schluss mit dem geruhsamen Lebensabend. Dann ist Vorhölle angesagt.

Und übrigens, man braucht hier gar nicht das in den Foren beliebte Klischee eines fettleibigen, schmierigen Typen, der auf der Veranda tagtäglich sein Bier säuft bis er in den Schlaf fällt, bemühen. Erstens gibt es den gar nicht sooo oft und zweitens trifft es auch die anderen. Diejenigen, die immer wieder dieses Klischee hervorkramen und damit zum Ausdruck bringen möchten: "aber ich bin anders", wiegen sich in falscher Sicherheit.

Ich gönne allen, dass sie nicht in diese Situation geraten und wünsche allen, dass es nie so weit kommt.
Gespeichert
mfG
Professor Triple U

werner.freitag

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 96
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #26 am: 29. Mai 2009, 02:13:31 »

Ja , wenn du das Haus besitzt , bleibt nur noch der Bagger !!!
Und dann wieder versöhnen , schön......

Ihr habt ja alle Recht , trotzdem ist ein Leasing oder ein Usufruct und das Haus auf eignen Namen besser als gar nichts.
Viele haben sich in keiner Weise abgesichert , aus Unwissen , aus Bequemlichkeit , aus Geldmangel.....
Geht ja auch oft gut.

Ich finde , man sollte es tun , wenn man schon zahlt.
Gespeichert

Roy †

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.138
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #27 am: 29. Mai 2009, 08:09:02 »

Profuuu: In dem Zusammenhang ist das Wort "absichern" natürlich völlig daneben. Gegen diese menschliche Eigenschaft so mancher Ex gibt es kein Absichern in Thailand, selbst wenn die Rechtslage zugunsten des farangs spricht.

Hier bei diesem Thema kristallisiert sich das Hauptproblem der Ausländer in Thailand heraus, deutlicher als irgendwo anders:

die absolute Abhängigkeit und De-facto-Rechtlosigkeit.

Wir haben nur das Recht zu gehen - und selbst das wird uns durch irgendwelche willkürlichen Gesetze, Gesetzesauslegungen und Handlungen noch genommen, mit denen man uns jederzeit und rechtlich einwandfrei disziplinieren kann. Und wenn ein Privilegierter ausrastet, dann sind die Folgen rechtlich kaum relevant...

Sicher, dies ist einseitig und absolut formuliert und bedarf der Relativierung. Wenn ALLE so wären, wäre ich schon tot oder zumindest mittellos und nicht mehr in Thailand.  Aber es muss hier klar und deutlich hervorgehen, dass der Rechtsgrundsatz in Thailand durchaus mit dem der Nazis verglichen werden kann:

Recht ist, was dem eigenen Volke nützt!

Und wir gehören eben auch nach einem halben Leben Anwesenheit, Arbeit und gesetzestreuem Verhalten nicht zum eigenen Volke...

Angenommen, ein Ausländer nutzt das Habitat seiner Thai-Gattin. In Zeiten angeblicher und vorhandener ausländischer Bedrohung wird ein Flughafenbesetzungs- oder Thaksin-Wasch-Befehl an die Behörden und Ämter herausgegeben. Es liegt immer in deren Ermessen, zu entscheiden, dass der Ausländer nur die Absicht hatte, gesetzeswidrig über heilige Thai-Erde frei entscheiden zu können.

Auch die BOI-geförderten Objekte, die ausländischen Landbesitz erlauben, könnten so durch ein patriotisches Gesetz, wie es ja bisher auch praktiziert und nicht an den Haaren herbeigezogen wurde, zwangsenteignet werden. Eine Rechtssicherheit bietet nur ein Rechtsstaat, der auf rechtsstaatlichen Grundsätzen aufgebaut ist und nachweislich danach geführt wird. Ob dies im gegebenen Fall vorliegt, kann jeder anhand der Beispiele und Praxis selbst beurteilen.
« Letzte Änderung: 29. Mai 2009, 08:19:15 von Roy »
Gespeichert

werner.freitag

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 96
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #28 am: 30. Mai 2009, 04:06:21 »

Noch ein Link mit vielen Erklärungen und der Möglichkeit , Vertragstexte online zu bekommen:

http://www.thailandlawonline.com/usufruct_online.html
Gespeichert

werner.freitag

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 96
Re: 30 Jahre Pacht oder lebenslängliches Nutzungsrecht ?
« Antwort #29 am: 22. Juni 2009, 02:15:49 »

Es geht doch !

Kurzes Update:

Ich hatte ja schon geschrieben , dass ich auf das Land , worauf wir bauen wollen , ein Nutzungsrecht ( USUFRUCT) im Chanote eingetragen habe.
Heute habe ich die Baugenehmigung auf meinen Namen erhalten.
Bauunternehmer hatte vorher gesagt , geht nicht. Obodor hat gesagt , macht er nicht. Beharrlichkeit hat jetzt zum gewünschten Ergebnis geführt , ohne Anwalt.
Gruss
Werner
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.027 Sekunden mit 22 Abfragen.