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Autor Thema: Mehrwertsteuer-Rückerstattung  (Gelesen 8217 mal)

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arthurschmidt2000

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Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« am: 25. August 2017, 16:19:57 »

Erfahrungsbericht Stand Juli. Vorab, in meinem deutschen Reisepass steht Wohnort: Phuket Thailand.

Einchecken bei der Fluggesellschaft. Denen sagen, dass man die Mehrwertsteuer erstattet haben möchte. Man erhält dann sein Gepäck mit den „Streifen“ des Bestimmungsortes zurück.

Damit zum Zoll. Der möchte ggf. die auszuführenden Teile sehen.

Die vorgelegten Rechnungen werden gestempelt und man erhält noch ein weiteres Papier dazu.

Beim Zoll selbst gibt man sein Gepäck dann endgültig ab.

Diese Rechnungen können innerhalb von 4 Jahren dem Aussteller vorgelegt werden. Der erstattet die Mehrwertsteuer.

Für Dinge im Handgepäck, eine weitere Zollniederlassung befindet sich hinter den Ausreiseschaltern.

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Philipp

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #1 am: 25. August 2017, 16:54:38 »

Also ich hab dies anders gemacht.
Im Geschäftt gesagt das ich im Ausland wohne und die Mehrwertsteuer am Flughafen zurück bekomme.
Die Dame an der Kasse hat mir dann ein Formular gegeben mit Stempel des Geschäft.
Das zu Hause ausgefüllt, Rechnung beigefügt und dann am Flughafen beim Zoll vorgezeigt und die Mehrwertsteuer mit geringen Abzügen erstattet bekommen.
Muß dann nicht warten bis ich wieder mal in Deutschland bin und bei dem Geschäft vorbeischauen, könnte ja inzwischen pleite sein.
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arthurschmidt2000

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #2 am: 25. August 2017, 20:38:25 »

Zitat
Also ich hab dies anders gemacht.

Wann?
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Philipp

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #3 am: 25. August 2017, 23:06:43 »

Juni 2016.
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Kern

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #4 am: 26. August 2017, 00:19:19 »

Alles klar
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Kern

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #5 am: 26. August 2017, 00:26:56 »

Die Forenleitung bittet darum, künftig Kommentare möglichst kurz zu fassen.
Denn Speicherplatz kostet und ist nicht unbegrenzt. Vorbildliches Beispiel für die neue Richtlinie:
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Alex

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #6 am: 26. August 2017, 11:32:36 »

Tja es geht so einfach wie Philipp beschrieben ... außerdem ein Ausländer
der in D kauft und ausführt kann immer bei Ausreise und Deklarieren seine
D MwSt bar am Airport abholen . Würde mich wundern , wenn das in München
 so wäre  und im Fra Port nicht !

Keinesfalls muß er wie hier Laienhaft beschrieben erst sein Gepäck einchecken ...
er kann mit seiner Ware im Koffer direkt die am Airport befindlichen Zollstellen
ansteuern und sich die Rück zu erstattende MwSt dort bescheinigen lassen .

In München befinden sich Zoll und die Bargeldrückgaben in einer Lokation !

Es geht noch einfacher ... wenn man bei Export orientierten Firmen bestellt
( wir haben das über 20 Jahre so gehandhabt ) wird die Rechnung gleich von
der MwSt befreit ausgestellt . Das Administrative findet dann in den zuständigen
Zoll Ämtern ( bei mir war es das Hauptzoll Amt Ingolstadt ) erledigt ... damit hat
der Endkunde im Ausland überhaupt nichts mehr mit zu tun !

Privat Kunden Order aus dem Ausland , werden ohne MwSt . erstellt , allerdings
mit den höheren Transportkosten belastet !

Im Fall meiner Bücherbestellungen waren die abgezogene MwSt jedenfalls höher
als die Transportkosten ... es lohnt sich also für den Endverbraucher da zu bestellen
wo der Export ins Ausland und das Handling solcher Firmen normaler Geschäfts Alltag
ist .
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Bruno99

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #7 am: 26. August 2017, 12:07:34 »

Keinesfalls muß er wie hier Laienhaft beschrieben erst sein Gepäck einchecken ...
er kann mit seiner Ware im Koffer direkt die am Airport befindlichen Zollstellen
ansteuern und sich die Rück zu erstattende MwSt dort bescheinigen lassen .

Nun, so Laienhaft ist das dann doch nicht, zumindest nicht in Zuerich  {;
Da muss zuerst eingescheckt werden, danach die ganzen Sicherheitskontrollen durchlaufen und erst dann kann die MwSt geltend gemacht werden.
Der Zugang zum entsprechenden Zollbuero ist direkt aus dem Duty Free Areal.
Ich denke nicht, dass da Zuerich sich gross von anderen Flughaefen unterscheidet, will der Staat/Zoll doch nur sicher stellen, dass die Ware auch wirklich ausgefuehrt wird.

Diesen Ablauf vor knapp 2 Wochen gemacht, ist also up-to-date  ;)

In Zuerich kann man sich die MwSt bar auszahlen lassen, wird aber eine Gebuehr von CHF 5.-- abgezogen, aufs Kreditkartenkonto gehts ohne Abzug.
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Jean-Jacques Rousseau

Alex

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #8 am: 26. August 2017, 12:14:17 »

Bruno , Du kannst mir glauben , ich hab das Jahrzehnte in München am Airport
mit meinen Geschäfts Besuchern & Freunden so gemacht .

Selbst verständlich mussten die beim Airport Zoll ihren Pass und ihr Zeit nahes
 Abflug Ticket vorweisen .

In München hat jedes Terminal an denen int. Flüge abgefertigt werden
solche Zoll und MwSt Rückerstattungs Schalter .

Und diese befinden sich in den Terminals vor dem Eintritt in die Abflug Gates
und den Zoll freien Bereich .
« Letzte Änderung: 26. August 2017, 12:19:58 von Alex »
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Bruno99

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #9 am: 26. August 2017, 12:19:48 »

Alex, dann wird es so sein, fuer mich nur etwas verwunderlich, denn Passport und Ticket garantieren noch keine Ausfuhr   {;
Der Ausreisende koennte es vor dem Einchecken ja wieder jemandem uebergeben, der in DE bleibt... das waere dann natuerlich Steuerbetrug  >:
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arthurschmidt2000

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #10 am: 26. August 2017, 12:21:00 »

Es hätte mich doch gewundert, wenn der Fachmann für alles nicht auch noch seinen Senf dazu hätte absondern müssen.

https://www.frankfurt-airport.com/de/reisen/rund-um-den-flug.detail.suffix.html/article/reisen/zoll-und-steuern/mehrwertsteuer-rueckerstattung.html

Dort heißt es u.a:

Sie transportieren die Ware in Ihrem aufzugebenen Gepäck? Bitte lassen Sie das Gepäck am Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft abfertigen mit dem Hinweis, dass Sie für Gegenstände im Gepäck eine Ausfuhrbestätigung vom Zoll benötigen. Das Gepäck wird dann mit einem Gepäckanhänger versehen und Sie können es danach dem Zoll vorführen. Wenn Sie den Zollstempel erhalten haben, wird Ihr Gepäck automatisch zu Ihrem Flugzeug weitergeleitet.
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jock

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #11 am: 26. August 2017, 12:22:08 »

Die oesterreichischen Bestimmungen sagen,dass der Wert
der Ware,fuer die man Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) rueck-
erstatten haben will,mindestens 75 Euro betragen muss.

Weiters darf der Kauf der Ware nicht laenger als 3 Monate zu-
rueck liegen.

Ich nehme an,dass andere Laender aehnliche Bestimmungen
haben.

Dies nur zur zusaetzlichen Information.

Jock
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Alex

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #12 am: 26. August 2017, 12:25:10 »

Zitat
Der Ausreisende koennte es vor dem Einchecken ja wieder jemandem uebergeben, der in DE bleibt... das waere dann natuerlich Steuerbetrug

Ja das könnte er , aber was hindert einen solchen , dies mit dem Gepäck Target versehenen
seinen Koffer nochmals zu öffnen ... wenn wie in München das alles außerhalb des Abflug
Gates geschieht , wo Partei Verkehr herrscht .

Ach ja , auch Sachen im Handgepäck sind von einer MwSt Rückerstattung nicht ausgeschloßen !!!
Ne teuer gekaufte Uhr , die selbstverständlich die Freigrenzen von Jock übersteigt , lasse ich
doch nicht in meinem Handgepäck von Fremden in `s Flugzeug bringen ...

Auf die dummen Bemerkungen eines Korinthen sammelnden Obergooglers möchte ich auch
in Zukunft keinerlei Stellung mehr abgeben
« Letzte Änderung: 26. August 2017, 12:30:37 von Alex »
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Philipp

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #13 am: 26. August 2017, 12:27:33 »


Nun, so Laienhaft ist das dann doch nicht, zumindest nicht in Zuerich  {;
Da muss zuerst eingescheckt werden, danach die ganzen Sicherheitskontrollen durchlaufen und erst dann kann die MwSt geltend gemacht werden.

Ich denke nicht, dass da Zuerich sich gross von anderen Flughaefen unterscheidet, will der Staat/Zoll doch nur sicher stellen, dass die Ware auch wirklich ausgefuehrt wird.

In Frankfurt ist das Büro für die Rückerstattung auch erst nach den Sicherheitskontrollen.
Ich hatte meine Ware im Handgepäck.
Sollte die Ware im Koffer sein muß man dies beim einchecken natürlich mitteilen, dann wird der vom Band genommen und jemand kümmert sich darum.
Dann sieht man den auch erst wieder nach den Sicherheitskontrollen, man muß ja die Ware bei der Zollstelle vorzeigen.
Die Flughafenbediensteten kümmern sich dann auch um den weiteren Weg des Koffers, damit er zum richtigen Flug kommt.

Waren einige Leute da, bei denen dies so ablief.
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arthurschmidt2000

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #14 am: 26. August 2017, 12:53:35 »


Auf die dummen Bemerkungen eines Korinthen sammelnden Obergooglers möchte ich auch
in Zukunft keinerlei Stellung mehr abgeben

Alex, geh mal zum Joerg! Dann lassen die Entzugserscheinungen nach und Du musst dann auch nicht hier nicht jeden Morgen unbedingt Streit suchen.
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