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Autor Thema: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen  (Gelesen 2813 mal)

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Allgeier der 2.

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Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« am: 04. September 2016, 18:15:30 »


Meinen Lebensunterhalt bestreite ich hier mit Mieteinnahmen aus Deutschland. Nun hat das Finanzamt wohl erfahren das ich in Deutschland abgemeldet bin und ich nun meine paar Euro Mieteinnehmen  versteuern soll.

Wenn man in Deutschland steuerpflichtig ist und dort auch seinen Wohnsitz hat dann reichte mir der Freibetrag eigentlich aus.

Kann das sein das man als im Ausland lebender Deutscher mit noch Einkuenften in Deutschland keine Freibetraege mehr hat?

Allgeier
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Lung Tom

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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #1 am: 04. September 2016, 19:20:24 »

Hallo Allgeier,

kommt auf die Konstellation an. In meinem Fall (in D. abgemeldet, auch beim FA) läuft es auf die beschränkte Steuerpflicht hinaus. D.h.  meine in Deutschland erzielten Einkünfte werden auf den Grundfreibetrag (ca. € 8652) gerechnet und darauf eine Steuer von x erhoben.
Freibeträge stehen mir in meinem Fall nicht zu.

Hier ist dazu noch was nachzulesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3%A4nkte_und_beschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht_(Deutschland)

Beste Grüße
Lung Tom
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Allgeier der 2.

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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #2 am: 04. September 2016, 19:39:33 »

Hallo Allgeier,

auf den Grundfreibetrag (ca. € 8652) gerechnet und darauf eine Steuer von x erhoben.


Wie kommst du auf diesen Grundfreibetrag?

Ich bin hald auf das gekommen:

http://www.finanzamt.sachsen.de/4951.html

ür beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die nahezu ihre gesamten Einkünfte in Deutschland erzielen, sieht das deutsche Einkommensteuerrecht eine weitere Besonderheit vor. Diese Personen können auf Antrag wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden und so in den Genuss personenbezogener Vorteile (z. B. Freibeträge für Kinder) kommen. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen,

Das waere wohl bei mir der Fall.
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hanni

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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #3 am: 04. September 2016, 19:43:55 »

Hi wie aus Freds: " D wird immer duemm. und aermer" ersichtlich, wo alles abbleibt, genauso gibts mittlerweile die andere richtung : "
D wird immer cleverer und reicher", und dazu werden eben jetzt alle nur erdenklichen Moeglichkeiten ausgeschoepft......Momentmal wirklich alle nur erdenklichen, nein, natuerlich nur die die ohne viel Widerstand, und also ganz einfach einbehalten, abgezwackt und erhoben werden....ohne auf die "Steuergerechtigkeit" wert zu legen.

Denn irgendwie laesst sich "Irrsinn" ja auch auf der Gegenseite mit "Irrsinn" wieder gegenfinanzieren, damit die Buchfuehrung wieder stimmig wird, bzw. der Saldo sich in Grenzen haelt....

Auf diese Summen hat man vor 10 jahren noch verzichten koennen, zumal sie auch als "Peanuts" abgetan wurden bzw. heute "ist man akribisch hinter jeden Euro her"....Natuerlich wieder nicht, wo man selbst zu deren "Abschreibung" beigetragen hat.

lg H.
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Lung Tom

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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #4 am: 04. September 2016, 19:56:52 »

Die Angaben zum Grundfreibetrag etc. erschließen sich aus dem beigefügten Link. Kanns aber auch hier reinkopieren, reicht ja für die letzten Jahre:

2009    7.834 €
2010–2012    8.004 €
2013    8.130 €
2014    8.354 €
2015    8.472 €
2016    8.652 €

Da ich selber keine Steuererklärung in Thailand mache, habe ja auch kein Einkommen hier, sehe ich es als schwierig an, dem FA nachzuweisen, das meine deutschen Einkünfte 90 % + ausmachen. Auf jeden Fall muss man einen Antrag stellen...automatisch kommt man immer nur in ungünstigere
Einstufungen.
« Letzte Änderung: 04. September 2016, 20:08:26 von Lung Tom »
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Allgeier der 2.

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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #5 am: 04. September 2016, 20:16:18 »


Ich werde  meinem Bekannten der meine Steuerdinge erledigt den Ratschlag geben er soll diesen Antrag einreichen wegen den 90%. Dann wird man schon sehen.

Sonst sehe ich es wie hanni. Irgendwo muss das Geld ja fuer die Besiedler herkommen.
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Patthama

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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #6 am: 05. September 2016, 00:07:49 »

Das Thema hatten wir ja schon oefters hier in unserem Forum.
Wenn du beschraenkt Steuerpflichtig bist,das heisst du hast deinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland,dann gibt es keine Freibetraege mehr.Du wirst als Lediger behandelt,und zahlst ab dem ersten Euro,den den du in D noch erzielst Steuern.
Die einzige Ausnahme ist diese oben genannte 90% Regel.
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hanni

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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #7 am: 05. September 2016, 09:50:35 »

Hi
Zitat
Du wirst als Lediger behandelt,und zahlst ab dem ersten Euro,den den du in D noch erzielst Steuern.
Die einzige Ausnahme ist diese oben genannte 90% Regel.

http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18539.msg1224790#msg1224790

Nun muss ich wegen des Themas auch auf dieses Thema ausweiten, da es auch damit zu tun hat!

Das hiesse ja fuer meine Frau, das sie ihre eingezahlten Rentenbeitraege(Arbeitnehmer Beitraege Rueckzahlung) voll versteuern muss?

Denn sogesehen stellen sie ja (geflossen in 2016) eine Einnahme dar, obwohl sie abgemeldet ist in D und kein Deutschen Pass hat......und ich auch abgemeldet bin, auch vom Finanzamt, wg. "keine Einkuenfte.
Die Aussagen einiger Member nach Rueckfragen hier, lauteten "niemals kam etwas derartiges vom Finanzamt" deswegen, bzw. zwischenzeitl. Nachfragen meinerseits in Steuerforen belegten diese andere Vermutung: Es muss mit ca. 40 Proz. versteuert werden!!!   Wie also verhaelt sich das damit, das viele niemals und einige doch herangezogen werden sollen? Gab es Neuerungen in der Gesetzeslage die darauf abzielten?
Bzw. wie verhaelt es sich....wenn ( im Falle eines Falles ) wir uns doch wieder zu einer "Zusammenveranlagung" entschliessen sollten, denn dann teilt sich ja das (ihr) Einkommen und somit die Steuerschuld , oder??   Fragen ueber Fragen, und keine Antworten........

Bisher wollte ich bei meinem Finanzamt nicht ruecksprechen, da ich auf "dumme Fragen nur dumme Antworten .......also in Richtung "ja selbstverstaendlich muss ihre Frau das versteuern....." vermute.
Andererseits sie sowieso nur die Haelfte der eingezahlten Beitraege zurueckbekam, die AG Anteile werden ja in voller Hoehe schon vom Fi Amt einbehalten, da die AG keinen Rechtsanspruch auf Rueckerstattung haetten... und dann die verbliebene Haelfte noch versteuert werden soll?

Die Frechheit sehe ich dann noch dabei das eben evtl. "keine Freibetraege' gelten dafuer?

Andererseits bereitet es ihr , aber  mehr mir , der ja um die "Konsequenzen" weiss, mehr "schlaflose Naechte..... kann mir aber vorstellen das bei "knappen Kassen in D eben jetzt alles "mobil" gemacht wird, um den Gaesten auch ihren "all inklusiv Urlaub " zu bieten"....

Wer weiss dazu mehr bzw. hat da evtl. eindeutige, kompetente  Quellen im Freundeskreis ?  {--

lg H.
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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #8 am: 07. September 2016, 19:24:34 »


Die einzige Ausnahme ist diese oben genannte 90% Regel.

Das wird wohl so sein bei mir.

So wie man die deutschen Behoerden kennt wollen die bestimmt einen Nachweis das ich hier keine Steuern zahle. Hat jemand schon mal so einen Nachweis eingereicht oder beschafft?

Ich nehme mal an beim hiesigen Finanzamt oder so aehnlich.

Oder?

Allgeier

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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #9 am: 07. September 2016, 19:33:30 »

Hallo Allgeier,

die Infos die Du hier bekommst können nützen oder auch nicht. Deine Überlegung, Deinen Steuermenschen einzuschalten, ist die Beste. Der wird schon rausfinden was Dein "WohnsitzFA" an Informationen für den Antrag benötigt.

Beste Gruesse
Lung Tom
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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #10 am: 07. September 2016, 19:47:43 »


Mein Bekannter der  Dinge wie Steuer und Banken erledigt wird jetzt einen Einspruch einlegen und auf diese 90% ansprechen. Dann wird man sehen was passiert und was die dann noch wollen oder nicht.

Hat so etwas aehnliches hier noch niemand gehabt?

Allgeier

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Re: Freibetrag bei im Ausland lebenden Deutschen
« Antwort #11 am: 08. September 2016, 06:47:09 »

Die Meisten werden es mit den 90% nicht schaffen da Thailand das Besteuerungsrecht für ihre DRV Rente hat und die somit in D nicht steuerpflichtig ist. Rechne einfach mal wie hoch dann Deine sonstigen Einkünfte in D sein müssen um auf die 90% zu kommen.
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