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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 68288 mal)

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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #300 am: 20. September 2018, 19:18:10 »


Zwar schon ein paar Tage her, aber echt gaga: da hebt ein Deutscher seinen Arm, warum auch immer - vielleicht blendet die Sonne, hat nen Krampf, oder übt den "olympischen Gruss", oder er wird dafür bezahlt - und dann das:
   
„Fünf Monate Haft für Hitlergruß-Neonazi“
14. September 2018
by Julius Rabenstein

und zwar ohne Bewährung.....

Erfreulich, wie schnell unsere Justiz arbeiten kann, wenn es um die richtigen Sachen geht. Die Anderen, die Polizisten mit Steinen bombardieren, wie z.B. im Hambacher Forst, die sind ja nur „Aktivisten“, brauchen nicht verfolgt zu werden..

Vielleicht sollte man diese tüchtigen und schnell arbeitenden Beamten des Chemnitzer Gerichtes von der Justiz zur Ausländer-/Abschiebebehörde versetzen, dann würde vielleicht manch ein Opfer noch leben..

Warum ist das Zeigen des Hitlergrußes so schlimm, daß es dafür keine Bewährung gibt? Nach Untersuchungen der Universität Nang-Pung soll bei jedem Zeigen des Hitlergrußes in Deutschland ein Matrose in der Südsee ertrinken.

Quelle:
https://heerlagerderheiligen.wordpress.com/2018/09/14/fuenf-monate-haft-fuer-hitlergruss-neonazi/

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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #301 am: 20. September 2018, 21:22:11 »

Ich hatte das Urteil auch gelesen und wollte schon was schreiben, habe es mir aufgrung Rücksicht der hier teilhabenden Gutmenschen verkniffen!

Ja, warum muss einer der Heilkräuter 2 m hoch in seinem Garten hat, ins Gefängnis, und ein Kuffnukke, Messermann, Vergewaltiger, oder Afghane der möglicherweise zur Tatzeit nicht voll zurechnungsfähig war kommt so davon???

Aber der Wähler will das scheinbar so!  {+ {+ {+
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uwelong

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #302 am: 21. September 2018, 11:52:25 »

Wäre ich ein "Nichtseßhafter" würde ich mich Ende Oktober auf den Chemnitzer Rathausplatz stellen mit "Hitlergruß"!
Den Gerichtssaal würde ich mit einem "Hitlergruß" betreten!

So hätte ich es im Winter schön warm und wäre gut versorgt!
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Ich lass mir doch nicht erlauben - was mir keiner verbieten kann!

Blaubeeren sind grün, wenn sie rot sind!

boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #303 am: 21. September 2018, 12:19:18 »

 :] :] :] :]

Bist du etwa ein Nazi.... ;] ;] ;]
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arthurschmidt2000

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #304 am: 21. September 2018, 12:29:50 »

Schickt die Senioren in den Knast!

Setzen wir doch die Senioren in die Gefängnisse und die Verbrecher in
“Pflegeheime” für ältere Menschen.
Durch diesen Wechsel hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer
Dusche, Arzneimitteln, regelmäßige Zahn- und medizinische Untersuchungen
sowie die Möglichkeit zu gesunder Bewegung bei Spaziergängen in einer
schönen Aussenanlage mit Garten.
Sie hätten Anspruch auf Rollstühle usw. und sie würden Geld erhalten,
anstatt für ihre Unterbringung zu zahlen.
Um im Notfall sofort Hilfe zu bekommen, gäbe es ständige Video Überwachung.
Ihre Betten würden 2 Mal pro Woche überzogen und ihre eigene Wäsche
regelmäßig gewaschen und gebügelt.
Sie hätten alle 20 Minuten Besuch vom Wärter und bekämen Ihre Mahlzeiten
direkt im Zimmer serviert.
Sie hätten einen speziellen Raum, um ihre Familie zu empfangen, Zugang zu
Bibliothek, Gymnastikraum und Schwimmbad sowie physikalischer und
psychologischer Therapie und sogar das Recht auf kostenlose Weiterbildung.
Auf Antrag wären Schlafanzüge, Schuhe, Pantoffeln und sonstige Hilfsmittel
legal kostenlos beizustellen.
Ausserdem hätte jede alte Person Anspruch auf einen eigenen Rechner, einen
Fernseher, ein Radio sowie auf unbeschränktes Telefonieren.
Es gäbe einen Direktorenrat, um etwaige Klagen anzuhören, und die Überwacher
hätten einen Verhaltenskodex zu respektieren!

Die Verbrecher bekämen meist kalte, bestenfalls lauwarme Mahlzeiten, sie
wären einsam und ohne Überwachung sich selbst überlassen.
Die Lichter gingen um 20 Uhr aus, sie hätten Anspruch auf ein Bad pro Woche
(wenn überhaupt!), sie lebten in einem kleinen Zimmer und zahlten mindestens
2000 € pro Monat ohne Hoffnung, lebend wieder heraus zu kommen!
Damit gäbe es eine gerechte Behandlung für alle!

https://www.eltern.de/foren/eltern-raten-eltern-neu/1064585-schickt-senioren-in-den-knast.html
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #305 am: 21. September 2018, 12:34:18 »

Sehr gute Idee, das machen wir!

Gleich mal eine Petition an den Bundestag verfassen, Arthur! }}
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Don Patthana

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #306 am: 21. September 2018, 16:34:48 »

Selber machen ,  nicht auf andere verlassen
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #307 am: 21. September 2018, 19:40:14 »

Wäre ich ein "Nichtseßhafter" würde ich mich Ende Oktober auf den Chemnitzer Rathausplatz stellen mit "Hitlergruß"!
Den Gerichtssaal würde ich mit einem "Hitlergruß" betreten!

So hätte ich es im Winter schön warm und wäre gut versorgt!

Deine Überlegung ist gut und in gewisser Weise witzig.

Allerdings, würde es dazu wohl kaum kommen. Denn einem Obdachlosen kann man ja nicht mehr viel nehmen.

Aber einen Arbeiter/Angestellten kann man damit schon ins Schwitzen bringen.
Es geht dabei um drei Dinge: die oekonomische Existenz des Angeklagten zu zerstoeren und ein Signal an Alle im Hamsterrad zu senden:

Habt ihr eine eigene/freie Meinung, machen wir euch platt.

Die dritte Komponente ist die gesellschaftliche Ächtung. Ich erinnere an die Anweisungen, z.B. NPD Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Ämter zu drängen, z.B. Freiwillige Feuerwehr, Vereine, etc. pp...

Meine Aussagen beziehen sich allgemein auf die Herangehensweise des Systems, nicht auf den speziellen Fall.

Den habe ich nicht genauer unter die Lupe genommen. Da bleibt auch nicht viel zu sagen, normalerweise sollte man - nach Horst Mahler - wissen, wie das System auf solche Provokationen reagiert.

Mir ging und geht es mehr um die Verhältnismäßigkeit: wenn irgendwelche Asylparasiten junge Mädchen vergewaltigen gibt es Bewährungsstrafen, wenn ein Deutscher den Arm hebt geht er ins Gefängnis....

Naja, an irgendwem wollen auch deutsche Richter ihr Mütchen kühlen - da kommen ein paar deutsche Kartoffeln gerade recht....

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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #308 am: 21. September 2018, 22:37:17 »

Zitat
Mir ging und geht es mehr um die Verhältnismäßigkeit: wenn irgendwelche Asylparasiten junge Mädchen vergewaltigen gibt es Bewährungsstrafen, wenn ein Deutscher den Arm hebt geht er ins Gefängnis....

Genau so ist es, vollkommen unverhältnismäßig!!

Man kann nur noch  {/ {/
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kiauwan

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #309 am: 22. September 2018, 11:52:36 »

noch was was hier reinpasst:

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/maenner-sammeln-zu-viele-pilze-und-muessen-strafe-zahlen-15784358.html

jeder Ladendieb bekommt weniger Strafe, was natuerlich klar ist, weil Diebe meist keine Deutschen sind.

Verurteilungen von Deutschen fallen meist hoeher aus, inzwischen nenne ich das auch nur noch "Quotendeutsche", damit die Statistik stimmt
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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #310 am: 22. September 2018, 12:07:26 »

Itaker raeubern die Tiroler Bergwaelder in der Naehe der italienischen Grenze aus und verkaufen die Pilze dann in Suedtirol um gutes Geld. Fuer die unorganisierten Einheimischen bleibt dann nicht mehr viel uebrig.
Daher ist die moderate Strafe mehr als gerechtfertigt.

Zitat
Schmirn — Ein Ausflug in die Schwammerl bei Schmirn kam am Donnerstag vier Italienern teuer. Ein Zeuge hatte beobachtet, wie zwei italienische Autos — beladen mit einer großen Menge Pilze — talwärts fuhren und alarmierte die Polizei. Eine Streife der Steinacher Polizei stoppte die Autos auf der Brennerstraße.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten dann mehr als 63 Kilogramm Steinpilze im Kofferraum. Die Bezirkshauptmannschaft ordnete die sofortige Sicherheitszahlung von 200 Euro pro Person an. Die 60 bis 73 Jahre alten Italiener durften pro Person zwei Kilo Pilze behalten.

Die übrigen Schwammerl beschlagnahmte die Polizei — und brachte sie dem Annaheim in Mühlbachl.

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14833550-91/63-kilo-steinpilze-in-kofferraum-vier-italiener-in-schmirn-erwischt.csp

fr
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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

goldfinger

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #311 am: 27. Oktober 2018, 17:18:51 »

Mohammed «pädophil» zu nennen, ist kein Menschenrecht

«Diffamierung des Propheten Mohammed nicht freie Meinungsäusserung». Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen eine Österreicherin, die den Propheten des Islams indirekt als pädophil bezeichnet hatte. Dass die österreichische Justiz die Frau deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, habe nicht ihr Recht auf freie Meinungsäusserung gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, urteilten die Richter in Strassburg am Donnerstag. --C --C {[ {[

https://bazonline.ch/ausland/europa/mohammed-als-paedophil-zu-bezeichnen-ist-kein-menschenrecht/story/24218106
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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

Helli

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #312 am: 27. Oktober 2018, 17:48:01 »

Mohammed «pädophil» zu nennen, ist kein Menschenrecht

«Diffamierung des Propheten Mohammed nicht freie Meinungsäusserung». Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen eine Österreicherin, die den Propheten des Islams indirekt als pädophil bezeichnet hatte. Dass die österreichische Justiz die Frau deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, habe nicht ihr Recht auf freie Meinungsäusserung gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, urteilten die Richter in Strassburg am Donnerstag. --C --C {[ {[

https://bazonline.ch/ausland/europa/mohammed-als-paedophil-zu-bezeichnen-ist-kein-menschenrecht/story/24218106
Ja, mit der konsequenten Trennung von Staat und Kirche hat die Justiz in der gesamten EU auch so ihre Last und es bleibt die Erkenntnis, dass "wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe"! Kinderehen (und z.B. auch Bigamie) sind nur bei "Längerhierlebenden" (meist Christen) strafbar bei den Musels ist das durch die Religion gedeckt und gehört auch zu deren "Kultur" (nur ein Beispiel: http://doku.me/missbraucht-und-ermordet-kinderschaender-in-afghanistan/ ). Die Unterwürfigkeit der EU-Justiz gegenüber dem Islam ist mehr als erbärmlich!
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Suksabai

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #313 am: 27. Oktober 2018, 17:57:26 »


Wie oft wurden schon z. B. christliche Zeichen von Muslimen z. B. einfach umgesägt oder zerstört und
damit die religiösen Gefühle von Christen verletzt, wobei die Täter straffrei geblieben sind?

Wenn das Verletzen von christlichen Gefühlen straffrei bleibt, jedoch jene von Muslimen geahndet wird, so

verletzt dies den Gleichheitsgrundsatz und stellt Diskriminierung dar.

Ich bin schon gespannt, wann sich der österreichische VfGH mit dieser Problematik beschäftigt,
nachdem dieses Urteil ein Schutzbedürfnis von religiösen Gefühlen von Muslimen bestätigt und die österreichische
die Herabwürdigung von christlichen Zeichen als Meinungfreiheit beurteilt.

 >: >: >:

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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

Helli

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Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #314 am: 27. Oktober 2018, 18:03:40 »

Ich bin schon gespannt, wann sich der österreichische VfGH mit dieser Problematik beschäftigt,
nachdem dieses Urteil ein Schutzbedürfnis von religiösen Gefühlen von Muslimen bestätigt und die österreichische
die Herabwürdigung von christlichen Zeichen als Meinungfreiheit beurteilt. >: >: >:
Na ja, das Ding scheint ja noch nicht endgültig "gelutscht" zu sein. Zum Einen wurde Widerspruchsrecht eingeräumt und zum Anderen gibt es ja noch den EuGH (und evtl. Den Haag?)
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