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Autor Thema: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?  (Gelesen 16392 mal)

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Patthama

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #30 am: 04. April 2011, 10:08:13 »

Hallo
Nochmal zurueck zum Thema.Was soll denn passieren nach dem Tod der Ehefrau? Das Heiratsvisum behaelt bis zum Ablauf seine Gueltigkeit.Und anschliessend muss der Witwer sich halt um eine andere Aufenthaltserlaubnis bemuehen.Non Immigrant O Visa,u.sw.,Wie schon oft hier in diesem Forum durchgekaut wurde.
Wenn noch Bargeld,oder sonstiges Einkommen(Gute Rente) vorhanden ist,wird sich die liebe Verwandschaft der Verstorbenen das nicht entgehen lassen,und schnell ein Tochterlein aus dem Hut zaubern,und bei der evtl. Beantragung eines neuen Heiratsvisum sogar sehr behilflich sein.
Allen Membern noch eine schoene Woche,aus dem heute sehr schwuel-warmen Isaan.
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P-Pong

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #31 am: 04. April 2011, 10:19:13 »

Patthama, Du hast es auf den Punkt gebracht, was nützt die ganze Aufgeregtheit, wenn die Lösung, von dem Familien-Clan begleitet & unterstützt sooo nahe liegt  ;]
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rama-6

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #32 am: 08. April 2011, 11:27:23 »

Mein Vorschlag ist,da wo das Geld für ein Singlevisum nicht reicht,ebend ein Jahresvisum im Ausland zu hohlen.

Ohne eine neue Ehe einzugehen!

Mit der Eheurkunde und der Rentenbescheinigung (Englisch von der Botschaft) ins Ausland Fahren/Fliegen,
Auf der Botschaft/Konsulat von Thailand sich ein Jahresvisum für immer 3 monatlichen Auenthalt ausstellen lassen.

Hier bei mir im Umfeld leben viele Ausländer,da bekommt viele Tips für Visen.
Es ist mir Bekannt,das ein Visumbeamter bei der Ausstellung für den Jahresaufenthalt auch eine andere Thaifrau,als Ehefrau anerkennt.
Kostet ebend 5000,- Baht.
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P-Pong

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #33 am: 08. April 2011, 12:02:53 »

Dein Vorschlag, sorry, rama-6, ist...  :-X m. E. etwas ...  {:} ...verstehe nicht, was Du damit genau sagen willst  ???

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Ozone

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #34 am: 08. April 2011, 12:08:23 »

Mit der Eheurkunde und der Rentenbescheinigung (Englisch von der Botschaft) ins Ausland Fahren/Fliegen,...

Genau, und nicht vergessen, ein aktuelles Foddo der Ehefrau beizulegen  :D


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rama-6

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #35 am: 08. April 2011, 12:37:56 »

Dein Vorschlag, sorry, rama-6, ist...  :-X m. E. etwas ...  {:} ...verstehe nicht, was Du damit genau sagen willst  ???



Na,was wohl.

Ich kann mir in Thailand ohne Geld ein Visum bei der Immi,über Vermitler,die mit der Immi zusammenarbeiten kaufen!

Oder ich gehe zu einem Konsulat oder Botschaft und laß mir ein Jahresvisum,Gültig für mehrmalige Einreisen ausstellen.
Dort lege ich die HEIRATSURKUNDE vor und meinen Rentenbescheid!

Damit habe ich die größere Chanse ein Jahresvisum zu erhalten und nicht nur für 3-6 Monate.
Capiste?

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P-Pong

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #36 am: 08. April 2011, 12:44:56 »

Dann solltest Du dich mal genauer bei den Konsulaten erkundigen, zumindest in D. genügt nicht mehr nur die Heiratsurkunde & Rentennachweis, siehe Wink mit dem Zaunpfahl durch Ozone  ;]

Und zu dem "gekauften Visum" siehe hier: http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=7903.15  ;)
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Ozone

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #37 am: 08. April 2011, 12:52:48 »

Vielleicht noch in Worten gefasst, bei begriffstutzigen nützen Bildchen normalerweise  ;D :

Auf der Immi darf seit 2 Jahren der Auszug aus dem Standesamt bei der Vorlage nicht länger wie  max. 24 Stunden zurück datiert sein. Wie sie es auf den Botschaften halten mit der Karenzfrist, weiss ich im Detail nicht. Die farbig gerahmte Heiratsurkunde alleine ist da aber garantiert nichts wert...davon kann man mehrere haben...  {:}
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P-Pong

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #38 am: 08. April 2011, 13:02:20 »

...Heiratsurkunden  aber NUR 2 Ausführungen im Original, und diese werden (sollten) bei einer Ehescheidung eingezogen!
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rama-6

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #39 am: 08. April 2011, 15:10:28 »

...darf seit 2 Jahren der Auszug aus dem Standesamt bei der Vorlage nicht länger wie  max. 24 Stunden zurück datiert sein.

Die Antwort verstehe ich nicht! Welche Bescheinigung möchte die Immi sehen? Nur 24 Stunden alt?

Hier verlangen sie die Bescheinigung der Amphö der Frau, daß die Eheschließung dort registriert ist. Diese Bescheinigung nimmt man mit zur Visumserlangung im Ausland.



Ediert: Warum wohl?  :-)
« Letzte Änderung: 08. April 2011, 18:23:33 von hmh. »
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archa

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #40 am: 21. April 2011, 08:23:57 »

Nachhinein möchte ich mich noch für einige wirklich gute Antworten bedanken.
@Patthama, Du hast, wie es auch @P-Pong schrieb, die ganze Frage auf den Punkt gebracht.

Das Thema: "Heiratsvisum", was passiert wenn...?, wurde somit klipp und klar beantwortet und haben vielleicht einige die ein solches "Visa" besitzen, oder ein solches in Betracht ziehen, ein wenig die Augen geöffnet was zu tun ist, wenn tatsächlich der Fall was passiert, wenn...? eintreffen wird.


Alles andere ist eine Ermessenssache des Beamten oder Amphöe und hat mit diesem Thema nichts zu tun.
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aod

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #41 am: 15. Dezember 2011, 20:21:34 »

Achtung Neue Regelung!!: Seit ca. 2 Wochen gab es neue Regelung bezüglich der
Beantragung eines Heiratsvisums nach Deutschland. Bisher wird nur das Zertifikat-
A1 hierfür benötigt.

Ab jetzt muss der deutschen Botschaft in Bangkok eine vom deutschen Standesamt
ausgestellte, schriftliche Bestätigung über den bevorstehenden Heiratstermin
vorgelegt werden, bevor ein Antrag auf Heiratsvisum gestellt werden kann!

Stand: 16. November 2011
----------------------------------------
Quelle:   http://www.thai-uebersetzen.de/
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2011, 20:25:12 von aod »
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rama-6

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Re: "Heiratsvisum"; was passiert, wenn...?
« Antwort #42 am: 16. Dezember 2011, 12:27:36 »

Was die D.Botschaft verlangt und was der deutsche Bräutigam bringen muß sind zwei paar Schuhe.
Das Heiratsvisum ist ein Nationales Visum,dafür muß die Ausl.Behörde ihr Einverständnis geben.
Jeder Deutsche kann zu seiner ABH gehen und das Visum beantragen.Bei einem OK der ABH hat die Botschaft kein Mitspracherecht mehr!

Was macht die Botschaft aber bei der Vorlage eines Heiratstermin bei einem Konsulat oder einer Thaibotschaft in Europa?
Dazu noch ohne Ehef.Zeugnis?Dort wird nach der Thaigesetzgebung eine Ehe geschlossen!
Eine solche Eheschließung ist nach deutschem Recht zuläßig!
Nach § 13 EGBGB.
Heiratsvisum für Deutschland,weil der Wohnort nach der Eheschließung Deutschland ist.

............

Änderung: Vollzitat-Müll entsorgt
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2011, 21:45:45 von Kern »
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