@Horst
Hör auf Haare zu spalten. ...
Ich sehe keine Haarspalterei darin Dinge beim
richtigen Namen zu nennen.
Das einer Botschaft meist ein Konsulat angeschlossen ist, bestreite ich nicht.
Ich habe lediglich auf @koarl's Bemerkung: ...
ich kann ja auf der botschaft fragen, obs das Non Immigrant O mit 2 Einreisen gibt.
geantwortet:
.... Besser wäre es jedoch beim Konsulat anzufragen, da die für Visafragen zuständig sind. ...
Worin siehst du da eine Haarspalterei?
Ein Schuh ist erst daraus geworden das einige Leute ein Thema ausdiskutieren wollen, das keinerlei Diskussion bedarf.
Da ich aus deinem Beitrag schließe das du dazu gehörst, liefere ich dir hiermit gern Stoff für weitere unnötige Diskussion:
Die Aufgabe einer Botschaft liegt darin einen Staat (nicht dessen Regierung) im jeweiligen Ausland zu vertreten,
während ein Konsulat ausschließlich für "konsularische Aufgaben" (erspar mir bitte diese Aufzulisten / Google: Wiener Übereinkommen)) zuständig ist.