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Autor Thema: Die Regierung Yinglak Chinnawat ยิ่งลักษณ์ ชินวัตร (Nachlese)  (Gelesen 194229 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

dolaeh

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Natuerlich ist sie abgehauen, nachdem irgendjemand ihr das Urteil gesteckt hat.
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Wenn du dich gesund ernaehrst, ausreichend schlaefst, genug trinkst und Sport treibst, stirbst du trotzdem.

Non2011

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Na jaaaaa, einen neuen Reisepass ( womöglich auch einen Diplomatenpass ) zahlt der Bruder aus seiner Portokasse.
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Huangnoi

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OK, sicher, bei denen ist das natürlich anders. ich meinte eher Otto Normalbürger!

 ;D ;D
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malakor

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Das ist zwar richtig, doch was nützt dir die Flucht, wenn anschließend dein Reisepass für ungültig erklärt wird.

Entweder hast du dann das Haushaltsgeld für die nächsten 20 - 30 Jahre bei dir, oder du musst zwangsläufig spätestens dann zurück, wenn man dich ohne Pass aufgreift! {{

Montenegro.
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Helli

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Und wenn, so wäre das z. B. nach Deutschem Recht und Gesetz nicht strafbar. Ein Jede/r hat in der BRD das Recht, sich einer Verhaftung d. Flucht zu entziehen.
Hä? Wo steht das denn geschrieben?

Sollte sie wirklich in DE auftauchen, gäbe es mit Sicherheit politisches Asyl. Denn eine gewählte Ministerpräsidentin, die vom Militär weggeputscht wurde und vor einer Haft geflohen ist, kann Asyl beanspruchen. Wäre der angebliche Grund für ihre Haftstrafe in DE auch strafbar, müsste die komplette Regierungsmannschaft der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls hinter Gittern! {--
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

jock

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Ich glaube dass man nicht von Flucht reden kann,sondern von
einer wohlorganisierten Aktion.

Da war alles vorbereitet,unbemerkte Abreise aus ihrem Haus,
ein Reisepass,unbehinderter Grenzuebertritt,Ticket,womoeglich
Aufenthaltstitel in Dubai u.s.w.

Wenn man bedenkt,mit welcher Praezision der damalige Militaer-
putsch ablief und man sich ausrechnen konnte,dass Frau Yingluck
fliehen wuerde,dann soll man nicht so tun,als waere man jetzt voll-
staendig ueberrascht worden.

Wie in einem voranstehenden Beitrag schon angemerkt,entstand
fuer alle Beteiligten durch die Ausreise ein win-win- Situation.

In ein paar Wochen ist Gras ueber die Geschichte gewachsen und
gut ist es.

Ein kleiner Wermuthstropfen bei der Geschichte ist,dass ein allfaelliges
Schengenvisum fuer Frau Yingluck mit dem Hinweis auf "fehlende
Rueckreisewilligkeit nach Thailand" versagt werden wird.

Dagegen wird sie kaum widersprechen koennen.

Jock
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goldfinger

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Der frühere Handelsminister Boonsong Teriyapirom hat 42 Jahre für den gefakten G-to-G Reisdeal mit China gefasst.

http://www.nationmultimedia.com/detail/breakingnews/30324873
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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

Non2011

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@Helli@

Mir war das schon geläufig. So auch ein ( nur ) Gefängnisausbruch nach Deutschem Recht nicht strafbar.

Einfach mal - gooooogeln -
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Alex

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Man kann annehmen , das YL dies von langer Hand und mit Hilfe " Dritter " geplant

und Termin gerecht ausgeführt hat . Das Urteil brauchte der Frau auch keiner zu stecken ,

die Frau ist sicherlich in Thailand so gut vernetzt wie wenige hier . Die WIN WIN Situation ,

oder eine Begnadigung waren ja immer noch Alternativen in der uns und den Medien feil

gebotenen Show. Die nachfolgende Show mit der verstärkten Grenze wird doch auch nur noch

zur Verschleierung vor der Thai Bevölkerung aufrecht erhalten . Bei dem Bekanntheitsgrad der YL

müssen da auch staatliche Hände hilfreich zur Seite gestanden haben bei der Reise über Cambodia .

Der Thai Pass ist überhaupt kein Problem für die Fam .  das hat ihr Bruder in all den Jahren seiner

Exil Reise Tätigkeit bei seinen Connections gezeigt !
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Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

Helli

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@Helli, mir war das schon geläufig. So auch ein ( nur ) Gefängnisausbruch nach Deutschem Recht nicht strafbar.
Einfach mal - gooooogeln -
Im Wortlaut hast Du sogar recht. Ich selbst hatte bisher leider noch keine Erfahrungen damit. Ich habe aber selten so einen Schwachsinn gelesen. Der Ausbruch ist nicht strafbar, aber die Beschädigung des Türschlosses oder des Fensters schon! {+
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Patthama

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Meine mal irgendwo gelesen zu haben,dass der Sohn von Yinglak, eine Internatschule in England besucht,Vieleicht zieht es deswegen sie evtl. auch auf die Insel.Politisches Asyl wuerde ihr dort  bestimmt auch gewaehrt.Zumal sie, zu ihrem Lebensunterhalt ,bestimmt nicht die Sozialkassen von GB benoetigt
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goldfinger

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Hier das erste Livebild über "The Great Escape" der Dame  :]



Man beachte die formschönen Geldkoffer  {--
« Letzte Änderung: 25. August 2017, 17:00:42 von goldfinger »
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Alex

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dolaeh

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Das Urteil brauchte der Frau auch keiner zu stecken ,

Glaube ich schon, denn sie sagte ja immer das sie nicht vorhabe ins Ausland zu gehen als man ihr das Yrteil aber steckte, musste sie gehen.
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