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Autor Thema: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.  (Gelesen 79420 mal)

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namtok

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #75 am: 12. November 2017, 14:48:15 »

Der seit knapp 2 Jahren amtierende deutsche Botschafter Peter Prügel bekam an der King Mongkut's University of Technology North Bangkok von Prinzessin Sirindhorn persönlich die Ehrendoktorwürde verliehen :

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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Huangnoi

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #76 am: 12. November 2017, 21:03:02 »

Wofür denn??  ???
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #77 am: 12. November 2017, 22:41:18 »

Frage ich mich auch - zumal diese Pfeife, zumindest was die interne Verwaltung der Botschaft anbetr. aber auch def. NICHTS auf die Reihe bekommt.   
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Huangnoi

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #78 am: 13. November 2017, 00:23:59 »

 :] :] :] :]
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Wandat

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #79 am: 13. November 2017, 11:38:21 »

Moin,
Wofür denn??  ???

Das könnte der Grund sein: "Die Institution wurde 1959 als Kooperation zwischen der thailändischen Regierung und der Bundesrepublik Deutschland gegründet als „Thai-German Technical School“." Zitat aus https://de.wikipedia.org/wiki/King_Mongkut%E2%80%99s_University_of_Technology_North_Bangkok

Warum also nicht, wenn Deutschland dafür bezahlt?  ???

LG
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kapom

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #80 am: 13. November 2017, 12:05:12 »

Man liest und hört von negativen Erlebnissen. Davon will ich nichts anzweifeln. Ich kann hier berichten, dass ich auf der Botschaft immer ausgezeichnet behandelt wurde. Habe dagegen dort manchmal deutsche Landsleute gesehen, die sich total schlimm benommen haben. Laut, frech und ohne jede Freundlichkeit. Immer nur murren und knurren ist auch typisch deutsch.
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tom_bkk

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #81 am: 13. November 2017, 12:35:37 »

Ich kann mich auch nicht beschweren, egal ob die Sachen als ich in TH war oder die mindestens 20 Besuchervisa für Verwandte oder Freunde die seitdem wir in DE sind ausgestellt wurden, es gab nie Probleme  ;}

Und das was ich damals gesehen hatte, wie manche Leute sich aufführen, wundert mich garnix  {-- ... som na na
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #82 am: 13. November 2017, 14:45:39 »

Es ist sowohl frustrierend und ebenso mehr als grenzwertig, wenn von einer Person, die seit nunmehr über 11 Jahre mit einem Deutschen Staatsbürger verheiratet und deren erstes Schengen - Visum hin zur BRD aus d. Jahre 2008 datiert - letztmaliges gar ein C3 -  sich sodann ungeachtet dieser Tatsachen immer und immer wieder einem Procedere nach dem Schema – F - unterziehen muss, welches bei einem Erstantrag / Visum womöglich noch Sinn machen würde.

Fragen d. thailändischen Mitarbeiterin d. Botschaft an meine Frau.: ( 04/17 )

Wie lange sind Sie schon Verheiratet.
Haben Sie Kinder.
Was ist ihr Beruf.
Wie lange bleibt ihr Mann zu Besuch in Thailand.
Hat ihr Mann ein Bankkonto ( neueste Variante )
Rentenbescheid ihre Mannes ( neueste Variante )
Wurde schon einmal ein Visum abgelehnt.
Wann wollen Sie in die BRD Einreisen.   
Wie lange bleiben Sie in Deutschland.
Warum wollen Sie nach Deutschland wenn Sie nicht genügend Geld auf ihrem Konto haben.
Etc. etc. etc. ,,,,,,,,

So viel zu den sog. negativen Erlebnissen.
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Metzger_Pattaya

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #83 am: 13. November 2017, 15:10:05 »

@Non2011

das ist aber nicht nur bei der deutschen Botschaft in Bangkok , du kannst solche Sachen auch bei den Thai Botschaften in diversen Ländern momentan erleben ,wo es dann schwerfällt nicht auszuticken ! ???
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kapom

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #84 am: 13. November 2017, 15:54:48 »

@non2011
Botschaften setzen Verordnungen um, die ausführenden Mitarbeiter werden sie kaum erstellen.
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Wonderring

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #85 am: 13. November 2017, 16:05:31 »

moin Non 
Zitat
sich sodann ungeachtet dieser Tatsachen immer und immer wieder einem Procedere nach dem Schema – F - unterziehen muss

Das ist mit allen behoerdl. Sachen so. Wir sind ueber 20 J. verheiratet, und werden jedes Jahr mit Procederen konfrontiert. Selbst eine "goldene Hochzeit" wuerde daran wohl nichts aendern!  :]

Allein mit dieser Tatsache tun sich wohl einige sehr schwer dies zu akzeptieren! Die 'einen die so sind" und die anderen auch, "wie sie sind".

LG W.
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tom_bkk

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #86 am: 13. November 2017, 17:00:57 »

Ich bin jetzt mal auf eins gespannt, da unsere Tochter ja im Dezember wieder zu Besuch kommt, so wie jedes Jahr.
Meinte diesesmal das Ausländeramt, die sollten ihr doch ein mehrjähriges Schengen Visa ausstellen - machen andere deutsche Botschaften in anderen Ländern ja auch - dann braucht die da nicht jedes Jahr antanzen. Bin mal gespannt, ob die das ausstellen - auf der Verpflichtungserklärung haben die auch noch extra noch "für mehrjähriges Visa" draufgeschrieben!
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #87 am: 13. November 2017, 17:08:34 »

tom_bkk

Sollte die Tochter noch nicht volljährig sein und oder sich noch in einer Ausbildung ( bis zum 27 ten. Lebensjahr befinden ) bedarf es keiner Verpflichtungserklärung. In diesem Falle sind die Eltern lt. Gesetzt unterhaltspflichtig.
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #88 am: 13. November 2017, 17:09:41 »

@kapom@

Botschaften setzen Verordnungen um, die ausführenden Mitarbeiter werden sie kaum erstellen.

Das ist schon klar, wenn nicht beständig eine andere Sau durch,s Dorf getrieben würde, sobald das sog. lei(d)tende Personal wechselt. Eine vorm. Leiterin der Visa – Abteilung ( sehr geehrter Herr ,,, finanzielle Nachweise sind künftig nicht mehr erforderlich ) sodann ein neuer Besen der / die ja bekanntlich gut Kehren ,,,,, tja dann.

Ohne nunmehr z. B. die Brasilianerinnen diskreditieren zu wollen. Jene jedoch brauchen f. d. BRD kein Visum und können sich 90 Tage in der BRD aufhalten. Wenn das damit nicht genug des Guten wäre, dieser Personenkreis kann sodann noch eine Aufenthaltsgenehmigung in der BRD innerhalb der 90 Tage beantragen. Eine Thai müsste ausreisen. Wie div. Damen in der dann BRD in den 90 Tagen zumindest in Teilen ein Zubrot verdienen – dürfte hinreichend bekannt sein.
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tom_bkk

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #89 am: 13. November 2017, 17:16:39 »

Zitat
Sollte die Tochter noch nicht volljährig sein und oder sich noch in einer Ausbildung ( bis zum 27 ten. Lebensjahr befinden ) bedarf es keiner Verpflichtungserklärung. In diesem Falle sind die Eltern lt. Gesetzt unterhaltspflichtig.

Doch, die braucht es - weil es meine Stieftochter ist...
Sie hat auch schon mal 4 Jahr in DE gewohnt, da brauchte es das auch. Bei leiblichen Kindern braucht es da nicht!
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