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Autor Thema: Visum für Thai Freundin  (Gelesen 11926 mal)

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welo

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #15 am: 13. April 2010, 15:08:28 »

@Uli und andere

Aber die Frage ist doch, ob man dann mit einem Multiple Entry 90 Tage Visum ähnlich wie mit einem Thai Visum (Non-O multiple entry) am letzten Tag der Gueltigkeit nocheinmal einreisen kann und wieder x Tage (in Deinem Fall, 90) erhält...

welo
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Alfred

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #16 am: 14. April 2010, 02:48:24 »

Schengenvisum kann nur im Wohnsitzland des Antragstellers beantragt werden.
Visum hat genaues Anfangsdatum der Gueltigkeit an der die Einreise fruehestens erfolgen kann
und genaues Enddatum an der die Ausreise spaetestens erfolgen muss.
Zwischen diesen beiden Daten max. 90 Tage, kann man Ein u Ausreise durchfuehren.
Nachdem man in 180 Tagen nur max. 90 Tage mit Schengenvisa in Schengenlaendern sein kann, geht was -Welo- hier meint nicht.

Moeglich ein spezielles auch laengeres Visa, nur fuer ein Land zu beantragen,
wenn man z.B. Kind mit Thai ect. hat, diese Vaterschaft durch Unterlagen bestaetigt ist
und man sein Kind speziell Kleinkind+Thai Freundin (Mutter des Kindes) mitnehmen moechte.
Humanitaere Gruende, Familiengruende,
man mit Thai verheiratet ist und diese ein Kind-Kleinkind aus vorheriger Beziehung hat, versucht wird dieses Kind nach D-A-CH zu bringen.
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Bnang

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #17 am: 14. April 2010, 11:58:48 »

@ Alfred,

Zitat
Moeglich ein spezielles auch laengeres Visa, nur fuer ein Land zu beantragen,
wenn man z.B. Kind mit Thai ect. hat, diese Vaterschaft durch Unterlagen bestaetigt ist
und man sein Kind speziell Kleinkind+Thai Freundin (Mutter des Kindes) mitnehmen moechte.
Humanitaere Gruende, Familiengruende,
man mit Thai verheiratet ist und diese ein Kind-Kleinkind aus vorheriger Beziehung hat, versucht wird dieses Kind nach D-A-CH zu bringen.

Dann aber nur mit bestandener Start Deutsch 1 Prüfung ( auch Goethe-Zertifikat A1 genannt )

Bnang
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Alfred

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #18 am: 15. April 2010, 06:11:55 »

Ob das auch fuer Oesterreich auch so gilt weiss ich nicht.
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Bnang

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #19 am: 15. April 2010, 12:56:08 »

@ Alfred,

Österreich gehört zur EU die können nicht mehr machen was sie wollen. ;]

Aufenthaltstitel
Wenn die beabsichtigte Aufenthaltdauer sechs Monate überschreitet, ist grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich bei der Österreichischen Botschaft persönlich ein Aufenthaltstitel zu beantragen. Das Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ist prinzipiell im Ausland abzuwarten.
Pro Person ist ein Antragsformular in deutscher Sprache auszufüllen und vom Antragsteller eigenhändig zu unterfertigen. Bitte beachten Sie, dass fremdsprachige Dokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung einzureichen sind.
die Integrationsvereinbarung  (bezweckt den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache und ist von jedem Fremden, dem ein Aufenthaltstitel erteilt wird, zu erfüllen)

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kidpratunam

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #20 am: 15. April 2010, 13:21:50 »

Die Integrationsvereinbarung zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache betrifft in Oesterreich nur Familienangehoerige von Oesterreichern.

Fuer die Familienangehoerigen aller anderen EU-Buerger ist ein solcher Vorab-Sprachtest nicht erforderlich.




Ediert: Vollzitat des vorherigen Beitrags gelöscht.
« Letzte Änderung: 15. April 2010, 16:33:18 von hmh. »
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welo

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #21 am: 15. April 2010, 21:33:19 »

@Alfred

Danke für Deine Ausführungen. Darf ich nocheinmal nachhaken? Angenommen der Flug wurde nach der Visaausfertigung um ein paar Tage nach hinten verschoben. Gilt dann die maximale Aufenthaltsdauer (90 Tage) oder das Gültigkeit 'bis' Datum, welches ja dann einen Aufenthalt von 90-7 Tagen zur Folge hätte.

welo
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condor

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #22 am: 15. April 2010, 21:52:11 »

Die Visum selbst ist in der Regel 180 Tage gültig.
Innerhalb dieser 180 Tage ist ein Aufenthalt von 90 Tagen erlaubt.
Sollte das Einreisedatum  den max. Aufenthalt von 90 Tagen nicht mehr hergeben, dann hat man Pech gehabt.
Entscheident ist das Gültigkeitsdatum, also das "gültig bis".

Wie überall gibt es da natürlich auch Ausnahmen, wie z.B. bei Krankheit (Husten und Menstruation zählen in dem Sinne nicht als Krankheit).
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Alfred

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #23 am: 16. April 2010, 06:31:16 »

-condor-
Leider nicht richtig, zumindest was das Schengenvisa betrifft.
-welo-
Das Schengenvisa hat ein genaues auf den Tag bestimmtes  Beginndatum und ein Enddatum, diese Daten werden vom Antragsteller angegeben
und koennen Maximal 90 Tage auseinanderliegen.
Diese Daten muessen mit der vorzuweisenden Flugbestaetigung-kein Kauf notwendig
und der Krankenversicherungs-Gueltigkeit-Zahlungsbestaetigung kann bei Abholung des Visa vorgelegt werden, genau uebereinstimmen.
Ein spaeterer Reiseantritt ist moeglich, aber diese Tage gehen dann verloren!

Ein Visa nur fuer Oesterreich, fuer Kinder die man mit Thai hat und wenn diese klein sind-muesste sollte auch die Mutter dabei sein gibt es auch.
Ob da bis 6 Monate Visa ohne Sprachkenntnisse oder auch laengere Visa ohne Nachweis der Sprachkenntnisse (fuer die Kindesmutter) moeglich sind weiss ich nicht,
ist aber denkbar.




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condor

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Alfred

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #25 am: 17. April 2010, 04:58:05 »

Lieber Condor,
Dein Foto zeigt ein Schengenvisa Mult. Ent. aus 2001.
Ich koennte dir das letzte Visa Single Entry aus 2009 zeigen-genaue Tag-Datumsangaben.
Ich habe bisher noch nie ein MULTIPLE ENTRY, wie bei dir am Foto angegeben beantragt.
Habe allerdings seit Nov. 2001   -11-   Schengenvisa mit Single Entry fuer 5 verschiedene Antragstellerinnen (Freundinnen) als Einlader beantragt und bewilligt bekommen.
Letztens Sommer 2009.
Bei Single entry verhielt sich die Sachlage schon immer (zumindest seit 2002, 2001 habe ich das nicht beachtet) so wie ich sie in meinem Posting beschrieb.
Anfangsdatum auf den Tag genau angegeben, Enddatum der Aufenthaltsmoeglichkeit in Schengenland auf den Tag genau angegeben.

Ich kann nun nicht sagen ob sich die Bedingungen mit 2002 geaendert haben oder ob dies an den Unterschieden zwischen Multiple u Single entry liegt.
Aber Bedingungen aendern sich laufend,
2002 konnte ich auch in Bratislava ein Schengenvisa fuer Thai beantragen (damals noch kein Schengenland)
Heute, und seit einigen Jahren muss man im Wohnsitzland des Antragstellers beantragen, bzw.bei der Botschaft die dieses Wohnsitzland-Heimatland betreut.
Kann also z.B.  nicht im nahen Zagreb Schengenvisa f Thai beantragen.
Habe 2009 Schengenvisa fuer Kambodschanerin beantragt (als Einlader)
was entweder in Bangkok (Oest. hat keine Botschaft in Kambo.) oder in Phnom Penh bei der Deutschen B. moeglich gewesen waere.
Habe nachdem ich bei der Oest. B. in BKK schon bekannt war dies in BKK getan.



« Letzte Änderung: 17. April 2010, 05:09:32 von Alfred »
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condor

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #26 am: 17. April 2010, 08:17:16 »

Ich koennte dir das letzte Visa Single Entry aus 2009 zeigen-genaue Tag-Datumsangaben.

vielen Dank für die Info.
Ja es wäre nett, wenn Du uns das Visum zeigen würdest.
Damit wäre vor allem dem Welo geholfen, der dringend die Information braucht.
Somit weiß er wie so ein Visum aussieht (was er nicht beantragen soll), kann gleich ein Multi Entry C2 wie unten beschrieben beantragen und ist aller eventuellen Sorgen ledig.

Es gibt verschiedene Typen von Visa

Kategorie "C1": Dieses Visum für den sehr kurzfristigen Aufenthalt berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).

Kategorie ,,C2": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von 31 bis zu 90 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).

Kategorie ,,C3": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr (Gültigkeitsdauer).

Kategorie "C4": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem, zwei bis zu fünf Jahren (Gültigkeitsdauer).
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namtok

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #27 am: 17. April 2010, 11:29:48 »

Alfred hat recht. Vor 10 Jahren gab es nach bestandenem Interview fast automatisch 30 oder 90 Tage Visa - je nach beantragtem Zeitraum.


Die letzten Jahre  regelmässig "Von- bis" nur zu den beantragten Reisedaten. mit etwas Spielraum von 2-3 Tagen länger bei der Ausreise.
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Alfred

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #28 am: 17. April 2010, 15:18:32 »

-namtok-
danke fuer deinen Hinweis. Den Spielraum bei der Ausreise kann ich nur insofern bestaetigen als ich letztes Jahr zu spaet feststellte, dass es nicht moeglich ist mit Air Asia aus dem transit in BKK weiter nach Phnom Penh zu fliegen.
Ermangelungs eines Thaivisa meiner Kambfreundin, musste ich dann schnell ein Bangkok Air Ticket kaufen
und dann ging es, aber Overstay ein Tag.
Wurde vom Beamten an Wien-Flughafen Immi entdeckt, angesprochen, aber nicht geahndet.

-condor-
Ich kenne mich mit dem einsetzen von Bildern nicht aus.
Das Visa sieht genauso aus wie deines, nur ists anders ausgefuellt.
Ich habe nie ein Multiple Entry genommen, weil es,
1. teuerer ist u

2. Fuer mich keinen Zweck erfuellt.
Ich weiss vorher warum ich gerade das Datum fuer den Antritt der Reise waehle
und halte dieses auch ein,
weiters, ist Schengenland-Raum schon gross genug, ich will nicht nach England oder sonst wohin ausserhalb Schengenzone.
Will meine Freundin auch nicht dazwischen mal heimschicken, kostet zuviel Geld.
Und wenn was unvorhergesehenes passiert und sie mal heimfliegen muss,
dann kann sie fuer die Restzeit um neues Visa ansuchen.

Laut deiner Aufstellung gibts also nur Mutiple entrys?

Oder ist deine Aufstellung der
-es gibt verschiedene Visas- unvollstaendig oder beschraenkt auf Multiple entry
-in Zeiten von Schengen -Multiple entry- eigentlich sinnlos,
oder die Oest. Konsularabteilung in BKK gibt mir seit 2001 Visa (Single entry mit genauen bestimmten Anfangs u Enddatum)  
die es nicht gibt?
« Letzte Änderung: 17. April 2010, 15:28:38 von Alfred »
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welo

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Re: Visum für Thai Freundin
« Antwort #29 am: 17. April 2010, 17:16:54 »

Alfred,

ich hoffe Du springst mir jetzt nicht an die Gurgel, aber ich bleibe bezüglich der Frage nach der spätesten Ausreise hartnäckig. Ich möchte einfach ganz sicher gehen, einerseits weil es mich interessiert, andererseits weil sich ja ein befreundetes Pärchen gerade in Deutschland aufhält und ich die beiden vor Problemen bewahren möchte.

Ich habe bereits einige Schengen Visa gesehen (im Original als auch via Google), und meistens stellt die Botschaft (Österreich, Deutschland, Schweiz) den Gültigkeitszeitraum exakt wie auf dem reservierten Flug angegeben aus, und berechnet die Nutzungsdauer (x Tage) entsprechend. (Einreise war immer MULTI, aber das ist jetzt eigentlich nicht wesentlich.)

Das heißt in diesen Fällen ist das bis-Datum des Gültigkeitszeitraums immer kürzer als die Nutzungsdauer in Tagen ab der Einreise, sobald man später als am ab-Datum einreist.

Beispiel
vom 04-08-2010
bis 26-09-2010
Dauer 54 Tage

Das Problem ist wie gesagt, wie lange darf die Person in 'Schengenland' bleiben wenn zb die Einreise am 14-08-2010 erfolgt.

Du sagst, das bis-Datum ist (in diesem Fall) das späteste Ausreisedatum. Die Aufenthaltsdauer wird nicht 54 Tage ab Einreise berechnet.

Das deckt sich mit den Informationen auf Wikipedia.

Zitat
2   Rahmengültigkeit „von … bis“, erfasst wird der erste Geltungstag und der Tag der spätesten Ausreise.
3   maximale Gesamtaufenthaltsdauer pro Halbjahr im Gültigkeitszeitraum
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Visum#Aufbau_des_Visumetiketts

Die Visabestimmungen auf der Website der dt. Botschaft Manila sagt

Zitat
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung des Aufenthaltszeitraums nicht mit dem Gültigkeitsbeginn des Visums anfängt sondern mit dem Datum der ersten Einreise.
Quelle: http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/01/Visabestimmungen/FAQ__alf__visa__gultig.html

dies allerdings in einem anderen Zusammenhang (Gültigkeitsdauer ist länger als Nutzungsdauer in Tagen).

In einem Diskussionsforum über Kuba habe ich einen Thread zu exakt diesem Thema gefunden, wo beide Meinungen vertreten werden. Quelle: http://www.kubaforen.de/t532809f3427-Frage-zum-Flug.html


Ich tendiere zur Zeit dazu, Deinen Standpunkt einzunehmen. Bin allerdings ueberrascht, dass ich Muehe habe via Google gute Quellen zu finden, die sich dieser Frage widmen.

welo




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