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Autor Thema: Abgeschoben trotz Heirat  (Gelesen 10221 mal)

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Helli

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Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #15 am: 20. Januar 2018, 14:11:08 »

Seit wann kann eine ( nur ) Ausländerbehörde – XY – eine Eheschliessung genehmigen – ohne das dafür ein Visum / Heiratsvisum, in diesem Falle von der Botschaft in Bangkok vorliegt.
Vielleicht wird es aber jetzt dem Standesbeamten etwas warm unter der Mütze! Ohne Heiratsvisum hätte der sie wahrscheinlich gar nicht trauen dürfen! Die "Zustimmung" der AB ist nur eine der Voraussetzungen!
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Burianer

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #16 am: 20. Januar 2018, 15:34:17 »

Das ist mal wieder ein vorbildliches Verhalten der Behoerden  {+  die, die wirklich abgeschoben gehoeren, erhalten einen Status Quo  und  Harz 4.
Da kann man ( MANN )  nur noch lachen ueber die Unfaehigkeit unseres Staates  {[
Dem Beamten, oder den Verantlichen,  gehoeren die Kosten dieser Abschiebung vom Gehalt abgezogen.
Ich kann nur noch  :-X  ueber die deutschen Behoerden und deren Politiker  >:
War ja bei mir auch schon soooo, Visum fuer meine Frau   {+
Trotz  Rueckflug, trotz Krankenversicherung, trotz Nachweis , dass sie mehr als genug Kohle auf ihrem Konto hat ueber lange Jahre  und ihren Aufenthalt in Deutschland haette locker bezahlen koennen, trotz eigenes Haus, trotz ihre Familie hier im Dorf  , trotz 50 Rai eigenes Land  usw.
Deutsche Botschaft,  ich  {/  mich aus.
Fehlende Rueckkehrwilligkkeit  }} }} }} }} }} }} }} }} }} }}  ist das nicht Wunderbar ? Beamter muesste man sein  }{  und in der deutschen Botschaft arbeiten.  Alles faehige Leute  [-]
Deutschland, ich liebe Dich unendlich, da meine Steuern den falschen in den Hintern geschoben wird.
« Letzte Änderung: 20. Januar 2018, 15:50:03 von Burianer »
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jms

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #17 am: 20. Januar 2018, 15:49:52 »

Um in D - oder überhaupt im Schengenraum - zu Heiraten braucht man kein Heiratsvisum. Das behauptet die Deutsche Botschaft in Bangkok zwar auf ihrer Webseite, das ist aber falsch. Heiraten in D darf eine Thailänderin auch mit Touristenvisum. Wenn sie dann allerdings mit Touristenvisum eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt, so wird das als Missbrauch des Touristenvisums gewertet. Mit dem Touristenvisum muss sie auf alle Fälle wieder ausreisen.

Zum Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung braucht sie ein Heiratsvisum oder ein Visum zum Ehegattennachzug.

Der sicherste Weg ist also: mit Touristenvisum heiraten, wieder ausreisen und Visum f. Ehegattennachzug beantragen (das kann nur schwer verweigert werden wenn man schon verheiratet ist).

Eine Abschiebung der Ehefrau eines Deutschen ist nicht so einfach möglich. Wenn die Behörde es aber einfach durchzieht, obwohl es nicht in Orndnung ist, dann kann man wenig machen. Dann ist vorbei.

 
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Bruno99

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #18 am: 20. Januar 2018, 15:50:12 »

Die Meldung darueber fand sich in 2 Threads, sie sind jetzt zusammengefuehrt.

Somit sind die Kommentare dazu jetzt unter "einem Dach"
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versteht von beidem nichts.
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Burianer

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #19 am: 20. Januar 2018, 16:04:28 »

jms, Du magst ja Recht haben, aber kann man das nicht mit ein wenig Logik, ein wenig Hilfsbereitschat seitens den Behoerden klaeren. ?
Strafe fuer den Eheman wegen falscher Angaben  und fertig.
Amtsschimmel, ik hoer dir wiehern  {+



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kapom

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #20 am: 20. Januar 2018, 16:06:45 »

Burianer, ich möchte gerne was fragen. Lebst du in Thailand? Wenn, verzichtest du in Thailand auf eine gültige Aufenthaltsgenehmigung? Gönnt dir dieine Immigration vielleicht sogar Ausnahmen beim Visa? Weil du blaue Augen hast und ein netter Ausländer bist? Solches Gutmenschentum habe ich in Thailand noch nie angetroffen. Und? Ist doch auch richtig so!!
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"Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht das Recht auf seine eigenen Fakten."

kapom

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #21 am: 20. Januar 2018, 16:18:39 »

Eine Abschiebung der Ehefrau eines Deutschen ist nicht so einfach möglich. Wenn die Behörde es aber einfach durchzieht, obwohl es nicht in Orndnung ist, dann kann man wenig machen. Dann ist vorbei.

 
Gesetzliche Grundlage? Jetzt ist es nämlich nur noch ein kleiner Schritt zu: der Thaifrau wurde aus Boshaftigkeit nicht geholfen und Abschiebung der dt. Behörden war kriminell.
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Burianer

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #22 am: 20. Januar 2018, 16:27:10 »

 :] kapom, ich hab gruene Augen und lebe seit mehr als 12 Jharen in Thailand.
Auch ich weiss um die Behoerden   und ihrer Aroganz sowie dem   perfiden Vorgehen in Thailand.
Thailand mit Deutschland zu vergleichen  ??? 

Regeln haette man das allemal.
Zitat
  der Thaifrau wurde aus Boshaftigkeit nicht geholfen und Abschiebung der dt. Behörden war kriminell.   
exact, so sehe ich das.
Boeser Wille der Behoerden.
Ich benoetige keine Behoerden, sind nur Sesselfurzer  :]
« Letzte Änderung: 20. Januar 2018, 16:32:28 von Burianer »
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namtok

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #23 am: 20. Januar 2018, 16:32:15 »

Gerade aus dem Bücherregal gezogen:

Schriftenreihe Stanke Rechtsanwaltsgesellschaft "Die Eheschliessung zw. Deutschen und Thailändern" Stand 2000

Seite 16:

Wenn die Ehe in D geschlossen worden ist, hat die thail. Ehefrau zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthatlserlaubnis. Sofern sie mit einem Besuchsvisum eingereist ist kann die Ausländerbehörde aber dennoch verlangen, dass sie zunächst wieder nach Thailand ausreist, um dann mit einem Visum zur Familienzusammenführung erneut einzureisen. Von dieser Möglichkeit machen die Ausländerbehörden auch wieder zunehmend Gebrauch...
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jms

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #24 am: 20. Januar 2018, 16:32:31 »

Eine Abschiebung der Ehefrau eines Deutschen ist nicht so einfach möglich. Wenn die Behörde es aber einfach durchzieht, obwohl es nicht in Orndnung ist, dann kann man wenig machen. Dann ist vorbei.

 
Gesetzliche Grundlage? Jetzt ist es nämlich nur noch ein kleiner Schritt zu: der Thaifrau wurde aus Boshaftigkeit nicht geholfen und Abschiebung der dt. Behörden war kriminell.

Ich habe aus gutem Grund "nicht so einfach" geschrieben. denn es gibt durchaus Gründe, die eine Abschiebung rechtfertigen. Vielleicht war den Behörden  die Hochzeit auch gar nicht bekannt, weil z.B. in DK durchgeführt.
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namtok

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #25 am: 20. Januar 2018, 16:34:32 »

Vielleicht war den Behörden  die Hochzeit auch gar nicht bekannt, weil z.B. in DK durchgeführt.

Nein, die Hochzeit war in Nürnberg, siehe vorhergehende Postings
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Suksabai

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #26 am: 20. Januar 2018, 16:53:25 »



M.E. war das wieder mal eine Machdemonstration eines oder mehrerer frustrierter Beamten.
Wie @namtok so richtig zitiert:

Wenn die Ehe in D geschlossen worden ist, hat die thail. Ehefrau zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthatlserlaubnis. Sofern sie mit einem Besuchsvisum eingereist ist kann die Ausländerbehörde aber dennoch verlangen, dass sie zunächst wieder nach Thailand ausreist, um dann mit einem Visum zur Familienzusammenführung erneut einzureisen. Von dieser Möglichkeit machen die Ausländerbehörden auch wieder zunehmend Gebrauch...

Das Zauberwort heisst KANN !!

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Helli

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Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #27 am: 20. Januar 2018, 17:02:06 »

Zitat
  der Thaifrau wurde aus Boshaftigkeit nicht geholfen und Abschiebung der dt. Behörden war kriminell.   
exact, so sehe ich das. Boeser Wille der Behoerden. Ich benoetige keine Behoerden, sind nur Sesselfurzer  :]
Jou, bei den Behörden ist nur Gesindel am arbeiten und die brauchst Du nicht! Du kannst Dir auch Deinen dt. Pass selbst malen und Deine Lebendbescheinigung für die Rentenfortzahlung selbst mit einem Kartoffelstempel bestätigen, einen Führerschein kannst Du auch in einer Kopierbude in BKK kaufen nebst einem handgewirkten Blech für Deine Karre! usw. usw.!
Wenn diese Behörden aber nach dem allgemeingültigen Recht (und das gilt für alle gleich) dieses auch mal einfordern, sind sie bösartig und "kriminell"!
Du hast aber schon mitbekommen, dass der werte Herr Dr. von dem zuständigen Ausländeramt auf die aufenthaltsrechtlichen Probleme seiner Gemahlsgattin aufmerksam gemacht wurde und nicht reagiert hat! Manche Ärzte leben eben auf einem anderen Stern und vergessen, dass die Behörden (wenn die Politik sie lässt) bei den "Göttern in Weiß" keine Unterschiede machen!
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Non2011

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #28 am: 20. Januar 2018, 17:07:22 »

Also das passt ja in die Rubrik .:

@jms@

Um in D - oder überhaupt im Schengenraum - zu Heiraten braucht man kein Heiratsvisum.

Ist meines Wissen absolut korrekt. Es darf Geheiratet, werden auch wenn die Thailänderin mit einem Touristvisum in der BRD bzw. Schengenraum. Vorausgesetzt Sie hat den ganzen Wust von Papieren bei sich, die von einem BRD Standesamt verlangt werden.

Nach der Heirat reist die Dame einfach wieder aus und es wird hernach die Fam. Zusammenführung beantragt. Vorteil hierbei, es müssen keine finanzielle Mittel gegenüber einer Ausländerbehörde etc. mehr ( u. a. Grundgesetz der BRD ) nachgewiesen werden.

Dennoch kursieren im www solche Plattitüden wie auf der Seite eines Rechtsanwaltes :

,,,, die Einreise zwecks Heirat mit einem Schengen-Visum nicht erlaubt ist.
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tom_bkk

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #29 am: 20. Januar 2018, 17:09:27 »

... in Thailand heiraten, spart Geld und Stress und falls man doch mal da wohnen moechte, hat man schon alle Docs in der Landessprache ....
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