Hallo Thaimann,
die Höhe der Betriebsrente wird in der Tat immer vom letzten Gehalt vor dem Ausscheiden aus der Firma berechnet, egal wie sich die wirtschaftliche Lage später entwickelt.
Es könnte ja auch sein, dass der Betrieb pleite geht, dann würdest du trotzdem noch deine Betriebsrente weiter bekommen. Nämlich vom Pensionssicherungsverein.
Da müssen Firmen ihre Mitarbeiter absichern!
Ob deine Frau wieder heiratet, interessiert auch niemanden. Du könntest ja theoretisch auch eine Millionärin heiraten, davon würde ja deine Ex auch nichts abbekommen.
Nur die Rentenversicherung profitiert von einer Heirat, da fällt die Witwenrente weg, wenn der Mann verstorben war.
Bei Scheidung wird ein Versorgungsausgleich gemacht, und der ist endgültig. Wie gesagt, nur beim Tod der Ex vor Rentenbeginn bekommt man den Anteil der abgezogen wurde zurück.
Gruß
Böhm