@Alex
Nachdem wir in Thailand sind und Herr Prayuth sich
einmischt,kann es durchaus auf gefaehrliche Koerper-
verletzung hinauslaufen.
Wie du selbst schreibts,der deutsche Strafrahmen sieht
im minder schweren Fall,eine Strafe von 3 Monaten bis
5 Jahre vor.
Es kann jetzt natuerlich sein,da der Fall sehr oeffentlich
wurde,dass es zu einer Verurteilung zu x Monate kommt.
Die Verurteilten werden natuerlich in Berufung gehen,die
Verhandlung ist in x Monaten.
Bis dahin kraeht kein Hahn mehr um die Sache und der
Berufung wird stattgegeben.
Damit sind wir wieder bei 6 Monate,die durch das Ge-
staendnis halbiert werden und auf eine Geldstrafe
hinauslaufen.
So ein Ablauf ist doch landesueblich.
Jetzt wird vielleicht herumgedonnert,damit alle sehen,
wie ernst es die Thailaender meinen,wenn es um die
Sicherheit der Touristen geht,aber dann,wenn das Er-
gebnis der Berufungsverhandlung bekannt ist,wird man
dieses moeglichst nicht aufpauschen wollen, um die
kommende Saison nicht zu beeintraechtigen.
Damit handelt man aus Sicht der Thailaender richtig,da
bekanntlicherweise das Gedaechtnis kurz ist und der
Vorfall,wie auch andere,laengst der Vergessenheit anheim
gefallen ist/sind.
@malakor
Genau das habe ich auch geschrieben.
Feste Schuhe werden von einigen Gerichten in Deutschland
als Tatwaffe eingestuft und damit die Tat von der leichten
zur gefaehrlichen Koerperverletzung erhoben.
Allerdings,auch deutsche Richter haben Ermessenspielraum.
Eine Verletzung,hervorgerufen durch einen Niederschlag mit
einem Bierkrug,mit folgender Bewusstlosigkeit und Angriff
auf eine zweite Person,ebenfalls mit dem Bierkrug,kam der
Richter zur Ansicht,dass das Verfahren gegen eine Tataus-
gleichszahlung von 1.000 Euro eingestellt wird.
Damit sind alle zufrieden,der Richter,der sich Arbeit erspart,
die Angeklagte,die dadurch keine Vorstrafe hat,und die Opfer,
die beim naechsten Oktoberfest das Geld gut gebrauchen
koennen.
Zurueck bleibt @Alex,der verdutzt auf das Racheschwert
blickt,weil die Flamme erloschen ist.
Jock