Ich habe mal gehoert, dass DE es erlaubt dass Thais zwei Paesse besitzen duerfen - also den von DE nach der Einbuergerung und den Thai Pass noch zusaetzlich. Dies ist erlaubt, falls noch Grundbesitz in Thailand besteht - der muesste ja dann abgetreten werden muessen.
Ist da was dran - und vor allem, erlauben dass die Thais?
Eine durch Geburt erworbene Doppelstattlichkeit wird grundsätzlich immer akzeptiert (von D).
Erwirbt ein Deutscher nachträglich eine andere Staatsangehörigkeit muss eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden,
um die Deutsche zu behalten. Bei bestimmten Staaten braucht man das nicht mehr (EU- und EFTA-Staaten).
Erwirbt ein Thailänder nachträglich die deutsche Staatsangehörigkeit, müsste die Thailändische normalerweise aufgegeben werden.
Kann man nachweisen, dass man dadurch erhebliche Nachteile hat (z.B. Verlust von Grundbesitz/Vermögen, Ausschluss aus der Erbfolge, etc.),
darf man beide Staatsangehörigkeiten haben.
Das steht alles im Staatsangehörigkeitsgesetz. Das ist keine Ländersache und daher in allen Bundesländern gleich.
In Thailand ist Doppelstaatlichkeit offiziell unerwünscht, und wird nur bei Kindern geduldet.
Habe irgendwo mal gelesen, dass man in Thailand auch einen Antrag stellen kann.
Weiss aber nicht mehr bei welcher Behörde, und dass es ziemlich willkürlich entschieden werden kann.
Viele verheimlichen wohl einfach ihre zweite Staatsbürgerschaft.
Erwachsene können sich sogar, in Ausnahmenfällen, Schengen-Visa, ausstellen lassen, damit man am Flughafen den
zweiten Pass nicht vorweisen muss, um Probleme mit den Thai-Behörden zu umgehen.