Israel und die Araber, is ja auch Asien...
Hallo Ben - Stimmt!!!
Du bekommst einen 2. Pass auf Antrag musst aber begründen - warum du ihn beantragen mußt.
Wenn du für eine Firma arbeitest welche in Israel tätig ist und diese Firma auch in Arabischen Ländern
vertreten ist bekommst du den 2. Pass welcher nur die Firma für dich beantragen kann bzw nachweisen muß.
Also - Pass Nr.2 für Ein und Ausreise gilt aber nur für Israel.
Pass Nr.1 der weltweit gilt halt dann bei den Arabern und alle anderen Ländern.
Du selber kannst ihn auch beantragen mit dem Nachweis, daß du in Israel Uerlaub machen willst unter Vorlage
von Flugschein und Hotelbuchung da du einen Eintrag in deinem alten und gültigen Pass hast welcher von einem
Arabischen Land stammt. Dieser 2. Pass ist befristet.
Lt. Passgesetz darfst du nur einen Pass besitzen der 2. Pass für darfst du nur für die Einreise nach Israel benutzen.
Ergo: Du darfst nicht wechselseitig deinen Pass benutzen( außer für Israel ) denn das ist gesetzwidrig.
Bei Zuwiderhandlungen zahlst du hohe Ordnungsstrafen bis hin zu Gefängnis. wenn du erwischt wirst.
Wenn du einen Pass mit Visastempel Thailand hast und er vor Ablauf des Visa ungültig wird kannst du ihn in der D
Botschaft neu beantragen ( dauert aber wesentlich länger) oder durch persönliches Erscheinen bei deiner
Meldestelle neu beantragen. Geht jetzt schneller da der Antrag elektronisch zur Bundesdruckerei versendet wird.
Neu ist du kannst einen Eilantrag stellen, kostet aber mehr, und dauert c.7 Tage ( zumindest bei der Passtelle in
München). Ob du einen Eilantrag bei der Botschaft stellen kannst weiß ich nicht.
Bei Einreise in TH zeigst du den ungültig gemachten Pass mit dem Visa und deinem neuen Pass vor.
Der Einreisestempel wird im neuen Pass vermerkt und dein Visavermerk mußt du bei der austellenden Immi
umschreiben lassen. ist normal und wird auch so gehandhabt es sei denn er macht Schwierigkeiten weil er sich
eine Schale Reis kaufen will und du das dann finanzieren sollst.
Gruß Jürgen