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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Alex am 24. September 2019, 11:18:45

Titel: Testament in Thailand
Beitrag von: Alex am 24. September 2019, 11:18:45
Ich habe da auch mal eine Frage ::: haben sich alle , die hier mit einem Verheirateten Status und den
400 k THB  Nachweis leben mal überlegt , was passiert , wenn die Gattin vor ihnen ablebt ???
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: rampo am 24. September 2019, 11:57:09
Ich habe da auch mal eine Frage ::: haben sich alle , die hier mit einem Verheirateten Status und den
400 k THB  Nachweis leben mal überlegt , was passiert , wenn die Gattin vor ihnen ablebt ???

Man hat ja 1 Jahr  Zeit , bei Scheidung kauns gleih  gehen .

Wuerde es mit dem Sohn , besprechen .   Ob wir hier bleiben oder  in die Alte  Heimat gehen .

Vorher alles  Verkaufen .

Ich hoffe doch das ,das nicht der Fall  wird .

Fg.
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: Alex am 24. September 2019, 12:09:04
Zitat
Vorher alles  Verkaufen .

Nix da verkaufen ... die Thai Kinder erben und Opa hat ein alleiniges lebenslanges verbrieftes Wohnrecht
auf das " Alleinige " im " last will " der Gattin werde ich wegen klein Alex gerne verzichten ... ]-[
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: schiene am 24. September 2019, 12:12:25
@Alex  sprach das Thema in einem Bereich "Aktuelles zur Immigration" an und ich denke das diese
Frage eine separate Diskussion wert ist.
Vielöleicht kann ein Mod es zusammen führen.

Ich persönlich habe mit meiner Frau auch darüber gesprochen und sollte es so kommen schenken wir alles
der jüngeren Schwester.Ich würde nicht auf Dauer in Thailand bleiben.
Auch im Fall wenn beide von uns ins Nirvan gehen würde sie alles bekommen.Das haben wir so besprochen und
warden wir auch im Januar wenn ich wieder in Thailand bin so bei einem Notar/Anwalt schriftlich niederlegen.
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: Bruno99 am 24. September 2019, 12:22:52
Uwe, wenn ich die anderen Beitrage aus dem Immi-Thread hierher verschieben reihen sie sich wegen dem Zeitstempel vor einem Beitrag ein, wird wohl ein wenig "komisch" aussehen.
Ich ueberlegs mir aber noch, sie waeren dann zwar thematisch gesehen beieinander, aber die Reihenfolge etwas konfus.
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: crazygreg44 am 24. September 2019, 12:32:51
und
warden wir auch im Januar wenn ich wieder in Thailand bin so bei einem Notar/Anwalt schriftlich niederlegen.


es gibt keine Notare in Thailand.  Es gibt zwar Anwälte, die können ein Schriftstück aufsetzen, aber die dürfen nichts beglaubigen.

Wer etwas "beglaubigtes" möchte, kommt um einen Stempel vom Amphur nicht herum

Das bedeutet in den meisten Fällen, Schriftstück zum Beglaubigen vorlegen in Anwesenheit von Ehefrau und zwei Zeugen, von denen gewöhnlich  einer der Pu Jai Baan ist

Es gibt im Internet ein nach thailändischem Recht abgefasstes "Last Will" Formular, auf Englisch und Thai, das man selbst bearbeiten kann bzw. in das man seine zu vererbenden Güter eintragen kann und noch mehr - zum Beispiel seinen Willen äussern ob man beerdigt oder verbrannt werden möchte und dem Erben Vollmacht darüber zu erteilen. Dieses Formular wurde in Abstimmung mit dem thailändischen "Civil & Commercial Code Section Nr. 1655" verfasst und gilt nur für Güter, die sich in Thailand befinden.

Der Download kostet 20 US Dollar, man kann ausschliesslich per Paypal bezahlen.  Ich habe mir dieses Formular besorgt und ausgefüllt und werde es im Oktober auf dem Amphur beglaubigen gehen, denn meine Freundin und ich sind nicht miteinander verheiratet, da gilt es besondere Vorkehrungen zu treffen
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: Alex am 24. September 2019, 12:35:24
Zitat
Wer etwas "beglaubigtes" möchte, kommt um einen Stempel vom Amphur nicht herum

und es kostet dort , unabhängig vom Wert der Erbangelegenheit nur schlappe 500 THB , so jedenfalls im Seebad
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: malakor am 24. September 2019, 13:32:19
Wir haben frueher mal hier diskutiert und festgestellt, dass es in Thailand keine Notare gibt.

Gerade vor ein paar Tagen fuhr ich in Phuket die Thepkrassati road hoch und habe, wie frueher schon oefter, das Schild            notary public            gesehen.
Ob da einer eigenwillig gehandelt hat ?
Das Schild haengt da bestimmt schon 10 Jahre.

Man koennte mal die Honorarkonsulin auf Phuekt fragen.
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: crazygreg44 am 24. September 2019, 13:37:42
Wir haben frueher mal hier diskutiert und festgestellt, dass es in Thailand keine Notare gibt.

Gerade vor ein paar Tagen fuhr ich in Phuket die Thepkrassati road hoch und habe, wie frueher schon oefter, das Schild            notary public            gesehen.
Ob da einer eigenwillig gehandelt hat ?
Das Schild haengt da bestimmt schon 10 Jahre.

Man koennte mal die Honorarkonsulin auf Phuekt fragen.

es gibt keine "notary publics" in Thailand.  Es kann sich um eine thailändische Anwaltskanzlei handeln, bei der ein Farang beratend tätig sein darf, die sich "notary public" aufs Schild schreiben, weil sie Schriftstücke für ihre Kunden aufsetzen und auf dem Amphur beglaubigen lassen. 

Sie dürfen selbst nichts beglaubigen.

Ausnahme:  der Farang ist anerkannter Notar in SEINEM Herkunftsland. Dann darf er Schriftstücke nach dem Recht seines Landes beglaubigen.

Bestes Beispiel:  Kiesow und Partner in Bangkok dürfen nach deutschem Recht notariell beglaubigen, weil sie in D anerkannte Notare sind. Sie dürfen aber selbst keinesfalls thailändische Schriftstücke nach thailändischem Recht beglaubigen
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: franzi am 24. September 2019, 14:19:32
Ich habe da auch mal eine Frage ::: haben sich alle , die hier mit einem Verheirateten Status und den
400 k THB  Nachweis leben mal überlegt , was passiert , wenn die Gattin vor ihnen ablebt ???

Ja, meine Wnigkeit zum Beispiel.
Auesserst ungern, da ich nicht gerne denke, was waere wenn.
Aber die Alte hats mir befohlen.

Ich wuerde im Falle eines unwahrscheinlichen Falles zu den 400 K meine Pension dazusplitten.
Allerdings darf der Baht nicht ins Unendliche steigen, da sich obiges dann nicht mehr ausginge (gaebe aber noch andere Varianten).
Wuerde mich aber wenig beruehren, denn dann gings zurueck nach Tirol, das eh wesentlich schoener und angenehmer wie Thailand ist.
Kaempfen darum, dass mir die Gnade gewaehrt wird, Thailand weiterhin mit Geld vollzustopfen, wuerde ich sicher nicht.

fr
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: Philipp am 24. September 2019, 15:33:19

Es gibt im Internet ein nach thailändischem Recht abgefasstes "Last Will" Formular, auf Englisch und Thai, das man selbst bearbeiten kann bzw. in das man seine zu vererbenden Güter eintragen kann und noch mehr -

Der Download kostet 20 US Dollar, man kann ausschliesslich per Paypal bezahlen.  Ich habe mir dieses Formular besorgt und ausgefüllt und werde es im Oktober auf dem Amphur beglaubigen gehen,

Gibt es dafür einen Link oder ist dies wieder ein großes Geheimnis ?
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: Nadja am 24. September 2019, 15:54:11
https://www.samuiforsale.com/view-category/miscellaneous-contracts/last-will-and-testament-for-thailand.html?lang=en

 8)
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: malakor am 24. September 2019, 16:18:12
https://www.samuiforsale.com/view-category/miscellaneous-contracts/last-will-and-testament-for-thailand.html?lang=en

 8)


 das klappt nicht
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: Kern am 24. September 2019, 17:07:01
das klappt nicht

Wenn du 20 $ mit PayPal zahlst, wird es schon funktionieren.

(https://up.picr.de/36837545sk.png)
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: boehm am 24. September 2019, 22:13:27
Ganz einfach und kostet fast gar nix...

Zum Tesaban oder Amphoe gehen, da gibt es einen Rechtsheini, der nimmt das auf.

Haben hier mehrere Kumpels bereits gemacht, Kosten um 500 Baht je nach Wert des Vermögens und Anzahl der Chanods.

Ich/wir machen das in Kürze auch, man weiß ja nie.

Keine Kinder, keine Eltern der Mia, aber wer weiß ob irgend ein andere gierig wird...

Testament auf Gegenseitigkeit. Werde es dann übersetzen lassen auf Deutsch und Englisch, sollte ausreichen.

Wenn ich zuerst das Buch zuschlage, mir eh alles egal.

Visum sowieso immer mit 800 k Baht, kein Risiko, kein Zeitdruck, Land, mehrere Rai, auch egal, weg ist weg.

 ]-[
Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: riklak am 16. November 2019, 08:57:33
Ein Testament auf  Gegenseitigkeit,auch "Berliner Testament" genannt,gibt es in Thailand so nicht!!

Hier 

Während das deutsche Gesetz das gemeinschaftliche Testament ausdrücklich für zulässig erklärt, fehlt eine entsprechende Regelung im thailändischen Recht.

Auch die rechtlichen oder tatsächlichen Grundlagen eines Berliner Testaments liegen in Thailand nicht vor: Weder hat das thailändische Recht einen Pflichtteilsanspruch, noch bestehen in der Praxis annähernd gleiche Vermögensverhältnisse zwischen Thai und Ausländer. Die für deutsche Patchworkfamilien gewünschten steuerlichen Folgen stellen sich in Thailand ebenfalls ganz anders dar.

Im Rahmen des gemeinsamen Testaments stellen sich die Fragen der einseitigen Aufhebbarkeit, Auswirkungen einer Scheidung, eines Scheidungsantrags, sowie begrenzten Abänderungsmöglichkeit nach dem Ableben eines Partners. Es sind eine Vielzahl von Problemen zu klären und zu regeln, die es ohne ein Bangkoker Testament nicht geben würde. Deshalb spricht vieles dagegen, sich mit dieser Gestaltungsform unnötig zu belasten.

Testamentsschwindel ist in Thailand weit verbreitet. Dem Ausländer werden Falschinformationen zu Rechtslage, Verfahrensweisen und Handlungsmöglichkeiten vorgespiegelt, um ihn in ein zunächst billiges aber nachteiliges Testament hineinzutricksen. 

Gruß
riklak


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Titel: Re: Testament in Thailand
Beitrag von: crazygreg44 am 16. November 2019, 18:32:34
ich habe diesen Text vor langer Zeit abgespeichert und mir damals die Formblätter für 25 US Dollar gekauft. Dann habe ich mittels des bearbeitbaren Templates ein auf uns (Freundin und ich, nicht verheiratet) zutreffendes Testament aufgesetzt. Mit den 2 Zeugen und dem Begünstigten aufs Amphur und dort stempeln lassen.

Leider gibt es das "Last Will and Testament" nur auf Englisch und Thai

Diese Form des persönlichen Testaments ist formaljuristisch in Thailand absolut gültig!

Man könnte theoretisch einen Schritt weiter gehen und das Testament in Deutsch und Thai aufsetzen, es wird nur ein guter Übersetzer vom Englischen ins Deutsche benötigt oder man macht es selbst. Hautptsache,  der thailändische Text ist schlüssig . . . . . ich habe online Übersetzer für meine eigenen Formulierungen und Sätze vom Englischen ins Thai eingesetzt und das Ganze zuerst von meiner Freundin und danach von einem Thai Anwalt für ein kleines Salär prüfen lassen, hat alles gepasst

https://www.samuiforsale.com/family-law/forms-of-wills-under-thai-law.html

 . . eigentlich ist die Einleitung schon Information genug:  it must be in one of the forms as prescribed in chapter II of the Civil and Commercial Code sections 1655 to 1672

es muss in einer der Formen vorliegen, wie sie in Kapitel II der Abschnitte 1655 bis 1672 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs vorgeschrieben sind.