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Autor Thema: Rechtl., sowie steuerliche Auswirkungen einer Beitragsrueckerstattung der DRV  (Gelesen 4111 mal)

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hanni

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hi...

Fakten:verheiratet mit TH,

sind 2014 nach TH uebergesiedelt. Bis dahin laufend Einkst. Zusammenveranlagg. (Ich selbst./Frau Angestellt) Dem Fi Amt 2014 (nach letztmaliger EstErK./ und Bescheid 2014) mitgeteilt das keine Steuereklaerung mehr abgegeben wird, wegen fehlender Einkuenfte und Abmeldung aus D. beiderseits.

Aktuell: Hat sich meine Frau jetzt von der dt. RV ihre eingezahlten Pflichtversicherungsbeitrags-Anteile zur RV auszahlen lassen....(zur Info erst 2025 haette sie um die 140 Eu .erwartet, so lange wollte sie nicht warten, und was es dann noch wert ist.....) Sie wollte Cash.... Vor 2 Wochen kam das Geld auf ihr Konto, sie freut sich.

Allerdings freue ich mich erstmal noch nicht, denn wie sind die steuerlichen Auswirkungen jetzt einzuschaetzen?
                                                     
Heute kam von der DRV ein Schreiben  "Mitteilungspflicht an die Finanzverwaltung ( Paragr. 22a Abs.2 mit in Verbindg. Paragr.32bAbs. 3 Satz1 ESTG)  "Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer".

Hat jemand aehnliches schon erlebt, was wuerde das jetzt fuer den weiteren Aufenthalt hier bedeuten: darueber nochmals eine "Einkunftserklaerung" abgeben (Einzelveranlagung Frau)?

Wie verhaelt sich das jetzt mit der Vergangenheit? Bzw. ueberhaupt?   

Habe schon arge Befuerchtungen, was meiner Frau ihr "Smile" aber nicht truebt, weil sie das schlichtweg nicht "ueberblickt".... Wer weiss mehr, bitte 'keine weithergeholten Vermutungen"....

Soweit ich mich schon eingelesen habe, haetten sie durchaus die Identifikationsnr. den sie stehen ja seit 2008 auf jeder EST-Erklaerung drauf, sind der Finanzverwaltung also auch bekannt, wieso dieser "Umweg" (Datenschutz?)

Hoffe dazu auf kompetente Kommentare von AS..., Jock, Buriander, Benno..Suksabai....und "selbst Betroffene"! Vielen Dank erstmal..... Links dazu:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

Ich steige da insofern durch...das ich (bzw.Sie/Wir) vermute aufgrund Paragr. 32b abs.3 Satz 1 eine Benachrichtigung /bzw. Aufforderung vom FiAmt bekomme.??! Aber wie verhaelt es sich z.B. mit dem "DoppelbesteuerungsAbkommen"?

lG. H.
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Patthama

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Hallo Hanni
Meine Frau hat sich auch die Anteile der DRV auszahlen lassen.Wir haben uns 2004 aus D abgemeldet,und die Rente meiner Frau 2009 auszahlen lassen.Es werden ja nur die selber eingezahlten Beitraege,also nicht der Arbeitgeberanteil,und natuerlich keine evtl. Beitaege von Sozialkassen erstattet.
Bei uns ging das ganze relativ problemlos ueber die Buehne.Meine Frau hatte auch noch etwas Glueck,denn genau zu diesem Zeitpunkt stieg der Wechelkurs des Bahts auf 50.
Was mich etwas wundert Hanni,ist,dass das deine Frau schon das Geld bekommen hat.Mir hat man damals mitgeteilt,dass die DRV, nur an nicht D.und EU Buerger auszahlt,und nur dann,wenn der,oder diejenige mindensten 5 Jahre Deutschland verlassen hat.Na ja,vieleicht hat sich da ja etwas geaendert.

Zu deiner eigentlichen Frage kann ich nur sagen,dass wir seit unserer Abmeldung 2004, nie wieder etwas vom Finanzamt gehoert haben.Wir haben aber auch seither keinerlei Einkuenfte mehr in D.

kleine Anmerkung
Wir haben uns Ende 2004 aus D abgemeldet.Bin deshalb im Mai 2005 nach D geflogen,um die Steuerklaerung, mit meinem Steuerberater letzmalig,also fuer 2004 zu machen.Wie gesagt seither nie mehr etwas vom FA gehoert.
« Letzte Änderung: 16. August 2016, 20:47:14 von Patthama »
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hanni

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Hi, danke Patthama..

2004 und heute, koennen natuerlich auch schon veraenderte Bestimmungen, sowie Steuergesetzaenderungen mitsich gebracht haben. Denn 2008 wurde deshalb (weshalb eigentlich ?) die "steuerliche Identifikationsnr." eingefuehrt, da besteht schon der Unterschied zu deinem Fall.

Z.B. muss (TH) heutzutage nur eine 24 monatige Abmeldung aus D in das Heimatland (ausserhalb der EU) bestehen. Wo ich mir nicht ganz sicher bin: Es darf auch kein Sozialversicherungsabkommen bestehen!

Meine Sorge besteht darin, das ich (wir) das wieder als "Einkuenfte" verbuchen muessten, bin mir aber nicht sicher, ob sich und was sich dahingehend geaendert hat!?

Wenn es so waere noch wie bei Dir (Euch) umso besser, moechte endlich meine Ruhe haben......

Evtl. kommt ja nochwas von jemand, der "Fachwissen" dazu hat.

lg H.

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schiene

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Wenn deine Frau sich in Deutschland abgemeldet hat und ihr selbst eigezahlter Rentenbeitrag
ausgezahlt wird ist dieser in Deutschland steuerfrei.Die Auszahlung erfolgt im Normalfall nach 24 Monaten.
Wer es schneller möchte kann dies mit kleiner Zahlung/Zinssatz über eine Bank machen welcher du die Rentenauszahlung
überschreibst und dann sofort die Auszahlung bekommst.Wie hoch die Zinsen sind weiß ich nicht.
Dies Antwort erhhielt ich auf dem Amt in FFM wo ich deswegen nachgefragte hatte.
Was und wie sie etwas in Thailand versteuern muss weiß ich auch nicht.
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arthurschmidt2000

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Die rechtliche Situation kenne ich nicht.

Wenn ich Dich richtig verstehe ist mögliche Steuerschuldnerin Thai die Thailand lebt und in D weder Einkommen noch Vermögen hat. Bei solchen Voraussetzungen kann ich mir nicht vorstellen, dass sich da ein deutsches Finanzamt ein Bein ausreißt.

Ich würde jedes Schreiben des Finanzamtes an Deine Frau mit dem Vermerk, Empfänger unbekannt verzogen (natürlich in Thai) zurücksenden.
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

hanni

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Hi, schade haette gehofft, darauf mehr Resonanz zu bekommen. Sind anscheinend Einzelfaelle. Was ich mir aber wiederum nicht vorstellen kann....denn ich vermute mal die Mehrzahl der arbeitenden Thaifrauen, tragen doch nur zur Sanierung der maroden Rentenkassen bei in EU, kommen bestenfalls nur auf ein paar Eu Rente, wobei dann die Beitragsrueckerstattung schon verlockender waere, als evtl. noch 10 jahre zu warten auf ?? in ferner Zukunft ??

Gibts wirklich keinen der das "durch" hat und was dazu sagen koennte, wo sind denn die ganzen "Spezies"?

lg H.
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arthurschmidt2000

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Zitat
tragen doch nur zur Sanierung der maroden Rentenkassen bei in EU,

Genauer gesagt, die bezahlen gerade Deine und meine Rente!

Für mich habe ich es so gehalten, dass ich alle mich betreffenden Fragen vor meiner Abreise aus D in D geklärt habe. Da war es wesentlich einfacher, kompetente Ansprechpartner zu finden. Deutsche Steuerberater kennen sich bestimmt mit dieser Problematik bestens aus.

« Letzte Änderung: 20. August 2016, 11:47:44 von arthurschmidt2000 »
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hanni

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hi As , danke fuer diese Antwort.  so gesehen, denke ich dann fast " wozu brauchts dies Forum dann ueberhaupt...." denn fuer fast alles gibts "eine uebergeornete Instanz, die man anrufen koennte....

Da haett ich allein auch 'drauf kommen koennen.

So koennte man dierekt sogar den "Landwirtschaftsverband in D anrufen, um zu erfragen welche Futterzusammensetzung fuer Schweine, vorteilhafter waere.... {--

Danke fuer dein Muehe!

lg H.

ps: Ach ja fast vergessen.  habe schon an vieles gedacht, aber nicht alle Eventualitaeten , so gab es u.a. dies, was erst jetzt auf den "Tisch kam" Und?

Und dazu ....
Zitat
Genauer gesagt, die bezahlen gerade Deine und meine Rente!

Deine vielleicht, meine hat mein Sohn angefangen zu bezahlen......ist traurig genug, das es auch Leute noch "gutheissen" so wie es laeuft.... denn alle wissen dort "ist der Wurm ' drin, nur du nicht.



« Letzte Änderung: 20. August 2016, 14:03:54 von hanni »
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Herby55

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Hallo "hanni",
ich bin am 1.2.2014 mit meiner Frau hierher gekommen und meine Frau
hat sich auch ihre Rente auszahlen lassen. Beantragt im Feb. und Mitte April
war das Geld auf dem Konto. Wir haben in Bayern gewohnt und bis heute keinen
Brief von der Rentenkasse oder sonst wem.
Gruß Herbert
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Suksabai

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Gibts wirklich keinen der das "durch" hat und was dazu sagen koennte, wo sind denn die ganzen "Spezies"?

Sorry hanny,

habe dazu keinerlei Erfahrungswerte und bevor ich irgendeinen unqualifizierten Sch. . .  verzapfe  :-X
 [-]

lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

Huangnoi

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Die Einzahlungen in die Rentenkasse, also der Arbeitnehmerbeitrag, war bis 2006 immer steuerpflichtig.

Also wurden für diese Beiträge bereits Steuern gezahlt.

Wenn die nun ausgezahlt werden, kann ja nicht erneut eine Steuer fällig sein!

Der Arbeitgeberbeitrag wird ja einbehalten. Höchst erfreulich für die Rentenkasse.

Normalerweise müsste der Arbeitgeber seinen Anteil auch zurück bekommen!  ;D

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Patthama

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Nochmal
Arthurschmidt hat es ja schon angedeutet.Ich glaube auch nicht ,dass den Steuerfahndern in D, eine Thailandreise gegoennt wird.Womoeglich lassen diese  noch deine Frau verhaften,und stellen  dann  einen Auslieferungsantrag.  C--
Hanni man kann auch eine Muecke zum Elefant machen.Warte doch einfach mal ab,ob da eine Steuernachforderung fuer deine Frau kommt.Da kannst du ja dann immer noch reagieren.
Also bei mir,und  bis jetzt auch bei keinem anderen TIP-Member,dessen Frauen sich die DRV Anteile haben erstatten lassen,ist nie ein Brief, mit einer Steuernachforderung nach Thailand gekommen.
Wenn du aber wegen diese Angelegenheit nicht schlafen kannst,musst du dich halt mit einem D Steuerberater in Verbindung setzen.

Ich fuer mich wuerde aber mal ueber den alten Spruch. (Wo keln Klaeger,da dein Richter) nachdenken.


Bleib gelassen,und geniesse Tag.
Gruss Patthama [-]
« Letzte Änderung: 20. August 2016, 16:39:34 von Patthama »
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hanni

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Hi Suksabai...
Zitat
habe dazu keinerlei Erfahrungswerte und bevor ich irgendeinen unqualifizierten Sch. . .  verzapfe

 du warst ja dann auch nicht angesprochen.....(auf dem Gebiet kein Spezi  ;)  bzw. Selbstbetroffener))

Huangnoi   
Zitat
Also wurden für diese Beiträge bereits Steuern gezahlt.

Wenn die nun ausgezahlt werden, kann ja nicht erneut eine Steuer fällig sein!
     Wer macht jetzt den "Denkfehler"? Eben nicht , den die Zahlung an die Rentenkasse seinerzeit, hat ja deine Steuerlast verringert, d.h umgekehrt, du muesstest jetzt wieder fuer das zurueckgezahlte, die Differenz  Steuern bezahlen, oder? (Denn du hast ja nur Steuer fuer ein verringerten Betrag bezahlt!)

Deshalb auch die Frage danach , da meine Frau ja wieder in TH lebt, wie sich das evtl. mit dem "Doppelbesteuerungsabkommen verhaelt, bzw. ueberhaupt "Ansprueche bestehen bzw. geltend gemacht werden? Wie sich das mit aehnlichen Faellen verhaelt.

Ansonsten erspare ich mir den direkten Draht, denn aus meiner Erfahrung weiss ich auch "Wer doof fragt, bekommt auch eine doofe Antwort, und wuerd sich ueber jede Mark freuen, die "zurueckfliesst", in Anbetracht der Lage in EU....soviel zu den "Vorschlaegen der Spezies....

Zitat
Also bei mir,und  bis jetzt auch bei keinem anderen TIP-Member,dessen Frauen sich die DRV Anteile haben erstatten lassen,ist nie ein Brief, mit einer Steuernachforderung nach Thailand gekommen.

Patthama deine Worte "bauen mich wieder auf"......wuerd gerne die Phase der schlaflosen Naechte abkuerzen....wie mir auch geraten wurde, mich fruehzeitig zu kuemmern, in Anbetracht was da kommen koennte! etc. etc
Evtl. hast du ja recht, bin halt gern vorbereitet.....Hoffe also der Elefant wird wieder zur Muecke, und schlafe wieder ohne schlechte Traeume.... [-]

trotzdem l G H.
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Herby55

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Hallo "Hanni"
ich muss meine Antwort "8" LEIDER korrigieren.  {[
Meine Frau hat heute auch so einen Brief von der Rentenkasse
bekommen. Die wollen genau wie bei dir auch die Steuernummer wissen.
Scheinbar reden unsere Behörden nicht miteinander.  ???
Was hast du gemacht? Hast du die Nummer mitgeteilt und nochmal
eine Rückmeldung bekommen?
Gruß Herbert
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hanni

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Hi Herby

Zitat
Heute kam von der DRV ein Schreiben  "Mitteilungspflicht an die Finanzverwaltung ( Paragr. 22a Abs.2 mit in Verbindg. Paragr.32bAbs. 3 Satz1 ESTG)  "Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer".

Da meine Frau zur Abgabe verpflichtet ist, mit der Aussicht auf Konsequenz, der amtsmaessigen Adress- bzw Wohnortermittlung bzw. Ueberpruefung, was ich ihr ersparen wollte, machen wir "den Spass mit".'
 Wir hoffen darauf, das es eine "Routine" ist, wonnach die Rentenversicherer dem FIAMT gegenueber 1x jaehrlich die Auszahlungen mitteilen muessen.

Die Hoffnung stirbt zu letzt.....da es in 2016 'geflossen" ist, und in der Hoehe ueberschaubar, hoffe ich das es unter einer "Freibetragsgrenze", bzw als Bagatelle vernachlaessigt wird!

Hoffe mal, das es ein guter Witz war!

Gruss H.
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