hi...
Fakten:verheiratet mit TH,
sind 2014 nach TH uebergesiedelt. Bis dahin laufend Einkst. Zusammenveranlagg. (Ich selbst./Frau Angestellt) Dem Fi Amt 2014 (nach letztmaliger EstErK./ und Bescheid 2014) mitgeteilt das keine Steuereklaerung mehr abgegeben wird, wegen fehlender Einkuenfte und Abmeldung aus D. beiderseits.
Aktuell: Hat sich meine Frau jetzt von der dt. RV ihre eingezahlten Pflichtversicherungsbeitrags-Anteile zur RV auszahlen lassen....(zur Info erst 2025 haette sie um die 140 Eu .erwartet, so lange wollte sie nicht warten, und was es dann noch wert ist.....) Sie wollte Cash.... Vor 2 Wochen kam das Geld auf ihr Konto, sie freut sich.
Allerdings freue ich mich erstmal noch nicht, denn wie sind die steuerlichen Auswirkungen jetzt einzuschaetzen?
Heute kam von der DRV ein Schreiben "Mitteilungspflicht an die Finanzverwaltung ( Paragr. 22a Abs.2 mit in Verbindg. Paragr.32bAbs. 3 Satz1 ESTG) "Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer".
Hat jemand aehnliches schon erlebt, was wuerde das jetzt fuer den weiteren Aufenthalt hier bedeuten: darueber nochmals eine "Einkunftserklaerung" abgeben (Einzelveranlagung Frau)?
Wie verhaelt sich das jetzt mit der Vergangenheit? Bzw. ueberhaupt?
Habe schon arge Befuerchtungen, was meiner Frau ihr "Smile" aber nicht truebt, weil sie das schlichtweg nicht "ueberblickt".... Wer weiss mehr, bitte 'keine weithergeholten Vermutungen"....
Soweit ich mich schon eingelesen habe, haetten sie durchaus die Identifikationsnr. den sie stehen ja seit 2008 auf jeder EST-Erklaerung drauf, sind der Finanzverwaltung also auch bekannt, wieso dieser "Umweg" (Datenschutz?)
Hoffe dazu auf kompetente Kommentare von AS..., Jock, Buriander, Benno..Suksabai....und "selbst Betroffene"! Vielen Dank erstmal..... Links dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22a.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.htmlIch steige da insofern durch...das ich (bzw.Sie/Wir) vermute aufgrund Paragr. 32b abs.3 Satz 1 eine Benachrichtigung /bzw. Aufforderung vom FiAmt bekomme.??! Aber wie verhaelt es sich z.B. mit dem "DoppelbesteuerungsAbkommen"?
lG. H.