ThailandTIP Forum

Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: arthurschmidt2000 am 25. August 2017, 16:19:57

Titel: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 25. August 2017, 16:19:57
Erfahrungsbericht Stand Juli. Vorab, in meinem deutschen Reisepass steht Wohnort: Phuket Thailand.

Einchecken bei der Fluggesellschaft. Denen sagen, dass man die Mehrwertsteuer erstattet haben möchte. Man erhält dann sein Gepäck mit den „Streifen“ des Bestimmungsortes zurück.

Damit zum Zoll. Der möchte ggf. die auszuführenden Teile sehen.

Die vorgelegten Rechnungen werden gestempelt und man erhält noch ein weiteres Papier dazu.

Beim Zoll selbst gibt man sein Gepäck dann endgültig ab.

Diese Rechnungen können innerhalb von 4 Jahren dem Aussteller vorgelegt werden. Der erstattet die Mehrwertsteuer.

Für Dinge im Handgepäck, eine weitere Zollniederlassung befindet sich hinter den Ausreiseschaltern.

Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Philipp am 25. August 2017, 16:54:38
Also ich hab dies anders gemacht.
Im Geschäftt gesagt das ich im Ausland wohne und die Mehrwertsteuer am Flughafen zurück bekomme.
Die Dame an der Kasse hat mir dann ein Formular gegeben mit Stempel des Geschäft.
Das zu Hause ausgefüllt, Rechnung beigefügt und dann am Flughafen beim Zoll vorgezeigt und die Mehrwertsteuer mit geringen Abzügen erstattet bekommen.
Muß dann nicht warten bis ich wieder mal in Deutschland bin und bei dem Geschäft vorbeischauen, könnte ja inzwischen pleite sein.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 25. August 2017, 20:38:25
Zitat
Also ich hab dies anders gemacht.

Wann?
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Philipp am 25. August 2017, 23:06:43
Juni 2016.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Kern am 26. August 2017, 00:19:19
Alles klar
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Kern am 26. August 2017, 00:26:56
Die Forenleitung bittet darum, künftig Kommentare möglichst kurz zu fassen.
Denn Speicherplatz kostet und ist nicht unbegrenzt. Vorbildliches Beispiel für die neue Richtlinie:
---
(http://up.picr.de/30178200ya.png)
---

 ;}
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Alex am 26. August 2017, 11:32:36
Tja es geht so einfach wie Philipp beschrieben ... außerdem ein Ausländer
der in D kauft und ausführt kann immer bei Ausreise und Deklarieren seine
D MwSt bar am Airport abholen . Würde mich wundern , wenn das in München
 so wäre  und im Fra Port nicht !

Keinesfalls muß er wie hier Laienhaft beschrieben erst sein Gepäck einchecken ...
er kann mit seiner Ware im Koffer direkt die am Airport befindlichen Zollstellen
ansteuern und sich die Rück zu erstattende MwSt dort bescheinigen lassen .

In München befinden sich Zoll und die Bargeldrückgaben in einer Lokation !

Es geht noch einfacher ... wenn man bei Export orientierten Firmen bestellt
( wir haben das über 20 Jahre so gehandhabt ) wird die Rechnung gleich von
der MwSt befreit ausgestellt . Das Administrative findet dann in den zuständigen
Zoll Ämtern ( bei mir war es das Hauptzoll Amt Ingolstadt ) erledigt ... damit hat
der Endkunde im Ausland überhaupt nichts mehr mit zu tun !

Privat Kunden Order aus dem Ausland , werden ohne MwSt . erstellt , allerdings
mit den höheren Transportkosten belastet !

Im Fall meiner Bücherbestellungen waren die abgezogene MwSt jedenfalls höher
als die Transportkosten ... es lohnt sich also für den Endverbraucher da zu bestellen
wo der Export ins Ausland und das Handling solcher Firmen normaler Geschäfts Alltag
ist .
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Bruno99 am 26. August 2017, 12:07:34
Keinesfalls muß er wie hier Laienhaft beschrieben erst sein Gepäck einchecken ...
er kann mit seiner Ware im Koffer direkt die am Airport befindlichen Zollstellen
ansteuern und sich die Rück zu erstattende MwSt dort bescheinigen lassen .

Nun, so Laienhaft ist das dann doch nicht, zumindest nicht in Zuerich  {;
Da muss zuerst eingescheckt werden, danach die ganzen Sicherheitskontrollen durchlaufen und erst dann kann die MwSt geltend gemacht werden.
Der Zugang zum entsprechenden Zollbuero ist direkt aus dem Duty Free Areal.
Ich denke nicht, dass da Zuerich sich gross von anderen Flughaefen unterscheidet, will der Staat/Zoll doch nur sicher stellen, dass die Ware auch wirklich ausgefuehrt wird.

Diesen Ablauf vor knapp 2 Wochen gemacht, ist also up-to-date  ;)

In Zuerich kann man sich die MwSt bar auszahlen lassen, wird aber eine Gebuehr von CHF 5.-- abgezogen, aufs Kreditkartenkonto gehts ohne Abzug.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Alex am 26. August 2017, 12:14:17
Bruno , Du kannst mir glauben , ich hab das Jahrzehnte in München am Airport
mit meinen Geschäfts Besuchern & Freunden so gemacht .

Selbst verständlich mussten die beim Airport Zoll ihren Pass und ihr Zeit nahes
 Abflug Ticket vorweisen .

In München hat jedes Terminal an denen int. Flüge abgefertigt werden
solche Zoll und MwSt Rückerstattungs Schalter .

Und diese befinden sich in den Terminals vor dem Eintritt in die Abflug Gates
und den Zoll freien Bereich .
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Bruno99 am 26. August 2017, 12:19:48
Alex, dann wird es so sein, fuer mich nur etwas verwunderlich, denn Passport und Ticket garantieren noch keine Ausfuhr   {;
Der Ausreisende koennte es vor dem Einchecken ja wieder jemandem uebergeben, der in DE bleibt... das waere dann natuerlich Steuerbetrug  >:
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 26. August 2017, 12:21:00
Es hätte mich doch gewundert, wenn der Fachmann für alles nicht auch noch seinen Senf dazu hätte absondern müssen.

https://www.frankfurt-airport.com/de/reisen/rund-um-den-flug.detail.suffix.html/article/reisen/zoll-und-steuern/mehrwertsteuer-rueckerstattung.html (https://www.frankfurt-airport.com/de/reisen/rund-um-den-flug.detail.suffix.html/article/reisen/zoll-und-steuern/mehrwertsteuer-rueckerstattung.html)

Dort heißt es u.a:

Sie transportieren die Ware in Ihrem aufzugebenen Gepäck? Bitte lassen Sie das Gepäck am Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft abfertigen mit dem Hinweis, dass Sie für Gegenstände im Gepäck eine Ausfuhrbestätigung vom Zoll benötigen. Das Gepäck wird dann mit einem Gepäckanhänger versehen und Sie können es danach dem Zoll vorführen. Wenn Sie den Zollstempel erhalten haben, wird Ihr Gepäck automatisch zu Ihrem Flugzeug weitergeleitet.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: jock am 26. August 2017, 12:22:08
Die oesterreichischen Bestimmungen sagen,dass der Wert
der Ware,fuer die man Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) rueck-
erstatten haben will,mindestens 75 Euro betragen muss.

Weiters darf der Kauf der Ware nicht laenger als 3 Monate zu-
rueck liegen.

Ich nehme an,dass andere Laender aehnliche Bestimmungen
haben.

Dies nur zur zusaetzlichen Information.

Jock
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Alex am 26. August 2017, 12:25:10
Zitat
Der Ausreisende koennte es vor dem Einchecken ja wieder jemandem uebergeben, der in DE bleibt... das waere dann natuerlich Steuerbetrug

Ja das könnte er , aber was hindert einen solchen , dies mit dem Gepäck Target versehenen
seinen Koffer nochmals zu öffnen ... wenn wie in München das alles außerhalb des Abflug
Gates geschieht , wo Partei Verkehr herrscht .

Ach ja , auch Sachen im Handgepäck sind von einer MwSt Rückerstattung nicht ausgeschloßen !!!
Ne teuer gekaufte Uhr , die selbstverständlich die Freigrenzen von Jock übersteigt , lasse ich
doch nicht in meinem Handgepäck von Fremden in `s Flugzeug bringen ...

Auf die dummen Bemerkungen eines Korinthen sammelnden Obergooglers möchte ich auch
in Zukunft keinerlei Stellung mehr abgeben
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Philipp am 26. August 2017, 12:27:33

Nun, so Laienhaft ist das dann doch nicht, zumindest nicht in Zuerich  {;
Da muss zuerst eingescheckt werden, danach die ganzen Sicherheitskontrollen durchlaufen und erst dann kann die MwSt geltend gemacht werden.

Ich denke nicht, dass da Zuerich sich gross von anderen Flughaefen unterscheidet, will der Staat/Zoll doch nur sicher stellen, dass die Ware auch wirklich ausgefuehrt wird.

In Frankfurt ist das Büro für die Rückerstattung auch erst nach den Sicherheitskontrollen.
Ich hatte meine Ware im Handgepäck.
Sollte die Ware im Koffer sein muß man dies beim einchecken natürlich mitteilen, dann wird der vom Band genommen und jemand kümmert sich darum.
Dann sieht man den auch erst wieder nach den Sicherheitskontrollen, man muß ja die Ware bei der Zollstelle vorzeigen.
Die Flughafenbediensteten kümmern sich dann auch um den weiteren Weg des Koffers, damit er zum richtigen Flug kommt.

Waren einige Leute da, bei denen dies so ablief.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 26. August 2017, 12:53:35

Auf die dummen Bemerkungen eines Korinthen sammelnden Obergooglers möchte ich auch
in Zukunft keinerlei Stellung mehr abgeben

Alex, geh mal zum Joerg! Dann lassen die Entzugserscheinungen nach und Du musst dann auch nicht hier nicht jeden Morgen unbedingt Streit suchen.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Burianer am 26. August 2017, 14:20:41
Gesetz, einer hat immer Recht.
Dann muss es eben ALEX sein , der hat immer RECHT   :] 
Weiss zwar nicht, warum er jetzt wieder auf AS2000  und  seinen Erfahrungen herumreitet.
AS2000 erzaehlt uns hier keine Luegengeschichten .
Verstanden ALEXXXXXX {+  doch er weiss, er hat ,  alles besser  }{
Manchmal weiss ich eh nicht, was das ganze Gezetere hier soll.
Willst  oder must DU immer RECHT haben,obwohl es auch was anderes gibt  :-)
Die Welt ist vielfarbig  und nicht monoton.
Ich, mein Russland, meine Connections, meine Restuarants,  meine Meinung, meine Erfahrungen , mein Hund     :-)    ???
Mein Metzger   :], mein Kaffee, mein was weiss  ich noch sonst  }}
Tut das  so langsam  nicht weh ? Allroundman  ;]
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Benno am 26. August 2017, 16:08:44
Ob Alex immer 100%ig Recht hat, weiss ich jetzt nicht aus dem Stegreif.
Dazu muesste ich Satz fuer Satz seiner bis dato 11.268 Beitraege durchforsten.

Mein Russland, meine Connections, meine Restuarants,  meine Meinung, meine Erfahrungen , mein Hund,  mein Kaffee, mein was weiss  ich noch sonst: - Richtig Alex !

Warum denn nicht ? - es sind schliesslich deine eigenen persoenlichen Erfahrungen, die du fuer manche User "unverschaemter" Weise dazu noch mit plausiblen Fakten wie Fotos etc. fuer die Richtigkeit untermauerst.

"Langsam weh tut es" nur denjenigen, welche nicht faehig sind aus ihrem eigenen Leben heraus aehnlich gute Informationen wie @Alex als Beitrag zu posten.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Burianer am 26. August 2017, 16:11:39
Zitat
  Ob Alex immer 100%ig Recht hat, weiss ich jetzt nicht aus dem Stegreif. 
bist doch der Meister des Forschens, des Internets, des ellen langen Beweises  :  {+

Benno  ???   weiss ja es tut Dir weh.
Mann, wie befreundet  musst denn Du   sein.    {--   
Hat er Dich bestochen mit einem Leo  [-]   
Du musste jetzt keine Lautatio halten fuer Alex  }{
Es reicht , wenn Du oefters weniger schreibst  }} dafuer  mehr an Inhalt von Dir und nicht das gekot?  :'(  aus den  Medien.
Das kennen wir, das lessen wir, das sehen wir jeden TAG.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 26. August 2017, 16:40:29
@Benno,

Klärung eines Sachverhaltes

Vielleicht ist Dir ja das Wesentliche dieser Diskussion entgangen. Deshalb noch einmal kurz gefasst:

Ich schrieb, dass ich nach dem Einchecken mit meinem Gepäck zum Zoll gehen musste, um dort die Stempel zu erhalten.

Darauf Alex:

Keinesfalls muß er wie hier Laienhaft beschrieben erst sein Gepäck einchecken ...
er kann mit seiner Ware im Koffer direkt die am Airport befindlichen Zollstellen
ansteuern und sich die Rück zu erstattende MwSt dort bescheinigen lassen .

Darauf ich:

Es hätte mich doch gewundert, wenn der Fachmann für alles nicht auch noch seinen Senf dazu hätte absondern müssen.

https://www.frankfurt-airport.com/de/reisen/rund-um-den-flug.detail.suffix.html/article/reisen/zoll-und-steuern/mehrwertsteuer-rueckerstattung.html

Dort heißt es u.a:

Sie transportieren die Ware in Ihrem aufzugebenen Gepäck? Bitte lassen Sie das Gepäck am Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft abfertigen mit dem Hinweis, dass Sie für Gegenstände im Gepäck eine Ausfuhrbestätigung vom Zoll benötigen. Das Gepäck wird dann mit einem Gepäckanhänger versehen und Sie können es danach dem Zoll vorführen. Wenn Sie den Zollstempel erhalten haben, wird Ihr Gepäck automatisch zu Ihrem Flugzeug weitergeleitet.

Darauf Alex:

Auf die dummen Bemerkungen eines Korinthen sammelnden Obergooglers möchte ich auch
in Zukunft keinerlei Stellung mehr abgeben   

Darauf ich:

Alex, geh mal zum Joerg! Dann lassen die Entzugserscheinungen nach und Du musst dann auch nicht hier nicht jeden Morgen unbedingt Streit suchen.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Burianer am 26. August 2017, 17:07:36
 :] 
Zitat
  Ob Alex immer 100%ig Recht hat, weiss ich jetzt nicht aus dem Stegreif.   
Benno, Du entaeuscht mich wirklich ,  muss   Du immer lange in Internet suchen ?  :]
Irgendwie , naja, wenn ich lange Nachdenke , frag ich mich wirklich, was Du sonst noch tust  ???
AS2000, bei Alex gibt es keine Entzugerscheinungen, der ist immer beim Fruehschoppen ,   [-]   auch wenns laenger dauert   :-X
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Benno am 26. August 2017, 17:15:39

@arthurschmidt2000,

Klaerung eines Sachverhaltes:

Vielleicht ist Dir ja das Wesentliche meiner Diskussion entgangen. Deshalb noch einmal kurz gefasst: - ganz einfach siehe  den Beitrag #16.

Es ging eindeutig nicht um dich sondern um des Burianer's Smiley-Emotion Orgie als Bashing gegen den Alex.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Benno am 26. August 2017, 17:37:48
:] 
Benno, Du entaeuscht mich wirklich ,  muss   Du immer lange in Internet suchen ?  :]
Irgendwie , naja, wenn ich lange Nachdenke , frag ich mich wirklich, was Du sonst noch tust  ???
AS2000, bei Alex gibt es keine Entzugerscheinungen, der ist immer beim Fruehschoppen ,   [-]   auch wenns laenger dauert   :-X

Bei  11.268 Beitraegen von @Alex dauert es eben sehr lange um diesen grossen Wissensschatz zu durchsuchen.

Bei dem Burianer muss ich allerdings nicht lange nachdenken um mich zu fragen was er sonst noch tut:

(https://abload.de/img/bu6hsjh.png) (http://abload.de/image.php?img=bu6hsjh.png)

(https://abload.de/img/begjsf5.png) (http://abload.de/image.php?img=begjsf5.png)

Im Uebrigen trinke ich in Thailand nur Shinga und keinesfalls das Leo, das ich allerdings selbst bezahle und nicht der Alex.

Als Importbier kommt in Pattaya zum schmackhaften Essen bei Joerg und Fritz noch das leckere Paulaner Weissbier naturtrueb in Frage,

 
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Philipp am 26. August 2017, 18:26:40
Alex, Benno, habt ihr das schon mal gemacht mit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung ?
Ich schon öfters und arthurschmidt2000 jetzt wohl auch, nur anders als ich.

Wenn nicht, dann SHUT-UP.
Müßt ihr zwei jeden Thread zumüllen ?

Alex, kümmer dich um Deinen Kaffee.
Benno, gibt es in Sumatra kein deutsches Forum ?






Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Patthama am 26. August 2017, 20:15:10
Philipp   {* {*
und allen TIP Freunden einen schoenen streitfreien Sonntag
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Kern am 26. August 2017, 20:21:25
Thema vorerst geschlossen
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: jms am 01. September 2017, 20:03:36
Eine Bekannte (Thailänderin) kauft öfter in D in Drogeriemärkten Sachen ein, die sie mit nach Thailand nimmt.
Da wäre es natürlich praktisch, wenn sie die MwSt wieder bekommt.
Sie macht aber nicht einen großen Einkauf für 500€, sondern viele kleinere.
Wie macht man es da am besten?
Die Kaufbelege lässt man beim Zoll im Flughafen abstempeln oder bekommt einen Ausfuhrschein?
Und wenn die Kaufbelege alle vom gleichen Drogeriemarkt sind, kann man die dann bündeln und dort hinschicken?
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 03. September 2017, 10:33:13
Schaust Du mal hier:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/individuals/travelling/travellers-leaving-eu/guide-vat-refund-visitors-eu_de (https://ec.europa.eu/taxation_customs/individuals/travelling/travellers-leaving-eu/guide-vat-refund-visitors-eu_de)
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: namtok am 03. September 2017, 21:33:27
In der Praxis ist es in MUC so, dass der "Tax refund" - Schalter von Horden chinesischer Touris umlagert werden, also man sollte genügend Zeit mitbringen.

Das wird in FRA wohl nicht viel anders sein.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 04. September 2017, 07:42:04
Deshalb ja auch, erst einchecken in und dann Zoll.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: malakor am 04. September 2017, 07:49:36
Mit dem mehrwertsteuerentlastetem Produkt im Koffer oder Handgepaeck ist es ja nicht getan.

Dann kommt man in Thailand an und der steht der Zoll. Der fragt und guckt.

Man sollte auch an die Moeglichkeit der Zollabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer in TH denken, ehe man in D einkauft.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Alex am 04. September 2017, 08:34:40
Es ist schon Haar sträubend was hier zu lesen ist ... ich habe aller Wahrscheinlichkeit
nach mehr im und exportiert als so mancher Blöd ist schön Kommentator hier sich
vorstellen kann . Ca. geschätzte 100 MwSt . Rückzahlungen von nicht unerheblichen
Zahlungswerten habe ich persönlich in München begleitet und ausführen lassen .

Da muß ich mich nicht von einem Burianer hier , dessen Kompetenz eher im Tunnel schwimmen
Rasenmähen und > 11.000 Nonsens Beiträgen mit Null INFO GEHALT mit inflationären Emotions
Coin hier vorführen lassen ... auch virtuell nicht !

Der zweite Unflat Phillip traut sich sogar mit solchen Unverschämtheiten in die Öffentlichkeit
Zitat
Wenn nicht, dann SHUT-UP.
Müßt ihr zwei jeden Thread zumüllen ?
Alex, kümmer dich um Deinen Kaffee.
Benno, gibt es in Sumatra kein deutsches Forum ?

Tickst Du eigentlich noch sauber hier mit Deinem Shut up ???

Da wird gefragt wie viel Erfahrung ich denn in der Thematik hier habe ... nach 15 Jahren
mit meiner Firma ... fast keine Woche ohne 2 Besuche im Hauptzollamt Ingolstadt frage ich
Euch , von jeglicher Fach Kompetenz befreiten Dummwafen hier ... wie schaut es denn mit Euren
Erfahrungen auf dem Gebiet aus .

Auch wenn der AS 2000 hier den Eindruck erwecken mag mit seinen ergurgelten Beiträgen , sowohl
im Steuer ALS AUCH ZOLLTECHNISCH gesehen , das Non plus Ultra hier vom Stapel zu lassen , in
all meinen Kontakten mit der MwSt Rückzahlungsstelle am Münchner Flughafen , waren weder meine
Geschäftspartner noch Geschäftskunden ein einziges mal vorher beim " einchecken " und haben alle
Anstandslos ihre MwSt bar auf die Kralle zurück bekommen .

Geht einfach weiter vorher zum einchecken und danach zur MwSt Rückzahlung ... was glaubt ihr
wohl wie mich das tangiert ... ich mache das jedenfalls in München bevor ich meinen Koffer aufs
Band stelle ... und laß auch keine teure Uhr im Handgepäck fremd zum Flieger Gate schaffen !!!

Die hier verallgemeinerten Steuer Tipps eines Arthur 2000 sind auf mich jedenfalls überhaupt
nicht anwendbar , da vertraue ich auch weiterhin auf meine Steuer Anwalt Fach Kanzlei mit
der ich über fast 25 JAHRE noch nicht einen Bescheid korrigieren lassen mußte beim damals
und immer noch heute zuständigen Finanzamt .

Member A B & auch C interessieren mich mit ihren steuerlichen Angewohnheiten weder hier noch wo anders .

Mit Leuten wie Burianer und Philipp würde ich selbst am Tisch sitzend solche Fachthemen nie
diskutieren , so sehr man mir auch das Besserwissertum hier andichten mag ... die " Zwei " sind da
Waffenlos also wäre ein Duell einem Mord gleich zu setzen .

Und bevor hier die Moderation den Verschiebe Hebel nur auf diesen Beitrag anwendet , sollte
man das Verursacher Prinzip solcher Returns auf dumm dämliche Anmache Post der hier erwähnten
nicht aus dem Blickfeld verlieren .

Zur Zeit mache ich jetzt jedenfalls erst mal wieder eine Pause hier ... laßt Euch weiter unterhalten
von Blah Blah Themen wie Tunnel Schwimmen und was es sonst noch Ereignisreiches aus Buriram
und Lopburi zu berichten gibt ... ansonsten bleibt Euch ja noch das ab lästern über Pattaya !!!

Buddha hier im Land sei Dank , daß man sich seine Gespächspartner noch aussuchen kann und
da find ich zur Zeit mehr intelligente Abwechslung in den sozialen Netzwerken als hier .

Wie schreib einer noch unlängst im Salon ... das Niveau hier ist in einem Maße ab gesoffen ...
den Rest meiner Überlegungen dazu schenk ich Euch

Das mußte jetzt raus ... und jetzt macht damit was ihr wollt es geht mir am Allerwertesten
vorbei !

Alex









Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Bruno99 am 04. September 2017, 08:50:42
Alex, es geht wohl kaum darum, dir die Exporte abzusprechen, aber das ist nun mal nur deine Erfahrung, die auch schon einige Zeit zurueckliegt.
Was das einstellen von Links betrifft, die Regelungen und Handhabungen klar beschreiben, sind sie fuer die Mehrheit sicherlich willkommen und auch massgebend.
Auch wenn du andere Erfahrungen gemacht hast, heisst das nicht, dass sie sakrosankt und in Stein gemeisselt sind.
Was tust du dich so schwer daran zu akzeptieren, dass es nicht nur eine Loesung gibt? 
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: malakor am 04. September 2017, 12:05:17
Das ist Alex, wie er lebt und leibt.

Warum hat er eigentlich den AS2000 so verdammt und nicht auch mich, ich hatte doch auch die Unverfrorenheit, hier einen Beitrag abzuliefern.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Bruno99 am 04. September 2017, 12:23:42
Ich denke, jetzt ist's genug und man kommt wieder aufs Thema zurueck.

Muss er ein zweites mal geschlossen werden, bleibt er zu!
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Burianer am 04. September 2017, 18:35:12
Mal eine dumme Frage ? 
Bei der Mehrwertsteuerrueckerstattung am Flughafen  ??? wie wird das gehandhabt ?   ( ein Monsterwort )
Rueckerstattung bevor man seinen Koffer abgibt und eingecheckt hat    oder erst danach und mit Koffer zum Zoll.
Wenn es vor den Checkin ist ,    {-- pfeiffen die Spatzen vom Dach  :]
koennte man doch seine Mehrwehrtsteuer sofort absetzen und das gekaufte Gut in Deutschland belassen.
Steuerbetrug  ???
Habs ja noch nie  probiert.

Gechaeftsmaessig ist das etwas anderes, wenn ich meine Ware ueber den Zoll zum Flughafen bringe.
Ich rede hier von einer einzelnen Person,von einem Touristen, der keine boesen Absichten hat.   :-X

Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 04. September 2017, 18:43:46
Wie ich schon zuvor geschrieben habe, der Flughafen Frankfurt meint dazu:

https://www.frankfurt-airport.com/de/reisen/rund-um-den-flug.detail.suffix.html/article/reisen/zoll-und-steuern/mehrwertsteuer-rueckerstattung.html (https://www.frankfurt-airport.com/de/reisen/rund-um-den-flug.detail.suffix.html/article/reisen/zoll-und-steuern/mehrwertsteuer-rueckerstattung.html)

Wichtig ist aber auch, ebenfalls zuvor von mir erwaehnt:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/individuals/travelling/travellers-leaving-eu/guide-vat-refund-visitors-eu_de (https://ec.europa.eu/taxation_customs/individuals/travelling/travellers-leaving-eu/guide-vat-refund-visitors-eu_de)

Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Burianer am 04. September 2017, 18:52:58
 :]  AS2000 das wollte ich nur wissen  {*
Zitat
  Sie transportieren die Ware in Ihrem Handgepäck? Bitte wenden Sie sich auf dem Weg zu Ihrem Gate an die jeweilige Zollstation nach der Passkontrolle. Dort erhalten Sie den Zollstempel und dann ein paar Schritte weiter Ihre Mehrwertsteuer bei Global Blue, TaxFreeWorldwide und Premier Tax Free (bei den Geldwechsel-Countern von Travelex und International Currency Exchange) zurückerstattet (abzgl. einer Service-Gebühr).

 Sie transportieren die Ware in Ihrem aufzugebenen Gepäck? Bitte lassen Sie das Gepäck am Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft abfertigen mit dem Hinweis, dass Sie für Gegenstände im Gepäck eine Ausfuhrbestätigung vom Zoll benötigen. Das Gepäck wird dann mit einem Gepäckanhänger versehen und Sie können es danach dem Zoll vorführen. Wenn Sie den Zollstempel erhalten haben, wird Ihr Gepäck automatisch zu Ihrem Flugzeug weitergeleitet.
 
  war mir eh klar,  ansonsten wuerde man den Steuerbetruegern Tuer und Tor oeffnen.
Ein Member hier macht das wohl  andersrum    :-X Geschaeftsmaessig  :-)
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Philipp am 05. September 2017, 06:42:56

Ein Member hier macht das wohl  andersrum    :-X Geschaeftsmaessig  :-)

Diese Mehrwertsteuerrückerstattung am Flughafen ist doch nur für Touris bzw. Leute die aus Deutschland abgemeldet sind.
Ein Unternehmen muß dies doch über das Finanzamt machen.
Was in der Regel die Buchhaltung macht.

http://europa.eu/youreurope/business/vat-customs/refund/eu-businesses/index_de.htm

Was sucht also der Geschäftsmann an diesem Schalter ?

Wenn da alle ausl. Geschäftsleute in Fankfurt zu dem Büro kommen, weil sie etwas in Deutschland gekauft haben, müßte man zwei Wochen vorher kommen damit man seinen Flug nicht verpaßt oder die müßten das Büro vergrößern.

Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: jms am 04. November 2017, 00:17:48
Meine Frau kauft in D einiges, was sie mit nach TH nimmt. Und bei 100€ sollte man ja knapp 20€ Mehrwertsteuer zurückbekommen. Ich habe das so verstanden: wenn man für 200€ beim Drogeriemarkt einkauft, dann bekommt man von denen ein Formular. Damit geht man in Flughafen zum Zoll, bekommt das Formular abgestempelt, geht damit wieder zum Dorgeriemarkt und bekommt die MwSt zurück. Ist aber irgendwie ziemlich umständlich, zumal wenn es 50€ hier und 50€ dort sind.
Kann man das irgendwie geschickter machen? Gibt es vielleicht Händler, die die Ware dann direkt zum Flughafen schicken, so dass man gar nicht erst MwSt zahlen muss? Oder die die Ware gleich nach TH schicken?
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Huangnoi am 04. November 2017, 01:20:55
Über dieses Thema gibt es schon einen eigenen Thread, such mal mit der Suchfunktion!!  ;D
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Kern am 04. November 2017, 03:15:05
Themen zusammengeführt
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: jms am 04. November 2017, 03:37:18
Wie macht es denn ein deutscher Geschäftsmann, der etwas ausführen will? Wie kann der beweisen, dass er die Ware ins Ausland ausgeführt hat?
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Kern am 04. November 2017, 03:54:57
Hallo jms


1. Du hast selber schon in diesem Thema folgenden Beitrag geschrieben:
Eine Bekannte (Thailänderin) kauft öfter in D in Drogeriemärkten Sachen ein, die sie mit nach Thailand nimmt.
Da wäre es natürlich praktisch, wenn sie die MwSt wieder bekommt.
Sie macht aber nicht einen großen Einkauf für 500€, sondern viele kleinere.
Wie macht man es da am besten?
Die Kaufbelege lässt man beim Zoll im Flughafen abstempeln oder bekommt einen Ausfuhrschein?
Und wenn die Kaufbelege alle vom gleichen Drogeriemarkt sind, kann man die dann bündeln und dort hinschicken?


2. Ein Bekannter meinte: Es wäre sinnvoll, vor weiteren Fragen dieses Thema aufmerksam durchzulesen.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: jms am 04. November 2017, 04:18:19
Ja ich hab das doppelt geschrieben weil ich das andere Posting nicht mehr gesehen habe und auch keine Benachrichtigungsmails kamen.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: tom_bkk am 04. November 2017, 05:04:52
Zitat
Wie macht es denn ein deutscher Geschäftsmann, der etwas ausführen will? Wie kann der beweisen, dass er die Ware ins Ausland ausgeführt hat?

So wie jeder Geschäftsmann - er will nix "ausführen", sondern jemand aus dem Ausland will was kaufen, und er hat dem eine Rechnung gestellt ...  ;)
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: jms am 04. November 2017, 14:18:53
Zitat
Wie macht es denn ein deutscher Geschäftsmann, der etwas ausführen will? Wie kann der beweisen, dass er die Ware ins Ausland ausgeführt hat?

So wie jeder Geschäftsmann - er will nix "ausführen", sondern jemand aus dem Ausland will was kaufen, und er hat dem eine Rechnung gestellt ...  ;)

Er kauft Ware, lässt sich vom FA die Vorsteuer erstatten und verkauft die Ware ohne Mehrwertsteuer angeblich ins Ausland oder zur Ausfuhr. Aber nimmt das FA das einfach so hin?
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Philipp am 04. November 2017, 17:23:11
Aber nimmt das FA das einfach so hin?

Ein Geschäft bzw. eine Firma hat eine Buchhaltung und die geht über das Finanzamt.
Somit ist da alles geklärt.

Als Firma (Geschäft) bekommst Du am Flughafen keine Mehrwertsteuerrückerstattung, da hätten die ja viel zu tun, darauf hab ich aber schon in Posting #37 hingewiesen.
Titel: Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Beitrag von: Wandat am 04. November 2017, 17:25:52
Er kauft Ware, lässt sich vom FA die Vorsteuer erstatten und verkauft die Ware ohne Mehrwertsteuer angeblich ins Ausland oder zur Ausfuhr. Aber nimmt das FA das einfach so hin?

Ja, in gewissen Grenzen.

Ich habe Anfang der 90'er ein Gewerbe angemeldet, mir eine Unix-Kiste zusammengebastelt und als einer der Ersten in Norddeutschland einen Internetzugang angeboten. Rein hobbymäßig, ohne Aussicht auf Gewinn. Internet kannten damals nur eine Handvoll Leute. Zusammen mit dem SCO-Xenix kam das auf ca. 17.000 DM. Meine Einnahmen hielten sich in Grenzen, 100 - 150 DM pro Monat. Die 3 Telefonanschlüsse nebst Postmodems kosteten mich mehr an Miete.

Gleich im ersten Geschäftsmonat die Vorsteuer für die Anschaffungen vom Finanzamt kassiert und 3 Jahre lang jährlich knapp 6.000 DM Verlust durch Abschreibung in meiner Einkommensteuererklärung ausgewiesen. Danach Gewerbe abgemeldet.

Vom Finanzamt wurde alles ohne Murren anerkannt, die haben sich nie bei mir gemeldet.

LG