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Autor Thema: Patientenverfügung  (Gelesen 3019 mal)

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nongphrue

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Patientenverfügung
« am: 05. Dezember 2011, 00:59:06 »

etwas off-topic:

Patientenverfuegung ( bei Aufenthalt in D.)

sollten die Mod's einen besseren thread dafuer haben, bitte verschieben.
Die im DEMENZ thread geaeusserten Ansichten,  Ereignisse in der Familie und Bekanntenkreis
sind die Ausloeser fuer diese Anregung.

Patientenverfuegung bitte nicht mit Testament, Betreuungsverfuegung und Vorsorgevollmacht
verwechseln.  

Das Thema Alter mit Krankheit und event. Bettlaegerigkeit, Pflegebeduerftigkeit, Demenz usw kann
jeden treffen  Einen frueher, event schon in jungen Jahren oder spaeter im Alter. Ausloeser
Krankheiten jeglicher Art, Unfall im Beruf oder Verkehr usw.

Ich persoenlich war und bin immer wieder ueberrascht ueber das Unverstaendnis wenn ich die
Frage an Jung oder Alt stelle, habt Ihr Vorsorge durch eine Patientenverfuegung getroffen,
das in dem Fall,  dass ihr euren Willen nicht mehr (wirksam) erklaeren koennt was an medizinischen
Massnahmen nach eurem Willen durchgefuehrt werden darf oder aber die Verweigerung
lebensverlaengernder Massnahmen von Euch abgelehnt wird.

Antwort: Nein. Warum?
Das ergibt sich dann schon.

Dabei wird nicht beachtet, das in der Patientenverfuegung die Einwilligungsfaehigkeit (d.h. im Vollbesitz
der geistigen Unversehrtheit) vom Hausarzt oder Notar/in bescheinigt werden muss.
 
Im hiesigen Krankenhaus wird bei der stationaeren Aufnahme nach einer Patientenverfuegung
gefragt und im Behandlungsvertrag vermerkt.

event. kann unser Foren-Doc weitere zu beachtende Punkte aufzaehlen

weitere infos:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/_doc/Patientenverfuegung_doc.html

Patientenverfuegung fuer A & CH:  
http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung
bzw. googlen
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2011, 06:51:26 von Ozone »
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riklak

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Re: Patientenverfügung
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2011, 13:29:39 »

Patientenverfügung / Thailand
Dazu möchte ich noch etwas schreiben,bzw.abschreiben !

Dieser Artikel ist vom aktualisiert in 2010!! Müsste also der letzte Stand sein!
Zu Eurer Kenntnisname:   Deutsche Patientenverfügung in Thailand
Ich habe in Deutschland eine Patientenverfügung erlassen. Gilt diese auch in Thailand?
Die Patientenverfügung, oftmals auch als Patiententestament bezeichnet, beinhaltet eine formfreie schriftliche Anweisung des Patienten an seinen Arzt, in einer bestimmten zukünftigen Situation, in welcher er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, bestimmte medizinische Maßnahmen, wie beispielsweise künstliche, lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen oder aber auch durchzuführen.
IN THAILAND ist eine Patientenverfügung, NICHT RECHTSVERBINDLICH d. h. selbst beim Errichten einer solchen wird der behandelnde Arzt diese nicht befolgen. Es gibt lediglich eine Ausnähme, bei der lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden: Dies ist der Fall beim Hirntod. Wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Patienten festgestellt haben, können die Familienmitglieder eine Erklärung unterschreiben, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet werden. Es gibt allerdings keine gesetzliche Definition, wer unter den Begriff „Familienmitglieder“ fällt. So lassen manche Ärzte die Unterschrift des Ehegatten ausreichen, manche hingegen verlangen auch die Unterschrift der Kinder (sofern schon im geschäftsfähigen Alter). Eine verbindliche Handhabung gibt es somit nicht.
Nichtsdestotrotz ist eine Patientenverfügung in manchen Fällen durchaus empfehlenswert. Dies betrifft vor allem Mandanten, welche bei Eintritt einer schweren Krankheit sich entschließen, nach Deutschland zurückzukehren. Doch auch in Deutschland gibt es noch keine Rechtsverbindlichkeit hinsichtlich der Wirksamkeit einer Patientenverfügung. Der Hausarzt des Mandanten ist nach der momentanen Rechtslage dazu angehalten, bei der Einleitung von lebensbeendenen Maßnahmen eine Vormundschaftsgerichte Genehmigung einzuholen. Die Voraussetzungen hierfür kann ein Anwalt schon vorher in die Wege leiten, damit später nicht gegen seinen Willen gehandelt werden muss.
Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt
und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der
Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya.
Quelle: Der Farang /

Wie auch immer,ich habe eine in Deutsch & englisch& Thailändisch

MfG
Riklak
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Re: Patientenverfügung
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2011, 14:13:27 »

Wesentlich bei einer Patientenverfügung für Thailand finde ich, darauf zu drängen, dass im Ernstfall die eigene Herztätigkeit nicht nur von Putzfrauen u.ä. überprüft wird.

Siehe >> thailandtip - Lebendig begraben oder verbrannt in Thailand?  << 

und  >> Low - Kein Verlaß in Hinterindien  <<

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schiene

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Re: Patientenverfügung
« Antwort #4 am: 09. November 2017, 11:06:13 »

Wir haben gestern unsere gegenseitigen Patientenverfügungen aktualisiert.
Auf der Suche nach einer thailändischen habe ich dieses Thema hier wieder entdeckt.
Wer weiß ob diese Vorlage noch aktuell bezw.gültig ist oder hat sich da was geändert?
3. In Thai:         https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=explorer&chrome=true&srcid=0B2SNJXLFGXiiMjBkNGNkYTMtYzU4ZC00MWJjLWI4NjktNjE2ZTFkNGRiY2U2&hl=de
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