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Autor Thema: Mehrwertsteuer-Rückerstattung  (Gelesen 8206 mal)

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Alex

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #30 am: 04. September 2017, 08:34:40 »

Es ist schon Haar sträubend was hier zu lesen ist ... ich habe aller Wahrscheinlichkeit
nach mehr im und exportiert als so mancher Blöd ist schön Kommentator hier sich
vorstellen kann . Ca. geschätzte 100 MwSt . Rückzahlungen von nicht unerheblichen
Zahlungswerten habe ich persönlich in München begleitet und ausführen lassen .

Da muß ich mich nicht von einem Burianer hier , dessen Kompetenz eher im Tunnel schwimmen
Rasenmähen und > 11.000 Nonsens Beiträgen mit Null INFO GEHALT mit inflationären Emotions
Coin hier vorführen lassen ... auch virtuell nicht !

Der zweite Unflat Phillip traut sich sogar mit solchen Unverschämtheiten in die Öffentlichkeit
Zitat
Wenn nicht, dann SHUT-UP.
Müßt ihr zwei jeden Thread zumüllen ?
Alex, kümmer dich um Deinen Kaffee.
Benno, gibt es in Sumatra kein deutsches Forum ?

Tickst Du eigentlich noch sauber hier mit Deinem Shut up ???

Da wird gefragt wie viel Erfahrung ich denn in der Thematik hier habe ... nach 15 Jahren
mit meiner Firma ... fast keine Woche ohne 2 Besuche im Hauptzollamt Ingolstadt frage ich
Euch , von jeglicher Fach Kompetenz befreiten Dummwafen hier ... wie schaut es denn mit Euren
Erfahrungen auf dem Gebiet aus .

Auch wenn der AS 2000 hier den Eindruck erwecken mag mit seinen ergurgelten Beiträgen , sowohl
im Steuer ALS AUCH ZOLLTECHNISCH gesehen , das Non plus Ultra hier vom Stapel zu lassen , in
all meinen Kontakten mit der MwSt Rückzahlungsstelle am Münchner Flughafen , waren weder meine
Geschäftspartner noch Geschäftskunden ein einziges mal vorher beim " einchecken " und haben alle
Anstandslos ihre MwSt bar auf die Kralle zurück bekommen .

Geht einfach weiter vorher zum einchecken und danach zur MwSt Rückzahlung ... was glaubt ihr
wohl wie mich das tangiert ... ich mache das jedenfalls in München bevor ich meinen Koffer aufs
Band stelle ... und laß auch keine teure Uhr im Handgepäck fremd zum Flieger Gate schaffen !!!

Die hier verallgemeinerten Steuer Tipps eines Arthur 2000 sind auf mich jedenfalls überhaupt
nicht anwendbar , da vertraue ich auch weiterhin auf meine Steuer Anwalt Fach Kanzlei mit
der ich über fast 25 JAHRE noch nicht einen Bescheid korrigieren lassen mußte beim damals
und immer noch heute zuständigen Finanzamt .

Member A B & auch C interessieren mich mit ihren steuerlichen Angewohnheiten weder hier noch wo anders .

Mit Leuten wie Burianer und Philipp würde ich selbst am Tisch sitzend solche Fachthemen nie
diskutieren , so sehr man mir auch das Besserwissertum hier andichten mag ... die " Zwei " sind da
Waffenlos also wäre ein Duell einem Mord gleich zu setzen .

Und bevor hier die Moderation den Verschiebe Hebel nur auf diesen Beitrag anwendet , sollte
man das Verursacher Prinzip solcher Returns auf dumm dämliche Anmache Post der hier erwähnten
nicht aus dem Blickfeld verlieren .

Zur Zeit mache ich jetzt jedenfalls erst mal wieder eine Pause hier ... laßt Euch weiter unterhalten
von Blah Blah Themen wie Tunnel Schwimmen und was es sonst noch Ereignisreiches aus Buriram
und Lopburi zu berichten gibt ... ansonsten bleibt Euch ja noch das ab lästern über Pattaya !!!

Buddha hier im Land sei Dank , daß man sich seine Gespächspartner noch aussuchen kann und
da find ich zur Zeit mehr intelligente Abwechslung in den sozialen Netzwerken als hier .

Wie schreib einer noch unlängst im Salon ... das Niveau hier ist in einem Maße ab gesoffen ...
den Rest meiner Überlegungen dazu schenk ich Euch

Das mußte jetzt raus ... und jetzt macht damit was ihr wollt es geht mir am Allerwertesten
vorbei !

Alex









« Letzte Änderung: 04. September 2017, 08:42:17 von Alex »
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Bruno99

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #31 am: 04. September 2017, 08:50:42 »

Alex, es geht wohl kaum darum, dir die Exporte abzusprechen, aber das ist nun mal nur deine Erfahrung, die auch schon einige Zeit zurueckliegt.
Was das einstellen von Links betrifft, die Regelungen und Handhabungen klar beschreiben, sind sie fuer die Mehrheit sicherlich willkommen und auch massgebend.
Auch wenn du andere Erfahrungen gemacht hast, heisst das nicht, dass sie sakrosankt und in Stein gemeisselt sind.
Was tust du dich so schwer daran zu akzeptieren, dass es nicht nur eine Loesung gibt? 
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Jean-Jacques Rousseau

malakor

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #32 am: 04. September 2017, 12:05:17 »

Das ist Alex, wie er lebt und leibt.

Warum hat er eigentlich den AS2000 so verdammt und nicht auch mich, ich hatte doch auch die Unverfrorenheit, hier einen Beitrag abzuliefern.
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Bruno99

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #33 am: 04. September 2017, 12:23:42 »

Ich denke, jetzt ist's genug und man kommt wieder aufs Thema zurueck.

Muss er ein zweites mal geschlossen werden, bleibt er zu!
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Burianer

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #34 am: 04. September 2017, 18:35:12 »

Mal eine dumme Frage ? 
Bei der Mehrwertsteuerrueckerstattung am Flughafen  ??? wie wird das gehandhabt ?   ( ein Monsterwort )
Rueckerstattung bevor man seinen Koffer abgibt und eingecheckt hat    oder erst danach und mit Koffer zum Zoll.
Wenn es vor den Checkin ist ,    {-- pfeiffen die Spatzen vom Dach  :]
koennte man doch seine Mehrwehrtsteuer sofort absetzen und das gekaufte Gut in Deutschland belassen.
Steuerbetrug  ???
Habs ja noch nie  probiert.

Gechaeftsmaessig ist das etwas anderes, wenn ich meine Ware ueber den Zoll zum Flughafen bringe.
Ich rede hier von einer einzelnen Person,von einem Touristen, der keine boesen Absichten hat.   :-X

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arthurschmidt2000

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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Burianer

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #36 am: 04. September 2017, 18:52:58 »

 :]  AS2000 das wollte ich nur wissen  {*
Zitat
  Sie transportieren die Ware in Ihrem Handgepäck? Bitte wenden Sie sich auf dem Weg zu Ihrem Gate an die jeweilige Zollstation nach der Passkontrolle. Dort erhalten Sie den Zollstempel und dann ein paar Schritte weiter Ihre Mehrwertsteuer bei Global Blue, TaxFreeWorldwide und Premier Tax Free (bei den Geldwechsel-Countern von Travelex und International Currency Exchange) zurückerstattet (abzgl. einer Service-Gebühr).

 Sie transportieren die Ware in Ihrem aufzugebenen Gepäck? Bitte lassen Sie das Gepäck am Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft abfertigen mit dem Hinweis, dass Sie für Gegenstände im Gepäck eine Ausfuhrbestätigung vom Zoll benötigen. Das Gepäck wird dann mit einem Gepäckanhänger versehen und Sie können es danach dem Zoll vorführen. Wenn Sie den Zollstempel erhalten haben, wird Ihr Gepäck automatisch zu Ihrem Flugzeug weitergeleitet.
 
  war mir eh klar,  ansonsten wuerde man den Steuerbetruegern Tuer und Tor oeffnen.
Ein Member hier macht das wohl  andersrum    :-X Geschaeftsmaessig  :-)
« Letzte Änderung: 04. September 2017, 19:09:21 von Burianer »
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Philipp

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #37 am: 05. September 2017, 06:42:56 »


Ein Member hier macht das wohl  andersrum    :-X Geschaeftsmaessig  :-)

Diese Mehrwertsteuerrückerstattung am Flughafen ist doch nur für Touris bzw. Leute die aus Deutschland abgemeldet sind.
Ein Unternehmen muß dies doch über das Finanzamt machen.
Was in der Regel die Buchhaltung macht.

http://europa.eu/youreurope/business/vat-customs/refund/eu-businesses/index_de.htm

Was sucht also der Geschäftsmann an diesem Schalter ?

Wenn da alle ausl. Geschäftsleute in Fankfurt zu dem Büro kommen, weil sie etwas in Deutschland gekauft haben, müßte man zwei Wochen vorher kommen damit man seinen Flug nicht verpaßt oder die müßten das Büro vergrößern.

« Letzte Änderung: 05. September 2017, 07:41:15 von Philipp »
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jms

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #38 am: 04. November 2017, 00:17:48 »

Meine Frau kauft in D einiges, was sie mit nach TH nimmt. Und bei 100€ sollte man ja knapp 20€ Mehrwertsteuer zurückbekommen. Ich habe das so verstanden: wenn man für 200€ beim Drogeriemarkt einkauft, dann bekommt man von denen ein Formular. Damit geht man in Flughafen zum Zoll, bekommt das Formular abgestempelt, geht damit wieder zum Dorgeriemarkt und bekommt die MwSt zurück. Ist aber irgendwie ziemlich umständlich, zumal wenn es 50€ hier und 50€ dort sind.
Kann man das irgendwie geschickter machen? Gibt es vielleicht Händler, die die Ware dann direkt zum Flughafen schicken, so dass man gar nicht erst MwSt zahlen muss? Oder die die Ware gleich nach TH schicken?
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Huangnoi

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #39 am: 04. November 2017, 01:20:55 »

Über dieses Thema gibt es schon einen eigenen Thread, such mal mit der Suchfunktion!!  ;D
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Kern

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #40 am: 04. November 2017, 03:15:05 »

Themen zusammengeführt
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jms

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #41 am: 04. November 2017, 03:37:18 »

Wie macht es denn ein deutscher Geschäftsmann, der etwas ausführen will? Wie kann der beweisen, dass er die Ware ins Ausland ausgeführt hat?
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Kern

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #42 am: 04. November 2017, 03:54:57 »

Hallo jms


1. Du hast selber schon in diesem Thema folgenden Beitrag geschrieben:
Eine Bekannte (Thailänderin) kauft öfter in D in Drogeriemärkten Sachen ein, die sie mit nach Thailand nimmt.
Da wäre es natürlich praktisch, wenn sie die MwSt wieder bekommt.
Sie macht aber nicht einen großen Einkauf für 500€, sondern viele kleinere.
Wie macht man es da am besten?
Die Kaufbelege lässt man beim Zoll im Flughafen abstempeln oder bekommt einen Ausfuhrschein?
Und wenn die Kaufbelege alle vom gleichen Drogeriemarkt sind, kann man die dann bündeln und dort hinschicken?


2. Ein Bekannter meinte: Es wäre sinnvoll, vor weiteren Fragen dieses Thema aufmerksam durchzulesen.
« Letzte Änderung: 04. November 2017, 04:05:34 von Kern »
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jms

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #43 am: 04. November 2017, 04:18:19 »

Ja ich hab das doppelt geschrieben weil ich das andere Posting nicht mehr gesehen habe und auch keine Benachrichtigungsmails kamen.
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tom_bkk

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Re: Mehrwertsteuer-Rückerstattung
« Antwort #44 am: 04. November 2017, 05:04:52 »

Zitat
Wie macht es denn ein deutscher Geschäftsmann, der etwas ausführen will? Wie kann der beweisen, dass er die Ware ins Ausland ausgeführt hat?

So wie jeder Geschäftsmann - er will nix "ausführen", sondern jemand aus dem Ausland will was kaufen, und er hat dem eine Rechnung gestellt ...  ;)
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