ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer  (Gelesen 1695 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

malakor

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.987
Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer
« am: 01. Juni 2015, 09:33:46 »

Kann jemand ausser dem Grundstueckseigentuemer selbst eigentlich Auskunft beim Landamt erhalten, wer der Eigentuemer eines bestimmten Grundstueckes ist ?
z.B. ein Rechtsanwalt oder ein Nachbar ? Oder ein Konsul?
Gespeichert

Hans Muff

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.096
Re: Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer
« Antwort #1 am: 01. Juni 2015, 09:37:22 »

Die Einsicht ins Grundbuch ist jederman zu gewaehren, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das Register wird aber mW beim Amtsgericht gefuehrt.
Mehr in http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht
Gespeichert
Freunde hab ich im realen Leben, ergo muss ich mir hier keine erschleimen. Verschleißt mich einfach wie ich bin. Oder auch: Wer mit den großen Hunden um die Häuser ziehen will, sollte wenigstens das Bein heben können!

joggi

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.004
Re: Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer
« Antwort #2 am: 01. Juni 2015, 12:01:50 »

@Hans Muff

Das kenne ich auch so.

In einigen Provinzen aber doch auf dem LANDAMT.

Mit einem Anwalt, oder der alleine, oder eine Angestellte
eines Anwaltes mit "Schreiben" geht auch.

Neben der Frage WEM (?) ein bestimmtes Grundstueck gehoert,
war bei uns eher die Frage :

"Hat Frau  Z  oder Herr X bei ihnen registrierte Grundstuecke ?"
Gespeichert

Hans Muff

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.096
Re: Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer
« Antwort #3 am: 01. Juni 2015, 13:42:16 »



"Hat Frau  Z  oder Herr X bei ihnen registrierte Grundstuecke ?"
Da wird es mit der Auskunft schon schwieriger. Habt ihr sie (legal  ;D ) bekommen?
Gespeichert
Freunde hab ich im realen Leben, ergo muss ich mir hier keine erschleimen. Verschleißt mich einfach wie ich bin. Oder auch: Wer mit den großen Hunden um die Häuser ziehen will, sollte wenigstens das Bein heben können!

Patthama

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.753
Re: Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer
« Antwort #4 am: 01. Juni 2015, 13:47:19 »

Richtig joggi!
Meine Frau muss da auch ab, und zu mal nachsehen,und zwar ob das Grundstueck von Frau Z,oder Herrn X nicht schon belastet ist.Das heisst viele Thais nehmen z. B.beim Chinesen einen Kredit auf,und der wird auf dem Tidin(Grundbuchamt) durch einen Eintrag auf der Grundstuecksurkunde,und im Amt abgesichert.
Gespeichert

joggi

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.004
Re: Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer
« Antwort #5 am: 01. Juni 2015, 14:16:23 »

Richtig joggi!
Meine Frau muss da auch ab, und zu mal nachsehen,und zwar ob das Grundstueck von Frau Z,oder Herrn X nicht schon belastet ist.



Genau !

Auch oft der Fall, wenn ein FARANG scheiden will oder muss !

Da auch FARANG hier RECHTE hat, steht ihm bei einer SCHEIDUNG  50% von (fast) allem
was NACH/waehrend der HEIRAT angeschaft wurde zu.

Muss aber meist erstritten werden. Oft lang und teuer.

Besser, von Anfang an einen Vergleich anbieten.

Bei einer solchen PRUEFUNG kamen einmal, nicht wie von FARANG vermutet zwei, sondern 5 CHANOT's zum "Vorschein".   ;]

(A.j.k.J.d.e.b.w.)

Gespeichert

malakor

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.987
Re: Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer
« Antwort #6 am: 01. Juni 2015, 15:43:29 »

Die Einsicht ins Grundbuch ist jederman zu gewaehren, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das Register wird aber mW beim Amtsgericht gefuehrt.
Mehr in http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht
Ich meinte: in Thailand, vergass ich zu schreiben.
Gespeichert

Patthama

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.753
Re: Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer
« Antwort #7 am: 02. Juni 2015, 13:38:24 »

malakor,die genaue Gesetzeslage in Thailand kenne ich nicht.Aber meinem Empfinden nach,kann jeder eine Auskunft auf dem Grundbuchamt(Tidin) einholen.Meine  Frau hat bisher immer Einsicht ins Grundbuchregister erhalten,auch ohne einen Rechtsbeistand.Um dieses Anliegen etwas zu beschleunigen,ist es bestimmt auch nicht von Nachteil,eine kleine Aufwandsentschaedigung an die Beamten zu zahlen.
« Letzte Änderung: 02. Juni 2015, 13:44:34 von Patthama »
Gespeichert

joggi

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.004
Re: Auskunft ueber Grundstueckseigentuemer
« Antwort #8 am: 02. Juni 2015, 16:46:41 »

@Patthama

Du hast natuerlich Recht !

Geht unter :

"Manchmal geht es, manchmal nicht"

Wenn es drauf ankommt, zB eben bei einer Scheidung, wo es um MIO. geht, ist
eben sicher ist sicher angesagt.
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.021 Sekunden mit 23 Abfragen.