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Autor Thema: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH  (Gelesen 1869 mal)

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dolaeh

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Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« am: 28. Oktober 2020, 11:17:26 »

....das trifft sicher auf einige zu hier.
Falls irgendjemand hier im Forum schon damit Erfahrungen gemacht hat, her damit.
Nicht das Geerbte sondern die Erfahrung  :D
Oder vielleicht Links zum Thema  :)
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Wenn du dich gesund ernaehrst, ausreichend schlaefst, genug trinkst und Sport treibst, stirbst du trotzdem.

namdock

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2020, 16:03:33 »


Wer in Thailand seinen Wohnsitz hat und verstirbt, für den gilt das thailändische Erbrecht.

Auch für Vermögen in Deutschland.

mfg

Dieter
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luklak

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2020, 17:37:45 »


Wer in Thailand seinen Wohnsitz hat und verstirbt, für den gilt das thailändische Erbrecht.

Auch für Vermögen in Deutschland.

mfg

Dieter

Woher hast du das ?

Gerade erst vor 1 Monat :

Schweizer ohne Frau und Kinder seit 9 Jahren hier in Thailand alleine lebend.

Vermoegen ? :

1.
In Thailand : Auto, grosser Roller, 5 Bank-Konti. Hausrat, PC und Co.
Erbe : ein Schweizer Freund von ihm, auch hier lebend.

2.
In der Schweiz : 2 Bank-Konti.
Erbe : sein Sohn in der Schweiz lebend.

3.
Ein TESTAMENT fuer den Nachlass und Erben in Thailand.
Ein TESTAMENT fuer Nachlass und Erben in der Schweiz.

Im jeweiligen Testament ist der Erbe und das Vermoegen des
anderen....nicht erwaehnt.

Erstellt von Schweizer ANWALT/Notar.
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namdock

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2020, 21:23:04 »


Aus einem Todesfall im Bekanntenkreis, ich habe für die (thai.) Wittwe den ganzen Papierkrieg begleitet. Es war kein Testamament

vorhanden. Ist ein Testament vorhanden sieht es ja ganz anders aus.

mfg

Dieter
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dolaeh

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2020, 06:17:13 »

Wenn man in Thailand wohnt und man in Deutschland (Dach  :-)) erbt, muss man zuerst einen Erbschein beantragen.
Es sei denn, man hat ein Testament, dann muss man auch nicht diese fuer mich voellig ueberzogenen Gebuehren bezahlen  >:
https://www.finanztip.de/erbschein/
Also es stimmt schon, dass ein Testament alles anders aussehen laesst.
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2020, 06:34:36 von dolaeh »
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luklak

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2020, 09:05:11 »


Aus einem Todesfall im Bekanntenkreis, ich habe für die (thai.) Wittwe den ganzen Papierkrieg begleitet. Es war kein Testamament

vorhanden. Ist ein Testament vorhanden sieht es ja ganz anders aus.

mfg

Dieter

OK.....danke,

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