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Autor Thema: Hua Hin  (Gelesen 85671 mal)

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hanni

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Re: Hua Hin
« Antwort #60 am: 29. April 2016, 12:04:43 »

Ich bitte dich alex

Der Farang /de/pages/teenager-schlagen-britische-familie-bewusstlos#3

lies mal die leserbriefe und gut jetzt

Gruss H
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Einige fuehren sich hier auf , wie der grosse Zampano, sie duerfen Alles, machen Alles, und koennen sogar Alles..nur akzeptieren koennen sie nicht! Und Alles nur,weil: Sie
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malakor

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Re: Hua Hin
« Antwort #61 am: 29. April 2016, 12:24:22 »

Mal so ganz allgemein gefragt:

wenn in TH ein Straftaeter (Thai) zu einer sagen wir mal 4jaehrigen Gefaengnisstrafe verurteilt wird, muss er alles absitzen oder kommt er aus diversen Gruenden (Ersttaeter, schlimme Jugend, kranke Oma, ueberfuellte JVA, Geburtstag des Obersten, Augenkrankheit des einzigen Bueffels etc.) evtl. frueher wieder raus ?
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Suksabai

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Re: Hua Hin
« Antwort #62 am: 29. April 2016, 14:46:30 »


@malakor

Soweit ich mich erinnern kann, wurden damals zum 60er der Nr.1 35.000 Häftlinge amnestiert.. . .

Aber ob es auch Einzel-Straferlässe gibt, ist mir nicht bekannt.

Btw.: Mir wurde vor Jahrzehnten einmal erklärt, dass für die Strafbemessung auch die "soziale Wertigkeit" des Opfers hinzugezogen würde.
Wenn das noch immer so gehandhabt wird, würde das auch die 1000 Bärte Fine für Schwere Körperverletzung an einem Farang erklären.. . . . }{

lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

Alex

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Re: Hua Hin
« Antwort #63 am: 29. April 2016, 15:04:32 »

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Alex

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Re: Hua Hin
« Antwort #64 am: 29. April 2016, 15:28:57 »



Leute rund um die Welt haben angefangen an R. Barrow die

Zeitungsausschnitte ihrer Publikationen vom Hua Hin Fall zu senden .
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namtok

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Re: Hua Hin
« Antwort #65 am: 29. April 2016, 16:04:12 »

"Spilling a drink" bedeutet dass einem von denen offenbar durch Anrempeln eines Engländers das Getränk verschüttet wurde.

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hanni

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Re: Hua Hin
« Antwort #66 am: 29. April 2016, 16:55:44 »

Hi
Zitat
They have also apologised to the family

 sich fuer so  "ein Verbrechen" noch zu entschuldigen, ist eigentlich noch die "Frechheit' obendrauf....

Denn meist meinen Sie mit einem" verlegenem Laecheln und einer Entschuldigung, ist es getan, sich keiner Schuld und Verantwortung fuer Leib und Leben anderer bewusst! Schon 'mal garnicht bedacht an Folgekosten, Spaetfolgen solcher "ehrenvollen Ausraster"

Gruss H.
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jock

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Re: Hua Hin
« Antwort #67 am: 29. April 2016, 17:08:00 »

Der Vorfall in Hua Hin veranlasst mich zu folgender
Darstellung :

So weit ich den Meldungen entnehme ,handelt es sich um
eine leichte Koerperverletzung.

Leichte Koerperverletzung deshalb,weil keine bleibenden
Schaeden bei den Opfern festzustellen sind.

Der Strafrahmen in Deutschland erstreckt sich in einem solchen
Fall auf eine Geldstrafe oder Bewaehrungsstrafe.

Wenn die Taeter nicht einschlaegig vorbestraft sind,wird das
Urteil auf 3 Monate lauten und durch eine Bussgeldzahlung ge-
ahndet werden.
Von einer Gefaengnisstrafe wird man im allgemeinen absehen.

Nimmt man an,dass die Taeter ein Einkommen von 5.000 THB
pro Person haben und durch das Gestaendnis und Entschuldigung
die Strafe halbiert wird,sind 7.500 THB faellig.

Auch in Deutschland ist die, bei einer Schlaegerei eintretende Be-
wusstlosigkeit oder der Tritt mit keinem festen Schuh,noch keine
schwere Koerperverletzung,wo der Strafrahmen hoeher gesetzt ist.

Also wird es nichts mit einer exemplarischen Strafe.

Jock

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Alex

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Re: Hua Hin
« Antwort #68 am: 29. April 2016, 17:21:50 »

Zitat
Auch in Deutschland ist die, bei einer Schlaegerei eintretende Be-
wusstlosigkeit oder der Tritt mit keinem festen Schuh,noch keine
schwere Koerperverletzung,wo der Strafrahmen hoeher gesetzt ist.

Also ich weiß jetzt echt nicht wem die Hitze mehr zusetzt ... Dir oder mir !

Wer hat Dir denn diese obige Erkenntnis vermittelt , bei der Du offenbar nicht
von den Gegebenheiten in Hua Hin ausgegangen bist .

Dort wurden die Opfer erst bewusstlos geschlagen und danach wurden die hilf
und wehrlosen Opfer mit Füssen gezielt zum Kopf traktiert , dabei wurden eventuelle
Lebensgefährliche Verletzungen offensichtlich in Kauf genommen  !

Da ist in D nichts mehr mit Geldstrafe , der Strafrahmen reicht bei solchen Gewalt
Orgien bei den beantragenden Staatsanwaltschaften bis zum versuchten Mord .

Hier gibt es auch bei dem Alter keinen Jugendrabatt , das waren erwachsene Täter !

Zitat
Die drei Angreifer Supatra Baithong, 32; Siva Yoksri, 20; and Chaiya Jaiboon, 20.


Das ist keine Bagatelle und ob Schäden bei der Oma verbleiben kann derzeit noch
gar keiner sagen !
« Letzte Änderung: 29. April 2016, 17:40:33 von Alex »
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hanni

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Re: Hua Hin
« Antwort #69 am: 29. April 2016, 17:27:20 »

Hi Jock
Zitat
Auch in Deutschland ist die, bei einer Schlaegerei eintretende Be-
wusstlosigkeit oder der Tritt mit keinem festen Schuh,noch keine
schwere Koerperverletzung,wo der Strafrahmen hoeher gesetzt ist.

Wie du auf dem Video siehst, waren es mehrere Faustschlaege, und mehrere Tritte.
Ein Thai, der evtl. "geschult Muay Thai" ist, kann mit Badelatschen oder Barfuss, sehr wohl "viel anrichten!!Eine mit 7 Stichen zu naehemde Platzwunde kommt auch nicht von nix. Aller Ehren deiner (Ab)Bewertung.

Gehst du mit  konform, das die Bewertung von den Vortagen , "wo der Farang mit dem Pflasterstein seine Nase gebrochen hatte, oder der Wachmann m. der Holzlatte gestern bearbeitet wurde schwerer eingestuft werden muss?! Oder zaehlt fuer dich nur ein "offensichtlicher bleibender Schaden"?
Alex dazu  {*
Zitat
Das ist keine Bagatelle und ob Schäden bei der Oma verbleiben kann derzeit noch
gar keiner sagen !

Wie wir sahen, war das ein "haudrauf, ohne Ruecksicht auf Verluste"

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Re: Hua Hin
« Antwort #70 am: 29. April 2016, 17:58:52 »

@Alex

Empfehle dir das Studium der Paragraphen 223 Abs,1 StrGB und
nachfolgende.

Dann vergleiche den Ablauf der Geschehnisse und versuche fest-
zustellen,was zutrifft.

Keinesfalls wirst du als Staatsanwalt auf versuchten Mord an-
klagen koennen bzw. wenn doch, eine Abfuhr erleiden.

@hanni

Der Unterschied von dem Vorfall mit dem Pflasterstein (schwere
Koerperverletzung) ist,dass dort mit einem Gegenstand (Waffe)
vorgegangen wurde.

Soweit ich weiss,wurden in Hua Hin keine Gegenstaende oder
Waffen eingesetzt,daher wird es wohl bei leichter Koerperver-
letzung bleiben.

Sollte sich herausstellen,dass doch Schaeden geblieben sind,
sind diese auf dem Zivilgerichtsweg einzuklagen.

Einen mittellosen Thai auf Schadensersatz klagen,kann man
sich ersparten.Dauert ewig und kostet ein Heidengeld.

Jock
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namtok

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Re: Hua Hin
« Antwort #71 am: 29. April 2016, 17:59:13 »

Ein vierter Verdächtiger wurde verhaftet:



Fourth Suspect Arrested for Assaulting British Family in Hua Hin

http://www.khaosodenglish.com/detail.php?newsid=1461926907
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Boy

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Re: Hua Hin
« Antwort #72 am: 29. April 2016, 18:12:50 »

@Namtok
Die Meldung gab es bereits gestern nachmittag in der BP. ;)

Ich rechne nicht damit das jetzt ein Exempel statuiert wird, auch wenn ich es mir von Herzen wuensche.

Die Freggel haben sich oeffentlich entschuldigt, mit der Ausrede das sie betrunken waren (Und ausserdem wurden nur ein paar Farang aufgemischt)

Wir werden es ja naechste Woche lesen, ich rechne mit einer laecherlich geringen Geldstrafe. :(
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Helli

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Re: Hua Hin
« Antwort #73 am: 29. April 2016, 18:19:43 »

Wir werden es ja naechste Woche lesen, ich rechne mit einer laecherlich geringen Geldstrafe. :(
Richtig, aber noch ist der touristische Ast auf dem TH sitzt ja auch nicht ganz durch! Den gewünschten Qualitätstouristen kann man diese "Verhältnisse" vielleicht ja auch als "Abenteuerurlaub" anbieten!
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Alex

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Re: Hua Hin
« Antwort #74 am: 29. April 2016, 18:51:02 »

Hier wird sicherlich nicht eine einfache sondern gefährliche Körperverletzung verhandelt .

Es handelst sich also nicht um den 223 sondern um den 224 StgGB

Gefährliche Körperverletzung

→ Hauptartikel: Gefährliche Körperverletzung (Deutschland)

Bei der in § 224 StGB geregelten gefährlichen Körperverletzung handelt es sich um eine Qualifikation der Körperverletzung.

Bei bestimmten Arten der Körperverletzung, die durch genauere Merkmale definiert sind, wird die Strafandrohung erheblich erhöht

, weil diese Begehungsweisen als in hohem Maße gefährlich eingestuft werden.

Wie diese Paragraphen in Thailand aussehen ist mir nicht bekannt , aber das hier keine einfache Körperverletzung wie

bei unseren 223 StGB vorliegt sondern die gefährliche Körperverletzung zumindest nach unseren Regeln angeklagt werden

mueßte , weil hier auf wehr und hilflose Personen Gewalt auf den Kopf mit Fußtritten ausgeführt wurden , werden auch

Thai Gerichte als gefährlich einstufen . Da es nicht ein Tritt in Rage sondern eine ganze Orgie solcher Tritte gegen den Kopf

gab ist in jedem Fall der " Vorsatz " gegeben . Da kann ich durchaus versuchte Mordmerkmale sehen , auch wenn die den

Tätern im Nachhinein als nicht bewusst dargestellt werden !

Die Opfer sollten angemessen aus dem Thai Gewaltfond entschädigt werden und den Tätern sind neben empfindlichen Strafen ,

da sie ja auch das Ansehen Thailands nicht unwesentlich geschädigt haben , die KKH Kosten in voller Höhe aufzuerlegen !

Mein Thai Gerechtigkeits Sinn tendiert eher zu Herrn Newin , der solche Schläger aus Erziehungsmaßnahmen zusätzlich als

Sandsack in den  Thai Box Ring stellt
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