Soweit mir bekannt, gibt es in DE eine KV-Pflicht. Also "Leute ohne KV" kann es folglich nicht geben!
Soweit mir bekannt, gibt es auf deutschen Straßen, auch Autobahnen, eine Pflicht,
die rechte Fahrspur(en) zu nutzen.
Nach Deiner Logik kann es also auch keine 'Geisterfahrer' geben.
Fakt ist, nicht jeder hält sich an diese Pflicht.
Das mögen Obdachlose sein (und hier trifft die Bedürftigkeit eben voll zu) oder aber auch,
extrem selten, Scheinselbständige, die gerade eben ihre Selbständigkeit verloren haben
und sich nicht zuvor über eine private KV oder auch eine Pflichtversicherung mittels
eines Teilzeitjobs versichert hatten. Ob willentlich oder nicht, ist dabei unerheblich.
Die ausstellende Behörde erkennt bei einem vorhandenen Notfall erstmal die Bedürftigkeit an,
holt sich aber das Geld später von dem 'Bedürftigen' zurück. Zurecht, wie ich meine.
Deine Ausführungen zum Befreiungsausweis und dem Transportschein sind weitestgehend korrekt.
Einziges Veto: Ein Transportschein ohne Unterschrift des Arztes (oder, um auf das Anfangsbeispiel
zurückzukommen: ohne Unterschrift eines dazu berechtigten Mitarbeiters der Flüchtlingsunterkunft)
ist ungültig. Keines der Taxiunternehmen / -vereinigungen, für die wir tätig sind, lässt sich so die
entsprechende Verwaltungsarbeit aufs Auge drücken. Gefahren wird dann nur gegen Bargeld,
eine entsprechende Quittung zum Nachweis der Fahrt wird natürlich gerne ausgestellt.
(Genau darum handelt es sich übrigens im Fall a) meines vorherigen Beitrags)
Um alles andere muss sich der Kunde selbst kümmern. Entsprechende Hilfe, an welche Stellen
er sich dafür zu wenden hat, wird natürlich gerne erteilt. Punkt.
und:
Der Taxifahrer wartet vor dem Amt rund 5 Stunden auf seine Fahrgäste - Taxometer läuft seit Beginn der Fahrt - und kann am Ende der Fahrt 308 Euro abrechnen.
In meinen Augen Stimmungsmache (von wem auch immer)!
Vollkommen richtig!
Wartezeiten, z.B. bei einer kurzen Chemo, werden bei uns nur in Kauf genommen,
wenn sie erwartungsgemäß deutlich unter einer Stunde liegen und das aktuelle
Geschäftsaufkommen dies zulässt, ansonsten wird zur Abholung ein anderer Wagen geschickt.
Wartezeiten werden im übrigen im Minutentakt zu einem Stundenpreis von ca. 25 Euro
(je nach Ort auch mehr oder weniger) abgerechnet. Eine KV trägt solche Kosten
nicht!Wie bereits korrekt geschildert, zahlt eine KV nur den
im Voraus berechneten Fahrpreis für die
kürzeste Strecke vom Wohnort zum Arzt / Krankenhaus, und zwar auf den Cent genau! Auch eine 'Gratis-Rückfahrt', wie in dem Beitrag geschildert, ist in allen zehn von uns betreuten
Städten / Landkreisen in so einem Fall unbekannt.
Da hat sich das arte-Redaktionsteam meiner Ansicht nach kräftig veräppeln lassen.
Oder vielleicht hat auch die genehmigende Behörde keinen Plan, was sie da macht.
Letzteres wird sich erfahrungsgemäß erst dann ändern, wenn die von den Taxiunternehmen
ausgestellten Rechnungen bei der entsprechenden Behörde eintreffen und das Geld knapp wird.
Profiteure der Flüchtlingskrise, das ist allerdings mehr als richtig, gibt es genügend, und nicht
wenige darunter haben eine hemmungslose kriminelle Energie. Den Aussteller der 'vergleichbaren'
Rechnung (diejenige mit 800% Aufschlag) würde ich ohne weiteres dazu rechnen.
Ab 10:20-11:00 wird in dem Beitrag berichtet, dass die Mietpreise für Sanitär-Container innerhalb eines Jahres um bis zu 800% stiegen. Im Oktober 2015 kostete das Anmieten eines solchen Containers 4.100 Euro pro Monat, nachdem der Mietpreis im Juli 2014 nur 452,20 Euro betrug.
Von der 'Rechnung' selbst ist ja im Beitrag nicht viel zu sehen, aber wer einen solchen Schmierzettel,
auch noch ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, freiwillig bezahlt, der spielt auch Lotto,
weil man damit Millionen verdienen kann.