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Autor Thema: GemRueckkehr nach D, nach Verfall des unbefrist. Aufenthaltstitels der Thaifrau  (Gelesen 6547 mal)

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Helli

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Dafür ist sie viel zu stolz auf ihr Vaterland ??? ;D
Das ist meine auch, aber mehr noch auf ihre Familie fixiert. Aber so langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass sie dem ganzen politischen Hickhack im Notfall nur entgehen kann, wenn sie sich um einen deutschen Pass bemüht. Das kneift allerdings momentan noch, weil sie eine ganz gute Saisonstelle hat und andernfalls ein ganzes Jahr die Schulbank drücken müsste (Integrationskurs) und dann nicht über Winter "nach Hause" könnte. Schau'n wir mal, wie's weiter geht.
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Rangwahn

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Mir wurde das vor zwei Jahren von der Ausländerbehörde so erklärt:

Wenn die thailändische Ehefrau vor Vollendung von 15 Jahren rechtsmässigem Aufenthalt und alleine (also ohne deutschen Ehemann) für mehr als 6 Monate aus D ausreist erlischt der unbefristetet Aufenhaltstitel nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt.

Sinn und Zweck:

Wenn die thail. Ehefrau ohne ihren deutschen Mann für mehr als sechs Monate ausreist sieht der Deutsche Staat die Grundlage der Ehe für den unbefristeteten Aufenhaltstitel als nicht mehr erfüllt an.
Ist die thail. Ehefrau jedoch mit dem deutschen Ehemann ausgereist ("ausgewandert") und wird die Ehe dort weiterhin vollzogen dann bleibt der Aufenthaltstitel auch nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt unangetastet!

Klingt für mich logisch und nachvollziehbar.

Ausnahmen:

Die zuständige Ausländerbehörde kann und muss bei nachvollziehbarem Grund auch bei alleinigem Auslandsaufenthalt der thail. Ehefrau von mehr als sechs Monten ein Dokument erstellen das bestätigt dass der Aufenthaltstitel dann eben nicht verfällt. Solche Gründe sind zB. nachweisbare schwere Erkrankung eines Elternteils (nachweisbare Pflege durch die thail. Ehefrau) etc.















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Helli

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Klingt für mich logisch und nachvollziehbar.
Das hieße aber dann auch, dass diese Erlaubnis der Frau erlischt, wenn der Göttergatte das Zeitliche segnet (denn dann ist sie ja nicht mehr verheiratet!) Noch ein Grund mehr, den dt. Pass anzugehen.
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Non2011

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@Helli

 ,,,,, Das hieße aber dann auch, dass diese Erlaubnis der Frau erlischt, wenn der Göttergatte das Zeitliche segnet (denn dann ist sie ja nicht mehr verheiratet!) Noch ein Grund mehr, den dt. Pass anzugehen ,,,,,,


Verunsichert doch bitte die Leutchen nicht immer :.

Das obig Gen. ist definitiv nicht korrekt ! Die BRD - ist nicht TH ! Sollte die TH - Ehefrau sich verabschieden - dann gilt in TH der Farang nicht mehr als verheiratet und seine dementsprechende Rechte ( die ohnehin mager genug ) verfallen mit einer Frist von 360 Tagen. Nicht so in der BRD.

Und um Himmelwillen - warum Deutschen Pass ? Die Thais verlieren dadurch einige der angestammten Rechte die Sie als TH - Bürger in TH - haben.

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vicko

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Das hieße aber dann auch, dass diese Erlaubnis der Frau erlischt, wenn der Göttergatte das Zeitliche segnet (denn dann ist sie ja nicht mehr verheiratet!) Noch ein Grund mehr, den dt. Pass anzugehen.

So weit so gut.
Und was ist dann, wenn die Frau z.B. Kinder hat, die in DACH geboren wurden bzw. dort auch ihren ständigen Wohnsitz haben ?
Ich tippe mal auf, die Frau kann kommen da ihr/e in Kind/er in DACH lebt/leben.
« Letzte Änderung: 28. März 2015, 22:46:54 von vicko »
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Hans Muff

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Die Kinder wären ja Deutsche. Für die Mutter käme zumindest eine Duldung aus humanitären Gründen in Betracht.
Jetzt lasst uns aber nicht völlig von Hannis Frage abweichen.
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Freunde hab ich im realen Leben, ergo muss ich mir hier keine erschleimen. Verschleißt mich einfach wie ich bin. Oder auch: Wer mit den großen Hunden um die Häuser ziehen will, sollte wenigstens das Bein heben können!

Helli

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Und um Himmelwillen - warum Deutschen Pass ? Die Thais verlieren dadurch einige der angestammten Rechte die Sie als TH - Bürger in TH - haben.
Mitnichten, da sie ihren Thai-Pass ja behalten dürfen!
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Non2011

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Nach meinem Stand - IST - akzeptiert - TH - keine doppelte Staatsbürgerschaft. Die Gesetzeslage in der BRD ist mir ( noch ) nicht zur Gänze bekannt. Aber auch hier dürfte für eine Thai ( Ausnahmen bestätigen die Regel ) eine Doppelte ausgeschlossen sein.
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Helli

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Nach meinem Stand - IST - akzeptiert - TH - keine doppelte Staatsbürgerschaft. Die Gesetzeslage in der BRD ist mir ( noch ) nicht zur Gänze bekannt. Aber auch hier dürfte für eine Thai ( Ausnahmen bestätigen die Regel ) eine Doppelte ausgeschlossen sein.
Du weißt auch nicht alles besser! TH akzeptiert keine 2 Pässe, das ist bekannt. Müssen die das wissen?
"Meine" AB in DE hat meiner Frau direkt angeboten, nach einem Integrationskurs eine "Einbürgerung" anzustreben. Entgegen der allgemeinen Kritik an Verwaltungen wussten die sehr genau über die Verhältnisse hier Bescheid. Denen war auch bekannt, dass Thais mit nur deutschem Pass evtl. vorhandenes Land zwangsweise abgeben müssen. Soweit mir bekannt, ist die z.Zt. geübte Praxis in DE so, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht gefördert, aber geduldet wird.
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Non2011

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@Helli

habe ich behauptet alles besser zu wissen  ???

Und was bitte möchtest Du mir jetzt sagen ? Indirekt hast Du ja meine Aussagen / Feststellungen in etwa bestätigt ?

Mir persönlich ist es doch völlig Hose wie Jacke ob eine Thai 1 -2 -3 - oder ,,, Pässe hat. Nur, der Brunnen usw ,,,, oder wie händelt Frau das mit der Ein - nach TH und mir der Ein - in die BRD !

Irgenwann ? aber mir kann,s Recht sein.
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Patthama

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Hallo
Nochmal etwas  zur urspruenglichen Frage
Als wir uns 2004 in D abgemeldet haben, hat uns die Dame vomAusl.Amt folgende Antworrt gegeben.Wenn meine Frau laenger als als 180 Tage nach Thailand geht,erlischt die Auffenthaltsberechtigung.Auf Antrag ,kann sie verlaengert werden,wenn zwingende Gruende,(zB.Pflege von Angehoerigen), vorliegen.Der Antrag muss aber vor der Abreise gestellt werden.

So lange die Ehe weiterbesteht,kann meine Frau jederzeit mit mir wieder nach D umziehen.Nur muss sie dann, nach der Wiedereinreise, die gleiche Prozedur  halt nochmal durchfuehren.Bei uns in Badem-Wuertthemberg gibts zuerst wieder eine Auffenthaltserlaubnis von einem Jahr,dann drei Jahre,und dann wieder Unbefristet.
Die Dame vom Amt meinte auch,dass es von Vorteil seil,den Reisepass mit dem alten Auffenthaltstitel,gut aufzubewahren.Wenn man z.B. dann auf die D-Botschaft geht,um wieder ein Einreisevisum zu beantragen.

Meine Frau,und ich haben allerdings nicht vor,wieder ins kalte Germanistan zurueck zu ziehen.Da muss es schon aussergwoehnliche Umstaende dafuer geben.
« Letzte Änderung: 30. März 2015, 18:02:37 von Patthama »
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uwelong

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hat uns die Dame vomAusl.Amt

Auch diese Dame hat sich an das Gesetz zu halten!

Zum Nachlesen, der Text steht in Antwort #8 !
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Ich lass mir doch nicht erlauben - was mir keiner verbieten kann!

Blaubeeren sind grün, wenn sie rot sind!

Patthama

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Hallo uwelong

So lange eine Ehe weiter besteht,muss die Ausl. Behoerde sowieso wieder eine Auffenthaltserlaubnis geben.Ausser die Thai-Mia hat vor dem Umzug nach TH.grossen Mist gebaut.

Was diese Dame vom Amt mir halt damals 2004 sagen wollte,ist,dass der derzeitige Titel nach einem halben Jahr ungueltig wird,und es bei einer evtl.wieder Umsiedlung nach D, kein  Grund gibt eine neue Aufenthaltserlaubnis zu verweigern.Nur muss man halt wieder alles beantragen.

Uwelong,so wurde es mir 2004 erzaehlt,und nicht zu vergessen ist auch,dass es Unterschiedliche Regeln, in den einzelnen Bundeslaender gibt.In Bayern,und BW sollen die Bestimmungen am strengsten ausgelgt werden.
Manche Gesetze werden auch immer mal wieder geaendert.

Mir erschien es nur wichtig,dass der Fragesteller sich nicht so viel Sorgen machen soll.Wenn er schon mehrere Jahre mit seiner Frau in D gelebt hat,und die Ehe noch gueltig ist,dann gibt es keinen Grund,dass seine Frau nicht wieder nach D umziehen kann.Ob nun ihr altes Auffenthaltsrecht nach einen Halben Jahr erlischt,wenn ja,dann bekommt sie halt wieder ein Neues.Das ist halt dann wieder Futter fuer die heilige Bueroktatie in D.
« Letzte Änderung: 30. März 2015, 19:42:17 von Patthama »
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schiene

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Wenn sie sich aber aus Deutschland abgemeldet hat und ihre Niederlassungserlaubnis abgelegt hat um nach Thailand zu ziehen und dazu den Antrag
auf Rentenauszahlung gemacht hat könnte es mit einer erneuten Niederlassungserlaubnis schwierig werden(ist nur eine Vermutung von mir.)
Ich glaube bei einer Rentenauszahlung muss sie sowieso erst mal 2 Jahre wieder in Thailand gelebt haben.Die Rente wird auch nur ausgezahlt was sie eingezahlt hat.
Der Arbeitgeberanteil wird nicht ausgezahlt.
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"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"
 

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