Es gibt ihn schon, den thailändischen Internationalen Führerschein. Aber nur in Bangkok und den Sub-Distrikten von Bangkok :
werd mal versuchen, [...] in Bern schriftlich nachzuhaken ...
Der Zweck eines internationalen Führerausweises besteht darin, den Kontrollorganen in einem anderen Land die zweifelsfreie Feststellung der Fahrberechtigungen eines ausländischen Motorfahrzeugführers oder einer ausländischen Motorfahrzeugführerin zu erleichtern. Dies kann nur gelingen, wenn die Angaben im internationalen Führerausweis ‒ der quasi eine Übersetzung des nationalen Führerausweises ist ‒ dem aktuellen Recht entsprechen.Internationale Führerausweise nach dem Muster des internationalen Abkommens vom 24. April 1926 («Pariser Abkommen») werden heute in der Schweiz nicht mehr produziert, weil sie die geltenden Vorschriften nicht abbilden:[detaillierte Darlegung der Unterschiede 1926er versus 1968er]Thailand ist nicht Unterzeichnerstaat des Wiener Abkommens. Deshalb müssen die thailändischen Behörden einen in der Schweiz nach dem Muster des Wiener Abkommens ausgestellten internationalen Führerausweis nicht anerkennen. Nach Auskunft der Schweizer Botschaft in Bangkok tun sie es in der Regel aber trotzdem. Sollte ausnahmsweise ein in der Schweiz ausgestellter internationaler Führerausweis nicht akzeptiert werden, um in Thailand ein Motorfahrzeug zu führen, kann die Schweizer Botschaft eine Übersetzung des schweizerischen Führerausweises liefern. Diese wird in Thailand akzeptiert, wenn jemand dort Wohnsitz nimmt und deshalb einen thailändischen Führerausweis braucht. Umso mehr sollte sie genügen, wenn jemand nur vorübergehend in Thailand ein Motorfahrzeug führt. Jedenfalls hat die Schweizer Botschaft bisher keine gegenteiligen Erfahrungen gemacht. Bei Bedarf erreichen Sie die Schweizer Botschaft in Bangkok unter dieser E-Mailadresse:bangkok@eda.admin.ch Das Bundesamt für Strassen prüft zur Zeit Möglichkeiten zur Lösung des Problems. [meine Hervorhebung]