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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 68297 mal)

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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #375 am: 24. August 2019, 21:14:02 »

Thierse...hahaha, seit ich sein Gesicht kenne, gefällt mir mein Axxx wieder.

Bin mal nach Vietnam geflogen, wir mussten endlos warten mit dem Aussteigen aus der Maschiene.

Dann habe ich den Grund draußen rumlaufen sehen.

Thierse mit seinem Sauerkraut im Gesicht, quasi Bruder von Karl Marxx...

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goldfinger

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #376 am: 11. Oktober 2019, 07:29:45 »

Dashcam-Aufzeichnung ist als Beweismittel nicht zulässig

  • Das Bundesgericht in Lausanne hat die Verurteilung einer Fahrzeuglenkerin wegen mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln aufgehoben.
  • Das Urteil kam auf Basis von Dashcam-Aufzeichnungen eines anderen Verkehrsteilnehmers zustande.
  • Dem Gericht zufolge gilt Dashcam-Material nicht als Beweismittel, wenn es sich nicht um eine schwere Straftat handelt.

Die Aufnahmen seien unter Missachtung des Datenschutzgesetzes und damit rechtswidrig entstanden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesgerichts. Ob die Aufzeichnungen bei einer schweren Straftat als Beweis zulässig gewesen wären, hat das Gericht nicht beurteilt.

https://www.srf.ch/news/schweiz/bundesgericht-hebt-urteil-auf-dashcam-aufzeichnung-ist-als-beweismittel-nicht-zulaessig

https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-zu-dashcams-absage-an-hilfs-sheriffs-und-dauerfilmer-im-strassenverkehr
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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #377 am: 17. Oktober 2019, 21:51:48 »

3 JAHRE für MORD in Deutschland?



fr
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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #378 am: 17. Oktober 2019, 23:14:13 »

Beitrag gesehen, gerade  {/ {/ {/ und wenn ich jetzt meine Meinung dazu schreiben würde, wäre ich wieder der bekennende Nazi.

Deshalb behalte ich es für mich.

Aber der Typ im Video hat meine volle Zustimmung! }}
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Helli

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Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #379 am: 18. Oktober 2019, 16:14:03 »

Dashcam-Aufzeichnung ist als Beweismittel nicht zulässig

In DE sind die permanenten Aufzeichnungen aus Datenschutzgründen nicht zulässig, als Beweismittel vor Gericht aber dann schon!  --C --C --C
https://www.autobild.de/artikel/dashcams-im-strassenverkehr-5265051.html
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #380 am: 13. November 2019, 19:13:44 »


Grundsatzentscheidung: Tempokontrollen durch Firma unzulässig


Dürfen Geschwindigkeiten auch von Privatfirmen gemessen werden? Ein geblitzter Autofahrer hatte dagegen geklagt. Schon in erster Instanz hatte er recht bekommen. Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag eine Grundsatzentscheidung getroffen.

Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht Firmen übertragen. Die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister sei gesetzeswidrig, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung.

Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Als nächstes will sich das Gericht mit dem Einsatz von privater Verkehrsüberwachung bei Falschparkern beschäftigen. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19)

Gericht in erster Instanz: Verkehrsüberwachung ist hoheitliche Aufgabe

Bei der aktuellen Entscheidung ging es um einen Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Dort hatte die Gemeinde Freigericht den Angestellten einer privaten GmbH per Leiharbeit mit der "Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsprotokollen, allgemeinen Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten" beauftragt.

Dies sei in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden geschehen, betonte die Kommune.

Doch ein Anfang 2018 geblitzter Autofahrer wehrte sich und bekam in erster Instanz Recht. Das Amtsgericht Gelnhausen sprach ihn frei. Verkehrsüberwachung sei eine hoheitliche, also dem Staat vorbehaltene Aufgabe. Die Staatsanwaltschaft Hanau wollte die Sache grundsätzlich klären und legte Rechtsbeschwerde ein.

Hier gehts weiter:
https://www.gmx.net/magazine/auto/tempokontrollen-private-firma-unzulaessig-34179820
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nompang

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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #382 am: 18. Januar 2020, 19:24:34 »


Davon gibts in D auch jede Menge, schau hier:

https://www.morgenpost.de/politik/article228173403/Partei-Plakate-mit-Nazis-toeten-Schriftzug-sind-legal.html

Die Begründung ist echt hahnebüchen.



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goldfinger

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #383 am: 29. Februar 2020, 08:03:27 »

Eklat am Bundesgericht in Lausanne

In einem umstrittenen Entscheid weitet das oberste Gericht den Familiennachzug für Ausländer aus.
Die Multikultifraktion der überbezahlten Vollpfosten betätigt sich wieder einmal als Gesetzgeber. Das kommt davon wenn die Pöstchen nach Parteibuch vergeben werden.

https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/eklat-am-bundesgericht/story/30138843
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Pete99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #384 am: 29. Februar 2020, 10:59:22 »

Das Bundesgerichtsurteil ist in der BAZ hinter der Paywall. Für Nichtbezahler nicht lesbar.
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Helli

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #385 am: 29. Februar 2020, 11:07:03 »

Das Bundesgerichtsurteil ist in der BAZ hinter der Paywall. Für Nichtbezahler nicht lesbar.
Nein, der Link ist "offen" und ok!
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Pete99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #386 am: 29. Februar 2020, 13:47:43 »

Richtig funktioniert jetyt auch bei mir, war wohl irdend ein Fehler von mir. Danke.
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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #387 am: 03. März 2020, 05:32:58 »

Zitat
10.000 Euro Zwangsgeld, falls IS-Anhängerin nicht nach Deutschland gebracht wird

Im Fall einer mutmaßlichen IS-Anhängerin ist der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht worden, falls Deutschland sie nicht bis Ende des Monats aus einem syrischen Flüchtlingslager holt. Das entschied ein Berliner Gericht. . . . . . . .

https://www.welt.de/politik/ausland/article206262509/10-000-Euro-Zwangsgeld-falls-IS-Anhaengerin-nicht-nach-Deutschland-gebracht-wird.html

Da soll also die Bundesrepublik der Bundesrepublick 10 000 Euro Strafe zahlen  :]

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #388 am: 07. März 2020, 17:05:16 »

Thailaenderin wegen Menschenhandel zu 10,5 Jahren verurteilt

https://m.tagesanzeiger.ch/articles/10841653
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #389 am: 16. März 2020, 16:21:51 »

Markus Fiedler (Die dunkle Seite der Wikipedia) im Gespraech mit Robert Stein (NuoViso) u.a. ueber das Urteil des Hamburger Gerichtes wegen Offenlegung des Klarnamens eines Wikipedia-Autors.

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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau
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