Profuuu: In dem Zusammenhang ist das Wort "absichern" natürlich völlig daneben. Gegen diese menschliche Eigenschaft so mancher Ex gibt es kein Absichern in Thailand, selbst wenn die Rechtslage zugunsten des farangs spricht.
Hier bei diesem Thema kristallisiert sich das Hauptproblem der Ausländer in Thailand heraus, deutlicher als irgendwo anders:
die absolute Abhängigkeit und De-facto-Rechtlosigkeit.
Wir haben nur das Recht zu gehen - und selbst das wird uns durch irgendwelche willkürlichen Gesetze, Gesetzesauslegungen und Handlungen noch genommen, mit denen man uns jederzeit und rechtlich einwandfrei disziplinieren kann. Und wenn ein Privilegierter ausrastet, dann sind die Folgen rechtlich kaum relevant...
Sicher, dies ist einseitig und absolut formuliert und bedarf der Relativierung. Wenn ALLE so wären, wäre ich schon tot oder zumindest mittellos und nicht mehr in Thailand. Aber es muss hier klar und deutlich hervorgehen, dass der Rechtsgrundsatz in Thailand durchaus mit dem der Nazis verglichen werden kann:
Recht ist, was dem eigenen Volke nützt!
Und wir gehören eben auch nach einem halben Leben Anwesenheit, Arbeit und gesetzestreuem Verhalten nicht zum eigenen Volke...
Angenommen, ein Ausländer nutzt das Habitat seiner Thai-Gattin. In Zeiten angeblicher und vorhandener ausländischer Bedrohung wird ein Flughafenbesetzungs- oder Thaksin-Wasch-Befehl an die Behörden und Ämter herausgegeben. Es liegt immer in deren Ermessen, zu entscheiden, dass der Ausländer nur die Absicht hatte, gesetzeswidrig über heilige Thai-Erde frei entscheiden zu können.
Auch die BOI-geförderten Objekte, die ausländischen Landbesitz erlauben, könnten so durch ein patriotisches Gesetz, wie es ja bisher auch praktiziert und nicht an den Haaren herbeigezogen wurde, zwangsenteignet werden. Eine Rechtssicherheit bietet nur ein Rechtsstaat, der auf rechtsstaatlichen Grundsätzen aufgebaut ist und nachweislich danach geführt wird. Ob dies im gegebenen Fall vorliegt, kann jeder anhand der Beispiele und Praxis selbst beurteilen.