Genau das hatte ich befürchtet. Ich hatte schon zweimal den Antrag auf unbeschränkte Besteuerung gestellt und auch erhalten. Deshalb hatte ich auch schon überprüft, welche Auswirkung die neue Situation auf einen neuen Antrag hat. Ich wusste ich auch welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind. Da meine gesetzliche Rente höher war als meine Betriebsrente brauchte ich nicht erst rechnen, um zu erkennen, dass ich die 90 % für das deutsche Einkommen nicht erfülle. Auch die zweite Bedingung konnte ich erfüllen da die Höhe der gesetzlichen Rente über den Grundfreibetrag lag. Das die gesetzliche Rente jetzt von Thailand versteuert wird kann man ja noch verstehen. Das man aber dafür in Deutschland bestraft wird und mehr Steuern bezahlen muss, das versteht wohl keiner. Die reine Berechnung ist zwar richtig, aber warum hat man diese Konstellation erst zugelassen. Ich denke, dass die Tatsache, dass Thailand jetzt die gesetzliche Rente versteuert und ich dafür in Deutschland mehr Steuern bezahlen muss, die Gründe für diese Geheimniskrämerei sind. Man wollte mir wohl nicht sagen, was auf mich zukommt.
Ich habe einen Hinweis erhalten, dass man wohl zurzeit dabei ist für mich ein Konto einzurichten. Ich vermute, dass mein Arbeitgeber dann die Steuer und den Soli für die Rente berechnet, dann beide an sein FA überweist und mir dann das Netto auf mein Konto überweist. Ich habe kein Problem damit. Ich finde es sogar gut so, weil es bei der Gehaltsabrechnung mit der Lohnsteuer auch so gemacht wurde
Wenn das was Malakor schreibt, dass bei beschränkter Steuerpflicht ist die EST mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten auch für die Betriebsrente gilt, muss ich dann noch eine Steuererklärung abgeben, wenn die Betriebsrente mein einziges Einkommen ist, wo Deutschland das Steuerrecht hat?
Vielen Dank für die Hilfe. Auch wenn das, was da wahrscheinlich auf mich zukommen nicht sehr erfreulich ist, so kann ich mich jetzt darauf einstellen.