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Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 57976 mal)

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sabeidi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #45 am: 08. Februar 2018, 11:07:14 »

Sabeidi, seit ich mich in Deutschland abgemeldet habe nach Thailand, hat sich meine ausbezahlte Rente erhöht. Bin kein Fachmann, aber man sprach irgendwie  von der Pflichtzahlung in die Pflegeversicherung, die nun nicht mehr abgezogen werden darf oder sowas. Aber wenn du es besser weißt, ist es ok für mich. Kann mich mit der Pflegeversicherung täuschen, hab aber jetzt monatlich gut 30 Euro mehr. Das ist so.  Was du in Deutschland hast und was nicht ist völlig egal es zählt der Lebrnsmittelpunkt! Wohin geht die Post, will das Finanzamt was von dir? Bist doch nicht abgemeldet? Was ich mich langsamfrage bei manch Antwort, geht es ums Gesetz, oder um Schummeltricks? Halte mich ab jetzt raus.

ja wenn das deine Fragen sind es doch einfach, ich bin seit 3 Jahren abgemeldet, und vor 6 Jahren, habe ich in DE, alles was es gab gekündigt, das ist doch nicht
so schwer zu verstehen. Es ist alles abgemeldet, und ja, ich mache dieses Jahr meinen wahrscheinlich letzten Steuerausgleich, für das letzte Jahr.
Und ja mein Lebensmittelpunkt ist seit 6 Jahren hier in Thaiand.
Was willst Du sonst noch Wissen, oder alles klar.????
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Bruno99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #46 am: 08. Februar 2018, 11:08:06 »

Bisher habe ich stets gelesen, dass Farangs sich hier nicht krankenversichern können.

Wo hast du denn einen solchen Schmarren gelesen?
Ich bin schon seit knapp 14 Jahren hier krankenversichert.

Zugegebenermassen haben die Versicherer hier wie ueberall auch bestimmte Aufnahmekonditionen, die musst du halt selber pruefen.

Viellleicht hilft dir aber dies weiter:

https://www.google.co.th/search?rlz=1C2PRFI_enTH761TH761&source=hp&ei=sZV7WpDLGITavgT6uoeoDQ&q=health+insurance+for+expats+in+thailand&oq=health+insurance+&gs_l=psy-ab.1.3.0l10.10058686.10062590.0.10066338.19.10.0.7.7.0.111.956.8j2.10.0....0...1c.1.64.psy-ab..2.17.968.0..0i131k1.0.78zBJPbMlqo
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franzi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #47 am: 08. Februar 2018, 11:24:16 »


bin hier in Thailand Krankenversichert

Wobist Du krankenversichert? Bisher habe ich stets gelesen, dass Farangs sich hier nicht krankenversichern können.

im Gegenteil, Falangs sollten hier Krankenversichert sein, und jeder Falang sollte sich hier Kranken versichern lassen, ist aber nur meine Meinung.
Kann ja jeder halten wie er möchte, dafür bin ich ganz offen. Aber ohne mich.
Ich war sehr froh, nach meinem Unfall Anno 2015, das ich Krankenversichert war, denn sonst hätte ich die 400.000,- BT selber zahlen müssen,
so aber zahlte das die Versicherung, bis auf 30.000.-BT alles.
Und meine Krankenversicherung kostet mich lächerliche 28.000,-BT im Jahr. Aber klar, sie zahlt nur ab dem ersten Tag im Krankenhaus, sonst nix.

Warum sollten sich alle Farangs hier in Thailand krankenversichern lassen? Nur weil sie nicht Zweiradfahren koennen so wie du?
Oder wie oder was?

fr
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kapom

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #48 am: 08. Februar 2018, 11:34:26 »

Sabeidi, 6 Jahre Thailand? Rechne mal nach. Eher doch 5 Jahre? Wenn ich merke Ge. es wird da schon geflunkert lasse ich lange Diskussionen bleiben. Ging mirnur um die oft gehörte Meinung Abmeldung Deutschland hat nur Nachteile. Alles in Ordnung. Kein Problem. [-]
« Letzte Änderung: 08. Februar 2018, 11:45:04 von kapom »
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kapom

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #49 am: 08. Februar 2018, 11:43:09 »

Franzi, muss Sabeidi in schutz nehmen. Der kann scho fahrn ist nur meist 30 km/h zu schnell. Berüchtigter Phuket Patong Raser! Das geht nich immer gut. ]-[
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kapom

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #50 am: 08. Februar 2018, 11:51:26 »

Bruno99, hast Recht, meint er man kommt nicht in die staatliche Versicherung? Das würde stimmen. Früher ging das hier und  da auch mal heute nicht . 30 Baht und so. Muss dann heissen: Geht nur als privat versichert. Frage mich: Sollte DACH das im Gegenzug mit Thais auch so machen?
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sabeidi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #51 am: 08. Februar 2018, 12:00:01 »


bin hier in Thailand Krankenversichert

Wobist Du krankenversichert? Bisher habe ich stets gelesen, dass Farangs sich hier nicht krankenversichern können.




im Gegenteil, Falangs sollten hier Krankenversichert sein, und jeder Falang sollte sich hier Kranken versichern lassen, ist aber nur meine Meinung.
Kann ja jeder halten wie er möchte, dafür bin ich ganz offen. Aber ohne mich.
Ich war sehr froh, nach meinem Unfall Anno 2015, das ich Krankenversichert war, denn sonst hätte ich die 400.000,- BT selber zahlen müssen,
so aber zahlte das die Versicherung, bis auf 30.000.-BT alles.
Und meine Krankenversicherung kostet mich lächerliche 28.000,-BT im Jahr. Aber klar, sie zahlt nur ab dem ersten Tag im Krankenhaus, sonst nix.

Warum sollten sich alle Farangs hier in Thailand krankenversichern lassen? Nur weil sie nicht Zweiradfahren koennen so wie du?
Oder wie oder was?

fr


eine Krankenversicherung, mein lieber, ist nicht nur dafür da, ob man Zweiradfahren kann oder nicht, sondern hat für noch etwas mehr einen Sinn.
Aber wenn Du dich nicht Krankenversichern willst, ist das ja dein Problem, und ich kann Zweiradfahren, nur Öl auf der Strasse oder auch Benzin,
auf den ich damals ausrutschte, das kann halt jeden passieren, und ist mir, nach 25 Jahren Thailand das erste mal passiert.
Aber eine Krankenversicherung ist in meine Augen unerläßlich, bin auch schon hier Leistenbruch operiert worden, und hatte auch keinen Bath dafür bezahlt,
dreimal darfst du Raten warum, ich war Krankenversichert.  Aber das ist doch alles Sch. egal. das muss jeder für sich entscheiden. C--
So einfach ist das mein Franzi, ob Du es glaubst oder auch nicht. ;} C-- :]
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durianandy

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #52 am: 08. Februar 2018, 14:05:55 »

Thema ist zwar Steuern in Thailand aber ich gehe mit sabeidi konform,ich habe 

jetzt hier in TH auch Krankenversicherung abgeschlossen.

2 1/2 Jahrzehnte ohne hat gereicht,man wird nicht älter und wenn der letzte

Lebensabschnitt hier sein soll ist das in meinen Augen ein muss.Die

Aufnahmebedingungen werden ja ab einem gewissen Alter ja nicht leichter.

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Huangnoi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #53 am: 08. Februar 2018, 22:00:25 »


man wird nicht älter und wenn der letzte


Wie machst du das?? Nicht älter, ewige Jugend, Wahnsinn!  ;D ;D
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Lutz2013

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #54 am: 08. April 2018, 15:38:13 »

Für die Steuererklärung 2017 hatte ich nur die beiden Einkommensarten Betriebsrente vom Arbeitgeber und die gesetzliche Rente zu versteuern da beide Renten als Brutto überwiesen worden sind. Ich habe mich dann an das FA Neubrandenburg wegen der Zuständigkeit gewendet. Nachdem ich den Mitarbeiter dort meine beiden Einkommensarten genannt hatte bekam ich die Antwort: Ja wir sind für Rentner im Ausland zuständig, aber nur, wenn ihre einzige Einkommensart die gesetzliche Rente ist. Da ich noch eine weitere Einkommensart hätte, müsse ich wieder an das bisher zuständiges FA wenden. Ich habe dann mein bisher zuständiges FA die Antwort des FA Neubrandenburg mitgeteilt und gefragt ob die korrekt sei und ob ich die Steuererklärung wieder zu ihnen senden soll. Ich bekam dann die Antwort, dass ich Steuererklärung wieder zu ihnen senden soll.

Bis hierher war die Welt noch in Ordnung. Doch dann kam der Schock für mich.

Als ich mich mit einer Frage (die nicht meine aktuelle Steuerklärung betraf) an mein bisher zuständiges FA gewandt hatte und meine Steuernummer genannt hatte, hat die Mitarbeiterin folgendes Statement abgegeben: Ich kann ihnen keine Auskunft mehr geben. Uns wurde gesagt, dass wir nicht mehr für sie zuständig sind und alle sie betreffenden Unterlagen zum FA ihres Arbeitgebers senden sollen. Sie hat mir dann noch eine Telefonnummer vom FA meines Arbeitgebers gegeben, allerdings hatte diese Telefonnummer ein 0 am Ende. Mehr könne sie mir nicht sagen. Etwas später kam dann die schriftliche Bestätigung meines bisher zuständiges FA, dass meine Steuerklärung bzw. Unterlagen dem FA meines Arbeitsgebers zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung übersandt wurden.

Ich habe dann versucht das Ganze für mich aufzulösen um es zu verstehen.
Ich hatte 2 Einkommensarten in der Steuerklärung angegeben. Hat jetzt das bisher zuständigen FA die Anlage R bearbeitet und dann Steuererklärung an FA meines Arbeitsgebers zur weiteren Bearbeitung übersandt? Von so einer Arbeitsteilung hatte ich noch nie gehört und würde auch nicht zur Aussage passen, dass sie nicht mehr für mich zuständig sind. Ich kann mir auch nicht vorstellen das beide Einkommensarten jetzt vom FA meines Arbeitsgebers bearbeitet werde. Ich hatte früher schon einmal eine Frage an das FA meines Arbeitsgebers wegen Zuständigkeit gestellt und folgende Antwort erhalten: Ja wir sind für ihren Arbeitgeber zuständig, aber steuerlich nur für Körperschaften und nicht für Einzelpersonen zuständig. Also blieb die Frage offen wo ist die Anlage R geblieben? Ich habe dann die Info gefunden, das für die gesetzliche Rente Thailand zuständig ist. Dadurch machte es alles wieder einen Sinn. Wenn man die Anlage R aus der Steuerklärung nimmt, weil man sie nicht besteuern kann, dann bleibt als einziges Einkommen die Betriebsrente, wo dann die Zuständigkeit beim FA meines Arbeitgebers liegt. Da es nichts anderes zu besteuern gibt ist auch mein bisher zuständiges FA nicht mehr für mich zuständig.
Im Moment ist noch alles hypothetisch für mich. Da ich von keinem FA zurzeit eine Antwort bekomme, hoffe ich das ich im Forum eine Antwort bekomme ob meine Gedanke richtig sein könnten oder wenn nicht, was es vielleicht sonst für das alles geben könnte.
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arthurschmidt2000

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #55 am: 08. April 2018, 16:53:19 »

In den §§ 16 ff Abgabenordnung ist geregelt, welches Finanzamt zuständig ist.

Schaust Du auch mal hier:

http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wirueberuns/die-zustaendigkeit-des-finanzamtes-neubrandenburg/

Bitte prüfe unbedingt, ob Deutschland oder Thailand das Besteuerungsrecht für Deine Betriebsrente hat.

Anhaltpunkt:

Viele Arbeitgeber haben ihre Betriebsrentenverpflichtungen in einen Pensionsfonds oder Ähnliches ausgelagert. In diesem Fall hat Thailand das Besteuerungsrecht. Zahlt der Arbeitgeber direkt zu Lasten seiner GuV Rechnung hat Deutschland das Besteuerungsrecht.

« Letzte Änderung: 08. April 2018, 17:13:48 von arthurschmidt2000 »
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Lutz2013

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #56 am: 08. April 2018, 22:25:46 »

Es ist eine Betriebsrente, wo das Steuerrecht Deutschland hat. Die Betriebsrente wurde vom Arbeitgeber ins Leben gerufen. Der Arbeitgeber hat jedes bekannt gegeben mit wieviel Prozent er das das Geld was schon eingezahlt wurde verzinst. Auch die Auszahlung läuft über die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers. Ich habe auch schon einmal eine Gehaltsabrechnung bekommen wo die Rente und die dazu ermittelte Steuer zu sehen war. Steuer und Soli wurden auch wie beim Lohn an das zuständige FA des Arbeitsgebers abgeführt.
Ich habe auch kein Problem damit, dass jetzt das zuständige FA des Arbeitsgebers auf Grund meiner Einkommensart für mich zuständig ist. Es ist mir auch egal, wo ich meine Steuerklärung hinsenden soll, wer dann Bescheid erstellt und die Steuer dann erhält. Ich muss so oder so eine Steuerklärung machen auch Steuern bezahlen. Was ich nicht verstehe, warum um diesen Vorgang so ein Geheimnis gemacht wird. Auch wenn der Wechsel der Zuständigkeit für mich erfolgte, weil man die gesetzliche Rente nicht mehr in Deutschland versteuert, weil Thailand das Recht auf die Besteuerung hat, kann kein so großes Geheimnis sein. Es sei denn, dass ich dadurch finanzielle Nachteile in Deutschland habe.
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arthurschmidt2000

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #57 am: 09. April 2018, 07:17:42 »

Rechne mal damit dass Du in D mit Deiner Betriebsrente in D beschränkt steuerpflichtig wirst.

Das kostet: Einkommen plus Grundfreibetrag; davon Steuern lt. Grundtabelle.
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malakor

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #58 am: 09. April 2018, 07:23:07 »

Das sind doch (nachlaufende) Einkuenfte aus nichtselbstaendiger Taetigkeit, Par. 19 ESTG. Lohnsteuer wird einbehalten.
Bei beschraenkter Steuerpflicht ist die EST mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten.
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Lutz2013

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #59 am: 09. April 2018, 17:19:46 »

Genau das hatte ich befürchtet. Ich hatte schon zweimal den Antrag auf unbeschränkte Besteuerung gestellt und auch erhalten. Deshalb hatte ich auch schon überprüft, welche Auswirkung die neue Situation auf einen neuen Antrag hat. Ich wusste ich auch welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind. Da meine gesetzliche Rente höher war als meine Betriebsrente brauchte ich nicht erst rechnen, um zu erkennen, dass ich die 90 % für das deutsche Einkommen nicht erfülle. Auch die zweite Bedingung konnte ich erfüllen da die Höhe der gesetzlichen Rente über den Grundfreibetrag lag. Das die gesetzliche Rente jetzt von Thailand versteuert wird kann man ja noch verstehen. Das man aber dafür in Deutschland bestraft wird und mehr Steuern bezahlen muss, das versteht wohl keiner. Die reine Berechnung ist zwar richtig, aber warum hat man diese Konstellation erst zugelassen. Ich denke, dass die Tatsache, dass Thailand jetzt die gesetzliche Rente versteuert und ich dafür in Deutschland mehr Steuern bezahlen muss, die Gründe für diese Geheimniskrämerei sind. Man wollte mir wohl nicht sagen, was auf mich zukommt.

Ich habe einen Hinweis erhalten, dass man wohl zurzeit dabei ist für mich ein Konto einzurichten. Ich vermute, dass mein Arbeitgeber dann die Steuer und den Soli für die Rente berechnet, dann beide an sein FA überweist und mir dann das Netto auf mein Konto überweist. Ich habe kein Problem damit. Ich finde es sogar gut so, weil es bei der Gehaltsabrechnung mit der Lohnsteuer auch so gemacht wurde

Wenn das was Malakor schreibt, dass bei beschränkter Steuerpflicht ist die EST mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten auch für die Betriebsrente gilt, muss ich dann noch eine Steuererklärung abgeben, wenn die Betriebsrente mein einziges Einkommen ist, wo Deutschland das Steuerrecht hat?

Vielen Dank für die Hilfe. Auch wenn das, was da wahrscheinlich auf mich zukommen nicht sehr erfreulich ist, so kann ich mich jetzt darauf einstellen.
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