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Autor Thema: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad  (Gelesen 192180 mal)

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Suksabai

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #705 am: 29. März 2017, 22:59:32 »

In A sogar explizit verboten und bei Verstössen mit einer Verwaltungsstrafe bis zu einer Höhe von 25.000 Euro bedroht.. . .

lg

Sorry für OT!
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Wonderring

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #706 am: 30. März 2017, 11:33:03 »

moin
zu Dashcams in EU
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Dashcam/Situation%20in%20Deutschland.aspx?ComponentId=219667&SourcePageId=202144

Natuerlich stellt es in EU, durch sein verschearftes Datenschutzgesetz, eine andere Ausgangssituation dar, als z.B. in TH. auch heraus durch unterscjhiedliche Gesetzeslage.

Wir wissen doch aus TH, das nach Straftaten, erstmal saemtliche Kameradaten abgefragt, gesichtet werden, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Auch geschuldet wohl aus dem Umstand heraus, das Menthalitaetsunterschiede (Abtauchen,Wegrennen,Ableaugnen etc.) "volkssportmaessig Kavaliersdeliktcharakter" haben koennen, und somit wohl sonst die Aufklearungsquote nicht so optimal ausfallen wuerde. Deshalb wuerde ich das auch fuer EU begruessen.

Andererseits wundert es mich schon, das trotz des Standards, das an fast jedem Laternenpfosten in alle Himmelrichtungen bekanntlich eine bis mehrere Kameras haengen, trotzdem dort noch soviel passiert, ungeachtet der filmischen Darbietung im Nachherein, ja sogar wie auf dem Preasentierteller manchmal?!

Das die Versicherer in TH zu einem Rabatt aufgefordert werden, ist doch ok, zumal sie ja auch von der nachtraeglichen Belegung durch Videomaterial profitieren koennen, wie bei einer Einbr-/Diebstahlversicherung ja auch Preisnachlaesse gewaehrt werden, bei zusaetzl Sicherungsmassnahmen (Video (!!!), Scherengitter, Panzerglas etc.)

LG W.
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Helli

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #707 am: 30. März 2017, 17:32:55 »

Dass die Versicherer in TH zu einem Rabatt aufgefordert werden, ist doch ok, zumal sie ja auch von der nachtraeglichen Belegung durch Videomaterial profitieren koennen, (...)
Nicht fertig überlegt, Hanni! Die Versicherungen im Gesamten haben keinerlei Vorteile dadurch. Was bei der einen Versicherung mit einem "dashcam"-Beweis verhindert werden kann, muss eine andere Versicherung löhnen. Das gleicht sich insgesamt aus!
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Suksabai

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #708 am: 30. März 2017, 17:39:26 »

Was bei der einen Versicherung mit einem "dashcam"-Beweis verhindert werden kann, muss eine andere Versicherung löhnen.

Soweit überhaupt vorhanden!  }{

lg
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Wonderring

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #709 am: 30. März 2017, 18:09:00 »

Moin
Zitat
Die Versicherungen im Gesamten haben keinerlei Vorteile dadurch.

Also wenn ihr den Vorteil nur in Gesamten sehen wollt, verstehe ich nicht!?
Ich sehe ihn bei jedem Einzelnen, eine Obliegenheitspflicht ,wie Aufklaerungs- und Schadenminderungspflicht wird nachgekommen fast lueckenlos. So wird zwar ein Schadeneintritt in seinem Ausmass nicht beeinflusst, ausser in der phantasievollen Ausgestaltung - OHNE ZEUGEN waer ja vieles moeglich, so eben nicht, mit diesem "stillen Zeugen"

Und das erzeugt eine Praemienminderung,wie z.B auch Feuerloescher in der Gebaeudeversicherung.
 Den die Versicherer (egal jetzt welche) haben dadurch exact nur das zu zahlen, was dokumentiert wird, und keine Maerchen. So sehe ich schon einen finanziellen Vorteil der an den Versicherten weitergegeben sollte.
Nebeneffekt dabei das auch die zivilrechtliche Seite nicht mehr von Maerchen leben muss.

LG W.
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planin

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #710 am: 02. August 2017, 18:58:35 »

Thema  Thail.Führerschein.
Möchte meinen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Also mit der meldebestaetigung der Immi,intern. FS,Kopien des Passes und dem Papier vom onkel Doktor auf zum Amt.
Der intern.FS  wird sofort aussortiert!Weil Abkommen von 1968,welches Thailand nicht unterschrieben hat!!
Der EU - FS ,die Dame kann ihn nicht lesen,verlangt eine von der Botschaft beglaubigte Uebersetzung!
Also,erster Anlauf gescheitert.
Die Botschaft bietet mir eine beglaubigte Kopie des FS an.uebersetzungen macht die Botschaft ja nicht.
Also,zweiter Anlauf!
Die Dame fragt mich,ob das mein Ernst waere,weil die begl.Kopie kann Sie natuerlich auch nicht lesen!
Also,wieder nichts.
Zur Zeit wird der Fs uebersetzt und dann wieder als begl.Uebersetzung von der Botschaft gestempelt!
Ob es dann funktioniert,mal sehen!!
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Helli

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Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #711 am: 02. August 2017, 19:09:56 »

Thema  Thail. Führerschein. Möchte meinen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Da wird Dir kaum einer eine allgemeingültige Auskunft geben können. Jede poplige Führerscheinbehörde verwirklicht hier eigene Vorstellungen!
Aber: Warum gibst Du Dir diesen Stress? Mach' doch einfach den thail. Führerschein wie jeder Somchai! Das ist wirklich easy und kostet nur ein paar Euro! }}
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poldi

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #712 am: 02. August 2017, 20:31:55 »

Thema  Thail.Führerschein.
Möchte meinen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Also mit der meldebestaetigung der Immi,intern. FS,Kopien des Passes und dem Papier vom onkel Doktor auf zum Amt.
...
Wäre immer für alle hilfreich, wo das war. Auf Samui, Bangkok, ChiangMai, oder oder.
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Wandat

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #713 am: 02. August 2017, 21:16:56 »

Im tiefsten Isaan will die Behörde zum Umschreiben des Führerscheines lediglich eine von der Botschaft beglaubigte Übersetzung des Internationalen Führerscheins und eine Aufenthaltsbescheinigung von Der Immigration von mir haben.
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Zürcher

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #714 am: 02. August 2017, 21:43:40 »

All diese Hindernisse sind eine Frechheit sondergleichen uns gegenüber
so sind die halt wissen alles besser können alles besser
darum gibt es ja auch so wenig Verkehrstote im Land der freien  }{

Am besten sind die Ausreden Straße glatt,bremsen haben versagt,Hund hat die Straße überquert,der hat mich geschnitten etc.
Habe noch nie gehört ich bin schuld gewesen C--
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Rangwahn

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #715 am: 03. August 2017, 06:30:02 »

Die Dame fragt mich,ob das mein Ernst waere,weil die begl.Kopie kann Sie natuerlich auch nicht lesen!

Also bist du nochmals mit einer nicht übersetzten 1:1 Kopie von der Dt. Botschaft beglaubigt erschienen
obwohl sie eine beglaubigte in Thai übersetzte Version verlangten?
 
Dann hätte ich dich auch gefragt ob das dein Ernst sei, sorry!
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Alex

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #716 am: 03. August 2017, 08:39:50 »

Es ist doch klar wie klärchen 

der int. FS von 1968 Wiener Abkommen wurde von Thailand unterschrieben ,
aber nie ratifiziert !!!

der int. FS 1949 Genfer Abkommen ist in Thailand gültig , aber Deutschland war
gar nicht in Genf anwesend .

Österreicher und Schweizer müssen sich nur den 1949 ner Abkommen Genf ausstellen
lassen , und haben keine Laufereien mit Übersetzungen und Beglaubigungen .

Im Netz von Schweizern behauptete Überbeglaubigungen durch das AA Thailands
gehören in den Programmteil " Märchenstunde !!!

Deutsche können derzeit nur ihren EU FS übersetzen u. von der Botschaft beglaubigen lassen .

Ob die etablierten Konsulate unseres Bananenstaates dies auch erledigen können
sollte mal geprüft werden !

Persönlich betrifft mich das alles nicht ... mein 1968 er Wiener wurde vor 13 Jahren in PTY
noch anerkannt ... seit dem bin ich in  der 3 ten 5 Jahres Verlängerung meiner Thai Scheine !

Für Pattaya gilt unverändert weiter ::: kein Gelbes Buch & keine rosa ID Card für Farang werden
als Wohnsitzbescheinigung anerkannt ... man benötigt für zwei Thai FS auch zweimal diese
Wohnsitz Bescheinigung von der Immigration ! Dort wird das YB für die Wohnsitzbescheinigung
als Vorlage akzeptiert ...... Auch bei den FS Verlängerungen benötigt man je eine WSB / Thai FS !!!
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Alex

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #717 am: 03. August 2017, 09:13:14 »

Zum Thema passend ... In Pattaya können Personen die kein YB haben

in Gefahr laufen mit Hausbuch der Frau oder Mietvertrag

( Condo Papiere ... keine Ahnung  ) ohne ausgefüllte Zeit nahe TM 30

Anmeldung der Frau oder des Vermieters in eine 1.600 THB Strafe zu laufen !!!

Das wird jedenfalls mancher Orts so praktiziert von exakt arbeitenden Immigration

Beamten und es gibt darüber dokumentierte Fälle in Thailand in den Sozialen Netzwerken !!!
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Alex

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #718 am: 03. August 2017, 09:25:32 »

Der weit verbreitete Irrglaube das TM 30 wäre nur für das Hotel Gewerbe

zur umgehenden Anmeldung von Farang Aufenthalten ist allenthalben vor zu finden .

Da in das ordinäre Thai Hausbuch der Frau ( oder des Vermieters ) keine Farang  eingetragen

werden , der Farang aber nicht einfach ohne Wohnsitz hier umher irren darf ist das

TM 30 eigentlich zwingend vorgeschrieben . Als Uan  meinen Sohn vor Jahren , auch

zur Erlangung der Thai FS und eines Bank Accounts mit TM 30 angemeldet hat , war die

Immigration Pattaya noch bass erstaunt über eine solch " private TM 30 Meldung ,

hat aber nach Palawer das TM 30 angenommen und bestätigt ! Sohnemann bekam darauf

hin seine Wohnsitzbescheinigung und seinen Account sowie die Thai FS ohne weiter Probleme !

Die TM 30 Anmeldung ist also durchaus sinnvoll , zumal der Thai Gesetzgeber das fordert !!!

So könnten auch Euch bekannte Urlauber in den Besitz einer Wohnsitzbescheinigung kommen ,

wenn ihr sie über das TM 30 bei Euch im Haus anmeldet ... mit dieser Anmeldung erhält er

auf Antrag eine Wohnsitzbescheinigung , die meines Wissens bei Hotel Anmeldungen in PTY

von der Immigration zur Thai FS Erlangung verweigert wird !
« Letzte Änderung: 03. August 2017, 09:33:32 von Alex »
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Lung Tom

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Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #719 am: 10. Dezember 2017, 22:02:37 »


In dieser Woche stand meine Fuehrerschein-Verlaengerung auf dem Programm.
Nach den (korrekten) Informationen hier im Forum kann man ab 90 Tage vor Ablauf des Fuehrerscheins die Verlaengerung unkompliziert(er) vornehmen.
Nachdem ich meinen Aufenthalt fuer das kommende Jahr wieder gesichert hatte (Immi), gings danach sofort frisch ans Werk. Habe mich aber erst mal erkundigt was aktuell benoetigt wird.
Ein aerztliches Attest brauchte ich diesmal nicht vorzulegen, dafuer kam ich erstmals (dritte Runde) in den Genuss der "Filmvorfuehrung". Aber eigentlich gar nicht so schlecht, so kriegt man gleich ein update was sich so veraendert hat an Vorschriften. Ansonsten gabs die ueblichen Tests zur Reaktionsfaehigkeit und Sehstaerke. Zeitaufwand etwa 2,5 Stunden, Kosten 505 THB,
jetzt wieder 5 Jahre Ruhe. Wie man dem folgenden Infoblatt entnehmen kann, ist eine Verlaengerung auch nach Ablauf der Fuehrerscheinlaufzeit moeglich, allerdings mit einem schriftlichen Test verbunden.

In meinem Fall benoetigte Dokumente:
alter Fuehrerschein
Pass , incl. Kopie 1. Seite plus Seite mit akuellem Aufenthaltsstatus
gelbes Hausbuch, plus Kopie der relevanten Seiten



Ist nur meine persoenliche Erfahrung in Kanchanaburi, wie es woanders gehandhabt wird,....steht in den Sternen  8)
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