Wirklich schade, aber ich hätte mich zu gerne mit Dir –
rama-6- noch weiter über die sehr verschwommene Frage des Thread-Starters
pitt ausgetauscht, denn wenn ein pitt am 29.03.11,15.45 einen Rat bzgl. Nachfrage beim Konsulat erteilt bekommt um sodann bereits um 16.34 hierauf eine Negativ-Antwort reinstellt, was meinst Du, was ich solch einem pitt hier glauben werde...
Das ggf. in konkreten Punkten ansprechbare Erbrecht, sei es aus deutscher oder thailändischen Gesichtspunkten, ist derart umfangreich, voneinander abweichend und somit spezifisch, dass ich eine weitgefasste Abhandlung hier für ...
Blödsinn ... unergiebig ansehe.
Wenn ein mutmaßlicher >Leimrutenleger< wie unser pitt eine derartige nahezu unglaubliche Story hier zum Besten gibt, sehe ich keine Veranlassung weiter zu antworten, als unter
# 8 geschehen.
Eine saubere, konkrete Frage - was m. E. bei pitt nicht der Fall zu sein scheint - verdient weiterführende Aufmerksamkeit!
Da ich nicht nur einmal mit dem hiesigen Erbrecht, in welches deutsche Bestimmungen im Zusammenhang eines hier errichteten Testamentes zur Anwendung kamen/kommen, könnte ich die eine oder andere Anmerkung >aus eigener Erfahrung< hier bestimmt belegen, so dass sicher mancher Lesender erstaunt wäre, was letztendlich z.B. eine thailändische Bank für einen Zirkus macht, Konten freizugeben.
Ich nehme bei Dir, –
rama-6-all-Round-Gesetzes-Kenner, mal an, dass Du auch
hierüber informiert bist. Denn dies benötigt z.B. ein Erbe dort aus D. hier unten in kaum glaublicher Anzahl.
Und falls Du, werter rama-6 mir nicht glauben möchtest, beschäftige dich bitte mit dem thailändischen >Civil an Commercial-Law<, Section 1599-1619, oder klicke dich hier
www.library.coj.go.th (in Thai) durch, dort wirst Du auch ein Muster eines thail. >Erbscheines< vorfinden.