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Autor Thema: Meine Thailändische Frau verstorben.  (Gelesen 5954 mal)

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P-Pong

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #15 am: 29. März 2011, 15:49:46 »

Wenn ich sehe:

Zitat
.... Wir hatten überwiegend von ihren geld gelebt.

... und ich mitbekommen habe daß ihre stiefmutter sich alles unter den nagel reißen will, wie sie es auch schon zu meiner frau ihren lebzeiten getan hatte,

... auch zu den eltern habe ich keinen kontakt,

... und nichts von Thail. nach deuschl. überwiesen.

wäre sicher noch viel zu diesen Ausschnitten anzumerken, daher fühle ich mit Dir, dart ... ;)
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TiT

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #16 am: 29. März 2011, 15:50:00 »

... aber so langsam wird es mir dann doch etwas trollig.

Tja, sieht seit ein paar Tagen schon ein bißchen danach aus, als ob gerade einige von denen Freigang haben ...
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thaiman †

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #17 am: 29. März 2011, 16:34:34 »


Pitt, mach das mit dem Konsulat und dann sieh weiter
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boehm

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #18 am: 29. März 2011, 18:06:21 »

Stimmt!

Neues Spray braucht das.... :-X

Irgendwie häufen sich die seltsamen Anfragen und Berichte auffällig! {-- }{

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pitt

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #19 am: 29. März 2011, 18:48:04 »


Pitt, mach das mit dem Konsulat und dann sieh weiter

Habe es mit dem Konsulat in Frankfurt probiert, aber da hilft mir ja keiner weiter !
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MIR

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #20 am: 29. März 2011, 19:53:51 »

Wenn dort keiner hilft, rufe mal auf Deutschen Botschaft in BKK an, vielleicht koennen Sie Dir etwas weiterhelfen.
Oder etwas empfehlen was zu tun ist.
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catsail

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #21 am: 29. März 2011, 20:06:09 »

ist das in D verdiente? geld immer nur cash nach thailand verbracht worden?
wenn nein muß ja irgendwas an papierkram oder net-banking, auf irgendeinen computer aufzufinden sein.
« Letzte Änderung: 29. März 2011, 20:09:52 von catsail »
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P-Pong

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #22 am: 29. März 2011, 20:58:03 »

Klar die Deutsche Botschaft soll helfen .... ???  ;]

Habe ich etwas überlesen, denn von verdientem Geld in Deutschen Landen, sehe  ich keinen Ansatz!
Hier hilft NUR "Arbeit" vor Ort!
Zudem kommt mir Pitt als Leimruten-Leger vor  :-X
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Burianer

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #23 am: 30. März 2011, 06:53:44 »

 :-X das ist der Stoff fuer neue Buecher, trolliges Verhalten, wie auch im Liebeskasper Fred  :-X
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uwe49

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #24 am: 30. März 2011, 10:11:20 »

Tolle Freizeitbeschaeftigung hier.... :] --C
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rama-6

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #25 am: 09. April 2011, 16:26:47 »

Hallo pitt


Wie hatte denn Deine Frau die Huerden der deutschen Buerokratie (Aufenthaltsbewilligung) genommen, wenn Du mittellos bist?  ???

Hatte sie selber Guthaben nachgewiesen? Dann wuerde ich da mal nachhaken.
Hallo @Kern,weder die Frau noch der deutsche Staatsbürger müßen ein Einkommen nachweisen für eine Familienzusammenführung.
Beide können auch HartzIV erhalten.
ABH Berlin Googeln,öffnen rechts VAB Verfahrenshinweise als PDF.
Auf Seite 178 findest Du den § 27.3.1 in der Mitte steht dieser Passus.:Der Ermessungsspielraum ist auf Null reduziert bei einem Zuzug zu einem Deutschen.Mit Urteil des VG Berlin vom 18.08.2006  VG 31 V 61.05
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P-Pong

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #26 am: 09. April 2011, 17:30:41 »

rama-6, mich z.B. hätte nun mal interessiert, welchen Ratschlag Du unserem anfragenden pitt zum eigentlichen Thema geben würdest, denn die ABH/VAB v. Berlin steht hier nicht zur Diskussion ;)
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rama-6

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #27 am: 09. April 2011, 22:19:14 »

Ich habe auf eine Frage des User @Kern geantwortet.Seine Frage lautete,Wie kann eine Ausländische Ehefrau eines Deutschen ohne Einkommen,eine NE erhalten.

Warum bist Du noch nicht auf die Antwort gekommen?

Mein erster Schritt währe ein Schreiben an die Botschaft,mit der Bitte im Heimatort meiner Frau,deren Vermögen zu sichern.
Die Botschaft kann Konten sperren und verhindern das Land verkauft wird.
Ich währe schon längst in Thailand mit der Eheurkunde und der Sterbeurkunde,vor Ort und würde einen Erbschein Beantragen,nach Thai Recht.
Die Familie müßte alle Aktionen wieder Rückgängig machen.
Die Familie muß auch einen Erbschein erst Beantragen,mit der Verschweigung des Ehemannes.

@P-Pong,bringe doch bessere Vorschläge und mache mich nicht durch die Hintertür immer an.
Schade,das Du nur immer Gegenargumentierst aber keine Gesetzestexte bringst.
Bin beim admin nicht gerngesehen,hatte aber noch keinen Grund mich zu sperren,da meine Texte untermauert mit Gesetzen sind.
Hat schon 2 Beiträge von mir im Keller versenkt.
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P-Pong

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #28 am: 09. April 2011, 22:58:41 »

   Ich habe auf eine Frage des User @Kern geantwortet.Seine Frage lautete,Wie kann eine Ausländische Ehefrau eines Deutschen ohne Einkommen,eine NE erhalten.

Warum bist Du noch nicht auf die Antwort gekommen?

Weil diese hier von pitt nicht gefragt war und weitgehend der Sachverhalt einer Familienzusammenführung gem. des AuslG. bekannt sein dürfte.
Zumindest der zuletzt davon berührte – Isan Yahmaha – hat das doch offensichtlich recht gut hinbekommen.


Zitat von: rama-6
Mein erster Schritt währe ein Schreiben an die Botschaft,...

So, so, die Botschaft kann >Vermögen sichern, Konten sperren, Landverkauf verhindern< würdest Du mir Unwissenden die Gesetzestexte liefern, ich bin sehr lernwillig!

rama-6 ich gehe Dich m.E. nicht gewollt vorsätzlich an, aber durch Deine, und von mir begleitende langen Foren-Wanderungen erscheint mir oftmals so einiges recht ... :-X, deswegen komme ich oft ins zweifeln!
 
Zudem, für mich sind - und das ganz besonders hierzulande - Gesetzestexte etwas völlig trockenes, aus Langeweile zum lesen, nicht jedoch um hier als Farang sein Recht zu bekommen.
Oder >glaubst< Du etwa, hier hätte ein Farang-Prozesshansel Chancen sein Recht durchzusetzen?

Allerdings, wie ich bereits pitt geantwortet hatte, kannst Du, werter rama-6, unter Beitrag #8 nachlesen!

Und was der von mir mit gewissem Unbehagen  :-X  ;D gewertete pitt geantwortet hatte, ergibt sich aus Beitrag # 19





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P-Pong

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Re: Meine Thailändische Frau verstorben.
« Antwort #29 am: 10. April 2011, 22:47:28 »

Wirklich schade, aber ich hätte mich zu gerne mit Dir – rama-6- noch weiter über die sehr verschwommene Frage des Thread-Starters pitt ausgetauscht, denn wenn ein pitt am 29.03.11,15.45 einen Rat bzgl. Nachfrage beim Konsulat erteilt bekommt um sodann bereits um 16.34 hierauf eine Negativ-Antwort reinstellt, was meinst Du, was ich solch einem pitt hier glauben werde... ;]

 
Das ggf. in konkreten Punkten ansprechbare Erbrecht, sei es aus deutscher oder thailändischen Gesichtspunkten, ist derart umfangreich, voneinander abweichend und somit spezifisch, dass ich eine weitgefasste Abhandlung hier für ... Blödsinn ... unergiebig ansehe.
Wenn ein mutmaßlicher >Leimrutenleger<  wie unser pitt eine derartige nahezu unglaubliche Story hier zum Besten gibt, sehe ich keine Veranlassung weiter zu antworten, als  unter # 8 geschehen.

Eine saubere, konkrete Frage  - was m. E. bei pitt nicht der Fall zu sein scheint - verdient  weiterführende Aufmerksamkeit!
Da ich nicht nur einmal mit dem hiesigen Erbrecht, in welches deutsche Bestimmungen im Zusammenhang eines hier errichteten Testamentes zur Anwendung kamen/kommen,  könnte ich die eine oder andere Anmerkung  >aus eigener Erfahrung<  hier bestimmt belegen, so dass sicher mancher Lesender erstaunt wäre, was letztendlich z.B. eine thailändische Bank für einen Zirkus macht, Konten freizugeben. ???

Ich nehme bei Dir, – rama-6-all-Round-Gesetzes-Kenner, mal an, dass Du auch hierüber informiert bist. Denn dies benötigt z.B. ein Erbe dort aus D. hier unten in kaum glaublicher Anzahl.

Und falls Du, werter rama-6 mir nicht glauben möchtest, beschäftige dich bitte mit dem thailändischen >Civil an Commercial-Law<, Section 1599-1619, oder klicke  dich hier www.library.coj.go.th (in Thai) durch, dort wirst Du auch  ein Muster  eines thail. >Erbscheines< vorfinden.
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