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Autor Thema: Gerichtsverfahren in Thailand  (Gelesen 41407 mal)

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dart

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Gerichtsverfahren in Thailand
« am: 02. Mai 2012, 18:41:57 »

Heftiges Urteil gegen Kreditkartenbetrüger.

Ein 40j. Thai aus Bangkok wurde zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Während der Untersuchung hat er die erhobenen Vorwürfe abgestritten, geständig wurde er erst vor Gericht.
Das ursprüngliche Urteil lautete sogar 40 Jahre Haft, die Strafe wurde dann, wegen seines Geständnis, halbiert.

Mehr dazu => http://www.bangkokpost.com/breakingnews/291491/credit-cards-forger-gets-20-years

Wieviel Jahre wurde man in DACH für das gleiche Vergehen kassieren? ???
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Issani

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Re: Kriminalakte Bangkok:
« Antwort #1 am: 02. Mai 2012, 20:08:40 »

 Wieviel Jahre würde mann in D für das gleiche Vergehen kassieren?

"Kreditkartenbetrug" ist eine kriminologische Bezeichnung; sie ist im Strafrecht nicht üblich (s. u.). Der versuchte und vollendete Betrug mit Kreditkarten und die Fälschung echter oder die Herstellung falscher Kreditkarten ist in Deutschland mit Strafe (Vergehen und Verbrechen) bewehrt. Einschlägig sind u. a.

§ 152a StGB ("Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln"): (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr oder, um eine solche Täuschung zu ermöglichen, 1. inländische oder ausländische Zahlungskarten, Schecks oder Wechsel nachmacht oder verfälscht oder 2. solche falschen Karten, Schecks oder Wechsel sich oder einem anderen verschafft, feilhält, einem anderen überlässt oder gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (4) Zahlungskarten im Sinne des Absatzes 1 sind Karten, 1. die von einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut herausgegeben wurden und 2. durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind. (5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Wertzeichen bezieht, und § 150 Abs. 2 gelten entsprechend.
§ 152b StGB ("Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks"): (1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. (4) Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 sind Kreditkarten, Euroscheckkarten und sonstige Karten, 1. die es ermöglichen, den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen, und 2. durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind. (5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Geld bezieht, und § 150 Abs. 2 gelten entsprechend.
§ 266b StGB ("Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten"): (1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 248a gilt entsprechend

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Johann43

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Re: Kriminalakte Bangkok:
« Antwort #2 am: 02. Mai 2012, 23:30:29 »

dart,

wenn Du Zeit und Lust hast, gehe einmal für einen Tag auf ein thail. Gericht, die Verhandlungen sind alle öffentlich ...... alle Urteile sind sehr heftig, nur wer gesteht, dessen Strafe wird halbiert. Freisprüche oder im Zweifel für den Angeklagten gibt es so gut wie nicht. Jedoch weiß ich nicht ob Du Thai sprichst, das wäre natürlich Voraussetzung.

Gruß

Johann
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tom_bkk

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Re: Kriminalakte Bangkok:
« Antwort #3 am: 02. Mai 2012, 23:42:41 »

Habe mal gehört,wenn in TH ein Verbrechen nachts passiert, so gilt das als besondere Heimtücke und die Strafe erhöht sich ggf. bis aufs doppelte?
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Johann43

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Re: Kriminalakte Bangkok:
« Antwort #4 am: 03. Mai 2012, 02:51:48 »

Habe mal gehört,wenn in TH ein Verbrechen nachts passiert, so gilt das als besondere Heimtücke und die Strafe erhöht sich ggf. bis aufs doppelte?

Das kommt auf den Richter an, wird aber in der Regel so gewertet ...... ich selbst habe in meinem Leben ca. 500 Verfahren als Dolmetscher bei Gericht beigewohnt und unzählige bei der Polizei, habe mir auch viele reine Thaiverfahren angeschaut.

Justiz läuft hier anders ab als wir es von unseren Ländern kennen. Es gibt so etwas wie einen Automatismus. Auf der Polizei kann man Alles klären, auch einen Mord. Der Offizier hat das Recht zu entscheiden ob er die Anzeige weiterleitet. Wenn sich die Beteiligten einigen können, dann macht er dies.

Wenn er aber nun die Klage weiter gibt an die Staatsanwaltschaft, dann fängt es an problematisch zu werden. Der Staatsanwalt wird die Polizei nicht das Gesicht verlieren lassen, der Richter nicht die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Wenn man vor dem Richter steht, hat man so gut wie keine Chance mehr .... Schuldeingeständnis ist meist das einzige Mittel um eine Strafreduzierung um 50 % zu bekommen ... ideal ist natürlich positive Aussagen der Geschädigten, sofern diese entschädigt wurden, was eigentlich fast nie vorkommt vor Gericht, in der Regel passiert dies bei der Polizei und das Verfahren kommt nicht bis zum Gericht.

Dies sollte sich Jeder überlegen, der eine Anzeige in Thailand bekommt. Auf der Polizei klären, ist das Billigste!

Gruß

Johann
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dart

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Re: Kriminalakte Bangkok:
« Antwort #5 am: 03. Mai 2012, 10:02:55 »

Johann, danke für die Hinweise zu der üblichen Rechtssprechung. ;)

Mein Thai ist für den Hausgebrauch zwar ganz ok, aber sicherlich nicht gut genug für einen Besuch eines öffentlichen Prozeß.
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Johann43

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Re: Kriminalakte Bangkok:
« Antwort #6 am: 03. Mai 2012, 11:20:22 »

dart,

vielleicht noch einige Hinweise zur Ergänzung.

Auch wenn es fast Niemand glauben wird, Ausländer werden in der Regel nicht so hart gestraft wie Thai, es sei denn sie denken sie können mit dem Richter diskutieren, aus schwarz hellgrau oder gar weiss machen. Das funktioniert in TH nicht, ganz im Gegenteil dann wird es richtig happig.

Oftmals in meinem Leben habe ich  von Ausländern gehört, Ihre Anwälte seien nicht gut genug, die hätten Ihnen den Rat gegeben sich schuldig zu bekennen ... was die Ausländer nicht verstanden haben, das war der beste Rat den er ihnen geben konnte ...... er kennt seine Justiz ... wer sich nicht daran hielt und besser sein wollte als der eigene Anwalt, der hat spätestens bei der Urteilsverkündung gemerkt das da was schief gelaufen ist.

einen kleinen positiven Eindruck wie es auch laufen kann.

Deutscher wegen Brandstiftung und Gefährdung von Menschenleben. Mindeststrafe 5 Jahre, Höchststrafe 20 Jahre. Ich war schon bei der Vernehmung durch die Polizei dabei, also von Anfang an. Er bestritt Alles, obwohl die Beweislage wirklich eindeutig war, der Offizier war fair und hat ihm mehrere Türen aufgemacht durch die er hätte schlüpfen können. Seine Sturheit brachte ihn in U-Haft für ca. 6 Monate. Er hörte auf Niemanden. Ich war bei jeder Anhörung (alle 12 Tage) dabei, hatte auch dann Kontakt zur Familie. Die war einsichtiger als der verlorene Sohn. Die Geschädigten wurden entschädigt, mit der Auflage einer positiven Aussage. Geld gab es erst nach der Verhandlung. Natürlich gab es auch hier und dort Vitamin B, war nicht billig. Bei der Verhandlung hat er sich dann doch für schuldig bekannt.

Urteil: 5 Jahre Mindeststrafe, da er sich schuldig bekannte auf 2 1/2 Jahre reduziert, 6 Monate U-Haft abgezogen, den Rest auf Bewährung, mit der Anordnung keine Ausweisung da er Kinder hier hatte. Er verlies das Gericht als freier Mann, der Overstay wurde in meiner Begleitung (Auflage vom Gericht) am nächsten Tag mit einem Grenzübertritt und Wiedereinreise erledigt.

Wenn seine Familie nicht so einsichtig gewesen wäre und er stur geblieben wäre, dann hätte er sicher 20 Jahre bekommen. Übrigens mein Honorar habe ich bis heute noch nicht vollständig, nur die Anzahlung ... der Rest schweigen .. er lebt immer noch in TH.

War nun, zwar nicht ganz Off Topic, aber sicher interessant für den Ein oder Anderen. Geht manchmal schneller als man denkt. ;)

Gruß

Johann

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dart

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Re: Kriminalakte Bangkok:
« Antwort #7 am: 03. Mai 2012, 11:33:33 »

Nochmals dank für deine interessanten Erfahrungsberichte.
Ich kann da nur zustimmen, besser man wird sich schon auf der Polizeiwache einig, ich hatte diesbezüglich schon vor einigen Montaten von meinen Erfahrungen nach einem Verkehrsunfall berichtet,

Evt. kann ja einer der Moderatoren die Postings ab #11 abtrennen, und einen eigenen Thread daraus machen >>Rechtssprechung in Thailand<<, oder so ähnlich. ???
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namtok

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Gerichtsverfahren in Thailand
« Antwort #8 am: 03. Mai 2012, 16:07:53 »

unter neuem Namen nun abgetrennt und in die richtige "Abteilung" verschoben.
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Johann43

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Re: Gerichtsverfahren in Thailand
« Antwort #9 am: 03. Mai 2012, 16:29:03 »

Danke
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Issani

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Re: Gerichtsverfahren in Thailand
« Antwort #10 am: 03. Mai 2012, 22:59:32 »


Sehr Interessantes Thema sollte zur Pflicht lektüre

für Farangs werden. {*

Gruß
Klaus
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Pedder

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Re: Gerichtsverfahren in Thailand
« Antwort #11 am: 04. Mai 2012, 19:43:44 »


Sehr Interessantes Thema sollte zur Pflicht lektüre

für Farangs werden. {*

Gruß
Klaus

Finde ich auch !
Deswegen ab morgen auch im http://www.thailandtip.net/tip-zeitung/nachrichten/news/pflichtlektuere-fuer-jeden-deutschen-dolmetscher-berichtet-im-forumthailandtipcom-aus-seinem-beruf/ zu lesen.
Sobald die Story Online geht, änder ich den Link.  {--

Dank an Johann43  ;}

Erzähl mal ein bißchen aus deinem Dolmetscherleben hier in Thailand.
Vielleicht kannst du so einige Member vor "dummen" Entscheidungen bewahren.
« Letzte Änderung: 05. Mai 2012, 09:07:35 von Pedder »
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Johann43

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Re: Gerichtsverfahren in Thailand
« Antwort #12 am: 04. Mai 2012, 21:30:19 »


Erzähl mal ein bißchen aus deinem Dolmetscherleben hier in Thailand.
Vielleicht kannst du so einige Member vor "dummen" Entscheidungen bewahren.

Daran glaubst Du doch selbst nicht, wenn Du Thailand kennst ...... Ausländer halten grundsätzlich Alles was sie nicht verstehen für dummes Zeug .... ich habe dies jahrelang versucht, glaube mir es ist sinnlos. Hinzu kommt das die Anwälte in vielen Bereichen Ihre Mandanten im unklaren lassen, um das mal vorsichtig auszudrücken .... sie verdienen damit ihr Geld und wenn der Mandant später nochmals Probleme bekommt, verdienen sie nochmals Geld, Ausreden gibt es genügend.

Habe hier in diesem Forum gerade dieser Tage die Auskunft eines Anwaltes gelesen, wegen dem 1 Rai Land, BOI Firma. Er schreibt dass mindestens 40 Millionen Kapital notwendig werden (daran bemessen sich seine Gebühren) ... dies ist schlichtweg falsch, denn sind ganz andere Faktoren, die dafür maßgebend sind, nicht die Höhe der Investition, jedenfalls geht es auch wesentlich billiger. ;) ..... aber wer glaubt mir das schon?

Ab und zu werde ich mal eine neutralisierte Geschichte über eine Gerichtsverhandlung hier einstellen. Darf nicht zu konkret sein, da ich der Schweigepflicht unterliege, darum werde ich das auch nicht so oft machen. Ich denke dafür habt Ihr Verständnis.

Gruß

Johann
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Pedder

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Re: Gerichtsverfahren in Thailand
« Antwort #13 am: 05. Mai 2012, 09:13:30 »

Vermutlich bin ich schon zu lange im Ausland unterwegs.....

Deswegen höre ich mir zumindest erstmal alles an.

Zu vieles, was ich nicht geglaubt habe, hat sich im Nachhinein als wahr oder halbwegs wahr heraus gestellt.

Und über das Thema Anwälte... :}  hahaha.... da sind wir einer Meinung.

Da habe ich hier in Thailand leider auch schon meine Erfahrungen sammeln dürfen.  Besten Dank auch  {[ 
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polo zum 2en

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Re: Gerichtsverfahren in Thailand
« Antwort #14 am: 05. Mai 2012, 10:31:30 »


Pedder
kann dir nachfuehlen  {[




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