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Autor Thema: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...  (Gelesen 15118 mal)

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namdock

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #15 am: 24. Februar 2016, 20:55:17 »



Hanni,

es reicht, wenn ich die Immi nicht brauche. OK?

Samurai,

für Deine Absicherung gegenüber deiner Frau / Familie würde ich eine Grundschuld einem Wohnrecht vorziehen. Wenn das Haus auf Dich eingetragen wird (was in Thailand möglich ist) kann es so wie Riklak schreibt kommen.

Wenn nicht bezahlt (oder rausgeschmissen) wird kannst Du die Grundschuld vollstrecken lassen.
Dafür würde ich einen guten Anwalt konsultieren.

mfg

Dieter
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namtok

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #16 am: 24. Februar 2016, 21:30:30 »

Die ursprüngliche Frage hört sich eher nach einer Erbschaft der Lebenspartnerin an in die auch etwas investiert werden muss als nach einem Kauf für die Angetraute.

Meine Lebensabschnittsklavingefaehrtin wird in naher Zukunft ein Stueck Land mit Haus ueberschrieben bekommen. Die Aktion wird mich natuerlich Geld kosten. Das Haus muss renoviert werden, Chanot muss erneut gemacht werden, da im Laufe der Jahre abhanden gekommen.

Von daher sollten die diversen "Rechtskonstruktionen" um einem Ausländer Besitz oder Anteile daran zu sichern  hier nicht unbedingt zutreffen.
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

durianandy

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #17 am: 24. Februar 2016, 21:34:46 »

@namdock (Dieter)

Hanni machte dieser Tage die 2te 90 Tage Meldung und das Online,uhhhhh er ist ein alter Immi Hase  :] lass Dich da nicht ins Bogshorn

jagen.
 
durianandy ;)
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hanni

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #18 am: 24. Februar 2016, 22:26:34 »

hi
Zitat
Hanni,

es reicht, wenn ich die Immi nicht brauche. OK?

Ok, ok, wenn du dich schon ueber eine so einfache Frage "auf den Schlips getreten fuehlst" Kann ich ja nicht wissen, das das ein "wunder punkt bei dir zu seien scheint" Wollte nur mal wissen warum nicht jeder dort hinmuss/braucht?  Soll dein Geheimnis bleiben.....

Durian, ich glaube es sind auch einige schon 15 Jahre hier und haben schon sehr viel "Erfahrung" gesammelt, und trotzdem wissen sie "fast nix". Warum wohl?
Wie oft jemand bei der Immi oder sonstwo auf der Behoerde war, wissen wir hat damit am wenigsten zu tun  {--

Gruss H.
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Einige fuehren sich hier auf , wie der grosse Zampano, sie duerfen Alles, machen Alles, und koennen sogar Alles..nur akzeptieren koennen sie nicht! Und Alles nur,weil: Sie
fehlende Intelligenz, Bereitschaft zur Verstaendigg., dieses mit Unverstaendnis tarnen...Wiki weiss es genauer!!!(Verstaendigg.)

Alex

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #19 am: 25. Februar 2016, 06:25:35 »

Beim Wörtchen " Wohnrecht " würde ein guter Anwalt nie vergessen

das wichtige Wörtchen " alleinige " einzufügen ... Testamentarisch

kostet das auf der Amphoe ( beglaubigt ) mal gerade schlappe 500 THB
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Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

uwelong

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #20 am: 25. Februar 2016, 09:11:18 »


Ist es nicht so, wenn man (Mann) als Eigentümer eingetragen ist, das wenn die Ehefrau stirbt, nicht geerbt werden braucht?

+ somit würde auch die Erbschaftssteuer wegfallen! + die lästigen Behördengänge!

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Ich lass mir doch nicht erlauben - was mir keiner verbieten kann!

Blaubeeren sind grün, wenn sie rot sind!

durianandy

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #21 am: 25. Februar 2016, 10:27:56 »

Sehr aufschlussreicher Beitrag,(ist vieleicht ein Blick wert,den Weg den Samurai einschlagen will beantwortet der Beitrag nicht)denn wir schweifen eigentlich schon wieder von der Frage am Anfang ab.

" ...Wer beabsichtigt, ein Grundstück in Thailand zu erwerben, sollte sich immer dieser Risiken bewusst sein und vor allem verinnerlichen, daß die thailändischen Gesetze und auch die Rechtsprechung nicht dazu da ist, um Ausländern irgendwelche Vorteile zu verschaffen. Streitereien um Land und gefälschte Dokumente sind nichts Außergewöhnliches und Beziehungen, auch langfristige, können zerbrechen und in Streit enden. Daher sollte man sich immer bewusst sein, daß man im schlimmsten Falle auch sein gesamtes Investment verlieren kann. .."
hier geht es dann weiter

http://www.thailandaktuell.com/1635/land-in-thailand-kaufen/

durianandy ;)
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asien-karl

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #22 am: 25. Februar 2016, 10:55:29 »

Das Haus kann ohne Probleme dein Eigentum sein, damit ist Wohnrecht erledigt.  ;)
Grundstück ist nicht so einfach, für gewöhnlich geht das nicht.  {[
Damit steht im schlimmsten fall dein Haus auf dem Grundstück eines dir nicht gut gesonnen Mitmenschen. Also flexibel Bauen, smile.  {:}
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schiene

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #23 am: 25. Februar 2016, 11:01:39 »

http://www.thailandaktuell.com/1635/land-in-thailand-kaufen/

Auf dieser Seite wird geschrieben
"Die gebräuchlichsten Wege sind:
1.Der Kauf des Grundstücks erfolgt im Namen eines Thais, üblicherweise der Ehefrau oder Lebenspartnerin, der man vertrauen kann. Anschließend wird ein Erbpachtvertrag über 30 Jahre geschlossen, der die Option enthält, den Vertrag um weitere 30 Jahre zu verlängern.
2.Ebenso wie bei der vorgenannten Möglichkeit wird das Grundstück von der thailändischen Ehefrau oder Lebenspartnerin gekauft. Nur anstelle eines Erbpachtvertrages wird beim Grundbuchamt ein Nießbrauch eingetragen. Das kann beispielsweise das lebenslange Recht beinhalten, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und das Grundstück zu nutzen."

Meines wissen ist das eine "Legende" und nicht rechtens.
Das kann man vielleicht in den Vertrag schreiben aber er wird wohl dann so keine Gültigkeit haben.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
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jock

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #24 am: 25. Februar 2016, 11:25:04 »

Betrifft zwar auch nicht die Frage von @samurai,aber es
soll erwaeht werden.

Als meine Frau (unser)Grundstueck kaufte,waren wir noch
nicht verheiratet und niemand von den Behoerden kam mit
einer kleinen Anforderung zu mir.

Als mein Bekannter,der bereits verheiratet war und seine
Frau ein Grundstueck kaufte,kam die zustaendige Behoerde
(Grundstueckslandamt ?) auf ihn zu und zwang ihn,eine Erb-
verzichtserklaerung zu unterfertigen.

Stirbt meine Frau vor mir und hinterlaesst kein Testament,
erbe ich 50 %, je 25 % ihre Kinder.
Hinterlaesst sie ein Testament und setzt mich als Alleinerbe
ein,erbe ich 100 %.
Hinterlaesst sie ein Testament und setzt jemanden Fremden
als Erbe ein,erbt dieser und wir gehen leer aus.

Egal wie,ich bin dann auf jeden Fall gezwungen,das Grundstueck
innerhalb eines Jahres zu verkaufen oder zu verlassen.

Mein Bekannter,ist vom Zwang eines Verkaufs ohnehin be-
freit,da er ja nichts erbt.

Weder er noch ich haben uns vertraglich abgesichert,nach dem Ab-
leben unserer Frauen,weiterhin in (unseren)Haeusern bleiben zu
koennen.

Erstens:Weder sein,noch mein Haus stehen auf einem Grundstueck,
das einen atemberaubenden Ausblick hat,also vorne unverbaubarer
Meeresblick und hinten schneebedeckte Berge.

Zweitens:Wir sind flexibel genug,uns bei Schwierigkeiten mit Ange-
hoerigen oder Nachbarn eine andere gleichwertige Bleibe zu suchen.

Drittens:Die Investiition in Grund und Haus haben sich nach 10 Jahren
bereits so gut wie amortisiert und wir haben die Einstellung,dass das
in Thailand ausgegebene Geld eben weg ist.In Europa wuerden nat-
uerlich andere Ueberlegungen angestellt werden.

Daher haben wir es so eingerichtet,dass alle unsere irdischen Gueter,
wie Grundstueck,Haus,Auto auf den Namen der Frauen gehen,die
nach unserem Ableben keine Behoerdengaenge mehr vollziehen muess

Jock



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franzi

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #25 am: 25. Februar 2016, 11:45:27 »

Habs genau gleich gemacht, wie ihr Zwei.

Zitat
Drittens:Die Investiition in Grund und Haus haben sich nach 10 Jahren
bereits so gut wie amortisiert und wir haben die Einstellung,dass das
in Thailand ausgegebene Geld eben weg ist

Detto!

fr
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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

Suksabai

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #26 am: 25. Februar 2016, 12:00:52 »


Abgesehen davon, dass ich bei Landerwerb nichts unterschreiben musste (obwohl meine Frau meinen Familiennamen führt)

gehe ich absolut konform mit meinen Vorpostern  [-]

lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

Non2011

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #27 am: 25. Februar 2016, 18:17:19 »

Das hier - ein Erbpachtvertrag über 30 Jahre geschlossen, der die Option enthält, den Vertrag um weitere 30 Jahre zu verlängern. - geht nicht mehr. Wurde von einem TH - Gericht kassiert.

Nach dem Tod der Ehefrau - erlischt das sog. Heiratsvisum - nach meiner Info sofort.

Betr. d. Chanot - Chanot ist nicht gleich Chanot - würde das gegebenenfalls überprüfen / bei der Schenkung.
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hanni

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #28 am: 25. Februar 2016, 19:02:06 »

Hi
Zitat
Nach dem Tod der Ehefrau - erlischt das sog. Heiratsvisum - nach meiner Info sofort.

Da sieht man mal wieder unseren Stellenwert den  wir haben  .aus einem anderen Fred (sind Auslaender 3. klassig) ich meine wieder mal JA sind wir! Wir sind hier nur die "Melkkuehe der Nation"
ohne Status , allein nur das "verheiratet' mit Auslaender ist denen ein Dorn im Auge, wird nicht bedingungslos anerkannt, und selbst mit "Witwer" haben sie dann auch weiter ihre Probleme, umgekehrt ist es selbstverstaendlich das meine Frau auch als Witwe in meinem Heimatland bleiben duerfte.

Da waere eine "bilaterale Nachbesserung" mal angesagt, denn auf die "Witwenrente" koennte doch auch in diesem Zusammenhang verzichtet werden, im umgekehrten Fall



Gruss H.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2016, 19:43:50 von hanni »
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Burianer

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #29 am: 25. Februar 2016, 19:14:26 »

 :] 
Zitat
   Drittens:Die Investiition in Grund und Haus haben sich nach 10 Jahren
bereits so gut wie amortisiert und wir haben die Einstellung,dass das
in Thailand ausgegebene Geld eben weg ist.In Europa wuerden nat-
uerlich andere Ueberlegungen angestellt werden.
 
  jock,  so ist es  {*
Wer in Thailand investiert, muss doch wissen, dass er die A karte gezogen hat.
Was hilft es einem, wenn man noch ein wenig Wohnrecht hat, ein wenig Grund besitzt, wenn das ganze Dorf einem die Hoelle heiss macht  ???

Ich bin davon ausgegangen, wenn mal meine Frau vor mir stirbt, dass ich eh nichtsmehr von all dem habe.
Jetzt seit 10 jahren, hat sich vieles amortisiert.
Alleine Hotel in Patty  und alles sonst, waeren ueber diese 10 jahre schon fast 3 Mio Baht gewesen.
So ist es eben hier, Grund und Haus, alles Eigen.  Nicht mir, aber meiner Frau.
Sie   hat zwar mit der Familie ein Abkommen getroffen, dass ich , falls sie vor mir zu Budda geht,  was ich mir nicht wuensche, hier weiterhin wohnen kann und darf.
Die Familie ist  sehr zuverlaessig.
Doch was die Zukunft bringt,  kann ich  nicht vorhersehen   }{
Es ist doch weiterhin  so, dass man nicht alle Eier in einen Korb legt   }}
Bzw  im Falle eines Falles  man noch mehr als ausreichend Reserve hat.

Absicherung ? verstehe ich desshalb nicht  :]
Bei mir gibt es keine Vertraege ,  noch eine 49  zu 51 Klausel.   {;
Wir leben in Thailand und nicht in Germanien.
Anders sieht die Situation aus, wenn Kinder vorhanden sind.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2016, 19:20:23 von Burianer »
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