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Autor Thema: mit der Frau nach D umziehen  (Gelesen 18013 mal)

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jms

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mit der Frau nach D umziehen
« am: 01. August 2017, 14:33:02 »

Wie lange muss man mit seiner Thai-Ehefrau im Ausland gelebt haben, bevor man mit ihr ohne Deutsch-Zertifikat nach D umziehen kann?
Wie ist das wenn man nicht verheiratet ist, wenn man z.B. 5 Jahre mit seiner Thai-Freundin in der Türkei gewohnt hat, dann darf man wohl nicht mit ihr nach D ziehen?
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Helli

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mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #1 am: 01. August 2017, 14:41:53 »

Wie lange muss man mit seiner Thai-Ehefrau im Ausland gelebt haben, bevor man mit ihr ohne Deutsch-Zertifikat nach D umziehen kann?
Nach Allem, was ich bisher gelesen und auch selbst erlebt habe, ist die Antwort: Ein Leben lang!

Wie ist das wenn man nicht verheiratet ist, wenn man z.B. 5 Jahre mit seiner Thai-Freundin in der Türkei gewohnt hat, dann darf man wohl nicht mit ihr nach D ziehen?
Nur, wenn die Gefährtin sich dort einen türkischen Paß beschaffen konnte.

Trotzdem würde ich Dir raten, ein freundliches(!) Gespräch mit Deiner Ausländerbehörde zu suchen. Erstens weißt Du dann ganz genau, was ansteht und zweitens haben die Ermessensspielräume, die man nirgendwo nachlesen und schon gar nicht einfordern kann!
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tom_bkk

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #2 am: 05. August 2017, 14:39:20 »

Das stimmt, eine Angestellte meiner Frau hats ohne Studium und Kinder ohne a1 geschaft hier einzureisen, frag mich aber nicht wie.

Von der Tuerkei aus am besten dem Flüchtlingsstrom folgen, dann bekommt die eine Wohnung, Gratis Bahn und Taxifahrten, KV und noch viele Zuckerl mehr  >:
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Lachnicht

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #3 am: 07. August 2017, 02:23:04 »

Hallo JMS!
Habe vor 15 Jahren meine Thai-Frau geheiratet.Damals war es so!
Man musste einen unkündbaren Arbeitsplatz nachweisen.
Einen Verdienstnachweis von dem 2 Personen leben können.
Eine Wohnung mit einer Mindestgrösse für 2 Personen.
Der Staat will keine Sozialhilfeempfänger,anders bei Asylanten.
Mit der Wohnung gibt es in den Städten Probleme wegen der hohen Nachfrage.
Dementsprechend ist auch der Mietpreis.Das ist auch der Grund dass viele Pendeln.
20-30km einfacher Weg zum Arbeitsplatz ist keine Seltenheit.
Vorher einen Arbeitsplatz und eine Wohnung suchen, sonst geht das nicht.
Informiere dich vorher beim Ausländeramt bzw.Botschaft.
Viel Glück.
                                                      mfg
                                                   Norbert
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tom_bkk

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #4 am: 07. August 2017, 02:31:27 »

Für die Frau bräuchte es bei uns 2011 keinen Gehaltsnachweis oder Nachweis der Wohnung, für Stiefkinder aber schon, dein AA kann dir sicher sagen was Sache ist.
« Letzte Änderung: 07. August 2017, 12:52:56 von tom_bkk »
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Phanganist

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #5 am: 07. August 2017, 12:49:22 »

Ohne A1 geht heutzutage gar nichts. Soweit meine Erfahrungen.

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tom_bkk

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #6 am: 07. August 2017, 12:55:04 »

Ohne A1 geht nur, wenn ein kleines Kind da ist. Sonst nicht, bei der Mitarbeiterin meiner Frau war keins da, keine Ahnung wie das dann ging, vielleicht hat sie ja nen Schmarrn verzapft...
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namtok

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #7 am: 07. August 2017, 13:13:14 »


Habe vor 15 Jahren meine Thai-Frau geheiratet.Damals war es so!
Man musste einen unkündbaren Arbeitsplatz nachweisen.
Einen Verdienstnachweis von dem 2 Personen leben können.
Eine Wohnung mit einer Mindestgrösse für 2 Personen.
Der Staat will keine Sozialhilfeempfänger,anders bei Asylanten.


War die Hochzeit in D oder in Th ?    Hat man vorher schon in Th amtlich geheiratet ( und von deutscher Seite legalisiert)  braucht man zwar den A 1, aber fürs erste keine Finanznachweise, erst bei der unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren.
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volkschoen

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #8 am: 07. August 2017, 13:54:27 »

Ein Freund von mir ist im März 2017 mit Frau und gemeinsamen Kind nach D.

Das Kind war damals 3 Jahre alt und die Frau musste keinen A1 vorlegen.

Jetzt soll sie in D. den Integrationskurs erledigen, bei ihr 300 Stunden. 
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jms

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #9 am: 07. August 2017, 14:01:43 »

Ich meine ich hätte irgendwo gelesen dass wenn ein Deutscher mit seiner Thai-Ehefrau schon ein paar Jahre sagen wir in Dubai gewohnt hat und will nach D umziehen, dass dann die Frau eben kein A1 baucht. In dem Fall ist es ja kein Ehegattennachzug/Familiennachzug nach §28 nach AufenthG.
Soviel ich weiss braucht die Ehefrau ja auch keinen Sprachtest, wenn der Partner Franzose ist, oder wenn er Deutscher ist und sie nach Frankreich ziehen.
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Helli

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mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #10 am: 07. August 2017, 16:41:53 »

Soviel ich weiss braucht die Ehefrau ja auch keinen Sprachtest, wenn der Partner Franzose ist, oder wenn er Deutscher ist und sie nach Frankreich ziehen.
So hab' ich das auch gelesen! Das betrifft Dich aber nicht! Du bist Deutscher und willst nach Deutschland, also A1 unumgänglich. Was ich nicht verstehe ist, dass Du so händeringend nach Auswegen suchst um an der Regel vorbei zu kommen. Der A1 ist nun wirklich kein großer Stress und für das Leben in DE kann diese "Kenntnis" nur von Vorteil sein!  }}
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jms

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #11 am: 07. August 2017, 17:07:35 »

A1 im Goethe-Institut ist ziemlich anspruchsvoll. Es beinhaltet sogar lesen und schreiben in deutsch. Das ist viel mehr als nur ein bisschen Verständigung. Und wenn eine Thailänderin seit über 30 Jahren keine Schule mehr von innen gesehen hat und auch sonst nichts mit lesen oder lernen am Hut hat, dann ist das sehr schwer. Mehr als 45 min. Konzentration am Stück ist da auch gar nicht möglich.
Wenn sie erst mal in D ist, wäre es ja auch gar kein Problem, das Zertifikat nachzuholen. Hier in D lernt sie ja schnell deutsch.
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Suksabai

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #12 am: 07. August 2017, 17:22:53 »

Der A1 ist nun wirklich kein großer Stress und für das Leben in DE kann diese "Kenntnis" nur von Vorteil sein!

Helli, ich komme zwar nicht in Verlegenheit, weil ich zu 99% nicht nach A fliege und schon gar nicht mit meiner Frau,

aber da geht es auch ums Prinzip!

Wieso unsere Frauen, die mitunter sogar nach Heimatrecht mit uns verheiratet sind - und MwaG nicht !

Muss meine Frau am Flughafen eine Majestätsbeleidigung möglichst publikumwirksam veranstalten, um Bleiberecht zu bekommen? -

Denn dann ist sie asylberechtigt... . . .

 >:

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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

tom_bkk

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Re: mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #13 am: 07. August 2017, 19:20:40 »

@jms

Zitat
A1 im Goethe-Institut ist ziemlich anspruchsvoll. Es beinhaltet sogar lesen und schreiben in deutsch.

Der finale A1-Test im Goethe ist der gleiche wie überall - also auch nicht schwerer oder leichter als woanders. Meine Frau hatte damals einen recht guten Vorbereitungskurs auf die Prüfung, und es haben auch fast alle bestanden, die den besucht hatten.

Aber die meisten die ich nach A1 getroffen habe, konnten trotzdem kein gutes Deutsch.
Dann nach dem B1 bzw. Integrationskurs war das schon viel besser und dieser Test ist auch deutlich schwerer. Da müssen die Kandidaten soweit ich mich erinnere über 80% schaffen, um B1 zu erreichen, darunter gibt es nur A2 d.h. nicht bestanden und nochmal machen, wenn man Niederlassungserlaubnis oder später Einbürgerung haben will.
« Letzte Änderung: 07. August 2017, 19:30:07 von tom_bkk »
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Helli

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mit der Frau nach D umziehen
« Antwort #14 am: 07. August 2017, 19:25:26 »

Wieso unsere Frauen, die mitunter sogar nach Heimatrecht mit uns verheiratet sind - und MwaG nicht !
Ich hab' die Gesetze nicht gemacht, mein Lieber! Seit 2007 sind diese in der EU einheitlich (vom Sinn und Zweck will ich gar nicht reden!). Allerdings habe ich auch darauf hingewiesen, dass man eine solche Frage in einem persönlichen Gespräch beim zuständigen AA klären soll. Ein Forum kann da nicht viel helfen!
PS.: Was ist jetzt schon wieder ein MwaG ? Google bzw. Bing kennt das nicht!
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