In Deutschland nicht automatisch, die/der Thai der in D. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhält muss vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde eine Erklärung unterschreiben mit folgenden Tenor. Dieser verpflichtet sich umgehend bei seiner Botschaft/ Konsulat einen Antrag auf Entlassung aus der thail. Staatsangehörigkeit zu stellen, den Reisepass abzugeben oder ungültig stempeln zu lassen. Dann erhält dieser die deutsche Staatsangehörigkeit unter: vorläufiger Hinnahme der Mehrstaatigkeit, das ist ein Unterschied zu einer: endgültigen Hinnahme der Mehrstaatigkeit.
Da aber das Land Thailand keine Ausbürgerung vornimmt bleiben diese auf langer Sicht unter dieser Vorläufigkeit. Vor Jahren gab es einmal politische Initiativen einiger Bundesländer diese Vorläufigkeit aufzuheben und automatisch, wie bei vielen Ländern auch die Doppelstaatlichkeit anzuerkennen. Ist aber an der Haltung der Bundesregierung gescheitert. Ich habe mich schon zu meiner Amtszeit mächtig aufgeregt über die verschiedenen Auslegungsvorschriften.
So erhalten Menschen aus anderen Ländern automatisch diese Doppelstaatlichkeit, obwohl ihr Gesetz zumindest theoretisch eine Ausbürgerung zulässt.
Aber hier sind eben auch nicht alle Menschen gleich, für manche Staaten besitzt die Regierung ein blödes Wiedergutmachungsprinzip, wobei ich bei einigen Staaten wirklich nicht erkennen kann warum die Wiedergutmachung besteht.
Gruß Volkmar