Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen
Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.
Deshalb nach @franzi noch ein verstaendlicher Artikel zum Skandal-Urteil: FRISTLOSE WOHNUNGSKÜNDIGUNG WEGEN AFD-MITGLIEDSCHAFT
Mit dem Grundgedanken eines Rechtsstaates und dem Verursacherprinzip ist es nicht vereinbar, einem unbescholtenen Bürger anzulasten, ein Dritter könne ihm aus beliebigen Gründen rechtswidrig Schaden zufügen.
Dies würde bedeuten, dass beispielsweise ein bekannt wohlhabender Bürger aus seiner Wohnung gekündigt werden kann, weil sein Wohlstand Einbrecher anziehen könnte.
Der Besitzer eines teuren Autos keine Garage anmieten kann, weil diese zum Zweck des Autodiebstahls aufgebrochen werden könnte, ein Polizist keine Wohnung mieten kann, weil sich Verbrecher, die er verhaftet hat, an ihm rächen könnten, ein Muslim keine Wohnung mieten darf, weil er Zielscheibe für Rechtsradikale sein könnte, ein bekennende, frommer Christ keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Islamisten sein könnte, ein Jude keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Nazis und Muslimen werden könnte, ein Richter keine Wohnung mieten kann, weil verurteilte Straftäter Rache üben könnten, ein in Scheidung Lebender auch nicht, weil der wütende Ex-Partner einen Anschlag verüben könnte, ebenso ein Gerichtsvollzieher, weil verzweifelte Schuldner durch Angriffe auf ihn eine Pfändung verhindern wollen könnten, einem Kommunisten dürfte man auch keine Wohnung vermieten, weil der ebenfalls ins Visier Rechtsradikaler geraten könnten, ein Metzger könnte jederzeit von militanten Tierschützern angegriffen werden, Anhänger eines Fußballclubs von Hooligans des verfeindeten Clubs …
Diese langatmige Suada ist nötig, um aufzuzeigen, dass es nicht nur zu einer ausufernder Beliebigkeit kündigungsrelevanter Selbstauskünfte, weit in das Privateste hinein, führen würde und damit zu flächendeckender Rechtsunsicherheit und der kompletten Abschaffung der Privatsphäre und des Datenschutzes – sondern auch zu einer beliebigen Inhaftungsnahme eines Unschuldigen für eventuelle Schäden, die ein unbekannter Dritter in rechtswidriger, aber nicht vorhersehbarer Weise irgendwann irgendwie verursachen könnte.
Weiterhin steht hier die dringende Frage im Raum, ob dieses Urteil nicht auch grundgesetzwidrig ist:
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Dieses Urteil ist ein Skandalon. Der Fakt, dass der Vermieter die Parteizugehörigkeit dem Mieter als Auskunftspflicht abverlangt, ist an sich rechtswidrig.
Der Mieter hatte hierzu keinerlei Auskunftspflicht. Dem Mieter aufgrund dieser Parteizugehörigkeit die Wohnung zu kündigen, ist die nächste Stufe der Rechtswidrigkeit und der Vermieter wäre dem Mieter schon dadurch schadensersatzpflichtig. Dass ein Amtsgericht diesen mehrstufigen Rechtsbruch auch noch per Urteil als rechtens absegnet, ist schlicht eine Ungeheuerlichkeit.
Es bleibt nur zu hoffen, dass das Revisionsgericht dieses Unrecht schleunigst kassiert. Ansonsten werden Kündigungswellen wegen jeder herbeiphantasierten Gefährdung des Wohnraumes aus den niedrigsten Motiven schnell zum Mittel für Vermieter zu Räumungsklagen werden.
Dabei sollten sich Linksextreme und Antifas nicht zu früh über das Urteil in Fäustchen lachen. Man darf davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der Hausbesitzer und Vermieter eher nicht Anhänger linksextremer Ideologien sind. Vielleicht freut sich schon mancher Vermieter darauf, ungeliebte Linksradikale, Antifas, Muslime, politisch Andersdenkende und Ausländer aller Herkunft mit dieser Argumentation fristlos aus der Wohnung zu werfen, weil deren jeweilige Gegenspieler oder ideologische Gegner dieselbe beschädigen könnten.
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